Protocol of the Session on March 11, 2021

obwohl wir da deutlich mehr als 38 Prozent hatten, aber auch nicht 50.

(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Das ist doch keine Wahl!)

Dann sagen Sie natürlich: Das Sicherheitsgefühl hat sich verändert – darauf habe ich auch schon mal verwiesen und wir haben uns die Zahlen dazu auch noch einmal angeschaut. Für 57 der 174 Befragten hat die Bodycam überhaupt keine Auswirkungen auf das Sicherheitsgefühl, 17 haben ein erhöhtes Sicherheitsgefühl, 6 ein leicht erhöhtes Sicherheitsgefühl, 61 Beamte machen überhaupt keine Angaben dazu. 23 von 174 Polizeibeamten, also 13 Prozent, um es noch mal zu übersetzen, bestätigen bei der Auswirkung ein erhöhtes Sicherheitsgefühl. Ich glaube, es wird auch jedem deutlich, dass das doch nicht die Zahlengrundlage und Evaluationsgrundlage ist, auf der Sie Ihre positive Beurteilung hier stützen können und dann diesen Gesetzentwurf hier zur Umsetzung bringen.

Damit will ich schließen, Herr Walk, weil ich finde, dass das am Ende der ungeheuerlichste Punkt in Ihrem Gesetzentwurf ist. Den Gesetzentwurf haben Sie nicht selbst geschrieben, den haben Sie der Anlage 37 des Evaluationsberichts entnommen, haben Sie abgeschrieben und haben an einer Stelle diesen Gesetzentwurf ergänzt.

Was ich aber nicht verstehe und was ich auch ein Stück weit unehrlich gegenüber dem Parlament, gegenüber Polizeibeamten, aber auch gegenüber der Öffentlichkeit finde, ist, dass in dem Bericht, in dem dieser Gesetzentwurf abgedruckt ist, den Sie hier als eigenen Gesetzentwurf eingebracht haben, auch eine Relativierung der Verfasser steht. Das will ich Ihnen durchaus mal zitieren aus der Anlage 37: „An dieser Stelle wird nochmals explizit darauf hingewiesen, dass das Teilprojekt Recht den Einsatz der Body-Cam in Wohnungen für verfassungsrechtlich bedenklich hält […]. Gleiches gilt für die Nutzung der [sogenannten] Pre-RecordingFunktion.“ Und was machen Sie? Sie machen ge-

nau das! Sie bringen das, wovon der Bericht des TMIK sagt, es ist verfassungsrechtlich bedenklich, als Gesetzentwurf in den Landtag ein und wollen den Einsatz in Wohnungen ermöglichen und die Pre-Recording-Funktion auch freischalten. Ich könnte noch andere Zitate aus der Anlage bringen, wo sich auch Strafrechtsprofessoren dazu geäußert haben, die von einer anlasslosen Überwachung sprechen, von der Sammlung personenbezogener Daten zu unbestimmten und noch nicht zu bestimmten Zwecken beim Pre-Recording, was der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entgegenstehen dürfte und als unverhältnismäßig zu charakterisieren ist. All das missachten Sie mit Ihrem Gesetzentwurf und vor allem tun Sie so, als ob sich das Innenministerium mit diesen Fragen nicht auseinandergesetzt hätte.

Insofern, Herr Walk, haben Sie vielleicht meinem Redebeitrag entnehmen können, dass unsere Begeisterung für Ihren Gesetzentwurf arg beschränkt ist. Wir teilen die Grundannahme, wir teilen die positive Bewertung des Evaluationsberichts nicht, wir lesen ganz andere Fakten und auch Ergebnisse aus diesem Bericht heraus. Diese Fakten und Ergebnisse, die wir auch in Thüringen erkennen können, nämlich dass die positive Wirkung der Bodycam in dieser Form nicht besteht, war beispielsweise auch in Sachsen-Anhalt Anlass für die Regierung dort – übrigens ein CDU-Innenminister – zu entscheiden, die Bodycam nicht einzuführen. Auch das verschweigen Sie.

