Die Thüringer Schulordnung – darauf möchte ich an dieser Stelle gern verweisen – regelt bereits seit vielen Jahren in § 28 – und ich zitiere ohne Genehmigung der Präsidentin –: „Fallen für die Durchführung von Schülerfahrten wie Schullandheimaufenthalten, Lehr- und Studienfahrten, Schüler- und Lehrwanderungen sowie von ähnlichen Veranstaltungen der Schule Kosten an, so können die von den Eltern zu entrichtenden Kostenbeiträge auf ein Konto der Schule eingezahlt werden; in besonderen Fällen kann eine Zahlung an die Schule auch in bar erfolgen.“ Das ist unsere Regelung, die wir schon haben. Diese Regelung zeigt auf, dass die Barabwicklung von Klassenfahrten und anderen Maßnahmen – das Lernen am anderen Ort – eigentlich die Ausnahme sein sollte. Aber was sollen die Schulen machen, wenn sie de facto keine Konten haben und nur über diese Barabwicklung verfügen?
Ja, viele Schulen und Lehrer verfügen über private Konten; wir haben es schon gehört. Ich habe das damals auch so gemacht, das ist lange her, aber anders ging es nicht, sonst wären wir im Grunde nie mit den Schülern an andere Lernorte gekommen. Ich bin auch Fan davon, wenn Lehrer selbst nach Lösungen suchen, Schule damit bereichern und so auch gerade das außerschulische Lernen etablieren. Aber rechtlich ist das eben nicht sauber,
was da passiert. Wir dürfen das daher im Interesse der Kolleginnen und Kollegen auch nicht länger einfach so hinnehmen.
Die andere Antwort, die in einigen Regionen Thüringens gefunden wurde – darauf wurde auch schon hingewiesen –, ist, dass Schülerfahrten und ähnliche Veranstaltungen der Schulen über die Schulträgerkonten abgewickelt werden. Das führt aber immer wieder zu Konflikten, aktuell zum Beispiel im letzten Jahr in Bezug auf die Stornokosten von Klassenfahrten infolge der Corona-Pandemie. Außerdem handelt es sich etwa bei der Abwicklung von Klassenfahrten um innerschulische, um pädagogische Angelegenheiten, die von den Lehrerinnen und Lehrern organisiert, vorbereitet und ausgeführt werden. Es ist nicht Aufgabe des Schulträgers, Klassenfahrten, Schullandheimaufenthalte und alles, was vielleicht auch mit dem Schulbudget zu tun hat, zu organisieren.
Dass man darüber natürlich unterschiedlicher Meinung sein kann, haben wir in den letzten Jahren auch immer wieder von der Landesregierung gehört. Ich bin sehr gespannt, was Minister Holter gleich dazu sagen wird, wie derzeit die Position innerhalb der Landesregierung ist. Ich möchte noch mal daran erinnern, dass es wichtig ist, dass wir jetzt zu praktikablen Lösungen für unsere Schulen kommen, die eine effektive Schulorganisation ermöglichen und für alle Beteiligten Rechtssicherheit schaffen – für das Land, für die Schulträger, aber vor allem für unsere Schulen. Schulkonten würden an den Schulen sehr vieles vereinfachen, etwa das Sammeln der Eltern- bzw. Schülerbeiträge für schulische Veranstaltungen und die Überweisung an Dritte, zum Beispiel die Busunternehmen, an Museen, an Theater, all das, was im Grunde in normalen Zeiten – Gott sei Dank – in unseren Schulen auch möglich ist. Ein Schulkonto würde auch die Verwaltung der Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket oder die Nutzung der Mittel aus dem Schulbudget ermöglichen. Aber wir hätten auch die Möglichkeit, endlich die Fragen mit Blick auf Lernsoftware, auf Lizenzen oder auf ganz normale Schulbücher über die Schulkonten einfacher abzuwickeln. Außerdem gibt uns ein flächendeckendes Schulkonto die Möglichkeit, Zahlungen eben zukünftig eigenverantwortlich für die Schulen zu ermöglichen und damit – und darauf ist schon ein paarmal heute hingewiesen worden – das Problem bei der Abrufung des Schulbudgets auch tatsächlich zu lösen, denn in der Tat, die 30 Euro pro Schüler sind ein gutes, ein richtiges Mittel, um Eigenverantwortung vor Ort zu stärken.
