Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes – Stärkung des Verfassungsschutzes Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 7/2197 - ZWEITE BERATUNG
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, den Verfassungsschutz stärken – in der ersten Lesung haben Sie alle die Frage gestellt, wie wir Freien Demokraten das mit diesem Gesetzentwurf anstellen wollen.
Wir sehen die Stärkung auf zwei Säulen gestellt, zum einen die der öffentlichen Akzeptanz. Das wollen wir durch mehr Transparenz in der Arbeit der Behörden erreichen. Auch wenn Sie beim letzten Mal die Frage gestellt haben, Herr Dittes, dem ist so. Thüringen ist das einzige Bundesland, dessen Verfassungsschutz nicht über alle zugewiesenen Aufgaben berichten muss – und die Betonung liegt auf „muss“. Die Aufgaben sind im Gesetz normiert und umfassen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder. Die Berichtspflicht hingegen umfasst Maßnahmen zu Abwehr von Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung. Es fehlt also etwas. Diese Lücke, die aktuell nur noch in Thüringen besteht, wollen wir schließen.
Die zweite Säule, meine Damen und Herren, ist die parlamentarische Akzeptanz. Da wissen wir ja schon, dass Herr Dittes da nicht auf unserer Seite steht.
Aber die CDU sollte das nicht nur mit ein paar Personalstellen mehr wie im letzten Haushalt, sondern damit, dass wir auch ganz klar zeigen, dass wir die Tätigkeit des Verfassungsschutzes ernst nehmen und dass wir die Arbeit wertschätzen.
Durch die klare, angepasste moderne Definition eben dieser Aufgaben und der Ausweitung der Berichtspflicht stärken wir den Verfassungsschutz. Wir stärken ihn, indem wir normieren, was woanders
schon lange Usus ist. Wir schaffen damit auch eine rechtliche Basis für eine dem Aufgabenprofil angemessene Ausstattung, materiell und personell.
Wir möchten mit diesem Entwurf aber auch ein Signal an die Thüringer Wirtschaft senden, meine Damen und Herren, und gesetzgeberisch klarstellen, dass der präventive Wirtschaftsschutz ebenfalls eine Aufgabe des Verfassungsschutzes ist. Aber eben nicht nur die Prävention finden Sie in unserem Entwurf, meine Damen und Herren, einem vor Kurzem beschlossenen Gesetzentwurf aus SachsenAnhalt haben wir einen interessanten Gedanken entnommen, den wir hier gern noch einmal teilen möchten. Die Kollegen der dortigen schwarz-rotgrünen Regierung sehen die Information der Öffentlichkeit über Gefahren als reine vorbeugende Maßnahme, so auch die Thüringer Regelung, die genau diese Bezeichnung verwendet: vorbeugen. Darüber hinaus wurden in Sachsen-Anhalt kürzlich weitere konkrete Maßnahmen normiert und das wurde damit begründet, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, dass ein einfaches Vorbeugen durch Berichte eben nicht ausreicht. Es ist vielmehr ein aktives Entgegentreten gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen notwendig.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wenn man darüber mal etwas länger nachdenkt, dann wird einem klar, dass Prävention eben mehr sein muss als die reine Information über Gefahren. Das bedeutet, dass wir mehr tun müssen und natürlich auch mehr Personal und mehr Ausstattung dafür zur Verfügung stellen müssen. Deshalb fordern wir Freien Demokraten, dass demokratiefeindlichen Bestrebungen im Sinne des Verfassungsschutzgesetzes aktiv entgegengetreten wird und dass das auch genauso gesetzlich normiert ist, und zwar nicht nur Präventionsmaßnahmen, sondern eben auch die aktive, zielgerichtete Information über Aussteigerprogramme.
Schlussendlich kommen wir noch zu der Parlamentarischen Kontrollkommission: Die Besetzung ist ja nach wie vor hoch umstritten. Wir haben einen Anfang gemacht und eine Möglichkeit vorgeschlagen. Wir finden, dass es der Klarstellung, dass dieser Beschluss zu Beginn jeder Legislatur neu gefasst werden muss und nur für eine Legislatur gilt, im Übrigen gar nicht bedarf. Wir nehmen da ja nichts weg – Frau Kollegin Henfling, wenn ich an die Diskussion erinnern darf –, der Beschluss kann jederzeit gefasst werden und damit auch zu Beginn einer Legislatur.