Ich will abschließend noch mal einen Satz aus dem Evaluationsbericht zitieren und ich denke, das ist dann auch die Grundlage, auf der wir weiterdiskutieren sollten, Zitat: „Die aus dem vorliegenden Pilotprojekt II gewonnenen Daten rechtfertigen keinen unkritischen Optimismus im Hinblick auf eine generelle deeskalierende Wirksamkeit der Bodycam.“ Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Dittes. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Walk für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, das ist eine spannende Debatte, wie wir heute hier feststellen können. Ich will zunächst etwas zu den Kollegen sagen, zunächst zu Kollegen Mühlmann: Ihre Interpretation finde ich absurd. Die CDU bringt keinen Gesetzentwurf für die Landesregierung ein. Da sieht man mal, wie unter

schiedlich diskutiert wird – die einen in die eine Richtung, die anderen in die andere. Jetzt sind wir schon diejenigen, die für die Landesregierung die Gesetzentwürfe einbringen. Das machen wir natürlich nicht. Wir bringen unseren eigenen Gesetzentwurf ein.

Auf der anderen Seite Kollege Dittes, bei dem ja eines klargeworden ist, das wissen wir nicht erst seit heute, sondern das wissen wir seit acht Monaten: Seit acht Monaten schaffen wir es nicht, unseren Antrag, der zunächst anders formuliert war, mit einem Prüfauftrag versehen war, offengehalten war, auf die Tagesordnung zu setzen. Das zeigt ganz klar, dass Sie die Bodycam nicht wollen. Dann werden natürlich auch alle Argumente herangeführt, um dies zu verhindern.

Ich will Ihnen etwas zu den Zahlen sagen: Wie so oft stimmen bestimmte Dinge auch nicht, die Sie sagen. Ich habe in meiner Rede heute auf die aktuellsten Zahlen abgestellt. Vielleicht hätten Sie sich dazu auch mal äußern können. Die aktuellen Zahlen aus dem Jahr 2020, vom November 2020, sind 138 verletzte Kolleginnen und Kollegen im Dienst. Ich habe das verglichen mit der Zahl von 2019: 180 verletzte Kolleginnen und Kollegen. Ich habe dabei festgestellt und attestiert, dass das die höchste Zahl ist, seit diese Statistik erfasst wird.

Meine Aussagen bezüglich des Evaluationsberichts – das ist auch spannend, weil wir das beim letzten Mal schon und auch schon im zuständigen Ausschuss gehört haben –: Ich beziehe mich auf die Kernaussagen aus dem Evaluationsbericht der Landesregierung. Wir haben das Thema im Ausschuss mit Staatssekretär Goetze behandelt, beim letzten Mal mit Staatssekretärin Schenk. Ich habe die Frage gestellt, wie die Landesregierung zum Thema „Rechtsgrundlage schaffen“ steht, wie sie zum Thema „Überwachung in Wohnungen“ steht und ob sie davon ausgeht, dass die bisherige Regelung als ausreichend erachtet werden kann, nämlich dass es keinen eigenständigen BodycamParagrafen gibt. Dabei wurde jeweils auf den Evaluationsbericht abgestellt. Zitat: Der Evaluationsbericht von den Polizeiexperten stellt die fachliche Sicht der Experten vor Ort dar und diesen Bericht mit den Kernaussagen machen wir uns zu eigen. – Genau diese Aussagen, Kollege Dittes, habe ich auch hier erwähnt und werde sie auch gleich noch mal erwähnen.

Wenn Sie jetzt so herangehen und aus der Anlage 175 ein Teilergebnis beleuchten, nur dieses hier vorstellen und das gar nicht in den Kontext stellen, dann sage ich: Da ist mein Vertrauen in die Landesregierung und in das SPD-geführte Innenministerium zumindest so groß, dass ich ihm unterstelle,

(Abg. Dittes)

dass genau das gemacht worden ist – und ich weiß es auch –, nämlich die Anlagen auszuwerten und zu bewerten. Und das Ganze fließt dann zusammen in eine Kernaussage in den Bericht, der gerade bei der Polizei – die hierarchisch organisiert ist – die Hühnerleiter nach oben gehen muss, wo 25 Haken dran sein müssen, bis solch ein Bericht überhaupt erst mal von allen gegengecheckt in die Druckform gelangt.

