Und vielleicht können Sie auch noch etwas zum Vorschlag eines eigenständigen Bodycam-Paragrafen sagen, der von den Experten vorgeschlagen wurde. Jetzt hören wir aber, das sei angeblich gar kein Vorschlag, weil die Arbeitsgruppe Recht in irgendeiner Anlage Nummer soundso darauf hingewiesen hat, dass es möglicherweise fraglich ist. Vielleicht können Sie zu diesen zwei Punkten noch mal Stellung beziehen.
Herr Walk, ist es richtig, dass Sie die tätlichen Angriffe auf Vollstreckungsbeamte und gleichgestellte Personen benannt und sich dabei auf das Lagebild des Bundeskriminalamts bezogen haben? Ist es richtig, dass Sie das Lagebild kennen, dass – sage ich mal – die Anzahl der Gewalttaten gegen Polizeivollzugsbeamte im Jahr 2019 gegenüber dem Jahr 2018 um 42,6 Prozent bzw. um 572 Straftaten gesunken ist und dass das durchaus ein anderes Bild
Die Frage kann ich mit Ja beantworten, weil es klar ist. Aber auf die Zahlen habe ich doch gar nicht abgestellt. Ich habe auf die Verletzten abgestellt und in dem Bericht haben wir auf die tätlichen Angriffe abgestellt. Sie suggerieren, dass wir falsche Zahlen nennen. Das ist unredlich.
Die letzte Antwort müssen wir dann im Ausschuss beraten. Vielen Dank, Herr Kollege Walk. Jetzt sehe ich aus den Reihen der Abgeordneten wirklich keine Wortmeldung mehr. Frau Staatssekretärin Schenk ist schon aufgestanden. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, mit diesem Tagesordnungspunkt behandeln wir nun die zwei mehrfach angesprochenen Gesetzentwürfe zum Polizeiaufgabengesetz. Beide Anträge zielen darauf ab, den Einsatz mobiler Bildaufnahme- und Tonaufzeichnungsgeräte im Polizeiaufgabengesetz neu zu regeln. [Störgeräusch durch Mobiltelefonaktivität]
Herr Mühlmann, wissen Sie, ich wollte den Einschub eigentlich erst zum Ende machen. Aber wenn Sie schon ständig durch Zwischenrufe das eigentlich respektable Thema „Polizeiaufgabengesetz“ stören, möchte ich Ihnen gern sagen, dass der Minister aufgrund von Krankheit offiziell entschuldigt ist. Jetzt können Sie natürlich sagen, dass Sie das ja nicht wissen. Aber es gilt allgemein für alle Redebeiträge: Wenn man etwas nicht weiß, sollte man Fake News einfach vermeiden.
Im Rahmen einer sachlichen Debatte möchte ich nun zuerst auf den CDU-Antrag eingehen. Ziel dieses Gesetzentwurfs ist die Verbesserung des Schutzes der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten vor gewalttätigen Übergriffen im Einsatz. Er reagiert damit unter anderem auf die im Rahmen der Auswertung des Pilotprojekts Bodycam angesprochenen möglichen Regelungsbedarfe. Ich darf daher an dieser Stelle auf die im Innen- und Kom
munalausschuss jüngst zur Verfügung gestellten Dokumente zum zweiten Bodycam-Trageversuch verweisen. In den dortigen Ausführungen sind bereits differenzierte Regelungsvorschläge der Landesregierung für gesetzliche Neuregelungen enthalten.
Und die – und das kommt auch Ihrer Frage entgegen, Herr Walk – sind natürlich aus Sicht der Landesregierung die Grundlage für eine Diskussion. Diese Diskussion muss natürlich auch geführt werden. Die CDU-Fraktion hat diese Regelungsvorschläge aufgegriffen, welche die Projektgruppe im Rahmen ihrer vorläufigen Abschlussberichte der Phase II des Pilotprojekts Bodycam unterbreitet hat. Hervorzuheben ist hierbei zum Beispiel die Aufnahme eines Rechtsanspruchs des Betroffenen auf Fertigung einer Aufnahme. Aus fachlicher Sicht wirft der Entwurf jedoch einige Fragen auf. So erscheint die Erweiterung des Schutzbereichs auf Freiheit und Eigentum nicht sachgerecht. Die Bodycam soll nach hiesigem Verständnis primär die handelnden Beamtinnen und Beamten vor tätlichen Angriffen schützen. In Absatz 3 des Entwurfs sind neben essenziellen Verfahrensregelungen – also Mitteilungspflicht, Berufsgeheimnisträgerschutz – auch deklaratorische Regelungen enthalten, die aus hiesiger Sicht dagegen verzichtbar erscheinen.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, bezüglich des Gesetzentwurfs der AfD-Fraktion möchte ich für die Landesregierung feststellen, dass dieser dem erklärten Ziel – die Verbesserung des Schutzes der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten vor gewalttätigen Übergriffen im Einsatz – allenfalls zum Teil gerecht wird. Der Entwurf sieht in Bezug auf § 33 Abs. 6 des Polizeiaufgabengesetzes vor, körpernah getragene Aufnahmegeräte als eine Einsatzmöglichkeit aufzunehmen und zudem zusätzlich zu den schon bislang erlaubten Bildaufzeichnungen auch Tonaufzeichnungen zuzulassen. Der Entwurf der AfD lässt dabei wesentliche Fragen wie die grundsätzliche Haltung zum Pre-Recording, zur Zulässigkeit des Einsatzes in Wohnungen und auch zur Angemessenheit der Speicherfristen völlig unbeantwortet. Die Landesregierung regt an, auf Basis der dem Ausschuss für Inneres und Kommunales vorliegenden Vorschläge gesetzesinitiativ zu werden und hierfür einen einheitlichen Ansatz zu wählen, der alle vorgetragenen Aspekte umfasst, und sich nicht auf einige wenige zu begrenzen.
