Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung ihres Gesetzentwurfs? Herr Abgeordneter Mühlmann, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete und Zuschauer am Livestream, danke an meine zahlreichen Kollegen in den Dienststellen, die in den vergangenen Jahren im Rahmen mehrerer Teilprojekte in der Thüringer Polizei an über 11.000 Trageversuchen der Bodycams teilnahmen, danke an alle Kollegen, die die Auswertung der Daten vornahmen und die Projekte organisatorisch betreuten, danke auch an die wissenschaftliche Begleitung durch die Uni Jena, danke an die Projektleitung.
Wir haben mit den Bodycams ein polizeiliches Einsatzmittel, das mittlerweile in allen Bundesländern außer in Berlin eingeführt wurde oder zeitnah eingeführt werden soll oder zumindest mit einem Pilotprojekt untersetzt ist. Auch auf Bundesebene wird die Technik mit Bild- und Tonaufnahmen seit Februar 2019 ausgerollt und eingesetzt. Es gibt daher bundesweit zahlreiche polizeiliche Erfahrungen, die in das Thüringer Projekt eingeflossen sind.
Gerade diese Woche ist in allen Nachrichten zu lesen: „Polizei Sachsen führt landesweit Bodycams ein“. Das hat seine wohlüberlegten Gründe und ich halte dies gerade mit Blick auf Connewitz in Sachsen für überfällig und wichtig.
Denn die Bodycams dienen sowohl dem Schutz vor gewalttätigen Übergriffen im Bereich der Prävention als auch der Erleichterung der Aufklärung von Straftaten, also der Repression. Die nach wie vor viel zu hohe Zahl von Straftaten gegen unsere Polizeivollzugsbeamten schreit geradezu nach einer Reaktion aus der Politik. Die Einführung der Kamera als weiteres Einsatzmittel ist das Mindeste, was meiner Meinung nach meine Kollegen auf der Straße an politischer Unterstützung erwarten dürfen. Damit ließe sich beispielsweise sehr effektiv den Vorwürfen des latenten Rassismus in den Reihen der Polizei begegnen. Man muss es nur wollen!
Aber genau dafür sehe ich bei einigen hier im Hohen Haus eher wenig Interesse, entgegen deren öffentlichen Verlautbarungen in den letzten Monaten.
Herr Innenminister – ach, er schwänzt wieder –, Sie werfen der Polizei schon mit der auch von Ihnen wiederholt geforderten Durchführung einer Rassismusstudie einen Hang zu einem Verhalten vor, das nicht von der FDGO gedeckt ist. Mit einer Überführung der Bodycams aus dem Pilotbetrieb in den Echtbetrieb, im Idealfall unter vorheriger Änderung der rechtlichen Grundlagen, könnten Sie genau den
Dies würde den Beamten, die auf der Straße auch für die Landesregierung immer wieder den Kopf hinhalten, die dringend notwendige politische Rückendeckung zuteilwerden lassen, um sich gegen solche Vorwürfe aus den Reihen Ihrer Koalitionäre zu wehren.
Und noch etwas: Ein deeskalierend wirkendes Einsatzmittel wie die Bodycams braucht die Thüringer Polizei schon allein aufgrund der desaströsen und politisch bedingten Personalpolitik der letzten Jahre.
Allein die Androhung einer Aufzeichnung hilft, dass Einsätze ohne größere Konflikte ablaufen, und passt damit zu den personellen Voraussetzungen, die Sie bisher leider nicht effektiv genug abgestellt haben. An dieser Stelle vielleicht eine kleine, fast schon Anekdote, die sich in den Einsatzberichten des Pilotprojekts befindet. Aus einer der Polizeiinspektionen berichten die Kollegen, dass sie die Kamera subjektiv als weiteren Streifenpartner empfanden. In Zeiten einer viel zu geringen Personalstärke bei der Polizei, also in Zeiten einer linken Regierung, ist allein das schon eine Aussage, die die sofortige breite Einführung nach sich ziehen müsste, wenn sie schon die offenen Stellen nicht besetzt.
Die AfD-Fraktion sieht sich daher genötigt, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz von Bodycams sinnvoll und notwendig zu erweitern. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, im Jahr 2019 lag die Zahl der im Dienst verletzten Polizisten in Thüringen auf einem neuen Höchststand von sage und schreibe 180. Statistisch gesehen wird jeden zweiten Tag eine Kollegin/ein Kollege im Dienst verletzt. Mit Stand November letzten Jahres, also 2020, waren es 138
verletzte Kolleginnen und Kollegen, und das, obwohl durch die Corona-Pandemie gewiss kein normales Jahr – in Anführungszeichen – bzw. kein normales Einsatzaufkommen zu verzeichnen war. Das zeigt, wie brisant die Situation ist. Zahlreiche Evaluationen haben ergeben, dass der Einsatz von Bodycams ganz wesentlich zum Schutz, aber auch zur Deeskalation beiträgt sowie Respekt und Wertschätzung gegenüber unseren eingesetzten Polizeibeamten stärkt.
