Protocol of the Session on February 4, 2021

Aktueller Stand des geplanten Thüringer Agrarstrukturgesetzes

Bereits seit dem Jahr 2019 wird in der politischen Landschaft des Freistaats Thüringen die Schaffung eines Agrarstrukturgesetzes diskutiert. Dieses soll den Verkauf landwirtschaftlicher Flächen an branchenfremde Institutionen regeln und ortsansässigen Bauern bessere Möglichkeiten eröffnen, Ackerflächen zu erwerben bzw. zu pachten. Hierzu kündigte die damalige Thüringer Landwirtschaftsministerin im Jahr 2019 in einem Presseartikel der Fachzeitschrift „agrarheute“ eine Gesetzesinitiative der Landesregierung an.

Ich frage die Landesregierung:

1. Beabsichtigt die Landesregierung in den nächsten fünf Jahren ein Agrarstrukturgesetz in den Landtag einzubringen und falls ja, bis wann?

2. Welchen aktuellen Stand hat die Erstellung des geplanten Agrarstrukturgesetzes und welche recht

lichen Probleme sieht die Landesregierung bei der Thematik?

3. Welchen aktuellen Stand und welche rechtlichen Probleme sind der Landesregierung bezüglich der Erstellung eines Entwurfs zu einem Agrarstrukturgesetz aus Sachsen-Anhalt bisher bekannt und welche Schlussfolgerungen hat die Landesregierung – wenn beabsichtigt – bisher für den eigenen Gesetzentwurf gezogen?

Vielen Dank.

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Herr Minister Hoff.

Sehr geehrter Herr Präsident, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Henke beantworte ich wie folgt:

Fangen wir mit der 3. Frage an, kommen dann zu 1. und 2., die ich im Zusammenhang beantworte.

Zu Frage 3: Sie konnten ja den heutigen Pressemeldungen entnehmen, dass der erneute Versuch der Vorlage eines Agrarstrukturgesetzes oder eine entsprechende Regelung in Sachsen-Anhalt als gescheitert angesehen wird. Darin drückt sich aus, dass wir eine erhebliche Diskrepanz haben. Wir haben auf der einen Seite die jüngst auch von Bundesministerin Klöckner vorgestellte Untersuchung des Julius Kühn-Instituts, die noch mal deutlich macht, dass wir noch Handlungsbedarf im Bereich der Agrarstruktur haben, dass wir natürlich in den vergangenen 30 Jahren auch eine erhebliche Veränderung der Thüringer Agrarstruktur vergegenwärtigen mussten, und die entsprechenden Handlungsbedarfe sind auch in den vergangenen zwei Jahren diskutiert worden. Es gibt sehr unterschiedliche Interessen bei den entsprechenden Verbänden. Auch innerhalb beispielsweise des Thüringer Bauernverbands sind die Positionen da überhaupt nicht einheitlich, sondern es gibt sehr unterschiedliche Diskussionen, die dort geführt werden. Das hat viel auch damit zu tun, was für eine Zukunft der Thüringer Agrarstruktur man will. Will man quasi in den Größenordnungen der Thüringer Agrarstruktur und der Betriebe bleiben, die von der westdeutschen Struktur, insbesondere der süddeutschen Struktur traditionell unterschieden ist? Gleichzeitig gibt es Akteure, die beispielsweise auch im Bereich der von uns stark unterstützten ökologischen Landwirtschaft in kleineren Betriebsgrößen arbeiten usw. Ich

(Staatssekretärin Karawanskij)

will die Mündliche Anfrage jetzt nicht über Gebühr zu einer Diskussion ausdehnen, die wir im Ausschuss mit Sicherheit führen werden. Aber zu Ihrer Frage: Die Landesregierung hat natürlich wahrgenommen die entsprechenden Stellungnahmen, Verlautbarungen zu den Regelungen, die in SachsenAnhalt vorgelegt worden waren, die kritische Sicht entsprechend auch reflektiert, und das spiegelt sich natürlich auch noch mal zurück in die Diskussion, die wir hier führen. Deshalb haben wir uns antizipierend, dass die bisherigen Versuche in Brandenburg, Sachsen-Anhalt auf eine sehr kritische Struktur gestoßen sind, auf ein Verfahren – und damit bin ich bei Ihren Fragen 1 und 2 – orientiert, indem wir sagen, das Erste ist die Erstellung eines Berichts zur Entwicklung der Thüringer Agrarstruktur. Den werden wir jetzt in den nächsten Wochen bis zum Frühjahrsbeginn auch vorlegen. Da werden wir auch zeigen, was hat sich eigentlich seit 1990 verändert. Das ist auch wirklich das, was ich im Entwurf bisher gesehen habe, eine sehr, sehr gute Bilanz, auch genau diese Diskussion über unsere heutige Agrarstruktur, deren künftige Entwicklung, aber auch einen Rückblick auf knapp 30 Jahre Transformationsprozess zu führen. Damit werden die empirischen Daten zusammengetragen, auf deren Grundlage dann tatsächlich auch die konkreten Ziele, Begründung von gesetzlichen Regelungen hergeleitet werden können. Und in dieser Diskussion über die Erstellung eines Referentenentwurfs wird natürlich die Aufgabe darin bestehen, genau die in Sachsen-Anhalt, in Brandenburg und auf Bundesebene thematisierten rechtlichen Probleme, nämlich Normen, die zulässig, geeignet und verhältnismäßig sind, um den Regelungszweck, der über eine politische Zielstellung hinausgeht, dann auch zu definieren. Und da liegt der Teufel im Detail. Sie haben in Ihrer Fragestellung Fünfjahrespläne antizipiert, davon habe ich mich ein bisschen verabschiedet und insofern arbeiten wir an diesem Prozess auch unterhalb eines Fünfjahresplans.

