Sehr geehrte Damen und Herren, gibt es weitere Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Damit verfahren wir nach der Tagesordnung, wie sie gestern beschlossen wurde.
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Thüringen Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2054 - ZWEITE BERATUNG
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Lauerwald für die Fraktion der AfD. Bitte.
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, werte Kollegen Abgeordnete und liebe Zuhörer am Livestream! Es gibt weiterhin keine Gesetzesgrundlage für den Öf
Wie bereits bekannt, arbeitet unsere dritte Säule der medizinischen Versorgung, der ÖGD, auf der Grundlage lediglich einer Verordnung aus DDR-Zeiten. Ist das nicht beschämend?
Warum schafft es allein Thüringen nicht, seit Jahrzehnten weder unter der Regierungsverantwortung der CDU noch unter der jetzigen rot-rot-grünen Regierung, wie alle anderen Bundesländer in Deutschland Aufgaben und Befugnisse des ÖGD auf eine Gesetzesgrundlage zu stellen? Alle saßen das Thema seit Jahren aus. Zusagen von Frau Ministerin Werner aus der letzten Legislaturperiode blieben leere Worthülsen. Es existiert kein Gesetz. Und nun? Jetzt in der Krise sind das Gejammer und die Not groß, weil das Desaster offenkundig wurde.
In der Vergangenheit wurde der ÖGD zusätzlich kaputtgespart. Es fehlt an personeller Substanz, auch weil die finanziellen Rahmenbedingungen für Ärzte, mittleres medizinisches Personal und Angestellte schlechter sind als anderswo im Gesundheitswesen und daher auch nicht ausreichend Nachwuchs kommt. Die technische und finanzielle Ausstattung des ÖGD ist unzureichend und eine funktionierende Digitalisierung ist ein Wunschtraum. Es braucht endlich dieses Gesetz in Thüringen. Das will die AfD ändern und verbessern. Daher haben wir unseren Gesetzentwurf eingebracht.
Im letzten Plenum mussten wir erleben, wie mit fadenscheinigen fachlichen Argumenten unsere Gesetzesvorlage kritisiert und abgelehnt wurde. Wenn es Ihnen ernst mit der Verbesserung der Gesamtsituation des ÖGD gewesen wäre, dann hätten Sie wenigstens einer Ausschussüberweisung zugestimmt.
Dann hätten wir gemeinsam Ihre Argumente beraten und berücksichtigen können. Geht es Ihnen um Sachpolitik oder steht bei Ihnen nur die Ideologie im Vordergrund? So ist mein Eindruck, wenn alles, was von der AfD kommt, stets verhindert werden muss, auch wenn dabei der ÖGD auf der Strecke bleibt. Ihre Initiativen zum ÖGD wie im TOP 20, liebe FDP, oder im TOP 36, liebe CDU, können doch gern im Gesetz verankert werden. Darüber können wir doch gemeinsam beraten und beschließen.
gemäß auch in den nächsten Jahren oder Jahrzehnten auf ein ÖGD-Gesetz warten müssen mit allen Nachteilen und Defiziten. Sie haben es in der Hand. Die Bürger im Land werden erkennen und prüfen, wer zu konstruktiver Politik im Landtag in der Lage ist. Und das werden nicht nur die 25 Prozent der Bürger in Thüringen sein, die AfD gewählt haben. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Bedeutung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes hat in der Corona-Pandemie zugenommen und braucht strukturelle, inhaltliche und finanzielle Entwicklungen, die zu einem Gesamtkonzept für einen modernen Öffentlichen Gesundheitsdienst führen. Ein Gesetzentwurf ist hier ein wesentlicher Teil dieser Entwicklung, allerdings muss er strategische Ausrichtungen für die Zukunft haben und Antworten auf die zentralen Fragen geben. Und dieser Gesetzentwurf enthält das in keiner Weise.
