Zu 4.: Die Musikschule „Johann Nepomuk Hummel“ kann dann wieder für den Publikumsverkehr geöffnet werden, wenn für alle Musik- und Kunstschulen im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 der Dritten Thüringer SARS-CoV-2-Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung die Schließungsanordnung aufgehoben wird. Eine solche Lockerung kommt erst dann in Betracht, wenn das jeweils aktuelle Infektionsgeschehen dies zulässt. Die aktuelle Regelung zur Schließung von Einrichtungen, Dienstleistungen und Angeboten für den Publikumsverkehr gilt vorerst bis einschließlich 19. Februar 2021.
Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur achten Frage. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Lukasch, Fraktion Die Linke, mit der Drucksache 7/2604. Bitte, Frau Lukasch.
2. Kam es, da bei einigen Mietverträgen die Parkplätze Bestandteil des Mietvertrags sind, durch Mieterhöhungen der Parkplätze zu Mieterhöhungen insgesamt und, wenn ja, wo und in welchem Umfang?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, Frau Staatssekretärin Kerst.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Lukasch für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Um den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit zu entsprechen, hat die LEG Thüringen im Jahr 2020 für den öffentlich geförderten Wohnungsbestand Mieterhöhungen vorgenommen. Grundlage hierfür war die zum 01.01.2020 geltende und alle drei Jahre am Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts orientierte Anpassung der Verwaltungskosten und Instandhaltungspauschale ge
Zu Frage 2: Zunächst ist folgende Betrachtung notwendig: Die Erhöhungen erfolgten bezogen auf die sogenannte Kostenmiete. Die Kostenmiete umfasst in ihrer Gesamtheit sowohl die Wohnungs- als auch die Stellplatzmiete. Die Stellplatzmiete gehört demnach zur geförderten Kostenmiete. Da die Erhöhung der Kostenmiete insgesamt erfolgte, ist eine Gesamtmieterhöhung allein durch eine Erhöhung der jeweiligen Stellplatzmiete nicht erfolgt.
Ich habe eine Nachfrage. Nach § 10 des Wohnbindungsgesetzes ist die Erhöhung nur zulässig, wenn sie berechnet und erläutert ist. Der mir vorliegende Mietvertrag weist aus, dass auf marktübliche Konditionen bei der Erhöhung der Parkplätze zurückgegriffen wurde. Die Erhöhung beträgt 489 Prozent – mehr als das. Finden Sie das zeitgemäß? Ich würde Sie dann gern auch noch mal zur Überprüfung dieser Mietverträge bitten, denn ein Verbraucherpreisindex ist keine Grundlage für eine Berechnung, denn es ist im Prinzip ein Durchschnitt.
Vielen Dank. Ich biete gern an, dass wir da noch mal das Gespräch suchen und da noch mal die Klärung herbeiführen.
Weitere Nachfragen? Die sehe ich nicht. Wir kommen dann zur neunten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Reinhardt, Fraktion Die Linke, mit der Drucksache 7/2605. Herr Reinhardt, bitte.
Vielerorts wird in Kindergärten die Digitalisierung verstärkt vorangetrieben. Dazu können Apps eingesetzt werden, welche die Organisation im Kindergartenalltag wie die Kommunikation zwischen pädagogischen Fachkräften und Eltern ebenso wie bü
rokratische Abläufe erleichtern sollen. Dänemark nutzt zu diesem Zweck bereits die Plattform „Nembørn“. Es existiert ein breites Angebotsspektrum von Kindergarten-Apps für den deutschsprachigen Raum und sie kommen sicherlich bereits in Kindergärten zum Einsatz.
2. Liegen der Landesregierung Zahlen darüber vor, wie viele Kindergartenträger in Thüringen bereits Kindergarten-Apps nutzen?
4. Gibt es seitens der Landesregierung eine Einschätzung über den Datenschutz von KindergartenApps? Wenn ja, wie fällt diese aus?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Frau Staatssekretärin Dr. Heesen.
