Die Schwerpunkte dieses Haushalts wurden am heutigen Tage nun mehrfach von den unterschiedlichsten Fraktionen benannt. Ich bin froh, dass wir noch einmal eine solche Schwerpunktsetzung hinbekommen haben, denn an vielen Stellen mussten wir einfach nur auf diese Krise reagieren. Wenn wir uns den Mittelfristen Finanzplan, der mittlerweile allerdings von den Entwicklungen schon wieder überholt ist, ansehen, dann werden wir zukünftig einer schweren Aufgabe gegenüberstehen, um Thüringen auf diesem Level und in diesen hohen Investitionen halten zu können. Der Freistaat ist aus vielerlei Sicht gut gerüstet, aber es liegt nun an uns in der Politik, durch geeignete Maßnahmen niemanden in der Krise zurückzulassen oder abzuhängen. Wir müssen zukünftig noch besser abwägen, mit welchen Maßnahmen wir den Freistaat fördern, und wir müssen von der Gießkanne als geeignetes Instrument für die Verteilung von Finanzmitteln wegkommen. Ich bin jedoch zuversichtlich, dass auch ein zukünftiges Parlament an den richtigen Stellen sachorientiert arbeitet und sich die Populisten, denen es ausschließlich darum geht – und erlauben Sie es mir –, hier rumzupöbeln, in der Minderheit befinden werden. Und in diesem Sinne danke ich Ihnen
und gehe hoffnungsvoll in den Abstimmungsmarathon, nicht ohne mich in den verbleibenden 56 Sekunden ganz ausdrücklich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu bedanken, die wie auch meine Kolleginnen und Kollegen sich konstruktiv an der Erarbeitung der Haushalte beteiligt haben. Vielen Dank.
Es gibt noch zwei Redemeldungen aus den Reihen der Abgeordneten. Zunächst erteile ich Herrn Abgeordneten Gröning von der Fraktion der AfD das Wort.
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Abgeordnete, leider wird in diesem Haushalt ein überaus wichtiges Instrument – und ich rede von der Arbeit des Petitionsausschusses – sträflich vernachlässigt. Über die Grün
de dafür kann ich nur spekulieren. Es scheint, als ob die Bürgernähe nicht gewollt ist. Jedoch ist die Bürgernähe das zentrale Kriterium für unsere Demokratie und sollte kein Schattendasein fristen.
Aus diesem Grund haben wir die Aufnahme zweier Titel beantragt. In der Aufgabe des Petitionsausschusses liegt begründet, unsere Bürger anzuhören und – wenn es rechtlich geboten ist – Hilfe durch einen Härtefallfonds zu gewährleisten. Daher ist es umso wichtiger, dass alle unsere Bürger hier in Thüringen auf die Arbeit des Petitionsausschusses aufmerksam gemacht werden. Unser erster Antrag zielt genau darauf ab. Wir benötigen dringend ein Konzept, um den Petitionsausschuss in der Öffentlichkeit zu bewerben.
Unser zweiter Antrag dient den Mitgliedern des Petitionsausschusses. Nicht selten ist es der Fall, dass Rechtsunklarheit besteht, wie und ob einem Petenten geholfen werden kann. Deswegen soll ein Titel aufgenommen werden, der für eine unabhängige rechtliche Einschätzung sorgen soll. Gewährleistet werden soll eine unterstützende Willensbildung des Abgeordneten. Nur so können wir im Petitionsausschuss unseren Bürgern wohlwollend zur Seite stehen.
Lassen Sie mich noch kurz etwas zu dem Titel für die Aufwendungen für Abgeordnete sagen. Unsere Bürger sind durch die anhaltende Corona-Situation gezwungen, zu sparen. Auch wir hier als Abgeordnete sollten ein Zeichen setzen und auf die automatische Erhöhung der Zuwendungen verzichten. Auch das haben wir sinnvollerweise in einem Änderungsantrag zum Ausdruck gebracht.
Da diese Punkte im Sinne aller Parteien sein dürften, bitte ich Sie, unseren Änderungsanträgen zum Wohle unserer Bürger hier in Thüringen zuzustimmen. Danke schön.
Steht hier auf meinem Zettel. Aber wenn das nicht der Fall ist, dann ist die Redeliste aus den Reihen der Abgeordneten erschöpft. Die Landesregierung wünscht nicht noch einmal das Wort.
Wir kommen zu den Abstimmungen zum Thüringer Nachtragshaushaltsgesetz 2020, zum Thüringer Haushaltsgesetz 2021, zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes und zum Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2020 bis 2024 für den Freistaat Thüringen. Ich sage gleich etwas zu den Abstimmungsgrundlagen, die ganzen Drucksachen, die jetzt sozusagen hier in die Abstimmung kommen. Es wird am Ende gar nicht so schlimm werden. Ich habe mal durchgezählt. Also wir haben 44 Einzelabstimmungen, davon nach derzeitigem Stand acht namentlich.
Da gab es schon längere Abstimmungsläufe. Selbstverständlich werden die Abstimmungen einzeln durchgeführt. Jetzt zunächst die Abstimmungsgrundlagen.
Natürlich ist die allererste Grundlage das Thüringer Haushaltsgesetz 2021 in der Drucksache 7/1498. Zweite Abstimmungsgrundlage ist das Thüringer Nachtragshaushaltsgesetz 2020 in Drucksache 7/1499. Es geht weiter mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes in Drucksache 7/1501 – Neufassung – und dem Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2020 bis 2024 für den Freistaat Thüringen in der Drucksache 7/1822. Zu diesen vorgenannten Drucksachen gab es Ergänzungsvorlagen, und zwar a) Ergänzungsvorlage zum Entwurf des Thüringer Haushaltsgesetzes 2021 in der Drucksache 7/2200 und b) Ergänzungsvorlage zum Entwurf des Thüringer Nachtragshaushaltsgesetzes 2020 in der Drucksache 7/2201.
