Protocol of the Session on February 4, 2021

Die Einbringung macht Abgeordnete Müller von der Fraktion Die Linke. Bitte schön.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, wir haben in Thüringen ein sehr gutes Petitionsgesetz, vielleicht sogar das beste im bundesweiten Vergleich. Doch die Koalitionsfraktionen haben sich gemeinsam auf den Weg gemacht, Ihnen ein noch besseres, ein noch bürgerfreundlicheres und noch transparenteres vorzulegen.

Im Jahr 2013 wurde das Thüringer Petitionsgesetz zuletzt geändert und damit die Möglichkeit geschaffen, Petitionen zu veröffentlichen, mitzuzeichnen und öffentlich im Thüringer Landtag anzuhören. Seitdem sind sieben Jahre vergangen und wir konnten in dieser Zeit viele positive Erfahrungen mit den neuen Regelungen sammeln. Allerdings wurden nicht nur positive Erfahrungen gemacht. Es wurden in der Praxis auch Defizite des Gesetzes festgestellt. Insbesondere gab es in der Vergangenheit immer wieder Unsicherheit darüber, wie mit Unterschriften, handschriftlich gesammelten Unterschriften umzugehen ist, wenn die auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags eingegangenen Unterschriften nicht das Quorum erreicht haben. Mit der Gesetzesänderung und der Anerkennung von handschriftlich gesammelten Unterschriften beseitigen wir diese Unsicherheit.

Eine zusätzliche Hürde im Gesetz ist die Verpflichtung zur Veröffentlichung des Namens und des Wohnorts bei der Mitzeichnung von Petitionen. Mit der Gesetzesänderung führen wir die Möglichkeit der Veröffentlichung eines Pseudonyms ein. Die konkreten Daten müssen aber weiterhin der Land

tagsverwaltung übermittelt werden. Bei diesem Änderungspunkt sehen wir zudem große Überschneidungen mit dem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion in der Drucksache 7/985.

Des Weiteren wollen wir für mehr Transparenz in der Ausschussarbeit sorgen. Der Petitionsausschuss hat nicht nur Verfassungsrang, er ist auch die direkteste Verbindung des Landtags zu den Menschen in Thüringen. Wir wollen daher die Sitzungen des Petitionsausschusses im Interesse der Menschen in Thüringen weitgehend öffentlich machen. Wir sehen in dieser Regelung eine durch die Thüringer Verfassung abgedeckte, zulässige Ausnahme zur bisher grundsätzlichen Nichtöffentlichkeit der Ausschusssitzungen. Für eine stärkere Einbindung und Beteiligung der Menschen soll auch die Fortentwicklung der Petitionsplattform sorgen; diese sei, so wird von Menschen im Land immer wieder mitgeteilt, umständlich zu bedienen und hinke der technischen Entwicklung im Vergleich zu den Plattformen von privaten Anbietern hinterher. Eine verbindliche und regelmäßige Evaluation der elektronischen Beteiligungsmöglichkeiten ist daher angezeigt.

Des Weiteren wird die Möglichkeit zur Diskussion von Petitionen, die sich in der Mitzeichnungsphase befinden, in die Online-Petitionsplattform implementiert. Darüber hinaus wird mit dem Gesetzentwurf die bisherige Zersplitterung der petitionsrechtlichen Regelungen zwischen Petitionsgesetz und Geschäftsordnung aufgehoben. Alle Verfahrensvorschriften, die den Petitionsausschuss betreffen, werden in das neue Gesetz überführt und gebündelt.

Ich hoffe, die von uns als Regierungskoalition eingebrachten Änderungspunkte zum Petitionsgesetz treffen auf eine breite Unterstützung und Zustimmung.

In jedem Fall freue ich mich auf eine konstruktive Debatte in diesem Haus und im Ausschuss, im Petitionsausschuss, aber auch im Ausschuss für Justiz, denn schließlich – und da gucke ich mal in alle Runden – geht es um den heißen Draht zu den Menschen und für die Menschen in Thüringen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache. Zuerst erhält Abgeordneter Gröning von der Fraktion der AfD das Wort.

(Vizepräsidentin Henfling)

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Abgeordnete! Nichts ist so gut, wie es zunächst den Anschein hat. Das trifft leider auch auf das Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Petitionsgesetzes von Rot-Rot-Grün zu.

Der Petitionsausschuss behandelt Bitten und Beschwerden unserer Bürger, versucht, Lösungen im Sinne der Bürger zu vermitteln oder die Gründe einer Behördenentscheidung transparent zu machen. Dies alles geschieht in dem geschützten Raum von nicht öffentlichen Sitzungen, weil sensible Daten und privateste Lebensumstände unserer Bürger behandelt werden. Rot-Rot-Grün möchte mit dem vorliegenden Gesetzentwurf diesen geschützten Raum der Öffentlichkeit preisgeben, indem der Ausschuss zukünftig öffentlich abgehalten werden soll.

