Die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen arbeiten mit unterschiedlicher Software zur Sicherstellung der Kontaktnachverfolgung in der gegenwärtigen Pandemie. SORMAS und DEMIS sind dabei die geläufigsten Anwendungen. Die Gesundheitsämter fungieren als untere staatliche Behörden des Landes. Die Arbeit der Behörden unterliegt der Kontrolle des Landtags.
2. Mit welcher Begründung und Abwägung zu den einzelnen Vor- und Nachteilen dieser Software gegenüber anderen kommt diese Software zur Anwendung?
3. Sofern die Software SORMAS nicht genutzt wird, ist die Einführung der Software SORMAS im Gesundheitsamt des Wartburgkreises geplant, wenn ja, ab wann, und wenn nein, warum nicht?
4. Inwieweit wird die Zeitspanne, die das Gesundheitsamt des Wartburgkreises ab dem Zeitpunkt der ersten amtlichen Kontaktaufnahme zu einer Person, bei der häusliche Quarantäne angeordnet wird, gewöhnlich benötigt, um einen entsprechenden schriftlichen Bescheid zu erstellen, durch die Landesregierung als angemessen eingeschätzt und
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Bitte, Frau Ministerin Werner.
Danke. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Anja Müller möchte ich wie folgt beantworten:
Zu Frage 2: Im Gesundheitsamt des Wartburgkrei- ses wird in allen Sachgebieten seit zehn Jahren mit OctoWare gearbeitet. Alle Mitarbeiter sind geschult. Im Infektionsbereich ist der Bedarf voll abgedeckt mit der Erfassung des Indexfalls, der Kontakte, dem Führen eines elektronischen Tagebuchs, der Bescheiderstellung, der Statistik und der Aufnahme von Meldungen.
Zu Frage 3: Der Wartburgkreis nutzt die Software SORMAS bisher nicht. Das Thüringer Landesverwaltungsamt teilte mit, dass am 10. März 2021 das Gespräch mit dem Landratsamt Wartburgkreis zur Nutzung der Software SORMAS geführt wurde. Die Einführung von SORMAS ist vorgesehen. Dazu ist auch ein Gespräch von Herrn Staatssekretär Dr. Schubert mit dem Landratsamt Wartburgkreis zur Einführung von SORMAS geplant.
Zu Frage 4: Bei einer 7-Tages-Inzidenz von unter 100 dauert es ca. zwei Tage von der Kontaktauf nahme bis zur Erstellung des Bescheids. Bei stei- genden Fallzahlen – zum Beispiel aktuell einer Inzidenz von ca. 230 – sind die Bearbeitungszeiten maximal vier Tage. Nach Auffassung der Landesregierung ist nicht die Zeitspanne zwischen der ersten Kontaktaufnahme und der schriftlichen Be scheiderteilung von Bedeutung, sondern die bereits mit der ersten Kontaktaufnahme bei vorliegendem positiven PCR-Test auf SARS-CoV-2 mündliche Anordnung der Quarantäne für die betreffende Person oder Einrichtung.
Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen. Ich habe zwei Nachfragen: Können Sie mir sagen, wann das Gespräch mit dem Staatssekretär zur Einführung der Software SORMAS stattfinden soll? Vielleicht kann man das auch schriftlich übermitteln. Das wäre die erste Frage.
Die zweite: Ich gebe Ihnen vollkommen recht, dass Kontaktnachverfolgungen sehr schnell und zeitnah stattfinden müssen. Nun ist es aber so – und da gibt es auch genügend Beispiele –, wenn Menschen, die positiv getestet worden sind und dann schnell in Quarantäne geschickt werden, Kontaktnachverfolgungspersonen angeben, dass die Kontaktnachverfolgungspersonen aber häufig nicht sehr zeitnah informiert werden und ihren Quarantänebescheid nachverfolgen. Ich kann das vielleicht an einem anonymen Beispiel sagen, das meine eigene Erkrankung betrifft. Da waren auch Menschen dabei, die haben fünfeinhalb Wochen, erst viel später, überhaupt einen Bescheid bekommen oder eine Information, dass sie in Quarantäne gehen müssen. Wie bewerten Sie denn das?
