Protocol of the Session on March 11, 2021

Dann die Übertragung der Entscheidungskompetenz auf ein verkleinertes Gremium, weil gerade auch angesprochen ist, welche anderen Vorschläge hier noch auf dem Tisch lagen: So, wie das die FDP in Bezug auf die Hauptausschüsse vorgeschlagen hat, sind wir dem nicht gefolgt. Ich finde das tatsächlich schwierig, immer in verkleinerten Gremien zu arbeiten, wo dann Leute hinten runterfallen, die dann nicht teilhaben können.

Die Öffentlichkeit bei den digitalen Sitzungen wird auch durch die Übertragung in einen öffentlich zugänglichen Raum sichergestellt. Ich hätte mir tatsächlich ein Livestreaming gewünscht, aber so haben wir eine konservativere Variante gewählt, die aber trotzdem die Öffentlichkeit sicherstellt. Das können wir vielleicht auch in der nächsten Legislatur noch mal diskutieren, wie sinnvoll so was ist. Aber das ist ein Thema, das, glaube ich, ausdiskutiert ist. Nun haben wir da eine Öffentlichkeitsschaffung, die vielleicht ein bisschen von hinten durch die Brust ist, aber sei es drum.

Ich will noch zwei Sätze zu dem verlieren, was die FDP hier auch noch eingereicht hat. Warum wir dem nicht zustimmen können, kann ich ganz technisch und ganz unideologisch begründen: Der Änderungsantrag der FDP weist weiterhin Fehler auf wie schon die vorhergehenden. Deswegen lehnen wir ihn schlicht und ergreifend ab. Einmal sind es die Begrifflichkeiten, die Sie wählen. Bei Ihrem § 30a lautet die Überschrift „Eilentscheidungsrecht in Ausnahmefällen“ und in den Absätzen 1 und 3 reden Sie dann aber von „besonderen Ausnahmesituationen“, ebenso in Ihrem neuen § 36 Abs. 4, dann aber in Ihrem § 40a ist dann sowohl in der Überschrift als auch im Text von „Ausnahmefällen“ die Rede. Auf diese Unklarheiten hat sogar der Gemeinde- und Städtebund hingewiesen und ich gehe doch davon aus, dass die FDP normalerweise auf den Gemeinde- und Städtebund hört. Vielleicht wäre es an dieser Stelle gut gewesen, das auch tatsächlich zu tun.

Dann haben Sie noch einen Entschließungsantrag eingereicht. Ganz ehrlich, auch da muss ich sagen …

Frau Henfling, Ihre Redezeit ist leider zu Ende.

Genau, ich bin auch fertig, ich glaube, das müssen wir nicht mehr machen. Wir sind am Ende des Prozesses. Ich bedanke mich bei den Kolleginnen und Kollegen für die guten Verhandlungen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Walk von der CDU-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, zu Beginn – ich glaube, heute hat es noch niemand machen können –: Danke an die fleißigen Helfer, die uns immer sicher durch das Plenum bringen. Danke auch im Namen, glaube ich, aller Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall CDU)

Ich will mich vorab bei der FDP bedanken, bei Kollegen Bergner, dass Sie sich bei diesem Thema wirklich sehr konstruktiv eingebracht haben, anders als andere Parteien, Fraktionen. Sie haben das sehr engagiert gemacht, Sie haben das sehr sachlich gemacht. Sie haben sich vor allen Dingen für die kommunale Familie eingesetzt, wie man das von einem ehemaligen Bürgermeister vielleicht auch erwarten darf. Das haben wir in guter Gemeinsamkeit gemacht. Wenn auch am Ende des Tages keine hundertprozentige Übereinstimmung mit Ihren Vorschlägen zustande kam, so will ich doch sagen, ist es eine weitgehende Übereinstimmung und hohe Übereinkunft in den Fragen, wie wir den Kommunen rasch und auch rechtssicher helfen können.

Das ist genau der Unterschied zu der AfD. Der Abgeordnete Sesselmann hat von einem faulen Kompromiss gesprochen. Er hat davon fabuliert, dass er heute keine Zustimmung erteilen will. Er hat von verfassungsrechtlichen Bedenken gesprochen. Da muss ich sagen: Fakten, Fakten, Fakten! Ich will es hier nur noch mal in den Raum stellen: Die AfD hätte im zuständigen Innenausschuss die Möglichkeit gehabt – ich weiß nicht, wie viele Sitzungen wir seit dem Sommer letzten Jahres gehabt haben –, sie hat, in Zahlen, Änderungsanträge eingebracht: null, Entschließungsanträge eingebracht: null, gar eigene Gesetzentwürfe vorgelegt: null,

(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Hört, hört!)

sich sachlich und konstruktiv eingebracht: null,

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Hört, hört!)

