Protocol of the Session on March 11, 2021

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich darf Sie bitten, Platz zu nehmen, und heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne.

Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream.

Schriftführer zu Beginn der heutigen Sitzung ist Herr Abgeordneter Reinhardt, die Redeliste führt Frau Abgeordnete Hoffmann.

Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Frau Präsidentin Keller, Herr Abgeordneter Liebscher, Herr Abgeordneter Malsch, Herr Abgeordneter Prof. Dr. Voigt.

Aufgrund der Eilbedürftigkeit hat die Frau Präsidentin für Frau Megan Ehrmann, Frau Svaantje Schröder, Frau Corinna Hinz und Herrn Leonhard Bendix, alle beim Zweiten Deutschen Fernsehen beschäftigt, sowie Frau Charlott Zerna vom Radio OKJ für die heutige Plenarsitzung eine außerordentliche Genehmigung für Bild- und Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt.

Zur Tagesordnung: Wir sind gestern bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, die Tagesordnungspunkte 5, 9, 10 a, 28, 29 und 30 in dieser Reihenfolge morgen sowie die Tagesordnungspunkte 11 und 20 heute gemeinsam aufzurufen.

Die Beschlussempfehlung zum Tagesordnungspunkt 9 hat die Drucksachennummer 7/2860.

Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Das kann ich nicht erkennen, dann gilt die Tagesordnung als festgestellt.

Der Tagesordnungspunkt 1 wurde von der Tagesordnung abgesetzt, dort gibt es noch keine endgültige Befassung, sodass wir jetzt zum Aufruf der Tagesordnungspunkte 2 a und b kommen.

Es gab eben Irritation zu dem Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/2865, der gestern hier im Haus verteilt worden ist und an den Seiten auslag, weil wir nicht mehr auf die Tische verteilen. Es ist nun die Misslichkeit, dass das Abgeordneteninformationssystem wohl gerade gestört ist und man es deswegen nicht elektronisch abrufen kann, aber es gibt jetzt noch Überstücke. Also

wer von Ihnen diesen Änderungsantrag gestern noch nicht erhalten hat, der kann sich an den Seiten noch mal ein Exemplar wegnehmen.

Ich eröffne dann auch offiziell den Tagesordnungspunkt 2 in den Teilen

a) Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 7/651 - Neufassung - dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/2847 -

DRITTE BERATUNG

b) Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/869 - dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/2848 -

dazu: Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/2865 -

dazu: Digitale Sitzungen für Kommunalparlamente – Leitlinien und Rahmenbedingungen vorgeben Entschließungsantrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/2864 -

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat zunächst Frau Abgeordnete Merz aus dem Innen- und Kommunalausschuss zur Berichterstattung zu den beiden Tagesordnungspunkten. Bitte schön.

Das AIS soll auch wieder funktionieren, dann können Sie jetzt die Vorlagen auch elektronisch aufrufen.

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, einen schönen guten Morgen auch an alle Zuschauerinnen am Livestream! Der Gesetzentwurf in der Drucksache 7/869 wurde durch den Beschluss des Land

tags in seiner 15. Sitzung am 5. Juni 2020 an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Der Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 6. Sitzung am 11. Juni 2020, seiner 8. Sitzung am 17. Juli 2020, seiner 9. Sitzung am 24. September 2020, seiner 13. Sitzung am 3. Dezember 2020, seiner 15. Sitzung am 28. Januar 2021 und seiner 16. Sitzung am 4. März 2021 beraten. In der 11. Sitzung am 5. November 2020 wurde eine mündliche Anhörung durchgeführt. Zudem erfolgte ein schriftliches Anhörungsverfahren. Außerdem wurde der Gesetzentwurf im Online-Diskussionsforum des Landtags eingestellt. In einem weiteren ergänzenden schriftlichen Anhörungsverfahren bestand im Nachgang zur abschließenden Beratung im Innen- und Kommunalausschuss für den Gemeinde- und Städtebund Thüringen und den Thüringischen Landkreistag die Möglichkeit, zu den weiteren kommunalrelevanten Änderungsvorschlägen des Änderungsantrags in Vorlage 7/1799 der Fraktionen der CDU, Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, die Bestandteil der Beschlussempfehlung sind, Stellung zu nehmen. Die Zuschriften wurden nach Eingang und vor der heutigen Beschlussfassung im Plenum den Mitgliedern des Landtags zur Kenntnis gegeben. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung zu ihrem Entschließungsantrag? Das ist nicht der Fall. Dann kann ich die gemeinsame Aussprache eröffnen und erteile das Wort dem Abgeordneten Bilay von der Fraktion Die Linke.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, was wir jetzt hier nach intensiver langer Debatte und ausführlicher Beratung im Innenausschuss auch mit den kommunalen Spitzenverbänden beschließen werden – Frau Merz hat noch mal darauf hingewiesen, dass wir im Nachgang zur Innen- und Kommunalausschusssitzung letzte Woche noch eine explizite Anhörung zum Änderungsantrag von Rot-Rot-Grün und CDU durchgeführt haben –, ist ein klassischer Kompromiss unter schwierigen Mehrheitsverhältnissen und schwierigen Bedingungen. Aber es ist auch ein Zeichen dafür, dass der Landtag durchaus handlungsfähig ist. Dieser Kompromiss macht deutlich, dass es sich am Ende lohnt, im September für andere deutliche Mehrheiten für Rot-Rot-Grün zu kämpfen,

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

weil nämlich wesentliche Bestandteile, die uns als Linke, SPD und Grüne mit Blick auf mehr Demokratie, mehr Transparenz und Verwaltungshandeln wichtig gewesen sind, jetzt erst einmal im ersten Schritt nicht umgesetzt werden konnten, insbesondere was die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort anbetrifft. All das, was gerade von einzelnen kommunalen Akteuren als Entmachtung der Bürgermeister und Landräte bezeichnet wurde, ist völlig abstrus gewesen.