Das zeigt, denke ich, die Überlastung der Gesundheitsämter, die wir in diesem Bereich haben, hier ganz explizit des Gesundheitsamts. Es ist vor allem nicht gut, denn es ist wichtig, dass schnellstmöglich Kontakt mit den Kontaktpersonen aufgenommen wird, insbesondere zu Kontaktpersonen I, weil zum einen zu fragen ist, ob es beispielsweise Symptome gibt. Wenn es Symptome gibt, müsste dann auch ein PCR-Test erfolgen. Ansonsten sollte eigentlich regelmäßig Kontakt zwischen Gesundheitsamt und den Kontaktpersonen stattfinden, um zu schauen: a) Ist der Mensch in Quarantäne? Und b) Sind Symptome aufgetreten? Dazu soll ja auch ein Symptomtagebuch geführt werden.
Wir haben als Land versucht, die Kommunen zu unterstützen, indem wir beispielsweise im letzten Jahr 1 Million Euro zur Verfügung gestellt haben, damit zusätzliche Kräfte zur Unterstützung der Gesundheitsämter akquiriert werden können. Es sind viele Menschen aus der Bundeswehr, die beispielsweise auch mit unterstützen. Aber so ein Fall, dass es mehrere Wochen dauert, das sollte nicht auftreten.
Danke. Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Frau Ministerin Werner. Ich beende damit die Fragestunde für heute.
Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2839 -
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2840 -
Tagesordnungspunkt 87 – Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission: Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Herr Abgeordneter Lars Schütze: abgegebene Stimmen 81, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 81. Auf den Wahlvorschlag entfallen 29 Jastimmen, 51 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht.
Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Herr Abgeordneter Denny Jankowski: abgegebene Stimmen 81, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 81. Auf den Wahlvorschlag entfallen 27 Jastimmen, 52 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht.
Tagesordnungspunkt 88 – Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G10- Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes: Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Herr Abgeordneter Denny Jankowski: abgegebene Stimmen 81, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 81. Auf den Wahlvorschlag entfallen 27 Jastimmen, 51 Neinstimmen, es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht.
Gut, danke für die Information. Dann verkünde ich jetzt, da die Wahl wiederholt werden soll, die entsprechenden Informationen zur Wahlwiederholung zur
Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2839 -
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2840 -
Vorgeschlagen sind als Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission erneut Herr Abgeordneter Lars Schütze und Herr Abgeordneter Denny Jankowski und als Mitglied der G10-Kommission ebenfalls Herr Abgeordneter Denny Jankowski. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf erneut zwei Stimmzettel. Der Stimmzettel für die Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission ist blau, der Stimmzettel der G10-Kommission ist gelb. Auch dieses Mal können Sie bei jedem vorgeschlagenen Mitglied mit Ja oder Nein oder Enthaltung stimmen.
Als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind erneut Frau Abgeordnete Maurer, Frau Abgeordnete Dr. Bergner und Herr Abgeordneter Tiesler eingesetzt.
Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführer, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
Wir beginnen mit: Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Bergner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling,
Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; HennigWellsow, Susanne; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Prof. Dr.-Ing. Kaufmann, Michael; Keller, Birgit; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik.
Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babett; Plötner, Ralf; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Stange, Karola; Tasch, Christian; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Prof. Dr. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Phillipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.
Konnten alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben? Ich stelle fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimmen abgegeben haben. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfer um Auszählung der Stimmen.
Tagesordnungspunkt 87 – Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission: Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Herr Abgeordneter Lars Schütze: abgegebene Stimmen 81, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 81. Auf den Wahlvorschlag entfallen 27 Jastimmen, 52 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht.
Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Herr Abgeordneter Denny Jankowski: abgegebene Stimmen 81, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 81. Auf den Wahlvorschlag entfallen 26 Jastimmen, 53 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht.
Tagesordnungspunkt 88 – Wahl eines Mitglieds der G10-Kommission: Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Herr Abgeordneter Denny Jankowski: abgegebene Stimmen 81, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 81. Auf den Wahlvorschlag entfallen 25 Jastimmen, 52 Neinstimmen, es liegen 4 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht.
Wünscht die Fraktion der AfD die Durchführung eines weiteren Wahlgangs mit anderen Wahlbewerbern in der morgigen Sitzung?
Wir müssen jetzt in die planmäßige 20-minütige Lüftungspause gehen. Die Sitzung wird um 17.30 Uhr fortgesetzt.
Meine Damen und Herren, wir fahren fort mit der Beratung. Vereinbart war der gemeinsame Aufruf der Tagesordnungspunkte 11 und 20
Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Ermöglichung von Bild- und Tonaufnahmen während des Einsatzes Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2158 - ERSTE BERATUNG
Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Offener Einsatz mobiler Bildaufnahmeund Tonaufzeichnungsgeräte Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/2792 - ERSTE BERATUNG
Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung ihres Gesetzentwurfs? Herr Abgeordneter Mühlmann, Sie haben das Wort.