Hinweise auf verfassungsrechtliche Bedenken: null. Und am Ende haben Sie nicht gegen den Kompromissvorschlag von CDU und Rot-Rot-Grün gestimmt, sondern Sie haben sich enthalten. Wenige Tage später hören wir dann von hier vorn: Wir werden diesem aus verfassungsrechtlichen Bedenken keine Zustimmung erteilen. Da frage ich mich: Woher kommt der Sinneswandel?

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Abg. Henfling)

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass es in der Thüringer Kommunalordnung für Ausnahmesituationen wie eine Pandemie an hinreichend klaren Regeln fehlt, wie die demokratische Beteiligung der Gemeinde- und Stadträte sowie der Kreistage – das ist jetzt schon mehrfach erwähnt worden – außerhalb eines Eilentscheidungsrechts der Bürgermeister nach § 30 Thüringer Kommunalordnung sichergestellt werden kann. Deshalb haben wir als CDU-Fraktion bereits zum Sonderplenum am 8. Mai 2020 – da haben wir bald Jahrestag – dringend notwendige Änderungen vorgeschlagen und von Anfang an darauf hingewiesen, dass es uns darum geht, eine möglichst schmale, aber auch eine möglichst schnelle Änderung der Thüringer Kommunalordnung auf den Weg zu bringen, um sie erstens pandemiesicher zu machen und um zweitens die Kommunen vor Ort handlungsfähig zu halten, sie aber gleichzeitig mit dem neuen Regelungswerk auch nicht über Gebühr zu beanspruchen. Wenige Tage später, zum Plenum am 5. Juni 2020, haben wir einen Gesetzentwurf vorgelegt. Der ist dann auch einstimmig an die Ausschüsse überwiesen worden.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit unserem Gesetzentwurf wollten wir die vorhandene Regelungslücke der Thüringer Kommunalordnung durch eine Notfall- bzw. Pandemieklausel auf Dauer schließen und für die gebotene Rechtssicherheit sorgen. Das ist uns gelungen. Uns waren und sind vor allem zwei Punkte wichtig, wie bereits mehrfach erwähnt: Wir wollten uns für die Stärkung der Hauptausschüsse einsetzen und eine Option zur Durchführung von digitalen Ratssitzungen einführen, beides allerdings beschränkt auf Not- und Ausnahmesituationen.

Deshalb haben wir in unserem Gesetzentwurf folgende Änderungsvorschläge auf den Weg gebracht – ich will es noch mal erwähnen –: Punkt 1: Durch eine Ergänzung in § 26 ThürKO sollen die zentralen Entscheidungen, die nach § 26 Abs. 2 Nr. 7 und 8 dem Gemeinderat vorbehalten sind und im Wesentlichen das Budgetrecht betreffen, in Ausnahmesituationen – also Katastrophen- und Pandemiefällen – auf den Hauptausschuss übertragen werden können – wie gesagt: eine Option. Unter Berücksichtigung der aktuellen Situation, deren Ende leider immer noch nicht absehbar ist, greift die Erweiterung der Beschlusskompetenzen des Hauptausschusses gegenüber den alleinigen Entscheidungsbefugnissen der Bürgermeister dann wesentlich weniger in die Beteiligungs- und Entscheidungsrechte des Gemeinderats ein. Darauf, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, kam es uns an.

Ein zweiter Punkt: Mit einer weiteren Gesetzesänderung wollen wir in Thüringen absolutes Neuland betreten. Den Gemeinden und Landkreisen soll zukünftig die Möglichkeit eröffnet werden, in absoluten Ausnahmesituationen – die habe ich schon genannt, der § 36a spricht übrigens von sogenannten Notlagen –, die notwendigen Sitzungen des Gemeinderats und des Kreistags, die anderenfalls aus schwerwiegenden Gründen nicht stattfinden könnten, in Form von digitalen Sitzungen durchzuführen. Das war, glaube ich, ein Anliegen, das auf große Zustimmung hier im Hause stieß – Kollegin Henfling hat auch schon darauf angespielt. Diese Form der Durchführung von Sitzungen ist auf Ausnahmefälle zu beschränken und kann nicht die herkömmliche Arbeit des Gemeinderats und des Kreistags in Form von Präsenzsitzungen ersetzen. Auch das ist, glaube ich, klar und muss nicht erläutert werden. Dem Gemeinderat soll dadurch die Möglichkeit eröffnet werden, durch entsprechende Regelungen in der Hauptsatzung zu bestimmen, Beschlüsse auch, also zusätzlich, in digitaler Sitzung zu fassen.

