Protocol of the Session on March 11, 2021

(Beifall AfD)

(Abg. Marx)

Daher gibt es ja eine Auswahl möglicher Einsatzmittel mit unterschiedlicher Intensität. Die Aufgabe des Polizisten im Einsatzfall ist es, das passende rauszusuchen und korrekt anzuwenden. Ihre Einwände gegen Bodycams, die Sie bisher gebracht haben, gehen im Allgemeinen gerade aus Gründen der Verhältnismäßigkeit in die falsche Richtung und greifen nicht.

Jetzt verrate ich Ihnen ein Geheimnis, aber lassen Sie es hier im Raum: Auch Schusswaffen wirken nicht in jedem Fall deeskalierend.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Tatsächlich?)

Ja. Aber es gibt Situationen, in denen eine Schusswaffe das einzige geeignete und mildeste Mittel ist und nicht völlig außer Verhältnis zu den erzielten Vorteilen steht. Wenn Sie jetzt aufgepasst haben, dann haben selbst Sie hier auf der linken Seite des Plenums die drei Bestandteile der Verhältnismäßigkeit in meinem vorherigen Satz entdeckt. Genau die von Ihnen so gern als Alibi geführte Diskussion zur Verhältnismäßigkeit schreit geradezu nach Einführung eines milderen Einsatzmittels – die Erforderlichkeit – wie diesem, das seine Geeignetheit in polizeilichen Einsätzen weltweit und mittlerweile auch in Thüringen und nun in Sachsen bewiesen hat und dessen Angemessenheit außer Frage steht.

Nachdem ich damit inhaltlich selbst die Linken mitgenommen habe – hoffe ich zumindest –, komme ich noch einmal zu den beiden Gesetzentwürfen. Was haben wir hier zur Entscheidung vor uns liegen? Wir haben auf der einen Seite einen Minimalvorschlag. Der Entwurf, den meine Fraktion noch vor der CDU zur Abstimmung im Plenum und zur Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss – ich bitte, das gleich zu beachten – eingebracht hat, stellt eine Lösung mit Blick auf das Wesentliche dar. Dazu schlagen wir vor, den § 33 des heutigen Polizeiaufgabengesetzes in lediglich zwei Absätzen um diejenigen Inhalte zu ergänzen, die für die rechtliche Möglichkeit der Tonaufzeichnung von Bedeutung sind. Wenn Sie es so benennen wollen, ist das, was wir vorschlagen, ein minimalinvasiver Eingriff. Damit erweitert die AfD-Fraktion die Befugnisse der Polizei nicht mehr als aus heutiger Sicht unbedingt erforderlich.

(Beifall AfD)

Auf der anderen Seite steht der Entwurf der Landesregierung, den die CDU-Fraktion mit wenigen eigenen Änderungen eingebracht hat. Ich möchte jetzt an dieser Stelle gar nicht darüber philosophieren, warum die oppositionelle CDU den Entwurf der Landesregierung einbringt – egal, wundern darf man sich aber darüber trotzdem.

Dieser Ansatz der Landesregierung stellt auf jeden Fall die heute denkbare Maximallösung dar. Der Entwurf beinhaltet die gesamte Palette – vom PreRecording bis zur Tonaufzeichnung. Damit liegt die CDU-Fraktion vielleicht sogar noch über dem, was die Polizei tatsächlich benötigt. Wer sich die Möglichkeiten ansieht, kann also nach sachlichen Erwägungen nur zu einer Lösung kommen: Beide Gesetzentwürfe werden an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen, in diesem fachlich zuständigen Gremium werden beide diskutiert – als Maximallösung und als Minimallösung – und anschließend wird aufgrund sachlicher Erwägungen eine Essenz aus beiden gebildet. So schön, so sachlich, so einfach in der Beschreibung kann zielführende und sachlich orientierte Politik sein.

(Beifall AfD)

Gerade denen, die sich hier im Haus gern und stetig als die einzig wahren Demokraten bezeichnen – und eigentlich ist ja schon diese ausschließliche Eigenbezeichnung eine Selbstbezichtigung, da sie ein bestimmtes Spektrum politischer Ideen absichtlich von vornherein ausschließt und damit das Undemokratischste darstellt, was ein Parlamentarier überhaupt nur sagen kann.