An dieser Stelle will ich auch gern auf eine aktuelle Studie hinweisen. Die aktuellste, die ich gefunden habe, die repräsentativ ist, ist die PwC-Studie, die im Dezember 2020 veröffentlicht worden ist. Auf die Frage: Inwieweit würden Sie die Verwendung der folgenden neuen Technologien durch Polizei zur Vermeidung oder Aufklärung von Straftaten befürworten?, sagten neun von zehn Bundesbürgern – genau waren es 91 Prozent –, die Polizei solle während ihrer Patrouillen oder bei Großveranstaltungen mit am Körper angebrachten Kameras unterwegs sein. Daran anknüpfend will ich gern auch auf den jüngsten vorläufigen Abschlussbericht verweisen, der sich „Einsatz von Bodycams in der Thüringer Polizei II“ nennt, welcher uns zwar seit einigen Wochen vorliegt, aber der gar nicht mehr so ganz taufrisch ist – denn er datiert immerhin schon vom 26. Mai 2020 –, und auf den ich später noch eingehen werde.
Meine Fraktion hat sich in der vergangenen Legislaturperiode bereits mehrfach für den Einsatz von Bodycams im Thüringer Polizeidienst eingesetzt, damit das jetzt hier nicht falsch beschrieben wird, wer sich jetzt alles für das Thema interessiert. An unsere erste Initiative vom 30. November aus dem Jahr 2016 will ich erinnern mit dem – wie ich finde – schönen Titel „Respekt gegenüber unseren Polizeibeamten erhöhen – Einführung von Bodycams auf den Weg bringen“. Wir wissen, dass sich das erste Pilotprojekt dann im April 2017 an den Polizeistandorten Gotha, Erfurt-Nord und Sonneberg anschloss. Und ich will auch erinnern an unsere zweite Initiative mit unserem Antrag vom Februar 2018 – auch das ist schon wieder drei Jahre her – „Thüringer Polizei zeitnah mit Bodycams ausstatten“.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, um unsere Polizeibeamten endlich besser auszustatten und zu schützen, haben wir auch in dieser Legislatur, am 8. Juli letzten Jahres war es, erneut einen Antrag zur Einführung von Bodycams auf den Tisch gelegt. Auch da sind wieder acht Monate ins Land gegangen und deswegen haben wir uns dann entschlossen, heute das Thema wirklich auf die Tagesordnung zu bringen, nachdem es acht Monate nicht gelungen war, und haben uns dafür entschieden,
einen eigenen Gesetzentwurf in der Drucksache 7/2792 auf den Weg zu bringen. Ich freue mich schon auf die Beratung gleich im Anschluss und dann auf die Erörterung im zuständigen Innen- und Kommunalausschuss. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Walk. Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Für die SPD-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Marx zu Wort gemeldet.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, in der Tat beschäftigt uns das Thema schon länger und wir haben auch in Thüringen einen, nicht nur einen, sondern mehrere Versuche, mehrere Pilotprojekte zum Einsatz der Bodycam durchgeführt. Wir hatten in der letzten Legislaturperiode schon angefangen und der Abschlussbericht des zweiten Pilotversuchs ist jetzt zuletzt den Mitgliedern des Innenausschusses am 1. Dezember zugegangen.
Die Erfahrungen der Polizeibeamtinnen und -beamten, die an dem Versuch teilgenommen haben, sind überwiegend positiv und die Bodycam stellt dann doch einen geringeren Grundrechtseingriff dar als die Anwendung manch anderer polizeilicher Hilfsmittel. Ihr Einsatz stößt bei der Bevölkerung durchaus auch auf große Akzeptanz und erhält überwiegend positive Rückmeldungen, weil sie gleichzeitig die Polizeibeamtinnen und ‑beamten, aber auch die Bürgerinnen und Bürger vor etwaigem polizeilichen Fehlverhalten schützt. Also die Funktion der objektiven Dokumentation von Polizeieinsätzen ist in Zeiten, in denen oft Dinge zu eskalieren drohen und in denen oft auch gegenseitig Vorwürfe erhoben werden, dann für beide Seiten oder gegen beide Seiten – aber ich würde sagen, für beide Seiten – ein sehr wichtiges Hilfsmittel.