Jugend und Sport und hoffe auf eine schnelle und zügige Beratung, damit wir vielleicht noch im späten Frühjahr dann auch hier im Landtag zu einem Ergebnis kommen können. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, staatliche Schulen haben in vielen Bundesländern die Möglichkeit, eigene Schulkonten zu eröffnen. Die Vorteile dieser eigenen Schulkonten liegen auf der Hand und sind von allen Vorrednern hier schon mal aufgeführt worden.
Das erlaubt mir einfach nur mal kursorisch zusammenzufassen: Ja, Schulkonten geben die Möglichkeit, dass das Schulbudget an einem festen Anlaufpunkt ausgezahlt werden kann. Es enthebt die Lehrer von der Notwendigkeit, Bargeld einzusammeln, vielleicht auf eigene Konten einzuzahlen, wie es Herr Tischner gerade geschildert hat, und dann eben zu überweisen, was natürlich immer eine heikle Situation ist, wenn beispielsweise mal Geld übrig bleibt oder mal Geld fehlt. Ich kann mir gut vorstellen, dass das keinen Spaß macht und dass man immer mit einem Bein in irgendeinem Problem steckt. Diese Rechtsunsicherheit ist natürlich nicht akzeptabel. Genauso wenig ist es akzeptabel, wenn wir zwei Systeme haben. Das eine ist das komplexe Antragssystem für das Schulbudget, auf der anderen Seite laufen dann Drittmittel bei den Konten der Schulfördervereine auf und irgendwann gibt es ein gewisses Zusammenführen der Geldmittel, um dann dazu zu kommen, Rechnungen bezahlen zu können oder Rechnungen überweisen zu können. All das, wie gesagt, ist nicht mehr zeitgemäß, das Einsammeln von Bargeld sowieso schwierig und insofern sind Schulgirokonten unerlässlich.
Wo wir wirklich noch mal ins Gespräch kommen müssen, ist die Frage: Wer führt es, wer ist verantwortlich? Ich persönlich wünsche mir dann schon mehr generelle Führung durch das Ministerium, sei es durch die Zurverfügungstellung von Software, sei es durch Handreichung über die Ausgabemodalitäten. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass jedes Ausgeben von Landesmitteln durch eine andere Stelle, beispielsweise durch den Schulträger, einen Rechts- und Verwaltungsakt erfordert. Hier könnten mehr Probleme und mehr Bürokratie auf das Personal zukommen, als unbedingt notwendig ist. Ich
möchte auch nicht unterstellen, dass wirklich jeder Schulträger bereit ist, jetzt eigene Arbeitskräfte dafür zur Verfügung zu stellen, diese Konten zu verwalten. Insofern sollten wir darüber noch mal ins Gespräch kommen. Prinzipiell – das haben alle Vorredner gesagt – sind wir genauso offen wie der Antragsteller für diese Lösung. Ich freue mich daher auf eine sachdienliche Debatte im Ausschuss. Vielen Dank.
Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream! Ich finde das schon bemerkenswert, mit welcher Selbstverständlichkeit wir hier davon debattieren und ganz offen darüber sprechen, dass Lehrerinnen und Lehrer und Schulleitungen regelmäßig eigentlich dazu gezwungen sind, sich in einem rechtsunsicheren oder zumindest in einem rechtlichen Graubereich zu bewegen. Und da sprechen wir nicht nur von Finanzen, sondern da reden wir auch über das Thema „Digitales“ und das haben wir auch öfter im Zusammenhang mit der Pandemie gesehen, wenn es um die Frage geht: Wer darf denn eigentlich jetzt die Schule betreten oder wer nicht? Wir überlassen da sehr, sehr viel den Schulleitungen und den Lehrerinnen vor Ort.