Wir wollen, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst tatsächlich seine Aufgaben als eine zentrale Säule des Gesundheitswesens wahrnimmt, und dafür muss er auf allen Ebenen, im Bund, im Land und auch in den Kommunen, unterstützt werden. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie die jahrelange Sparpolitik den öffentlichen Dienst fast gelähmt hat. Und dennoch erleben wir, wie engagierte Mitarbeiter/-innen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes mit wenigen Ressourcen in der Pandemie arbeiten. Ich möchte gern hier an dieser Stelle unseren Dank zum Ausdruck bringen, dass dort trotz aller Umstände so viel geleistet und nach Kräften gearbeitet wird.
Jetzt nimmt mit dem sogenannten ÖGD-Pakt eine Korrektur langsam Fahrt auf und dieser Pakt wird auch in Thüringen bald umgesetzt. Das ist ein Ergebnis der Gesundheitsministerkonferenz vom 5. September letzten Jahres und wurde dort beschlossen. Insgesamt werden hier bundesweit 4 Milliarden Euro in die Hand genommen, um den Öffentlichen Gesundheitsdienst endlich wieder zu ertüchtigen, um den heutigen Anforderungen sozusagen gerecht zu werden. Dafür erhalten wir auch
in Thüringen die Bundesmittel. Meines Wissens gibt es eben auch schon die ersten intensiven Gespräche des Gesundheitsministeriums mit den kommunalen Spitzenverbänden und dort – dessen bin ich mir sicher – werden gute Grundlagen geschaffen und ein gemeinsamer richtiger Weg eingeschlagen. Dennoch müssen wir alle überlegen, wie wir die finanzielle Absicherung über das Jahr 2026 hinaus absichern können. Das sind wir tatsächlich den Gesundheitsämtern und den Menschen im Freistaat Thüringen schuldig.
Darüber hinaus braucht es natürlich noch weitere strukturelle Visionen, eine Orientierung an den prioritären Bedarfen der Bevölkerungsgesundheit, wozu eben neben dem Infektionsschutz auch die Prävention nicht übertragbarer Krankheiten zählt. Public Health und Öffentlicher Gesundheitsdienst müssen wirklich Hand in Hand gehen. Vor allen Dingen dürfen wir auch nicht vergessen, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst zum Abbau von sozialen Ungleichheiten im Gesundheitswesen beitragen soll.
An dieser Stelle freuen wir uns auf die weiteren Gespräche mit den demokratischen Fraktionen im Landtag. Den Gesetzentwurf lehnen wir ab, weil er in keiner Weise den eben benannten Anforderungen gerecht wird. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, über den vorliegenden Gesetzentwurf gibt es eigentlich nicht mehr viel zu sagen, die erste Beratung ist nicht lange her und alles Wichtige wurde eigentlich schon in der ersten Beratung angemerkt. Seitdem ist der Gesetzentwurf auch nicht besser geworden, ist überhaupt nicht anders geworden, ist immer noch der gleiche.
Die Forderung nach einem Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst ist ja prinzipiell erst mal richtig. Aber der Entwurf, der hier vorliegt, scheint nur auf den ersten Blick ein Gesetz zu sein. Er ist ehrlicherweise nichts anderes als ein getarnter Antrag, der – und das ist einfach das Trickspiel, was wir von der AfD kennen – so gestaltet wurde, um eine zeitigere Behandlung herbeizuführen.
Was Thüringen tatsächlich braucht – und da sind wir uns, denke ich, aber alle einig –, ist ein ÖGDGesetz, das den Gesundheitsdienst tatsächlich stärkt und voranbringt, das den ÖGD als dritte Säule unseres Gesundheitssystems tatsächlich auch auf ein sicheres Fundament stellt. Die aktuelle Pandemiesituation hat das auch noch mal eindringlich bestätigt. Wir brauchen kein Gesetz – und so was liegt uns vor –, das einfach nur die bestehenden Regelungen zusammenfasst.