Weiterhin ist das Ansinnen des AfD-Antrags, neben der Bildaufzeichnung künftig auch Tonaufzeichnungen bei der Videoüberwachung an Kriminalitätsbrennpunkten und an gefährdeten Objekten zuzu
lassen, sehr kritisch zu hinterfragen. Ein Blick auf die Regelungen in anderen Bundesländern zeigt, dass Länder wie Bayern, Baden-Württemberg oder Sachsen an gefährdeten Objekten und gefährlichen Orten auch Tonaufnahmen zulassen. Hingegen – das wurde in der Debatte schon deutlich – haben sich andere Länder wie Nordrhein-Westfalen und Hessen nur auf die Bildaufnahmen beschränkt. Es ist also bisweilen nicht so, wie es dargestellt wurde, dass es hier ein eineindeutiges Bild gäbe. Die Entscheidung der Polizei zu erlauben, an den genannten Orten im öffentlichen Raum nicht nur das Verhalten von Personen beobachten zu dürfen, sondern auch ihre Gespräche mithören zu können, sollte der Gesetzgeber nur nach sorgsamer Abwägung aller tangierten Interessen treffen. Aus Sicht der Landesregierung ist zuerst zu hinterfragen, ob Tonaufnahmen an derartigen Örtlichkeiten tatsächlich auch einen Erkenntnisgewinn bringen. Auch die im Vergleich zu Tonaufnahmen durch Bodycams deutlich höhere Streubreite der Maßnahmen wäre ebenso zu beleuchten wie das Verhältnis zu den nach § 34 des Polizeiaufgabengesetzes unter deutlich höheren Tatbestandsvoraussetzungen zulässigen verdeckten Tonaufnahmen. Je nach Leistungsfähigkeit der eingesetzten Aufnahmetechnik sind hier durchaus Überschneidungen hinsichtlich der Eingriffstiefe denkbar.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Landesregierung empfiehlt die Überweisung des CDU-Antrags an den Ausschuss für Inneres und Kommunales, der ohnehin gerade über den Abschlussbericht der Projektgruppe Bodycam berät. Nach erfolgtem Abschluss der Meinungsbildung könnte dann in ein konkretes Gesetzgebungsverfahren übergangen werden. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Herr Abgeordneter Mühlmann hat noch eine Redezeit von 2 Minuten und 2 Sekunden.
Ich verspreche, es geht ganz schnell, ich habe nur noch 2 Minuten, das war mir schon bewusst. Interessant fand ich eben, wie das Innenministerium den Entwurf der eigenen Abteilung 4 bewertet, aber man lernt ja nie aus.
Ich habe in meinem ersten Debattenbeitrag schon darauf hingewiesen: Wir haben hier von der AfDFraktion einen Minimalvorschlag vorliegen. Aus ver
gangenen Debatten zu vergleichbaren Themen, nämlich Änderungen im Polizeiaufgabengesetz, ist mir völlig bewusst – und das habe ich damals schon immer mit verfolgt –, dass zusätzliche Befugnisse für die Polizei immer hier im Landtag ein gewisses Hyperventilieren bei der einen oder anderen Fraktion verursachen. Dieses Herzrasen, dass wir hier ohne Ende Befugnisse für die Polizei fordern, wollte ich natürlich nicht verursachen, schließlich haben wir auch eine gewisse Pflicht, dass wir die Leute hier nicht allzu sehr striezen – deshalb dieser Minimalvorschlag. Dass jetzt ausgerechnet die SPD diesen Minimalvorschlag als schlecht bezeichnet und den Maximalvorschlag, möglichst viele Befugnisse, als gut bezeichnet, sorry, das ist überraschend.
Danke schön, Herr Mühlmann. Damit sind wir jetzt wirklich bei den Wortmeldungen durch und kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/2158. Es wurde Ausschussüberweisung an den Innen- und Kommunalausschuss beantragt. Wer dieser Überweisung des Antrags der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/2158 an den Innen- und Kommunalausschuss zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus allen anderen Fraktionen. Enthaltungen? Bei 1 Enthaltung.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/2792. Herr Kollege Walk, das war mir so nicht ganz klar: Sie haben auch Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss beantragt? Keine weiteren Ausschüsse?
Gut, dann ist hier wiederum die Frage: Wer der Überweisung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/2792 an den Innen- und Kommunalausschuss zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der AfD, der CDU, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Linke. Gegenstimmen? Enthaltungen? Das sind dann die Stimmen aus der FDP-Fraktion.
Meine Damen und Herren, damit sind wir gemäß der Übereinkunft der Fraktionen am letzten Tagesordnungspunkt angelangt. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend, einen guten Nachhauseweg. Wir sehen uns morgen Früh hoffentlich gesund hier alle wieder. Ich beende die Sitzung.