Man kann das natürlich auf zwei Weisen lösen. Man kann das entweder machen, wie das jetzt der SPD-Kollege Hartung vorgeschlagen hat und alles stärker an das Ministerium heranziehen und dort die Regelungen festlegen und die Verantwortung aus den Schulen wieder rausnehmen. Man könnte aber auch einfach ein Stück weit mehr Selbstverantwortung und Freiraum zum Handeln in die Schulen geben. Die zweite Variante ist definitiv die, die wir als Freie Demokraten bevorzugen würden.
Zum Thema „Schulkonten“ ist hier ausreichend dargelegt worden, in welcher Situation wir uns befinden. Die Debatte ist nicht neu, sie ist deswegen aber auch nicht weniger unheikel, weil es sich eben um die Frage dreht: Welche Verwaltungsstrukturen haben wir drum herum, die die Handhabung eines Kontos an der Stelle genehmigen oder rechtlich regeln? Aktuell gehört der Umgang mit Geld nämlich zu einen von den Themen – das ist auch angespro
Angesprochen wurde, es gibt Schulträger, die Konten zur Verfügung stellen. Es gibt Schulfördervereine, die Konten zur Verfügung stellen, aber wir haben auch durchaus noch den Klassenlehrer, der das Geld einsammelt, im Honigglas aufbewahrt und dann die einzelnen Kostenpunkte daraus finanziert. Und wenn er sich am Ende irgendwie an einer Stelle verrechnet hat, dann legt er das halt privat noch mit obendrauf. Das kennt man, wenn man mit Lehrern gesprochen hat. Es ist also durchaus an der Zeit, das Thema „Schulkonten“ anzugehen, damit wir eine Lösung finden, die es in den Schulen einfach macht, die Aktivitäten, die sie vorhaben, selbstständig und vor allem rechtssicher zu gestalten. Ich sage Ihnen aber auch: Das Konto allein löst aus unserer Sicht die Herausforderung der rechtlichen Bewegungsfreiheit nicht vollständig. Wenn ich mir vergegenwärtige, wie kompliziert aktuell die Abrechnung von den Konten in Schulträgerschaft abläuft, dann wage ich mir nur ungefähr vorzustellen, wie das aussehen könnte, wenn das möglicherweise an Landesregularien oder Landessystematik angepasst wäre. Das sollten wir bitte unbedingt im Auge behalten. Und da stimme ich dem Kollegen Wolf zu, dass die Hauptaufgabe der Schulen immer noch darin besteht, die pädagogische Leitung der Schulen zu haben und nicht die immensen Verwaltungsaufgaben komplett allein zu regeln, denn wer die Verwaltungsaufgaben in Schulen macht, das haben wir nach wie vor noch nicht flächendeckend unterstützend geklärt.
Wir Freien Demokraten sind der Überzeugung, dass auch in Thüringen die entscheidende Kraft in Sachen Bildung in den Schulen liegt.
Das haben wir auch in der Pandemie gesehen. Am Ende mussten die Entscheidungen am Schultor getroffen werden. Allerdings standen die Schulen dabei oft ohne entsprechende Handhabe da. Sie konnten nicht kurzfristig entscheiden, wir kaufen jetzt Desinfektionsmittel oder wir holen mal noch drei Laptops oder wir erstatten einfach mal die Kosten von dem Vater, der gerade den WLAN-Router im Klassenzimmer angebracht hat. Wir sind davon überzeugt, dass Schule neben der Autonomie in pädagogischen Fragen auch finanzielle Autonomie und aus unserer Sicht sogar die personelle Hoheit haben müsste, damit Bildung und Schule zeitgemäß gestaltet und weiterentwickelt werden kann.