Kurzum, was will ich damit sagen: Was hier im Evaluationsbericht vorgelegt wurde, das ist für uns zumindest so, dass es offensichtlich nicht den Tatsachen nicht entspricht – ganz im Gegenteil, ich finde die Kolleginnen und Kollegen haben sich vor Ort sehr viel und über einen langen Zeitraum mit dem Thema beschäftigt. In vielen Arbeitsgruppen, in vielen Unterarbeitsgruppen ist es noch mal rechtlich bewertet worden und im Endeffekt kommt ein relativ schmales Papier zum Vorschein und auf dieses beziehe ich mich. Das waren die Vorbemerkungen. Den einen oder anderen Punkt will ich jetzt in meiner Rede gern noch mal aufgreifen.

Ich würde mich gern noch mal auf den vorläufigen Abschlussbericht beziehen, den ich hier noch mal mitgenommen habe. Das sind insgesamt nur knapp 40 Seiten und die Fakten stecken tatsächlich in den Anlagen von hunderten Seiten, aber ich habe ja erklärt, dass es keinen Sinn macht, dies losgelöst herauszunehmen und genau das hier als allgemeingültig zu verkünden. In dem Bericht heißt es, dass der Einsatz von Bodycams sinnvoll ist, die Kamera das Sicherheitsgefühl der Beamten merklich erhöht, der Einsatz der Körperkameras deeskalierend wirkt und auf eine positive Resonanz innerhalb der Bevölkerung trifft. Das ist ja auch so formuliert, dass es nicht eins zu eins und zu 100 Prozent der Fall ist, sondern hier steht ja schon drin, dass es überwiegend der Fall ist, dass es merklich erhöht wird und dass insgesamt eine positive Resonanz in der Bevölkerung festzustellen ist. Ich glaube, das ist schon alles sehr abgewogen und nicht zu absolut. Deswegen freue ich mich auch, dass – es war ja auch wohltuend – Frau Kollegin Marx zumindest den Evaluationsbericht nicht infrage gestellt hat und dann allerdings zu dem eigenen Schluss kommt, dass doch genau das, was wir hier auch gehört haben, in den Ausschuss muss, dass wir genau die Dinge machen müssen, die bei einer ordnungsgemäßen Anhörung dazugehören, dass wir Polizeiexperten fragen, dass wir Datenschützer fragen, dass wir die Zielgruppen mit ins Boot nehmen, dass wir noch mal Rechtswissenschaftler befragen, dass wir einen Blick auf die anderen Bundesländer nehmen, was dort alles schon evaluiert ist, und dass wir dann aus diesen ganzen Ergebnissen und Erkenntnissen unsere eigenen Schlüsse ziehen. Ich glau

be, das ist das Mindeste, was man bei dem Thema auch als Übereinstimmung erwarten darf.

Ich will noch mal auf den Bericht zurückkommen und ich zitiere: „Um eine effektive Nutzung von Bodycams zum Zwecke der Prävention und zur Unterstützung der Strafverfolgung zu erreichen, sind Aufzeichnungen nicht nur von Bildern, sondern auch von Tonaufnahmen sowie Pre-Recording im polizeilichen Einsatz gefordert.“ Der Bericht sagt zudem, dass reine Videoaufzeichnungen immer nur einen Ausschnitt von Ereignissen darstellen können und nur ein weniger objektives Bild des jeweiligen Geschehens liefern können. Ich glaube, das ist nachvollziehbar und bedarf keiner Erläuterung. Deswegen haben wir bereits im Februar 2018 in unserem Antrag darauf hingewiesen, dass es neben der Bildaufzeichnung auch die Tonaufzeichnung und das Pre-Recording braucht, um zusätzlich den Einsatz von Bodycams auch im nicht öffentlichen Raum – beispielsweise in Wohnungen – zu ermöglichen. Dass das ein schwieriges Thema ist und dass die Wohnung, wie wir alle wissen, in Artikel 13 besonders geschützt ist, das ist uns bewusst. Gerade deswegen müssen wir uns ja mit diesen Themen auseinandersetzen und das im Ausschuss auch erörtern.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das ist auch der Grund, warum wir als CDU den vorliegenden Gesetzentwurf der AfD-Fraktion als unzureichend ablehnen. Er greift aus unserer Sicht zu kurz, das ist die Begründung, Kollege Mühlmann. Es bedarf vielmehr einer umfangreicheren Änderung des Polizeiaufgabengesetzes als einer bloßen Neuformulierung des § 33 Abs. 2 und 6 Polizeiaufgabengesetz und der lediglichen Ergänzung um Bild- und Tonaufnahmen. Wir wollen es nicht nur halbherzig machen, sondern gleich richtig. Richtig bedeutet für uns normenklar, richtig bedeutet für uns rechtssicher und vor allen Dingen verfassungsrechtlich unbedenklich.