Punkt 3: Der Öffentlichkeitsgrundsatz – jetzt geregelt in § 40 der ThürKO – muss dabei natürlich gewahrt bleiben, was zukünftig durch die Übertragung per Videokonferenz in einen für die Öffentlichkeit zugänglichen Raum gewährleistet werden soll.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Ziel war es von Anfang an, dass in jedem Fall sichergestellt werden muss, dass unter Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen die Durchführung von Sitzungen auf kommunaler Ebene möglich ist und auch die gewählten Räte und Gremien rechtssicher in die Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Die kommunalen Spitzenverbände haben in ihren Stellungnahmen ausdrücklich signalisiert, dass sie einer Flexibilisierung und einer Erweiterung der kommunalen Handlungsmöglichkeiten positiv und offen gegenüberstehen.

Als Gesetzgeber müssen wir hier im Haus jedoch sicherstellen, dass die verschiedenen Handlungsmöglichkeiten, die ich eben angesprochen habe, kommunalverfassungsrechtlich abgesichert sind und nicht zu weiteren Rechtsunsicherheiten führen. Deswegen war das Anhörungsverfahren ziemlich gestreckt. Aber das war nur ein Grund, dass wir es rechtssicher machen wollten.

An dieser Stelle gestatten Sie mir noch einen wichtigen Hinweis – ich glaube, Kollegin Henfling hat auch schon darauf hingewiesen –: Das Entscheidungsrecht oder die Entscheidungshoheit verbleibt selbstverständlich bei den Kommunen. Das ist ganz wichtig zu sagen. Es gibt in der neuen gesetzlichen Regelung keine Verpflichtung, diese Änderungen,

die wir vorschlagen, optional einführen, umsetzen zu müssen.

(Beifall CDU)

Wir schaffen heute die Möglichkeit, dass es die Verantwortungsträger vor Ort selbst entscheiden. Ich glaube, das ist ein Gewinn an sich.

Lassen Sie mich, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, noch mal zur Historie kommen. Die rotrot-grüne Regierungsfraktion hat im Juli letzten Jahres einen eigenen Gesetzentwurf in Vorlage 7/1188 vorgelegt – auch das wurde schon angesprochen. Durch diesen sollten insgesamt vier Gesetze mit knapp 50 Paragrafen angepasst bzw. geändert werden.

Sowohl Kollegin Henfling als auch Kollege Bilay haben eben Folgendes gesagt – da musste ich erst mal stutzen –: Das hat nicht geklappt, wie wir ja wissen, der Gesetzentwurf ist zurückgezogen worden. Dann müssen wir uns eben neue Mehrheiten suchen. – Da habe ich erst mal durchgerechnet. Neue Mehrheiten? Soweit mir bekannt ist …

(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Nach der Neuwahl!)

Ja, neue Mehrheiten sind neue Mehrheiten. Wenn ich durchrechne, hat Rot-Rot-Grün bisher keine Mehrheit. Und das, was wir jetzt hier gemeinsam …

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir haben nach der Wahl gemeint!)

Neue Mehrheiten, neue Mehrheiten! Das, was wir hier jetzt gemeinsam auf den Weg gebracht haben, kann sich durchaus sehen lassen. Mir war es wichtig, dass wir noch mal klarstellen, dass es eine rotrot-grüne Minderheitsregierung gibt

(Beifall CDU)

und dass wir konstruktiv mitarbeiten, wenn es wie in diesem Fall zum Wohle unserer kommunalen Familie ist.

(Beifall CDU)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich habe es hier mehrfach gesagt und will es auch noch mal in aller Deutlichkeit sagen: Das Ziel war, eine Pandemieklausel in die ThürKO einzuziehen und nicht sozusagen alle Wunschvorstellungen und Gesetzesvorhaben, die mal irgendwann aufgekommen sind im Bereich Rot-Rot-Grün, hier zusammenzufassen nach dem Motto „Jetzt gilt es, jetzt bringen wir das durch!“. Das fällt natürlich aus. Deswegen bin ich den kommunalen Spitzenverbänden, dem Gemeinde- und Städtebund und dem Thüringischen Landkreistag, sehr dankbar, dass sie in ihren

mehrfachen Stellungnahmen immer wieder darauf hingewiesen haben, wir wollen ein schnelles Gesetz, wir wollen ein schmales Gesetz, und das soll möglichst auf die Pandemieklausel beschränkt sein.