(Beifall AfD)

Das Zauberwort, das zur Legitimierung verwendet wird, heißt „Transparenz“. Transparenz soll in diesem Gesetzentwurf als Gütekriterium für unsere Demokratie fungieren. Transparenz ist in der Forschung ergebnisreich untersucht. Über die demokratische Ordnung der Transparenz sagte einer der Ersten, der die Transparenz erforschte, Jeremy Bentham – ich zitiere –: „Transparenz endet bei der Interessens- und Intimsphäre des Bürgertums.“

(Beifall AfD)

Die Forderung nach Transparenz in einem Bereich, wo unsere Bürger als Petenten mit ihren Ängsten und Schicksalen an den Petitionsausschuss herantreten, ist eine Fürsorgepflichtverletzung, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall AfD)

Sichtbar wird hier wieder der manipulative Charakter von Rot-Rot-Grün.

(Beifall AfD)

Transparenz wird politisch dort gefordert, wo Kontrolle der Bürger angestrebt wird. Nutznießer von öffentlichen Sitzungen sind nicht die Petenten, sondern die Fraktionen der Minderheitsregierung. Diese haben ihre verlogene Moral bereits in den nicht öffentlichen Sitzungen zur Schau gestellt, indem sie Petenten Hilfe zusicherten, wo gerechterweise keine Hilfe möglich war.

(Beifall AfD)

Dementsprechend sollen Petenten missbraucht werden, damit sich Rot‑Rot‑Grün als moralisch überlegen in Szene setzen und dieses öffentlich vermarkten kann. Rot-Rot-Grün zeigt mit diesem Gesetzentwurf, wie wenig ihnen das Wohl unserer

Bürger und die demokratische Ordnung am Herzen liegen.

(Beifall AfD)

Sie sind stärker mit ihrem egoistischen Eigenwohl beschäftigt. Der Petitionsausschuss ist daran gebunden, sich objektiv ein Bild über die Gesamtsituation eines Petenten zu machen, um folglich zu einer neutral gerechten Entscheidung zu kommen.

(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Sie haben Angst vor dem Bürger!)

Wie die Zurschaustellung privater Tragödien hierbei helfen soll, ist nur mit der ideologisch eingefärbten Brille von Rot-Rot-Grün ersichtlich. Generell öffentliche Sitzungen auf Landesebene gehen an der Aufgabe des Petitionsausschusses vorbei. Aus diesem Grund lehnen wir diesen Gesetzentwurf natürlich ab.

(Beifall AfD)

Zuletzt möchte ich noch auf die wertvolle Arbeit, die der Petitionsausschuss leistet, verweisen. Mithilfe eines Härtefallfonds kann Hilfesuchenden, also den Bürgern, geholfen werden. Der Härtefallfonds greift in unverschuldeten Fällen ein, wo alle anderen Mittel bereits ausgeschöpft sind. Er dient hingegen nicht als Finanzspritze für selbst verschuldete Handlungen der Bürger, wie Rot-Rot-Grün in den Sitzungen Hilfesuchenden gern fälschlicherweise vorgaukelt, um Sympathiepunkte zu sammeln. Wir haben sowohl eine Verpflichtung gegenüber den Petenten als auch gegenüber den Steuerzahlern und müssen für einen gerechten Umgang mit Steuermitteln sorgen.

(Beifall AfD)

Und eines merken Sie sich: Es ist nicht das Geld von Rot-Rot-Grün, es ist das Geld unserer Bürger. Danke schön.

(Beifall AfD)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält jetzt Abgeordneter Müller das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist schon erstaunlich, wie man den Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktionen auf einen einzigen Punkt reduzieren kann:

(Beifall DIE LINKE)

Nämlich das, was offensichtlich die AfD am meisten stört, ist, durch Öffentlichkeit kontrolliert zu werden.

(Beifall DIE LINKE)