Vielen Dank, Herr Minister. Gibt es Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Wir kommen somit zur nächsten Mündlichen Anfrage, die durch Abgeordneten Kemmerich, Fraktion der FDP, mit der Drucksache 7/2617 gestellt wird. Herr Abgeordneter.

Auszahlung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich der Ausfallkosten öffentlicher Veranstaltungen

Am 7. November 2020 kündigte Wirtschaftsminister Tiefensee in den Medien an, dass sich der Freistaat

Thüringen an Ausfallkosten beteiligen wird, die entstehen, wenn Veranstaltungen oder Messen, die bis zum 21. Juni 2021 stattfinden sollen, aufgrund einer Verschärfung von lnfektionsschutzbestimmungen abgesagt werden müssen.

Bis zu 80 Prozent der bereits angefallenen Ausgaben für eine Veranstaltung bzw. nicht mehr als 100.000 Euro pro Veranstaltung sollen laut Wirtschaftsministerium abgedeckt werden. Voraussetzung sei, dass die Kosten durch eine Absage wegen verschärfter Anti-Corona-Maßnahmen ohne Nutzen waren. Anspruch auf die Absicherung sollte ab Dezember bestehen.

Förderfähig sind Veranstaltungen, die bis zum Ablauf des 30. Juni 2021 stattfinden. Veranstaltungen mit geplanten Gesamtkosten von unter 20.000 Euro sind von einer Förderung ausgeschlossen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Anträge auf Billigkeitsleistungen zum Ausgleich der Ausfallkosten öffentlicher Veranstaltungen wurden bis Ende Januar 2021 bei der Thüringer Aufbaubank gestellt – bitte Anträge summarisch aufschlüsseln nach den Kriterien „eingegangen“, „bearbeitet“ und „ausgezahlt“ mit der jeweiligen ebenfalls summarischen Angabe der auszugleichenden Ausfallkosten –?

2. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Beantragung für Betroffene zu vereinfachen und die zügige Auszahlung zu gewährleisten – beispielsweise durch einen Online-Antrag auf der Internetseite der Thüringer Aufbaubank –?

3. Wie viele Großveranstaltungen oder Messen wurden für den Zeitraum Dezember 2020 bis Juni 2021 angemeldet, kämen also für die Leistungen infrage?

4. Wann trat die entsprechende Richtlinie des Wirtschaftsministeriums für dieses Programm in Kraft?

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, Frau Staatssekretärin Kerst.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kemmerich beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1: Bis zum 31. Januar 2021 sind keine Anträge auf Billigkeitsleistungen bei der Thüringer Aufbaubank gestellt worden. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass aufgrund des Lockdowns keine

(Minister Prof. Dr. Hoff)

Veranstaltungen zum Bewilligungszeitpunkt durchführbar waren. Die Richtlinie wurde daher zwischenzeitlich angepasst, um ab dem 12. April 2021 auch die Förderung von Ausfallkosten für zum Bewilligungszeitpunkt nicht durchführbare Veranstaltungen unterstützen zu können. Voraussetzung ist, dass diese zum Zeitpunkt der Bewilligung nach der geltenden Thüringer SARS-CoV-2-InfektionsschutzGrundverordnung ohne Berücksichtigung der weitergehenden Anordnung der unteren Gesundheitsbehörden durchführbar sind.

Zu Frage 2: Die Thüringer Aufbaubank hat im Zuge der Anpassung der Richtlinie am 1. Februar 2021 ein einfach handhabbares Online-Portal für die Antragstellung live geschaltet. Das TMWWDG und die TAB sind im regelmäßigen Austausch auf Fachebene mit den Branchenvertretern, um eine möglichst einfache und auch schnelle Beantragung zu gewährleisten.

Zu Frage 3: Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor.

Zu Frage 4: Die aktuelle Richtlinie ist seit dem 22. Januar 2021 in Kraft.

Vielen Dank.

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Damit beende ich die Fragestunde.

Ich rufe erneut den Tagesordnungspunkt 78

Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2645 -

zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses auf.

a) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Herr Abgeordneter Prof. Dr. Michael Kaufmann: abgegebene Stimmen 85, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 85. Auf den Wahlvorschlag entfallen 29 Jastimmen, 54 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht.

b) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Herr Abgeordneter Jens Cotta: abgegebene Stimmen 85, ungültige Stimmen 1, gültige Stimmen 84. Auf den Wahlvorschlag entfallen 25 Jastimmen, 56 Neinstimmen und es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit

hat auch der Wahlvorschlag die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht.

Wir kommen erneut zu Tagesordnungspunkt 79

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2646 -

Abgegebene Stimmen 85, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 85. Auf den Wahlvorschlag entfallen 24 Jastimmen, 60 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit hat der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Karlheinz Frosch, die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht.

Ich frage an dieser Stelle die AfD-Fraktion: Wird eine Wiederholung der Wahl mit den vorgeschlagenen Wahlbewerbern gewünscht?

Ja, sie wird gewünscht.

Vielen Dank. Dann kommen wir zur Wahlwiederholung der Tagesordnungspunkte 78 und 79

Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2645 -

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2646 -

Vorgeschlagen sind als Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission erneut Herr Abgeordneter Prof. Dr.-Ing. Michael Kaufmann und Herr Ab

(Staatssekretärin Kerst)