(Beifall CDU)

Wir haben – da gehe ich noch mal auf Sie ein, Kollege Dittes – uns den vorläufigen Abschlussbericht zur Vorlage genommen und genau den Vorschlag der Experten, den Sie ja infrage stellen, aufgegriffen. Die Experten sagen, dass es sinnvoll ist, einen Bodycam-Paragrafen zu etablieren. Ich will jetzt noch mal aus dem Bericht zitieren, weil Sie eben auch darauf abstellten. In der Ziffer 3.1.3.2.2. auf Seite 29 heißt es: „Vorschlag eines eigenständigen ‚Bodycam-Paragraphen‘“. Das sagen die Experten, die die Untersuchung geleitet haben. Dort heißt es: „Nachfolgend wird eine Formulierung aus fachlicher Sicht für Änderungen der gegenwärtigen Gesetzeslage dargestellt. Eine diesbezügliche Änderung

greift den aus polizeifachlicher Sicht notwendigen und unter [anderem] Punkt […] dargestellten Anpassungsbedarf auf und könnte damit ggf. als Arbeitsgrundlage für ein etwaiges Gesetzänderungsverfahren herangezogen werden.“ Ich habe es eben schon erwähnt: Genau diese Passage habe ich aufgegriffen und habe die Landesregierung gefragt, ob sie sich mit dieser Passage identifiziert. Die Antwort war so, wie ich es eben genannt habe. Das ist die Basis dessen, worüber wir ins Gespräch kommen wollen – nicht mehr und nicht weniger.

Ich will noch einen weiteren Punkt aufgreifen, der hier schon mehrfach angesprochen wurde. Unser neuer § 33a, der – und da haben Sie das richtig wiedergegeben – bis auf wenige Unterschiede mehr oder weniger wortgleich übernommen wurde, also „mobile Bild- und Tonaufnahmegeräte“, enthält insbesondere die von uns erwähnten Punkte: Bildund Tonaufnahmen, Pre-Recording-Funktion und auch die Aufzeichnungen im öffentlichen Raum, aber auch angepasste Regelungen zum Datenschutz, zu Speicher- und zu Löschungsfristen. Und wir sagen auch: Wenn wir das Thüringer Polizeiaufgabengesetz jetzt anfassen – wie gesagt, wir hatten ja andere Vorstellungen, wir wollten das eigentlich der Landesregierung als Auftrag mitgeben, jetzt haben wir einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt –, dann müssen wir das rechtssicher und normenklar machen. Und diese Punkte habe ich gerade beschrieben.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, für meine Fraktion steht fest – und jetzt kommen wir wieder zu dem Punkt –: Jeder verletzte Polizeibeamte ist einer zu viel. Unsere Polizisten brauchen jetzt eine bessere Einsatzausrüstung und wir wollen diejenigen schützen, die für uns jeden Tag unterwegs sind und im Wortsinn ihren Kopf hinhalten.

(Beifall CDU)

Was bei der Bundespolizei und bei anderen Landespolizeibehörden ist – das ist ein bisschen untergegangen, weil wir ja nicht losgelöst sind von allen anderen Bundesländern –: Die Ergebnisse von anderen Bundesländern sind vielleicht nicht eins zu eins übertragbar, aber wir sind doch jetzt nicht sozusagen ein Fremdkörper im Kontext der anderen Länder, sondern wir haben doch weitestgehend ähnliche Erfahrungen gemacht. Jetzt kann man noch mal schauen, dass die Erfahrungen in den neuen Bundesländern vielleicht andere sind, weil wir anders sozialisiert sind als in den alten Bundesländern. Aber generell bei dem Thema „Bodycams“ und wie sie auf den Einsatz und auf die Bevölkerung wirken, gibt es gravierende Unterschiede eben nicht. Und alle, alle 15 Bundesländer, außer Thüringen, 16 insgesamt, haben entweder Bodycams ein