Aber das mal beiseitegelegt: Unlängst haben wir uns hier im Plenum mit dem Arbeitsbericht zum Petitionsausschuss befasst. Wir hatten in diesem Zusammenhang angekündigt, dass wir an einer Änderung des Thüringer Petitionsgesetzes arbeiten, um vor allem die Hürden für eine Einreichung einer Petition und auch die Möglichkeiten einer möglichen öffentlichen Anhörung zu senken. Diese Änderungen kann das Thüringer Petitionsgesetz gut vertragen, weil die Einreichung einer Petition zu einem Grundrecht für Bürgerinnen und Bürger gehört, die Politik mitgestalten wollen. Deshalb ist es uns als rot-rot-grüne Koalition in Thüringen ein ganz wichtiges Anliegen, unser Petitionsrecht weiter zu einem echten Beteiligungsinstrument zu entwickeln.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In den vergangenen Monaten haben wir zahlreiche Ideen diskutiert, auch verworfen, wieder aufgegriffen, verglichen und in andere Bundesländer geschaut, immer unter der Maxime, unser Petitionsverfahren soll durchlässiger und transparenter werden, attraktiver und leichter zugänglich. Schon mit unserem jetzigen Petitionsrecht können außerhalb von gerichtlichen Verfahren oder eines Verwaltungsverfahrens Anliegen in den Petitionsausschuss getragen werden. Diese Anliegen können eigene und welche für eine andere Person sein oder auch eines, welches das Gemeinwohl betrifft. Eine Petition ist in meiner Auffassung ein politisches Instrument, das Einzelnen und Minderheiten die Chance gibt, auf Missstände hinzuweisen, juristisch geregelt und im Grundgesetz gesichert. Genau dadurch unterscheiden sich offizielle Petitionen, die durch unser Thüringer Petitionsgesetz gemeint und geregelt sind, ganz maßgeblich von den Eingaben auf freien Plattformen wie Change.org oder openPetition. Auf diesen Plattformen tummeln sich Tausende Petitionen, manche sind eine Bereicherung für den öffentlichen Diskurs, manche nur Ressentiments und Stammtischparolen. Leider verschwinden allzu oft auch die Petitionen mit engagierten Inhalten genauso wie die anderen unbeachtet und das Engagement verpufft, weil niemand zu einer Reaktion verpflichtet ist.

Das ist eben bei den nach dem Thüringer Petitionsgesetz und direkt im Landtag eingereichten Petitionen anders. Es besteht ein Anspruch auf einen begründeten Bescheid in angemessener Frist. Dem nach Artikel 65 der Verfassung des Freistaats Thüringen bestellten Petitionsausschuss obliegt die Entscheidung über die an den Landtag gerichteten

Petitionen. Besteht ein berechtigtes öffentliches Interesse, kann der Petitionsausschuss auf Antrag beschließen, dass Petitionen auf der Petitionsplattform des Landtags im Internet veröffentlicht werden. Die hier veröffentlichten Petitionen können dann sechs Wochen lang auf der Plattform mitgezeichnet werden. Manchmal allerdings ist es jedoch schwierig, das notwendige Quorum von 1.500 Mitzeichnungen für eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss zu erreichen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das hat vor allem zwei Gründe. Denn bisher sind nach strenger Auslegung des Gesetzes nur die auf elektronischem Weg geleisteten Unterschriften gültig. Viele Menschen aber möchten lieber nach wie vor analog auf einer auf Papier unterschriebenen Liste Petitionen mitzeichnen. Manche, weil ihnen die entsprechenden technischen Möglichkeiten einer digitalen Mitzeichnung nicht zur Verfügung stehen, viele aber nehmen auch Abstand, weil es nach der derzeitigen Formulierung Pflicht ist, Namen und Wohnort von Mitzeichnenden zu veröffentlichen.

Deshalb ist es ein ganz wichtiges Anliegen, bei der Änderung des Gesetzes diese Hürden zu beseitigen und die Petitionsplattform des Thüringer Landtags ein ganzes Stück weiter zu einem attraktiven und leicht zugänglichen Angebot für echte Mitwirkung am demokratischen Prozess zu machen. Außerdem bietet die Plattform keine Möglichkeit zur Diskussion von veröffentlichten Petitionen. Um diese Hürden zu senken, schlagen wir in unserem Gesetzentwurf vor, dass die Sammlung und Einreichung handschriftlicher Mitzeichnungen der Petitionen in Zukunft auf das Quorum anrechnungsfähig werden und nach der ordentlichen Hinterlegung und Sicherung bei der Landtagsverwaltung lediglich die Anzahl im Internet veröffentlicht wird.

Künftigen Mitzeichnern von öffentlichen Petitionen wird freigestellt, ob ihr Name oder ein standardisiertes Pseudonym veröffentlicht wird. Mitzeichnende sind dann nur noch zur Angabe ihrer vollständigen Anschrift bei der Landtagsverwaltung verpflichtet. Das entspricht auch einer Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen des Deutschen Bundestags. Ein Diskussionsforum soll in die Online-Petitionsplattform eingebettet werden, um die Diskussion von Petitionen, die sich in der Mitzeichnungsphase befinden, zu befördern. Ich hoffe, diese Änderungen werden bewirken, dass Bitten und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern mehr als bisher in die Entscheidungsfindung des Parlaments einfließen können. Petitionen dürfen nicht folgenlos bleiben.

Wir von Bündnis 90/Die Grünen stehen für echte Mitsprache und Mitwirkung der Bürgerinnen und

Bürger. Deshalb brauchen wir einen weiteren grundlegenden Ausbau von Mitwirkungsmöglichkeiten wie dem Petitionsgesetz. Darum bitten wir Sie um Überweisung des Gesetzes an den Ausschuss für Justiz und an den Petitionsausschuss, diesen bitte federführend. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktionen sind übereingekommen, dass wir um 12.00 Uhr nicht nur eine Lüftungspause, sondern gleichzeitig in die Mittagspause bis 13.00 Uhr eintreten.