nen, und dafür braucht es vor allem auch Verwaltungsstrukturen und Menschen in den Schulen, die diese neuen Aufgaben übernehmen. Wir nehmen uns an der Stelle gern das Land Hessen zum Vorbild, wo Schulen nach eigenem Ermessen und nach eigenen Fähigkeiten verschiedene Grade der Selbstverantwortung beantragen können und dann das entsprechende Budget für die Verbesserung der Situation im Sinne ihrer Schülerinnen und Schüler einsetzen können. Wir werden dazu auch im weiteren Verlauf noch einige Initiativen einbringen, um das noch mal deutlich zu machen, wie wir uns die Weiterentwicklung von selbstverantwortlicher Schule auch hier in Thüringen vorstellen.
Für den Moment freuen wir uns auf eine Diskussion über die Einrichtung von Schulkonten. Ich bin mir sicher, die wird nicht unkritisch werden – das haben wir schon in den Haushaltsdiskussionen gesehen –, da gibt es unterschiedliche Vorstellungen davon, wie das aus den Ministerien zu handhaben ist. Der Gesetzentwurf der CDU geht hier ein Problem an, das eigentlich aus unserer Sicht schon lange gelöst sein müsste. Es ist ein richtiger Schritt auf dem Weg in ein modernes Bildungssystem, in dem den Schulen auch zugestanden wird, eigenständig und selbstverantwortlich in der Lage zu sein, das Beste für ihre Schülerinnen und Schüler rauszuholen.
Ich sage aber auch, wir haben da sicher noch einige Sachen offen. Wir haben da noch Klärungsbedarf bei der Frage, wie das gestaltet werden soll. Wir unterstützen die Überweisung an den Bildungsausschuss, regen aber an, dass wir gerade auch mit den Kollegen aus dem Finanzministerium und der Finanzministerin da noch mal deutlich ins Gespräch kommen. Auch wenn die Frage, ob das in Landeshoheit bleibt, jetzt in dem Fall gar nicht im Gesetzentwurf vorgesehen ist, sondern tatsächlich die Frage ist: Können die Schulleitungen das alleine? Da stelle ich aber wirklich infrage, ob wir momentan die rechtliche Grundlage haben, die den Schulleitungen da auch die Rechtssicherheit gibt, die sie brauchen. Vielen Dank.
Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Wünscht die Landesregierung das Wort? Herr Minister Holter.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion rückt mit ihrem Gesetzentwurf das Thema „Schulgirokonten“ einmal mehr in den öf
fentlichen Fokus. Wenn ich so die Debatte verfolgt habe, unterstützen ja alle Fraktionen des Hohen Hauses diese Initiative, zumindest, dass wir im Ausschuss die Fragen weiterberaten.
Die Initiative zeigt aber auch, Herr Tischner, dass der – auch wenn er ausgelaufen ist – vereinbarte Stabilitätsmechanismus keine Einbahnstraße ist, sondern in beide Richtungen durchaus funktionieren kann. Wir haben dafür ganz konkret ein gutes Beispiel. Es geht um die flächendeckende Einführung von Schulgirokonten, diese liegt mir persönlich sehr am Herzen. Ich habe in meiner Amtszeit hier in Thüringen sehr darum gerungen. Die anderen Fragen sind von Sprecherinnen und Sprechern der Fraktionen schon angesprochen worden, warum das nicht zustande gekommen ist. Deshalb habe ich an Ihrer heute im Parlament eingebrachten Vorlage, Herr Tischner, am Grundsatz überhaupt nichts zu kritisieren. Ich begrüße sie ausdrücklich.
Ich hoffe, dass wir im Ausschuss dann auch zu guten Ergebnissen kommen und auch die Detailfragen, die Sie angesprochen haben, dann auch geklärt werden können. Na klar gibt es, Frau Baum, Herr Tischner und die anderen Rednerinnen und Redner, Detailfragen und die müssen auch geklärt werden, aber auf die will ich im Einzelnen gar nicht eingehen.
