Und genau weil diese Gründe so lächerlich sind, meine Damen und Herren, und weil ich der Bevölkerung, die diesem Stream hier vielleicht zuschaut, mehr Vernunft zutraue als den Mitgliedern dieses Hauses, bleibt mir wirklich nichts anderes hier vorne zu sagen, außer dass es jedem auffällt, dass es so derart lächerlich ist, was Sie sich aus dem Hut zaubern, um unsere Kandidaten hier angeblich zu demontieren oder als ungeeignet darzustellen, dass Sie sich selbst und auch der Institution des Verfassungsschutzes, die Sie zwar nicht schätzen, aber manch andere hier im Hause schätzen, keinen Gefallen tun, wenn Sie solche Maßstäbe hier gelten lassen.
Ich weise im Übrigen und zum Schluss noch darauf hin, dass, wer ein Interesse daran hat, dass ein Verfassungsschutz parlamentarisch kontrolliert wird und dadurch auch erst die Berechtigung erhält, die Arbeit zu machen, die er sich vornimmt zu machen, der darf nicht die Opposition gänzlich von dieser Kontrolle ausschließen. Das tut mir leid, meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, solange Sie diese Regierung mittragen, da können Sie so oft sagen, wie Sie wollen, dass Sie konstruktive Opposition sind – sind Sie eben nicht, Sie sind Teil der Regierung. Wenn eine Kontrollkommission nur aus Mitgliedern der Regierungskoalition und aus Ihrer Fraktion besteht, dann ist die Opposition in diesem Kontrollgremium nicht vertreten.
Wenn Sie eine demokratische parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes wünschen, dann müssen Sie die Vertreter der Opposition und aus meiner Fraktion, die durch die Ergebnisse der demokratischen Wahlen, wie sie hier in Thüringen
stattgefunden haben, auch zum Vorschlagsrecht gekommen ist, diese Kandidaten auch wählen. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, laut § 24 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes unterliegt die Landesregierung hinsichtlich der Tätigkeit des Amtes für Verfassungsschutz der parlamentarischen Kontrolle. Diese wird von der Parlamentarischen Kontrollkommission ausgeübt. Die Mitglieder der ParlKK müssen für diese durchaus sensible Aufgabe, die sie in der Kommission haben, in besonderem Maße für diese Tätigkeit geeignet sein. Das von der AfD-Fraktion vorgeschlagene Mitglied, Herr Cotta, entspricht diesen Voraussetzungen aus Sicht meiner Fraktion nicht, was ich an einigen Stellen beispielhaft ausführen möchte.
Herr Cotta stützt in seiner Fraktion als stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag seinen Fraktionschef und Protagonisten des „Flügels“ Björn Höcke.
Da die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission den Vorsitzenden ihrer Fraktion, in diesem Fall Herrn Höcke, über die wesentlichen Inhalte der Beratung unterrichten dürfen, wäre die Aufgabenerfüllung des Amtes gemäß Thüringer Verfassungsschutzgesetz gefährdet, da der Landesverband der AfD, dessen Vorsitzender als sogenannter Sprecher ebenfalls Herr Höcke ist, vom Amt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus geführt wird. Die Sympathiebekundungen mit Herrn Höcke zeigen sich außerdem zum Beispiel darin, dass Herr Cotta in einem Zeitungsinterview sagte, dass die Dresdner Rede Höckes, in der er das Denkmal für die ermordeten Juden Europas in Berlin als Denkmal der Schande bezeichnete, aus dem Zusammenhang gerissen worden sei.
Im Vorfeld der extrem rechten und gewaltvollen Ausschreitung in Chemnitz im August 2018 wurde auf dem Facebook-Profil des Kreisverbands der AfD Kyffhäuserkreis – Sömmerda – Weimarer Land, dessen Kreissprecher Herr Cotta zu diesem Zeitpunkt war, der illegal veröffentlichte Haftbefehl
gegen den Tatverdächtigen der tödlichen Messerattacke von Chemnitz geteilt. Das Dokument enthielt neben den persönlichen Daten des damaligen Tatverdächtigen, der später von der Justiz für unschuldig befunden wurde, ebenfalls Klarnamen von Zeuginnen. Ebenfalls veröffentlicht wurde dieses Dokument übrigens von einschlägigen rechtsextremen Organisationen, zum Beispiel Pro Chemnitz oder vom Pegida-Chef Lutz Bachmann. In den sozialen Medien hetzt Herr Cotta gegen den Islam, indem er Integrationspolitik mit islamistischen Gewalttaten gleichsetzt und bekundet, dass der Islam nicht zu Europa gehöre.
Weiterhin spricht er von Zensur in den sozialen Medien, bezeichnet den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Denunziant und inszeniert, dass es in Deutschland zu einer Diktatur kommen solle, in der die AfD als Opposition unterdrückt werden solle, und setzt die Gegenwart mit der Diktatur in der DDR gleich.