Rollen bringen, nämlich den Stein, den Verfassungsschutz ein Stück weit zu modernisieren und die ihm zugewiesenen Aufgaben, die eben gerade nicht nur aus Beobachtungen bestehen, auch gesetzlich zu normieren, nämlich die aktive Prävention, die Information über Aussteigerprogramme und insbesondere die Aufgabe des präventiven Wirtschaftsschutzes. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Bergner, Sie haben in Ihren Ausführungen sehr vieles durcheinandergeworfen. Natürlich kann man immer darüber reden – und da versammeln Sie sich natürlich erst mal gern bei Ihnen –, dass man gegen Extremismus auch Präventionsarbeit leisten muss und es generell nicht ausreicht, nur Nachrichten zu erheben. Aber Nachrichten zu erheben, das ist die originäre Aufgabe. Und im Wesentlichen soll der Nachrichtendienst auch darauf beschränkt sein, ein Nachrichtendienst zu sein. Denn der Verfassungsschutz ist eine Dienstleistungsbehörde, die die Aufgabe hat, getrennt nach dem alten Trennungsprinzip von Polizeiaufgaben eben Ausforschung zu betreiben oder auch Beobachtung von verfassungsfeindlichen Bestrebungen in unserem Land.
Ihn jetzt gleichzeitig zur politischen Reaktionsbehörde zu machen, das widerspricht dieser engen Aufgabenbestimmung, die wir hier in Thüringen auch bewusst gewählt und beibehalten haben, gerade nach den Erfahrungen mit der NSU-Aufklärung. Wir wollten es eben gerade nicht vermischen, ein Verfassungsschutz ist Dienstleister. Wenn Sie sagen, Sie wollen den Verfassungsschutz in seinen bisherigen Aufgaben stärken – das wollen wir als Sozialdemokraten auch –, dann sind das hier nicht die probaten Mittel, die Sie hier gewählt haben, sondern das wären andere. Wir haben ja damit angefangen, die Personalausstattung zu verbessern und eben auch die Aufgaben konkreter zu beschreiben. Und da – wie gesagt – ist es vollkommen unklar, was es dann soll, dass zum Beispiel die Ausstiegsberatung verstärkt werden soll. Das widerspricht sich auch: Der Verfassungsschutz sucht in diesen Milieus, die er beobachtet, teilweise selbst nach V-Leuten, also er versucht, dort Leute reinzu
bringen statt welche herauszuholen. Wenn dem Verfassungsschutz Leute begegnen – das ist bisher auch schon so –, die ausstiegswillig sind, dann hat er natürlich schon die Aufgabe, die nicht quasi in der Struktur festzuhalten zu eigenen Zwecken,
sondern sie dann eben auch entsprechenden Stellen zu überstellen oder ihnen Hilfestellung beim Ausstieg zu geben. Aber das ist keine originäre Aufgabe des Verfassungsschutzes. Deswegen wissen wir hier in Thüringen – darüber haben wir auch schon öfter hier im Parlament geredet –, dass diese Ausstiegsberatung von weiteren, vielen zivilen Organisationen betrieben wird, wie zum Beispiel dem „Thüringer Beratungsdienst – Ausstieg aus Rechtsextremismus und Gewalt“ oder vor allen Dingen auch der Organisation EXIT.
Danach haben Sie noch gesagt, besonders wichtig wäre jetzt die Aufgabe des präventiven Wirtschaftsschutzes als Aufgabe des Verfassungsschutzes. Das hört sich auch erst mal recht nett an. Es ist nur sozusagen eine sehr vielfältige Aufgabe und die würde auch in den Landesgrenzen von Thüringen sehr schwer wahrzunehmen sein. Wir hätten hier auch eine Doppelstruktur, denn bisher wird dieser Bereich der Wirtschaftsspionage – so wird es ja im Wesentlichen bezeichnet – vom Bundesnachrichtendienst bearbeitet. Wir würden dann eine Doppelstruktur schaffen, wenn wir hier ausdrücklich noch mal ein besonderes Tätigkeitsfeld des Thüringer Verfassungsschutzes vorsehen würden. Deswegen ist uns auch weiterhin nicht klar, wie schon in der ersten Lesung nicht, in welcher Weise Ihre sehr teilbereichsbezogenen Vorschläge hier den Verfassungsschutz und seine Aufgaben insgesamt stärken sollen.