(Beifall AfD)

Im Übrigen, liebe CDU und FDP, sprechen auch zahlreiche Vertreter von linken Parteien, unter anderem auch hier im Haus, auch Ihnen das Demokrat-Sein gern ab, das wollte ich nur gesagt haben. Gerade denen, die sich selbst als die einzig wahren Demokraten bezeichnen, muss ich leider – oder sollte ich glücklicherweise sagen? – Folgendes mitteilen: Mit diesen beiden Entwürfen – einem Minimalangebot und einem Maximalangebot – schaffen Sie mit einer Überweisung beider Anträge an den zuständigen Ausschuss die demokratischsten Voraussetzungen, um dort weiter breit und ergebnisoffen über das zu diskutieren, was im Sinne der Sache schlussendlich den Landtag verlassen sollte.

(Beifall AfD)

Sie müssen sich nur trauen und deshalb fordere ich CDU und FDP auf – wir haben ja hier Mehrheitsverhältnisse –, die Entwürfe sachlich zu betrachten und einer Ausschussüberweisung für beide Anträge zuzustimmen. Meine Fraktion wird das auf meine Empfehlung hin genauso handhaben. Damit handeln wir demokratischer als jene, die politische Ideen aus rein ideologischen Gründen und sogar mit der Ansage zur Weigerung der Kenntnisnahme sachlicher Erwägungen sofort ablehnen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Danke, Herr Mühlmann. Das Wort hat für die Fraktion Die Linke Abgeordneter Dittes.

Meine Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrte Zuhörer, wir haben in den vorangegangenen Redebeiträgen viel von Respekt gegenüber Polizeibeamten gehört, nur darum geht es in diesem Falle nicht. Denn Respekt gegenüber Polizeibeamten kann man durchaus auch an anderen Stellen zeigen. Deswegen will ich es als Erstes in Erwiderung auf den doch sehr selbstgerechten und um Anerkennung buhlenden Beitrag der AfD noch mal benennen:

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Das, was die AfD in den letzten Monaten gerade auch im Zusammenhang mit polizeilichem Agieren in Thüringen gezeigt hat, war überhaupt nicht von Respekt getragen, sondern Sie haben sich mit illegalen Corona-Demonstrationen gemein gemacht und haben die polizeilichen Maßnahmen kritisiert

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

und sich eben nicht auf die Seite der Polizeibeamten und der Versammlungsbehörden gestellt, um die Meinungsfreiheit im rechtsstaatlichen Rahmen zu garantieren, sondern Sie haben sich auf die Seite derer gestellt, die die Polizei angegriffen und beschimpft haben.

(Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Lüge!)

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Und das von Ihnen!)

Ich will Ihnen einen zweiten Punkt nennen, der mich auch ärgert, wie Sie hier in diesem Landtag Respekt gegenüber Polizeibeamten hätten zeigen können, so wie das die Koalitionsregierung getan hat, als sie den Gesetzentwurf hier eingebracht hat, mit dem sichergestellt wird, dass Polizeibeamte Schadenersatz bekommen, wenn diejenigen, die zum Schadenersatz verpflichtet sind, nicht zahlungsfähig sind, dass an diese Stelle dann das Land tritt. Diesen Gesetzentwurf haben Sie nicht mitgetragen, auch die CDU hat diesen Gesetzentwurf abgelehnt. Ich glaube, an diesen beiden Stellen hätten Sie Respekt gegenüber Polizeibeamten sehr deutlich zeigen können.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deswegen reden wir heute auch nicht über Respekt gegenüber Polizeibeamten, sondern wir reden darüber, ob ein polizeiliches Einsatzmittel flächendeckend zur Anwendung kommen soll und Polizeibeamte damit ausgerüstet werden sollen.