Bodycam-Aufnahmen, die nicht nur auf Bildaufnahmen beschränkt sind, sondern auch eine Tonaufnahme zulassen würden, würden überdies in Gerichtsverfahren zur objektiven Beweiserhebung dienen können und könnten die Beweisaufnahme stützen. Diese pauschalen Werturteile haben natürlich immer auch den Teufel im Detail und so gibt es bei der einen oder anderen Situation auch bei dem Einsatz solcher Bodycams durchaus Fragezeichen. So ist es zum Beispiel bei der deeskalierenden Wirkung. Wenn ich zum Beispiel berauschte Personen vor mir habe, dann wird gesagt, die Bodycam sei weniger stark deeskalierend. Es ist deswegen auch eine wichtige Frage zu differenzieren, wann in wel
cher Einsatzsituation eine solche Bodycam das Mittel der Wahl ist, wo es tatsächlich hilft und wo es möglicherweise eher schaden und auch von den Menschen, die von dem Polizeieinsatz betroffen sind, als zusätzliche Bedrohung empfunden werden könnte. Da gibt es durchaus unterschiedliche Ergebnisse.
Wir haben uns als SPD-Fraktion dennoch im Ergebnis dafür entschieden, den Einsatz der Bodycams positiv zu beurteilen und deswegen auch den weiteren Einsatz zu befördern. Deswegen sind auch im beschlossenen Haushaltsplan für dieses Jahr entsprechende Anschaffungen von 300 Bodycams vorgesehen. Wir haben auch damit begonnen, das Projekt auf weitere LPI und PI auszudehnen. Es ist allerdings wichtig, dass die Bodycam zunächst weiter in der polizeilichen Aus- und Fortbildung integriert wird, um wirklich zu schauen, was sinnvoll ist und was weniger. Wir brauchen natürlich am Ende, wenn wir vor der flächendeckenden Einführung sind, eine Änderung des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes. Insofern bin ich persönlich durchaus dankbar für den Entwurf der CDU-Fraktion, der natürlich in den einzelnen Punkten noch intensiv zu diskutieren sein wird, der aber weitaus differenziertere Ansätze enthält, als das in dem pauschalen Erlaubnisantrag der AfD der Fall ist. So haben Sie in dem von Ihnen vorgeschlagenen § 33a richtigerweise auch differenziert, wo diese Kameras eingesetzt werden, und nicht nur, was selbstverständlich ist, den Kernbereich privater Lebensgestaltung ausgeschlossen, sondern sich naheliegenderweise auch mit der Frage beschäftigt, die jetzt auch schon in Bayern eine Rolle gespielt hat, wo die Bodycams schon laufen, wie zum Beispiel der Einsatz in Wohnungen zu beurteilen ist. Das ist ja auch ein besonderer geschützter privater Raum und da besteht eine besondere Gefährdung bei Aufzeichnungen. Da sehen Sie eine extra Vorschrift vor, die an besondere Einsatzvoraussetzungen geknüpft wird. Das müssen wir uns sicherlich dann auch noch sehr viel genauer anschauen.
Aber, wie gesagt, grundsätzlich sagen wir als SPDFraktion Ja zu dem Einsatz von Bodycams. Wir würden gern im Ausschuss, im Innen- und Kommunalausschuss, Ihren Antrag noch mal mit den Ergebnissen der letzten Studien abgleichen, aber auch mit Studien aus anderen Bundesländern, wo die Bodycam, wie schon gesagt wurde, schon eingesetzt wird. Und dann schauen wir mal, was dann für Thüringen am Ende für eine PAG-Änderung machbar ist und herauskommt. Deswegen stimmen wir als SPD-Fraktion gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen der Überweisung Ihres Gesetzentwurfs an den Innen- und Kommunalausschuss zu und werden dazu sicherlich auch eine Anhörung
durchführen und uns dann noch intensiv mit den Detailfragen, die ich schon genannt habe, beschäftigen. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Marx. Für die AfD-Fraktion hat sich Abgeordneter Mühlmann zu Wort gemeldet.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete und Zuschauer am Livestream! Frau Marx, ich danke erst mal dafür, dass Sie sich sehr gut mit dem Antrag der CDU auseinandergesetzt haben. Allerdings haben Sie leider kaum etwas zu unserem Antrag gesagt, außer dass Sie ihn ablehnen. Weshalb Sie ihn ablehnen, das hätte mich auch interessiert.