Ich möchte gern auf alle Fragen gemeinsam antworten: Es ist nämlich so, dass seitens der Landesregierung keine Einschätzung dieser KindergartenApps erfolgt, weil der Einsatz von digitalen Kommunikationslösungen in die alleinige Zuständigkeit der örtlichen Träger der Jugendhilfe bzw. der Träger der Kindertageseinrichtungen fällt. Man kann natürlich auch jenseits der rechtlichen Zuständigkeit Bescheid wissen über das, was an Kindergärten sonst passiert. Das Fachreferat hat aber keine besonderen Informationen über den Einsatz dieser Apps, sondern hat vielmehr die Einschätzung, dass viele der Einrichtungen nicht über einen Internetanschluss oder die erforderliche technische Ausstattung verfügen. Das ist aber jetzt einfach ein Eindruck des Fachreferats, obwohl wir rechtlich für dieses Thema nicht zuständig sind.
Gibt es Nachfragen? Die sehe ich nicht. Dann kommt als letzte Frage vor der Lüftungspause Frau Abgeordnete Dr. Lukin noch mal zu Wort, Fraktion Die Linke, mit ihrer Frage in der Drucksache 7/2607.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, obwohl es Festlegungen gab, dass keine Zwangsmaßnahmen gegen Mieterinnen vorzunehmen sind, gab es Hinweise auf derartige Vorkommnisse.
1. Sind der Landesregierung Zwangsräumungen im Zeitraum März 2020 bis heute in Mietwohnungen bekannt und wenn ja, wie viele Räumungen gab es in dieser Zeit in Thüringen und in welchen Kreisen und kreisfreien Städten wurden diese zu welchem Datum vollzogen?
2. Ist der Landesregierung der Einsatz von Stromsperren zum genannten Zeitraum bekannt und wenn ja, wie viele Sperren gab es in Thüringen und in welchen Kreisen und kreisfreien Städten und wann fanden diese statt?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Frau Staatssekretärin Karawanskij.
Vielen Dank. Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Lukin beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Erst mal zur ersten Frage: Das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat im Rahmen der statistischen Erhebung der Tätigkeit der Gerichtsvollzieher die Zahl der durchgeführten Räumungen von zu Wohnzwecken genutzten Räumen erhoben. Und danach gab es in den ersten drei Quartalen des Jahres 2020 insgesamt 577 Räumungen. Aktuellere Zahlen liegen der Landesregierung nicht vor.
Ich möchte darauf hinweisen, dass die Übersicht allgemein gefasst ist und keine Aussage beinhaltet, welche dieser Räumungen coronabedingt war. Laut Auskunft des TMMJV sind dazu keine Aussagen möglich.
Die Räumungen verteilen sich wie folgt auf die Amtsgerichtsbezirke: Amtsgerichtsbezirk Apolda 13 Räumungen, in Erfurt 97, Amtsgerichtsbezirk Sömmerda 5, Altenburg 29, Greiz 13, Pößneck 2, Stadtroda 8, Amtsgerichtsbezirk Eisenach 24, Meiningen 21, Suhl 20, Mühlhausen 33, Sondershausen 21, Arnstadt 19, Amtsgerichtsbezirk Gotha 66, Weimar 36, Gera 56, Jena 31, Amtsgerichtsbezirk Rudolstadt 22, Bad Salzungen 4, Hild
Ihre zweite Frage, inwiefern der Landesregierung der Einsatz von Stromsperrungen zum genannten Zeitraum bekannt ist und in welchen Kreisen bzw. kreisfreien Städten diese vollzogen sind, muss ich mit Nein beantworten. Der Landesregierung liegen die nachgefragten Daten nicht abrufbereit vor. Falls Sie das sozusagen noch weiterführend wünschen, ist diese Frage gegebenenfalls als Kleine Anfrage an das Umweltministerium bzw. an das Wirtschaftsressort zu stellen.
Nachfragen? Sehe ich nicht. Dann treten wir in eine erneute Lüftungspause ein und es geht um 16.05 Uhr weiter für 10 Minuten mit noch wenigen Fragen und um 16.15 Uhr dann mit den Wahlergebnissen und gegebenenfalls einem weiteren Wahlgang. Eine schöne Pause wünsche ich und ich unterbreche hiermit die Sitzung.
Meine Damen und Herren, wir fahren fort in der Tagesordnung. Wir befinden uns in der Fragestunde. Ich rufe die nächste Mündliche Anfrage auf, und zwar des Abgeordneten Henke, Fraktion der AfD, in der Drucksache 7/2609. Herr Abgeordneter Henke.