Was in Ihrem Antrag natürlich auch noch steht, das will ich hier nicht weglassen, ist eine Umgestaltung der Parlamentarischen Kontrollkommission. Sie wollen das Gremium erweitern auf eine größere Anzahl von Mitgliedern. Das haben wir immer mal wieder diskutiert, das ist aber jetzt hier schlecht als Annex eines FDP-Antrags zu behandeln, sondern da sollten sich die Parlamentarischen Geschäftsführer noch mal in Ruhe zusammensetzen, weil wir ja auch das aktuelle Problem der nicht vollständigen Besetzung
ne nicht dazu, dass wir jetzt hier Ihren Gesetzesvorschlag annehmen würden. Wir bleiben wie schon in der ersten Lesung dabei, dass wir ihn insgesamt für wenig hilfreich halten und deswegen ablehnen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute hat es, glaube ich, noch niemand getan, deswegen will ich es nicht versäumen und mich zunächst einmal bei den fleißigen Helfern bedanken, damit das nicht in Vergessenheit gerät.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion steht nach der Einbringung am 18. Dezember 2020 heute erneut auf der Tagesordnung, heute in der zweiten Beratung. Ich muss allerdings sagen, der Erkenntnisgewinn in der Zwischenzeit ist überschaubar.
Auch in der heutigen Rede, Herr Kollege Bergner, kamen keine neuen Erkenntnisse hinzu. Das liegt auch darin begründet, dass eine übergroße Mehrheit in der ersten Beratung eine Überweisung an die Ausschüsse als nicht zielführend eingeschätzt hat.
Ich will noch mal einen Blick auf die erste Beratung richten. Da war ja wenig überraschend, dass sich die Fraktionen inhaltlich sozusagen treu geblieben sind. Ich will es in Kurzform zusammenfassen. Die Grünen, Frau Kollegin Henfling, haben ja ganz generell Probleme mit dem Verfassungsschutz. Die Linken wollen den Verfassungsschutz gleich ganz abschaffen.
Das hat man ja heute Morgen schon gehört durch die Wortmeldungen; das ist auch nichts Neues. Und die AfD, das ist noch ganz interessant, die ja bekanntlich auch den Verfassungsschutz abschaffen will,
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, Sie sind die einzig Auf- rechten, Herr Walk!)
hat sich in der letzten Debatte erst gar nicht zu Wort gemeldet und dann bei der Abstimmung aber dafür gestimmt, den Antrag bzw. den Gesetzentwurf an die Ausschüsse zu überweisen. Das ist auch schon mal zumindest bemerkenswert.
Aber unabhängig von den eher grundsätzlichen Aussagen, die die Debatte prägten, waren ja alle Redner darin übereinstimmend, dass der vorgelegte Gesetzentwurf weder zielführend noch nachvollziehbar sei und schon gar nicht geeignet ist, den Thüringer Verfassungsschutz, wie ja der Titel vermeintlich vorgibt, zu stärken. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, will ich doch noch mal unsere Punkte aufführen.
Kollege Bergner, Sie haben zu Recht davon gesprochen, ein Verfassungsschutz braucht auch Respekt und Wertschätzung. Den bekommt er von uns, mit den Punkten, die wir dann umsetzen, am besten gemeinsam. Deswegen kann man es nicht genug betonen, dass man noch mal die Kernforderungen der CDU-Fraktion hier benennt, die da sind – erster Punkt –, den Thüringer Verfassungsschutz personell und materiell zu stärken und der geänderten Sicherheitslage anzupassen, zum Zweiten den Informationsaustausch der Thüringer Sicherheitsbehörden untereinander sowie mit denen der Länder, des Bundes und der EU im Hinblick insbesondere auf sogenannte Gefährder zu intensivieren, zum Dritten die Befugnisse der Thüringer Sicherheitsbehörden zu erweitern, also die Schaffung der technischen und rechtlichen Voraussetzungen für eine wirksame Überwachung auch verschlüsselter Kommunikation, auch zur Vorbeugung von terroristischen Aktivitäten dem Verfassungsschutz die Befugnis zur Online-Durchsuchung einzuräumen. Wir wollen, das ist auch nicht neu, die Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen und an zentralen Orten ausweiten – heute Tagesordnungspunkt 52, aber wahrscheinlich werde ich es in dieser Legislatur nicht mehr erleben, dass dieser Tagesordnungspunkt es schafft, behandelt zu werden –. Auch ist ein Punkt, die Anwendung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung für Gefährder sowie Verurteilte und aus der Haft entlassene Extremisten,
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist doch keine Aufga- be des Verfassungsschutzes!)
von denen weiterhin eine Gefahr ausgeht, zu prüfen und nicht zuletzt zur Akzeptanz unserer Rechtsordnung auf die Durchführung zügiger Strafverfahren hinzuwirken.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Fakt bleibt auch, alle Phänomenbereiche haben im letzten Statistikjahr – die Zahlen für 2020 liegen ja noch nicht