geführt oder auf den Weg gebracht, die Bundespolizei ohnehin. Minister Maier ist ja heute leider nicht, aber die Staatssekretärin Schenk steht auch im Thema, wie wir im Innenausschuss auch schon erfahren durften. Wir sind das einzige Bundesland, das noch nachziehen muss. Wir sind insofern, glaube ich, nicht zu Lob verpflichtet gewesen in der Runde der Innenminister, weil Georg Maier ja auch den Vorsitz der Innenministerkonferenz innehatte. Und selbst das rot-rot-grün-regierte Berlin hat Bodycams eingeführt – und jetzt staunt man: nicht nur für Polizei, sondern auch für Feuerwehr und auch für Rettungskräfte.

Auch das haben wir hier heute schon gehört: Es ist schon erstaunlich und bemerkenswert, dass alle drei Polizeigewerkschaften, die anders ausgerichtet sind – ich bin auch in einer Gewerkschaft –, die sich nicht immer einig sind, aber bei dem Thema sind sie sich einig und auch die Personalräte habe schon zugestimmt, dass die Bodycams kommen können. Und selbst unser oberster Datenschutzbeauftragter Dr. Lutz Hasse hat sein Okay gegeben – also insofern schon erstaunlich.

Ich will zum Schluss kommen und noch mal die fünf Punkte aufgreifen, die für uns wichtig sind, die für den sofortigen Einsatz sprechen: Bodycams treffen auf hohe Akzeptanz sowohl bei der Bevölkerung als auch bei den eingesetzten Kolleginnen und Kollegen. Bodycams wirken grundsätzlich deeskalierend und verringern Gewalt. Natürlich, Frau Kollegin Marx und Herr Dittes, in einer Situation, wo Personen in einer Ausnahmesituation sind, berauscht sind oder physisch angegriffen sind, da kommt es natürlich darauf an, die richtige Entscheidung zu treffen. Und derjenige, der entscheidet, ist die Kollegin vor Ort, die muss dann halt feststellen: Ich lasse das Ding aus, weil es eben nicht deeskalierend wirkt. Aber es war bisher immer schon so, dass die Situation das Handeln der Polizeibeamten vorgibt. Vierter Punkt: Die Beweissicherung wird sichergestellt. Und nicht zuletzt schaffen die Bodycams Transparenz und machen die Rechtmäßigkeit polizeilichen Handelns überprüfbar. Und klar ist doch auch: Wer weiß, dass beim Einschreiten als Polizeibeamter sein Handeln aufgezeichnet wird, der wird sich bewusster verhalten. Das ist doch das, was wir alle wollen. Wenn das aufgezeichnet wird, kann man dann auch die Dinge entsprechend aufklären.

Ich will noch mal abstellen auf den offenen Brief der größten Gewerkschaft, der Gewerkschaft der Polizei, an uns als Abgeordnete zu Weihnachten letzten Jahres. Sie haben geschrieben: Bald ist wieder Weihnachten; machen Sie – also wir sind angesprochen – unseren Kolleginnen und Kollegen ein Geschenk, welches ihnen in ihrem leider immer

wieder gefährlichen Beruf ermöglicht, gesund zu bleiben und Weihnachten mit ihren Familien feiern zu können.

Das war der offene Brief. Ich appelliere heute an Sie, dass wir zumindest erst mal große Einigkeit darüber herstellen, dass unser Gesetzentwurf an den zuständigen Ausschuss überwiesen wird und wir damit auch heute schon ein deutliches Zeichen an unsere Kolleginnen und Kollegen senden können.