So spricht er im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Gesundheit zum Beispiel von Corona-Propagandavideos. Die durchaus überschaubaren Kommentare unter seinen Postings auf Facebook sind zum Teil gewaltvoll und gefährlich und Herr Cotta wendet sich augenscheinlich nicht von diesen ab. So teilte er am 18.11.2020 einen Post von Stephan Brandner, in dem eine Liste von Thüringer Bundestagsabgeordneten und deren Abstimmungsverhalten zur Dritten Änderung des Infektionsschutzgesetzes aufgeführt sind.
In den Kommentaren unter dem Bild heißt es unter anderem eindeutig zweideutig: „Ich zitiere die Liste der Namen, wird man irgendwo noch brauchen können.“ und „Verbrecher werden irgendwann bestraft.“ In einem weiteren Posting vom 21.11.2020, in dem Herr Cotta einen Artikel von „T-Online“ teilt, in dem es darum geht, dass der Thüringer Innenminister Georg Maier ein AfD-Verbot ins Gespräch brachte, gab es in den zugehörigen Kommentaren folgende Aussagen: „Ekelhaft. Grüne usw. sollten verboten werden,
schaden dem deutschen Volk, wo sie können. Macht nur weiter so, die Quittung werdet ihr bekommen, das ist Fakt.“ Und weiter: „Die Partei ist vom Volk gewählt. Denen werde ich als Erstes einen Kopfschuss setzen, dem größten Faschisten. Arschlöscher machen das Maul auf – zum Kotzen.“
Das sind Kommentare, die Herr Cotta unkommentiert und öffentlich unter seinem Facebook-Auftritt zulässt, und er trägt damit zu Hass und Gewalt bei.
Im Fazit zeigt sich für uns, dass Herr Cotta weder die erforderliche Zuverlässigkeit noch Eignung besitzt, um eine Funktion in der Parlamentarischen Kontrollkommission auszuüben. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die wesentlichen Argumente, warum das, was hier geschieht und was hier vorgetragen wird, nun wirklich nicht diesem Haus einen Gefallen tut und auch dem ganzen Prozess nicht, habe ich ja schon gesagt. Was aber hier unbedingt noch richtiggestellt werden muss, ist Folgendes: Hier wird eine ganze Reihe von Sachverhalten genannt, ganz viele Kommentare, in der Tat das eine oder andere durchaus Skandalöse. Da stellt sich für mich die Frage: Verstehen Sie den Begriff der Sippenhaft nicht?
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für sein Facebook-Profil ist jeder selbst verantwortlich!)
Und verstehen Sie nicht, dass Äußerungen, die Personen unter Umständen in sozialen Netzwerken, in bestimmten Profilen tätigen, ja wohl kaum der Person zugerechnet werden können, die das Profil betreibt.
Sie können möglicherweise dem Unternehmen vorwerfen, dass diese Kommentare nicht gelöscht werden, aber wohl kaum demjenigen, der dort Zeitungsartikel oder sonstige Informationen teilt. Im Übrigen verhält es sich genauso mit diesem Dokument, das Sie zitiert haben, im Vorfeld der Demonstration in Chemnitz. Das war ein Zeitungsartikel, dieses Dokument wurde eher an verschiedenen Quellen öffentlich geteilt. Weil es eine Person, weil es Herr Cotta getan hat oder haben soll – es ist ja gar nicht festzustellen, wer dafür die Verantwortung trägt, das ist auf einem Kreisverbandskonto geschehen –, dann soll er aus Ihrer Sicht angeblich unwählbar sein.
Ansonsten das Übliche – das haben wir ja schon mal gehört: Islam gehört nicht zu Europa, eine superverwerfliche Position, haben weite Teile der CDU bis vor Kurzem noch vertreten. Ich glaube, es gibt durchaus noch andere, die das bis heute vertreten. Ich glaube, es ist auch eine zulässige Sache.
Den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Denunzianten zu bezeichnen, na ja, mein Gott, es ist wirklich schwer zu erkennen, wieso das falsch sein soll heutzutage. Und ansonsten: Wissen Sie, wenn dann Listen von abstimmenden Abgeordneten geteilt werden und gesagt wird, die Liste könnte man in Zukunft noch brauchen – das stimmt, bei jeder Wahl könnte man so eine Liste brauchen, wie bestimmte Leute abgestimmt haben.
Und ich finde es ja gut, dass der Kollege Cotta zur öffentlichen Bildung der Bevölkerung beiträgt, indem er zeigt, wie sich bestimmte Abgeordnete dieser Parteien, die hier im Landtag auch vertreten sind, im Bundestag verhalten, wie sie dort abstimmen und dass das bei der nächsten Wahl hoffentlich auch eine Rolle spielt und dass sie dafür die Quittung bekommen. Danke schön.