Die Rednerinnen und Redner der Fraktionen haben konkrete Beispiele gebracht, wie wichtig ein Schulgirokonto ist, dass es hilfreich sein kann. Das hat was mit der Absage von Klassenfahrten, die coronabedingt im Frühjahr 2020 abgesagt wurden, zu tun. Das ganze Abrechnungsverfahren und die Rückerstattung der Stornokosten sind ein kompliziertes Verfahren. Hätten wir im vergangenen Jahr bereits Schulgirokonten gehabt und hätten sie jetzt noch, dann hätte das ganze Verfahren unbürokratischer und schneller ablaufen können. Dass es nun aufgrund der gegebenen Bedingungen zu diesen Verzögerungen gekommen ist, hat einfach mit der konkreten Situation zu tun. Daraus sollten wir lernen.
Mit Schulgirokonten könnten die Schulen ganz anders vorgehen und dann ist eben die Frage nicht mehr: Wer ist jetzt der Vertragspartner, über welches Konto wird was abgerechnet? Das haben die Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen alles dargestellt, das muss ich im Einzelnen jetzt nicht mehr sagen, also beginnend vom Marmeladenglas bis zu eigenen Konten, den Unterkonten, die Lehrerinnen und Lehrer dafür aufgemacht haben, um das alles abzuwickeln.
Das ist nicht im Sinn der Sache – da sind wir uns alle einig, das habe ich zumindest hier festgestellt – und es widerspricht auch den Regelungen, die wir für die Klassenfahrten haben. Ich als Dienstherr möchte meine Kolleginnen und Kollegen, die Lehrerinnen und Lehrer auch aus dieser rechtlichen Grauzone herausholen. Ich möchte ihnen die Rechtssicherheit geben, dass sie auch verantwortungsbewusst rechtlich abgesichert mit dem Geld der Schülerinnen und Schüler, der Eltern, der Familien umgehen können, wenn es beispielsweise um Klassenfahrten geht.
Es ist aber auch nach meiner Auffassung mehr möglich, das haben auch die Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten angesprochen, dass wir dann eben beispielsweise die Mittel des Schulbudgets über dieses Girokonto abwickeln könnten und viele andere Dinge mehr. Das ist dann eindeutig bei der Schule angesiedelt. Die andere Frage ist, wie das Konto dann organisatorisch und von der praktischen Durchführung her gehandhabt werden soll. Das muss man im Detail dann auch noch mal ganz konkret diskutieren.
Ich meine, es sollte hier keine Denkverbote geben. Wir sollten offen in diese Diskussion eintreten. Wie gesagt, den Vorschlag, Herr Tischner, den Sie gemacht haben, unterstütze ich. Alle anderen Dinge müssen im Ausschuss im Detail geklärt werden und da haben wir uns ja auch im Ausschuss immer in einem guten Verfahren auf den Weg gemacht, um auch diese Fragen zu einem guten Abschluss zu bringen. Das ist genau mein Punkt, da bin ich nochmals bei Herrn Tischner, der sich eine zügige und gute Beratung wünscht. Die wünsche ich mir auch, dass wir noch in diesem Jahr dieses Gesetz verabschieden, um dann auch die Voraussetzungen zu schaffen, dass die Schulen nun endlich Schulgirokonten haben und die Probleme, die aktuell bestehen, dann auch ausgeräumt werden. Insoweit herzlichen Dank und ich freue mich auf eine gute Beratung im Ausschuss. Danke.
Vielen Dank. Dann schließe ich die Aussprache an dieser Stelle und wir würden in die Abstimmung eintreten. Es gab den Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Weitere Überweisungswünsche habe ich nicht gesehen. Dann stimmen wir darüber ab.
Wer der Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen. Die
Gegenprobe: Gibt es Gegenstimmen? Das kann ich nicht erkennen. Gibt es Stimmenthaltungen? Auch das kann ich nicht erkennen. Dann ist es an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2042 - ERSTE BERATUNG