Herr Walk, Sie haben sich in dieser Woche gegenüber dem MDR geäußert und in Bezug auf Kleine Waffenscheine gesagt, das Sicherheitsgefühl der Menschen stimmt nicht mit der objektiven Sicherheitslage in Thüringen überein,

(Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Zum The- ma!)

da hätte die Politik eine Verantwortung. Recht haben Sie. Nun weiß ich, dass das Sicherheitsgefühl nicht allein durch Aufklärung, Information und Fakten von einem auf den anderen Tag verändert, ins Gegenteil verkehrt werden kann. Aber die Verantwortung, die wir haben – und die haben Sie in der Opposition genauso wie wir in der Regierung –, ist, wenn wir über Straftaten und verletzte Polizeibeamte reden, auch bei Straftaten gegenüber Polizeivollzugsbeamten die objektive Situation richtig wiederzugeben. Sie haben hier in Ihrem Redebeitrag das wiederholt, was Sie in Ihrem Gesetzentwurf geschrieben haben, nämlich, dass die Anzahl der Straftaten gegen Polizeibeamte permanent steigt, die Anzahl der verletzten Polizeibeamten steigt. Das, Herr Walk, ist bei einer wirklich näheren Überprüfung eben nicht belastbar. Das Interessante ist, dass Sie uns in Ihrem Antrag tatsächlich die Quelle nennen, was einerseits gut ist, aber andererseits führt das natürlich auch dazu, dass wir uns die Quelle sehr genau anschauen. Und dann kommen wir nämlich zu anderen Ergebnissen.

Ich will es Ihnen mal ganz konkret an diesem Punkt der Entwicklung der Fälle und Häufigkeitszahlen nach Ländern bei den Gewalttaten gegenüber Polizeivollzugsbeamten sagen. Da werden Sie in dieser Quelle, die Sie selbst benennen, zunächst einmal feststellen, für Hessen gefolgt von Thüringen ergibt sich die geringste Belastung. Und dann werden Sie feststellen, dass für das Jahr 2019 für Thüringen ein Rückgang von 42,6 Prozent bei den Gewalttaten gegen Polizeivollzugsbeamte zu verzeichnen ist. Nun geht es mir gar nicht darum, das praktisch zu negieren oder zu ignorieren, dass jede Gewaltstraftat gegen jeden Menschen, ob er Polizeivollzugsbeamter oder Feuerwehrmann ist, eine zu verurteilende Straftat ist. Bloß wenn ich meine Maßnahmen hier damit zu begründen versuche, dann sollte ich die Entwicklung der Wahrheit entsprechend darstellen, weil das hat auch etwas damit zu tun, was Sie als subjektives Gefühl und als objektiven Tatbestand verstehen. Und zur objekti

ven Darstellung der Situation gehört eben auch Wahrhaftigkeit.

(Beifall DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, wir haben ja eben praktisch eine kurze Ausführung zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gehört. Deswegen will ich noch mal einige Dinge dazu benennen. Der Kollege der AfD hat hier gesagt, man muss doch die Verhältnismäßigkeit nennen, es gibt Fälle, wo das Einsatzmittel der Bodycam verhältnismäßig ist. Nur darüber diskutieren wir in der Tat eigentlich gar nicht. Denn Sie werden für so ziemlich jeden Gegenstand, den Sie auf der Welt in die Hand nehmen können, irgendeine Fallkonstruktion schaffen können, wo dessen Einsatz in irgendeiner Form verhältnismäßig ist, also erforderlich, geeignet und angemessen. Was wir hier aber zur Diskussion haben, ist doch nicht die Frage der Verhältnismäßigkeit bei einem einzelnen Einsatz, sondern: Ist die gesetzliche Ermöglichung des Einsatzmittels als polizeiliches Einsatzmittel verhältnismäßig? Und da haben wir uns tatsächlich andere Fragen zu stellen, und auf die will ich auch eingehen. Auch das hat etwas mit Wahrhaftigkeit zu tun, denn das ist ein Grundsatz, der offensichtlich beiden Gesetzentwürfen nicht zugrunde liegt.