Es wurde schon gesagt: Die Landesregierung arbeitet an der Umsetzung des ÖGD-Pakts. Das werden wir als Opposition natürlich konstruktiv begleiten. Wir werden darauf achten, dass es in diesem Rahmen auch ein modernes ÖGD-Gesetz gibt. Unsere Anregungen dazu haben wir auch bereits in einem eigenen Antrag zusammengefasst. Dieser liegt Ihnen in TOP 36 – Öffentlichen Gesundheitsdienst stärken – auch mit vor.
An unseren Einschätzungen zu dem hier vorliegenden Entwurf der AfD hat sich nichts geändert. Er bietet keinerlei Antworten auf die Probleme des Öffentlichen Gesundheitsdiensts. Wir lehnen den Gesetzentwurf weiterhin ab. Vielen Dank.
Werte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Werter Herr Lauerwald, Sie müssen sich dann schon entscheiden, welche Gründe dazu geführt haben, dass auch wir Ihren Gesetzentwurf nicht werden unterstützen können. Sie haben eben davon gesprochen, es seien fadenscheinige Fachargumente gewesen. Also: entweder „fadenscheinig“ oder „Fachargumente“. Ich glaube, wir haben hier jedenfalls FDP-seitig Fachargumente vorgebracht.
Aber richtig ist, das Thema ist ein ganz zentrales, wie so vieles in den letzten Jahren eben nicht organisiert worden ist, dass es am Ende des Tages funktioniert, dann, wenn man es braucht. Das ist ja deutlich geworden auch in der COVID-19‑Pandemie.
Die Probleme des ÖGD sind durchaus vielfältig. Ich habe im letzten Plenum meine Redezeit darauf verwandt, mal ein bisschen aufzuzeigen, wie lange die Debatte im Parlament eigentlich schon läuft. Das sind mehrere Jahre, selbst mit Beschlüssen des
Landtags, und bis heute ist es nicht umgesetzt. Das ist ein Problem. Aber Frau Ministerin hat ja angekündigt, Abhilfe schaffen zu wollen.
Was sind Probleme? Richtigerweise Personalmangel, unattraktive Gehälter, fehlende technische Ausstattung, unzureichende Digitalisierung.
Aber wie kommen wir voran, wie kommen wir beispielsweise an Personal? Da ist eben nichts zu lesen in Ihrem Gesetzentwurf. Das wäre doch aber recht einfach gewesen, Dinge wie Informationskampagnen an Universitäten, um bereits jungen Medizinern den ÖGD interessant und schmackhaft zu machen. Auch Famulaturen im PJ im ÖGD möglich zu machen, sollte kein Problem sein, auch über Professuren entsprechend im Öffentlichen Gesundheitsdienst an Hochschulen sollte man nachdenken.
Digitalisierung: Die Digitalisierung geht über die reine Anschaffung von Technik hinaus. Es muss darüber hinaus gedacht werden. Es müssen vor allen Dingen Strukturen, Prozesse verschlankt werden. Dazu liegt Ihnen unter anderem ein Antrag der FDP vor.
Lange Rede, kurzer Sinn: Ich hätte mich gefreut, wir hätten uns tatsächlich ganz konkret um die Probleme gekümmert, die entweder zu lösen sind – da finden wir nichts – oder die es auf weiter Flur in der Gesundheitspolitik noch so gibt. Da liegen Ihnen insgesamt acht Anträge der FDP-Fraktion vor, beispielsweise Niederlassungsförderung ausweiten, Krebsprävention verbessern, Digitalisierung voranbringen, Modellprojekt „Versorgungsplanung“. Das sind die Probleme, die uns, wenn wir uns darum nicht kümmern, nach der Pandemie auf die Füße fallen. Wir denken heute schon an morgen. Vielen Dank.
Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Landesregierung wünscht auch nicht das Wort.
Dann kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/2054 in zweiter Beratung. Wer für den Gesetzentwurf ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD. Wer ist gegen den Gesetzentwurf? Das sind die Stimmen aus allen anderen Fraktionen. Wer enthält sich der Stimme? Keine Enthaltung. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes – Stärkung des Verfassungsschutzes Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 7/2197 - ZWEITE BERATUNG