Darüber hinaus freue ich mich, dass wir offensichtlich mit unserem Gesetzentwurf, der ja nicht das erste Mal heute auf der Tagesordnung steht, angeschoben haben, dass aus den Anträgen, die beispielsweise auch die CDU-Fraktion in den letzten Jahren eingebracht hat, jetzt endlich mal Butter bei die Fische gegeben wird und gegebenenfalls auch die Bodycam breit eingeführt werden kann, wenn das Gesetz, das Polizeiaufgabengesetz, dann irgendwann entsprechend geändert ist.
Zunächst möchte ich hier aber einige Ergebnisse aus der Polizei in die Debatte einbringen. 11.172 Mal wurden die Kameras bis Dezember 2019 im Einsatzfall getragen. Da die eigentliche Aufzeichnung manuell gestartet wird, resultieren daraus 120 tatsächliche Aufzeichnungen. Bemerkenswert sind bei den 11.172 Mitführungen während der Tragephase null Beschwerden und null Anzeigen von Betroffenen gegen die kameratragenden Beamten. Mittlerweile kamen noch unzählige weitere Einsätze dazu, jedoch von Anzeigen oder Problemen aufgrund der Bodycams ist nach wie vor nichts bekannt. Die Datenschutzkontrolle des Thüringer Datenschutzbeauftragten ergab keinerlei Beanstandungen und die Personalräte wurden beteiligt. Die Polizeigewerkschaften – auch die, in der ich Mitglied bin – sprechen sich offen für Bodycams aus und fordern endlich deren Einführung. Das Teilprojekt im Inspektionsdienst der LPI Gera betrachtet die Kamera als weiteren sinnvollen Baustein in der persönlichen Schutzausrüstung und berichtet von einer hohen Akzeptanz der Technik. Kollegen des Inspektionsdiensts der LPI Gotha berichten, dass im Fall der Androhung der Aufzeichnung stets eine deeskalierende Wirkung erzielt werden konnte.
Das Teilprojekt der LPI Erfurt erlebt die Anwendung differenzierter und berichtet von einer vorhandenen deeskalierenden Wirkung, die bei erhöhter Beeinflussung durch Rauschmittel oder bei zunehmender emotionaler Erregung seltener auftrat, dennoch auch grundsätzlich positiv. Aus der Polizei Jena wurde der Kamera ein gewisser deeskalierender Effekt zugebilligt und die Kamera als nützliches Einsatzmittel mit Schutzfunktion bewertet. Selbst die Untersuchung der Friedrich-Schiller-Universität – Herr Dittes, darauf hatten Sie immer Wert gelegt – ergibt einen geringen, aber vorhandenen deeskalierenden Effekt, der seine Grenzen erst bei einer Alkoholisierung oder anderen psychischen Ausnahmezuständen des polizeilichen Gegenübers findet.
Das ist des Lobes aber noch lange nicht genug. In Strafverfahren werden die Aufnahmen mit den Bodycams als zusätzliches Mittel zur objektiven Beweisführung bewertet und selbst seitens der Richter als sehr positiv und hilfreich bezeichnet. Auch die Generalstaatsanwaltschaft und weitere Staatsanwaltschaften schätzen den jetzt schon hohen Beweiswert der Bodycams. Wenn ein Pilotprojekt einem Einsatzmittel so viel Positives nachsagt, dann ist es absolut unverständlich, weshalb die Landesregierung sich bisher ziert, das Projekt breiter auszurollen, und die Koalitionsfraktionen sich bisher nicht in der Lage gesehen haben, das positive Feedback einfach mal objektiv und sachlich zu bewerten.
Was war stattdessen bereits vor dem letzten Plenum im Februar in den Medien von der linken Seite zu lesen? Den Kameras fehle es an Verhältnismäßigkeit. Nun, Herr Dittes, Sie hatten es gesagt, machen wir einen kleinen Exkurs an den Beginn der Polizeiausbildung. Sie meinen, man könne die Bodycams nicht einführen, weil sie ja schließlich nicht in jedem Fall deeskalierend wirken und weil es Situationen gibt, in denen eine Eskalation vorhanden ist. Ausgerechnet diese Argumentation begründen Sie in den Medien mit der Verhältnismäßigkeit. Dabei zeigt genau diese Argumentation Ihre Ahnungslosigkeit bezüglich der Materie.
Sie verkennen nämlich dabei völlig, dass auch die Bodycams nur ein mögliches Einsatzmittel sind. Wenn Sie sagen, dass Bodycams nicht in jeder Situation optimal anwendbar sind, dann sage ich Ihnen: Ja, richtig, genauso ist das. Das ist bei jedem polizeilichen Einsatzmittel der Fall.