Die AfD schreibt beispielsweise in ihrem Gesetzentwurf: „Der Einsatz von Bildaufnahmegeräten mit Tonaufzeichnungen bietet unseren Polizeibeamten einen zusätzlichen Schutz.“ Zum Zwecke der Eigensicherung sind diese unabdingbar. Die CDU zitiert den positiven Modellversuch: „Alle bisherigen Erkenntnisse deuten darauf hin, dass die Bodycams helfen, Konflikte zu vermeiden, zu deeskalieren oder zu minimieren.“ Herr Walk, wenn ich das so lese, dann sage ich Ihnen auch: Zum Respekt gegenüber Polizeibeamten gehört auch, Polizeibeamten die Wahrheit zu sagen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist nämlich eine Schlussfolgerung, die Sie hier aus diesen Berichten gezogen haben, die im Prinzip mit dem Ergebnis nicht übereinstimmt. Das mag man im Ergebnis des TMIK-Berichts vielleicht so herauslesen. Wenn man sich aber mit allen Anlagen beschäftigt, dann wird man auch zu anderen Ergebnissen kommen – ich komme darauf zurück. Aber Sie haben Ihr Motiv hier sehr deutlich offengelegt, warum Sie den Evaluationsbericht genauso lesen, wie Sie ihn gelesen haben, um zu dem Ergebnis zu kommen.

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Zu dem Er- gebnis kommt die Landesregierung!)

Sie haben hier deutlich gesagt: Wir wollten eigentlich schon seit Jahren den Einsatz der Bodycam, haben das immer wieder probiert, immer wieder gefordert. Und da lassen Sie sich doch auch nicht von einem Evaluationsbericht davon abbringen. Egal, auch wenn der Innenausschuss noch über 60 Fragen zu diesem Thema erörtert, egal ob das Parlament diesen Evaluationsbericht noch auswertet, wir sagen, der Evaluationsbericht gibt ein positives Signal, weil wir das eben wollen, und deswegen sagen wir, es ist ein gutes Einsatzmittel und deswegen muss es auch vor der parlamentarischen Auswertung des Evaluationsberichts umgesetzt werden.

Und bei allem Respekt, Frau Marx, Sie haben auch deutlich gesagt – wir haben da eine unterschiedliche Position, wir können da durchaus offen damit umgehen –, aber Sie haben es ja sehr deutlich gesagt bzw. Sie haben nicht gesagt, im Ergebnis der Evaluation oder der Bewertung des Berichts kommen wir zu dem Schluss, dass, sondern Sie haben gesagt, die SPD-Fraktion hat sich entschieden, den Bericht positiv zu bewerten. Genau das ist nämlich das Problem, dass eine politische Absicht zu einer verfälschenden Bewertung des Berichts führt.

(Beifall DIE LINKE)

Denn man darf natürlich nicht nur den zusammenfassenden Bericht des Innenministeriums lesen. Wie im normalen Leben findet sich die Antwort auf alle Fragen in diesem Themenbereich in der Anlage 42, nämlich dem wissenschaftlichen Evaluationsbericht der Friedrich-Schiller-Universität, der dem Bericht beiliegt. Dann fasse ich einfach nur mal stichpunktartig zusammen: Bei der Polizei Jena kam es während des Pilotversuchs zu einer Steigerung an Widerstandshandlungen. Diese wurden mehr in den Schichten mit Bodycam verübt als in jenen Schichten ohne Bodycam. Es gibt unterschiedliche Auswirkungen. Nach Monaten, im August, wurden Bodycam-Träger in dem Test sogar häufiger attackiert. Der Polizeiinspektionsdienst Gotha kommt in seinem Bericht zu dem Ergebnis, dass das Sicherheitsgefühl der Beamten durch den Einsatz der Kameras nicht gesteigert werden konnte und die Träger von einem kaum spürbar gestiegenen Sicherheitsgefühl sprachen. Die Polizei Sonneberg schreibt, dass der Trageversuch bei den Einsatzunterstützungseinheiten negativ ausgefallen ist. Sie finden weiter, dass es zu keiner Aggressionsminderung gekommen ist. Entgegen der aufgestellten Hypothese – also auch die Berichtsverfasser sind von einer anderen Annahme ausgegangen – wird festgestellt, „dass Betroffene ohne Vorhandensein der Bodycam […] weniger aggressiv eingeschätzt wurden als bei Vorhandensein der Bodycam“. Und die Evaluation macht auch deutlich,