Ich will gern noch mal ansprechen – weil es auch Kollege Bilay angesprochen hat –, worin wir uns unterscheiden – Frau Kollegin Henfling hat das auch gemacht. Ich will voranstellen: Wir konnten durch die Rücknahme des entsprechenden rot-rotgrünen Gesetzentwurfs folgende Dinge verhindern: erstens mehr Bürokratie und Verwaltungsaufwand. Wir konnten zweitens mehr und damit zusätzliche Kosten und mehr Verantwortungsentzug für unsere kommunalen Bürgermeister verhindern.

Lassen Sie mich noch auf einzelne Punkte eingehen, die mir besonders wichtig erscheinen und wo man sieht, dass wir uns eben auch politisch unterscheiden. Das ist auch gut so. Das kann man ja konstruktiv und sachlich bereden ohne Schaum vor dem Mund, das versuche ich.

Der erste Punkt: In § 26 Abs. 1 sollte beispielsweise ein neuer Absatz 1a eingefügt werden. Dort heißt es im Vorschlag von Rot-Rot-Grün: „In Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern ist ein Rechnungsprüfungsausschuss zu bilden. Er prüft den Bericht der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse.“ Und die ehrenamtlichen Beigeordneten, die nicht zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses oder zu dessen Stellvertreter gewählt werden, haben dann eben auch kein Stimmrecht. Wenn wir uns das noch mal durchlesen, dann stellen sich gleich mehrere Fragen: Warum belastet man die Kommunen in der aktuellen Situation durch die Schaffung von neuen Gremien mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand? Oder auch die Frage: Wieso erhalten der Bürgermeister und der Stellvertreter von vornherein kein Stimmrecht? Ist das Vertrauen – das ist die Frage – in den Bürgermeister als Chef der Gemeindeverwaltung wirklich so gering?

Einen zweiten Punkt will ich ansprechen: Sie wollten den § 25 ändern und einen Absatz 2 ergänzen. Die Gemeinden, heißt es dort, sollen „ab einer Größe von 6.000 Einwohnern im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit die Aufgabenwahrnehmung der Fraktionen durch Zuwendungen aus dem Gemeindehaushalt in angemessenem Umfang unterstützen.“ Die Mittel sind entsprechend vorzubereiten – das verkürze ich. Auch hier stellen sich gleich mehrere Fragen: Sind zusätzliche Kosten in der aktuell ohnehin schwierigen Situation vor Ort wirklich angebracht? Man muss auch daran denken, dass das natürlich zusätzlichen Verwaltungsaufwand produziert, und auch das wollen wir in die

ser schwierigen Situation unseren Kommunen nicht aufbürden.

(Beifall CDU)

Ein dritter und letzter Punkt, da geht es um die öffentlichen Ausschusssitzungen, ein Thema, bei dem wir auch mit Rot-Rot-Grün lange gerungen haben, was letzten Endes dann aus unserer Sicht zu Recht vom Tisch genommen wurde. Auch diesen Punkt, nämlich Ausschusssitzungen generell öffentlich zu machen, haben wir klar abgelehnt. Ich will noch mal die Gründe hier anführen: Es muss aus unserer Sicht möglich sein, im Rahmen der Ausschussarbeit im nicht öffentlichen Raum, also im geschützten Raum, auch alle Gedanken, Ideen und Strategien zu entwickeln. Und die Diskussionskultur darf aus unserer Sicht in den ehrenamtlichen Gremien – davon sprechen wir ja – nicht noch weiter leiden, weil sich einzelne Ratsmitglieder aufgrund der Öffentlichkeit möglicherweise nicht mehr trauen, bestimmte Ideen und Vorschläge

(Beifall CDU)

auf dem Weg zur Erarbeitung von Beschlussvorlagen anzusprechen. Das ist leider auch Fakt. Und ich sitze ja auch im Eisenacher Stadtrat und mir kommt das alles sehr bekannt vor, was wir auch von der kommunalen Familie gehört haben. Unsere Aufgabe ist es doch vielmehr, die Ratsmitglieder zu ermutigen, ihre Ideen und Gedanken frei und offen auszusprechen, ohne dass sie Gefahr laufen, dass gleich während der Sitzung noch ein FacebookPost abgesetzt wird. Das, glaube ich, schadet insgesamt der Demokratie.

(Beifall CDU)

Am Ende ist es ja so – Kollege Bilay, Sie haben es angesprochen, da wird irgendwas im stillen Kämmerlein verhandelt und die Öffentlichkeit kann nicht teilnehmen –: Ja, das ist in der Vorbereitung so. Letzten Endes muss man – das ist in der Politik so – Mehrheitsbeschlüsse hinbekommen und dann sind die natürlich öffentlich und dann kann man auch die Argumente noch mal öffentlich diskutieren. Dazu rate ich ohnehin, damit man auch Politik transparent macht.