Ich freue mich auf die Erörterung und Beratung im Ausschuss, auch wenn es kontrovers werden wird, davon bin ich überzeugt. Aber ich glaube, die Sache hat es verdient. Bis dahin bedanke ich mich bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Walk. Das Wort hat jetzt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Abgeordnete Henfling.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, ich kann an vieles des Gesagten hier gut anknüpfen. Ich fange vielleicht mal mit dem an, was Herr Mühlmann in seinem selbstversichernden Monolog versucht hat, noch mal nachzuweisen, dass er und seine AfD-Fraktion auf jeden Fall ganz sachlich Politik machen. Das Problem ist nur, wenn Sie sozusagen in der Einbringung zu Ihrem Gesetzentwurf das Wort „Connewitz“ fallen lassen und so tun, als wäre das das Normalste der Welt, und das in Verbindung bringen mit den verletzten Polizistinnen und Polizisten, dann muss man Ihnen auch sagen: Anscheinend scheint es doch etwas ideologisch zu sein, was Sie hier machen. Die meisten Polizistinnen und Polizisten werden im Übrigen bei Einsätzen zu häuslicher Gewalt verletzt und nicht auf der Straße bei Demonstrationen. Da muss man doch infrage stellen – auch wenn Sie das hier ganz vehement versucht haben –, wie sachlich Sie tatsächlich an diese Sache herangehen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Was mich an dieser Diskussion momentan vordergründig stört, ist, dass Sie hier unterschiedliche Ziele immer wieder durcheinandermanschen. Das ist nicht besonders zielführend. Kollege Dittes hat es gesagt: Wir diskutieren hier darüber, ob wir ein polizeiliches Mittel einführen, was dann eingesetzt wer

den kann. Ob dieses polizeiliche Mittel eingeführt werden soll, diese Frage diskutieren wir, und inwieweit das hilfreich ist, das diskutieren wir.

Das andere, was Sie immer wieder diskutieren, ist, ob denn die Bodycam hilft, Gewalt gegen Polizistinnen zu verhindern. Das ist eine Diskussion, die man in Bezug auf Bodycams führen kann, es ist eine verengte Diskussion, man kann die BodycamDiskussion auch deutlich weiter führen. Man könnte nämlich zum Beispiel fragen: Was ist denn eigentlich mit dem Schutz von Menschen, die von polizeilichen Maßnahmen im Einsatz betroffen sind? Könnten die sozusagen auch auf die Aufzeichnung einer Bodycam zurückgreifen? Dann stellt sich aber die Frage: Wer stellt die Bodycam ein? Müsste man da nicht tatsächlich fordern, dass im Einsatz generell, also die ganze Zeit gefilmt wird? Ob das die Polizistinnen und Polizisten wollen, das möchte ich auch noch mal infrage stellen. Es ist nämlich eine Frage, die man auch stellen kann.

Das diskutieren Sie aber überhaupt nicht, sondern Sie diskutieren immer von dem Punkt aus: Kann eine Bodycam Polizistinnen und Polizisten im Einsatz schützen? Das ist eine legitime Frage, aber was ich auch schwierig finde, ist, dass Sie jetzt mehrfach ignoriert haben, dass unter anderem die Studie oder der Testlauf, der dazu gemacht wurde, eben nicht zu der Erkenntnis kommt, dass die Bodycam tatsächlich eine deeskalierende Wirkung hat. Ich finde es schon fast abenteuerlich, Herr Walk, dass Sie sagen: Ja, wir haben den Bericht des Innenministeriums dazu gelesen und wir haben da Vertrauen. Das finde ich interessant, neuerdings haben Sie Vertrauen in die Landesregierung.

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Ich habe Ver- trauen in den Bericht!)

Anscheinend nur dann, wenn Ihnen das Ergebnis passt. Dann ignorieren Sie aber einfach die Anlagen zu dieser ganzen Geschichte. Jetzt will ich hier nichts unterstellen, aber dass ein Innenministerium absolut neutral agiert, das ist ja wohl auch ein bisschen weit hergeholt.

Also ich meine: Normalerweise unterstellen Sie uns doch immer, dass wir in unserer Regierung hier politische Entscheidungen treffen. Warum soll sich sozusagen das Innenministerium an dieser Stelle nicht auch positionieren?

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Ich dachte, Sie wollen das!)

Ja, aber die Aufgabe des Innenministeriums war nicht, neutral irgendwas aufzulegen, sondern eine Empfehlung abzugeben. Dass die natürlich da auch reinschreiben, was sie selbst wollen, ist doch ir

(Abg. Walk)