(Unruhe AfD)

Da hilft auch der Einwurf nichts. Wir halten in dieser Frage an unseren Positionen fest und werden das auch in den kommenden Wochen und Monaten weiterhin öffentlich zur Diskussion stellen, den Bürgerinnen und Bürgern zur Landtagswahl im September ein entsprechendes politisches Angebot unterbreiten

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Das machen wir auch!)

(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das hilft uns, danke!)

und hoffen, dass es dann andere Mehrheiten gibt und wir unsere offenen Baustellen noch mal neu in den Landtag einbringen können. Das, was hier in Teilen von der CDU diskutiert und mit komischen Argumenten abgelehnt wurde, ist der Beweis dafür, dass Sie ein durchaus verkrustetes, altes Weltbild aus den Anfängen des 19. Jahrhunderts vor sich hertragen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Nur, weil Sie es nicht verstehen!)

Das wollen wir überwinden.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ich glaube, es wäre gut gewesen, wenn wir weitere Elemente in der Kommunalordnung verankert hätten.

Ich freue mich – es ist ja auch ein Teil der heutigen Berichterstattung beim MDR –, dass darauf hingewiesen wird, dass wir die politische Zielstellung in der Kommunalordnung verankern, dass es flächendeckend Einwohnerfragestunden geben soll. Das ist etwas, was insbesondere vom Landkreistag in der Anhörung heftigst kritisiert wurde. Frau Schweinsburg hat es wörtlich als Unfug und über

(Abg. Merz)

flüssig bezeichnet. Das macht noch mal deutlich, welcher Geist in manchen Amtsstuben nach wie vor Einzug gehalten hat.

(Beifall DIE LINKE)

Dass wir insbesondere Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen ausbauen und stärken, macht deutlich, dass wir uns hier den modernen Anforderungen stellen.

Aber Ausgangspunkt ist die Pandemie gewesen und die Debatte darüber, digitale Sitzungen zu ermöglichen. Das wäre jetzt auch schon möglich gewesen. Das Problem ist nur, dass in diesen digitalen Sitzungen keine wirksamen Beschlüsse gefasst werden können. Da eröffnen wir jetzt zumindest die Option, dass vor Ort entschieden werden kann, über digitale Sitzungen in den Gemeinderäten, Stadträten und Kreistagen wirksame Beschlüsse zu fassen.

Ich will auch darauf hinweisen, dass wir in den perspektivischen Wochen, Monaten und auch Jahren durchaus darüber reden sollten, weitere Öffnungsklauseln in der Kommunalordnung zu verankern, weil es nicht nur um die aktuelle Corona-Pandemie und um mögliche Katastrophenfälle geht. Wir sollten auch darüber reden, wie wir durch eine digitale Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der kommunalen politischen Arbeit Menschen mit einbeziehen, die jetzt dadurch ausgeschlossen sind, da sie beispielsweise Montagearbeiter sind oder da sie sich vorübergehend an einem anderen Ort aufhalten. Diese können derzeit nicht einmal berufene Bürger in einem Ausschuss sein und mitdiskutieren. Wir sollten noch einmal darüber nachdenken, ob wir auch diese Aspekte künftig mit in den Blick nehmen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, womit sich Rot-Rot-Grün gegenüber der CDU nicht durchsetzen konnte, war die für uns wichtige Forderung – deswegen ist der Verzicht darauf durchaus schmerzhaft, aber wir nehmen den Kompromiss natürlich ernst –, Ausschüsse grundsätzlich öffentlich tagen zu lassen, auch diejenigen, die vorberatend sind,

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

übrigens eine Position, die wir in diesem Hause auch vertreten. Auch da ist manchmal erkennbar, dass es wichtig wäre, Debatten in den Ausschüssen des Landtags öffentlich und transparent zu machen, damit die Menschen vor Ort nachvollziehen können, wie am Ende bestimmte Entscheidungen in ihrer ganzen Entstehungsgeschichte getroffen wurden.

Ich will noch einmal darauf hinweisen: Ganz aktuell wird in der Stadt Meuselwitz im Altenburger Land über eine Erhöhung der Kindergartenbeiträge diskutiert. Da findet alles im nicht öffentlichen Raum statt. Selbst die Anhörung der gesetzlich vorgeschriebenen Elternvertretungen findet im nicht öffentlichen Raum durch die Verwaltung organisiert statt. Wie wollen Sie denn einen Prozess kommunalpolitisch verkaufen, wo am Ende in das Portemonnaie der Eltern eingegriffen wird, wofür es gerade eine hohe Akzeptanz braucht, damit im KitaBereich die Menschen nachvollziehen können, wie sich die Kalkulation zusammensetzt, welche Bestandteile wie in der Satzung abgebildet werden, warum ich für den Kindergarten, wo mein Kind hingeht, einen bestimmten Betrag X zahlen muss, warum der jetzt plötzlich erhöht wird? Die Debatte muss ich doch mit den Betroffenen vor Ort führen, die muss ich öffentlich führen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich habe vor Ort das Problem, dass insbesondere bei Satzungsfragen – die Stadt Eisenach diskutiert beispielsweise gerade über eine Erhöhung der Friedhofsgebühren. In Krisenzeiten, wo die Leute sterben, sollen die Gebühren für den Friedhof erhöht werden. Alle Achtung!