Gibt es weitere Diskussionsbeiträge zu diesem Wahlgang? Das sehe ich nicht. Dann rufe ich mit auf – wir wählen ja gemeinsam – den Tagesordnungspunkt 79
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2646 -
Auch hier ist Ihnen bekannt, dass der Landtag bislang zwei der insgesamt drei Mitglieder der G 10Kommission gewählt hat. Das Wahlvorschlagsrecht für das verbleibende Mitglied liegt hier bei der Fraktion der AfD. Gewählt ist auch hier, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/2646 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Karlheinz
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, erneut beschäftigen wir uns heute mit einem Vorschlag der AfD zur Besetzung der G 10-Kommission. Erneut melden wir in der Person des Kandidaten begründete Zweifel an der Eignung und der Gewähr einer zuverlässigen Ausübung der übertragenen Kontrollfunktionen an. Auch der Abgeordnete Frosch bietet keine Gewähr für ein Vertrauen in die Integrität und Verfassungstreue, die mit der Ausübung der Kontrolle über die Befugnisse des Verfassungsschutzes, in die Grundrechte der in Thüringen lebenden Menschen einzugreifen, verbunden sind. Ich erlaube mir an dieser Stelle, erneut darauf hinzuweisen, dass dieses Parlament keine Pflicht trifft, Wahlvorschlägen der AfD die Zustimmung zu erteilen, wenn sachlich begründete Zweifel an der Eignung und der Vertrauenswürdigkeit der Vorgeschlagenen vorliegen. Die Entscheidung der Mehrheit und die Akzeptanz demokratischer Wahlen, Herr Abgeordneter Möller, kann also in so einem Fall keine Verletzung der Rechte der AfD-Fraktion darstellen. Und, Kollege Braga, „auch der Landtag muss (nicht) die Kandidaten wählen“, wie Sie hier vorne formuliert haben.
Meine Damen und Herren, der hier Vorgeschlagene pflegt offenbar in seinem Wahlkreis Umgang mit der sogenannten Reichsbürgerszene, welche die Grundlagen unserer Gesellschaft ignoriert und ablehnt. So organisierte die dortige AfD im September 2019 eine Wahlkampfveranstaltung in SaalfeldWöhlsdorf in der „Hacienda Mexicana“, welches nach Presseberichten schon seit Jahren durch den Verfassungsschutz als Treffpunkt der organisierten Reichsbürgerszene beobachtet wird – OTZ vom 29.11.2019. Der Betreiber wird der Reichsbürgergruppierung „Königreich Deutschland“ zugeordnet. Letztmalig in die Schlagzeilen geriet das Objekt im letzten November, als dort polizeilich ein Treffen von 80 Personen aus der sogenannten Reichsbürgerszene der gesamten Bundesrepublik sowie der Schweiz, Litauen, Österreich aufgelöst werden musste.
Offenbar, meine Damen und Herren, hat der vorgeschlagene Abgeordnete auch ein gespanntes Verhältnis zur Parteiendemokratie. So behauptet er auf seiner Homepage karlheinzfrosch.de am 18. Januar 2021, dass die CDU eine Merkel-Partei sei, unter der Andersdenkende verfolgt würden bis hin zum existenziellen Ruin.
Wörtlich schreibt er: „Die, die das Verhängnis aufhalten wollen, werden konsequent ausgeschaltet.“ Und: „Die Wahl von Laschet zeigt fatale Parallelen zur SED-Diktatur.“ Mit derartigen Äußerungen diskreditiert er nicht nur die CDU, sondern deren demokratische Wahlentscheidung und das System der demokratischen Meinungs- und Willensbildungsprozesse generell.
Auch an den AfD-Abgeordneten schon obligatorischen rassistischen Ausfällen fehlt es nicht. So schrieb er in einem Beitrag am 11. Juni 2020 auf der oben angeführten Internetseite anlässlich der Black-Lives-Matter-Proteste: „Die Antirassisten müssen sich im Übrigen fragen lassen, wo sie denn waren, wenn sogenannte Flüchtlinge in Deutschland und anderswo morden und vergewaltigen. Sie hätten dazu genügend Gelegenheit gehabt. Oder haben sie ‚all Lives Matter‘ ein Problem damit?“ Wie üblich, meine Damen und Herren, wird suggeriert, weiße Deutsche seien die eigentlichen Opfer, Mord und Vergewaltigung seien Resultate von Migration. Ein bewusstes und vorsätzliches Umlügen der Realität und der Kriminalstatistik hat nichts mit den Prinzipien der Gleichheit und der Achtung der Menschenwürde, wie sie in unserem Grundgesetz und in der Thüringer Verfassung festgeschrieben sind, zu tun.