dass das polizeiliche Gegenüber bei Bodycams sogar unkooperativer agiert. So heißt es: Auch hier zeigte sich entgegen der aufgestellten Hypothese, dass Betroffene ohne Vorhandensein der Bodycam kooperativer eingeschätzt wurden als bei Vorhandensein der Bodycam. Und jetzt gibt es noch einen Effekt, den ich auch benennen will, den man auch herauslesen kann – ich glaube, den sollten wir uns angesichts der Debatte, die wir gestern geführt haben, durchaus auch mal durch den Kopf gehen lassen –, nämlich dass weibliche Polizeibeamte mit Bodycam deutlich mehr Angriffen ausgesetzt waren als weibliche Polizeibeamte ohne Bodycam und auch als ihre männlichen Kollegen mit Bodycam. Ich denke, das sollte uns doch mal wirklich dazu bringen, diesen Bericht ernsthafter zu diskutieren

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

und nicht nur einfach das herauslesen zu wollen, was die politische Auffassung, die man schon seit Jahren vertritt, bestätigt.

Frau Marx hat es angesprochen, auch bei den Tätern oder Tatverdächtigen unter Alkohol- und Betäubungsmitteleinfluss, haben Sie gesagt, ist die Bodycam weniger deeskalierend. Das ist eine schöne Umschreibung, Frau Marx, weil die Bodycam bei Tätern, die unter Alkohol- oder unter Betäubungsmitteleinfluss stehen, aggressionsfördernd ist. Das sagt dieser Bericht aus. Und dann muss man sich auch noch mal auf der Zunge zergehen lassen oder bewusst machen, dass zwei Drittel der Täter von Widerstandshandlungen und Körperverletzungsdelikten gegenüber Polizeivollzugsbeamten unter Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln stehen. Wenn die Gruppe, die am meisten dafür verantwortlich ist, dass Straftaten gegenüber Polizeibeamten verübt werden, diejenige ist, bei der die Bodycam nicht nur nicht wirkt, sondern auch noch aggressionsfördernd ist, dann muss man über die Verhältnismäßigkeit des Einsatzmittels reden. Das wollen wir natürlich bei der Auswertung zu diesem Bericht auch tun. Das gehört auch – und da wiederhole ich mich – zum Respekt gegenüber Polizeibeamten, dass man auch das ehrlich zusammenfasst, was dem Ergebnisbericht zugrunde liegt.

Nun komme ich zum zweiten Punkt, bei dem Sie es auch sehr ungenau nehmen mit der Wahrhaftigkeit. Die AfD sagt beispielsweise: „hat sich nach übereinstimmendem Bekunden vieler Polizeibeamter herausgestellt, dass der Einsatz von Bodycams sinnvoll ist und der angesprochenen Problemlage entgegenwirken kann.“ Die CDU schreibt in ihrem Gesetzentwurf: „Innerhalb der Thüringer Polizei ist die Bodycam von den Trägern als Einsatzmittel mehrheitlich gewünscht und anerkannt.“ Dann

schauen wir doch noch mal bitte in den Bericht hi- nein, auf welche Angaben Sie sich da stützen. Es gab 174 Befragungen, 71 der befragten Polizeibe- amten sagten, sie haben überhaupt keine Präferenz zur Nutzung der Bodycam, es ist ihnen schlichtweg egal, 36 würden sogar gern darauf verzichten und 67 wollen in Zukunft nicht auf die Bodycam verzichten. 67 der Befragten, das sind 38 Prozent. Vielleicht war ich in Mathematik nicht der Beste, aber ich war so gut, dass ich weiß, dass 38 Prozent nicht die Mehrheit sind. Das wissen wir seit dem Wahlergebnis 2019 auch sehr gut,

(Beifall DIE LINKE)

obwohl wir da deutlich mehr als 38 Prozent hatten, aber auch nicht 50.