Drittes Kapitel der Abstimmungsgrundlagen: Beschlussempfehlungen des Haushalts- und Finanzausschusses zum a) Thüringer Nachtragshaushaltsgesetz 2020 – die finden Sie in der Drucksache 7/2325 –, b) Thüringer Haushaltsgesetz 2021 in der Drucksache 7/2326. Die Beschlussempfehlung zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes hat die Drucksachennummer 7/2327. Schließlich der Mittelfristige Finanzplan für die Jahre 2020 bis 2024 für den Freistaat Thüringen: Hier lautet die Drucksachennummer der Beschlussempfehlung des Haushaltsund Finanzausschusses 7/2328.
Vierter Komplex der Abstimmungsgrundlagen: die Änderungsanträge. Änderungsanträge wurden eingereicht zum Landeshaushaltsplan 2021, jetzt hier noch einmal im Plenum abzustimmen, und zwar a) von der Fraktion der AfD in den Drucksa
chen 7/2367 – Neufassung –, 7/2368 bis 7/2370, 7/2371 – Neufassung –, 7/2372, 7/2373 – Neufassung –, 7/2374 bis 7/2377, 7/2378 – Neufassung –, 7/2379 – Neufassung –, 7/2380, 7/2381, 7/2382 – Neufassung –, 7/2383, 7/2384 und 7/2385 – Neufassung – und 7/2386. Das sind die Änderungsanträge der AfD zum Landeshaushaltsplan 2021.
Es folgen vier Änderungsanträge gemeinsam von den Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, die haben die Drucksachennummern 7/2387 bis 7/2390.
Schließlich gibt es noch einen Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/2394.
Es folgen als fünfter Komplex Ihrer Abstimmungsgrundlagen die Entschließungsanträge zum Thüringer Haushaltsgesetz 2021: zunächst Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/2344, dann Anträge der Fraktion der FDP in den Drucksachen 7/2391 bis 7/2393, gemeinsamer Antrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/2400.
Der Entschließungsantrag, den es ursprünglich auch noch in Drucksache 7/2343 gab, wurde am 18. Dezember 2020 durch die Einreicher zurückgezogen.
Im nächsten Komplex finden wir Entschließungsanträge zum Thüringer Nachtragshaushaltsgesetz 2020 und zum Thüringer Haushaltsgesetz 2021, das sind also Entschließungsanträge, die beide Haushalte betreffen: erst mal von der Fraktion der CDU in den Drucksachen 7/2397, 7/2398 – Neufassung – und 7/2399. Die Fraktion der CDU hat am 21. Dezember, also heute, mitgeteilt, dass der Entschließungsantrag in der Drucksache 7/2395, den wir auch noch hatten, zurückgezogen wird.
Als Nächstes gibt es noch einen weiteren Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/2396 – Neufassung.
Jetzt gibt es noch einen Änderungsantrag zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes der Fraktion der AfD, das ist die Drucksache 7/2357. Das waren jetzt die Abstimmungsgrundlagen.
Jetzt zum Fahrplan der Abstimmungen: Es wird zuerst über das Thüringer Nachtragshaushaltsgesetz 2020 einschließlich Nachtrag zum Landeshaushaltsplan, dann über das Thüringer Haushaltsgesetz 2021 einschließlich Landeshaushaltsplan und dann über das Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes wie folgt ab
gestimmt: erst natürlich die jeweiligen Änderungsanträge, dann die Beschlussempfehlung im Ganzen, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der angenommenen Änderungsanträge, und sodann über den Gesetzentwurf, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der angenommenen und gegebenenfalls geänderten Beschlussempfehlung, und danach gibt es die Schlussabstimmung.
Gegenstand der Abstimmungen zum Nachtrag zum Landeshaushaltsplan 2020 und zum Landeshaushaltsplan 2021 sind auch die Deckungsvorschläge, die gegebenenfalls in den jeweiligen Antragsbegründungen, Änderungsanträgen genannt sind. Soweit der Antrag abgelehnt wird, haben sich auch die entsprechenden Deckungsvorschläge erledigt.
Die Abstimmungsreihenfolge der Änderungsanträge ergibt sich grundsätzlich aus der haushaltssystematischen Stellung des ersten zur Änderung benannten Ansatzes bezogen auf die in der Überschrift des Antrags genannte Intention des Antrags. Also einfacher gesagt, wir stimmen jetzt nicht nach Parteienpaketen, sondern in der Reihenfolge der Haushaltstitel über die Änderungsanträge ab.
Soweit Änderungsanträge in den Ansätzen auf den Entwurf des Nachtrags zum Landeshaushaltplan 2020 bzw. des Landeshaushaltsplans 2021 bzw. der entsprechenden Ergänzungsvorlagen und nicht auf die Ansätze der Beschlussempfehlung Bezug nehmen, stimmen wir nur über die neuen Ausgaben- bzw. Einnahmenansätze ab.
Über die Entschließungsanträge wird nach der bisherigen Praxis gemäß § 65 Abs. 2 und § 67 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung nach der Schlussabstimmung in der jeweils zweiten Beratung abgestimmt. Im Falle der Entschließungsanträge, die sowohl zum Thüringer Nachtragshaushaltsgesetz 2020 als auch zum Thüringer Haushaltsgesetz 2021 eingereicht wurden, wird nach der Abstimmung über die Entschließungsanträge zum Thüringer Haushaltsgesetz 2021 abgestimmt.
Im Anschluss wird über den Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2020 bis 2024 für den Freistaat Thüringen abgestimmt. Abgestimmt wird hier nur über die Beschlussempfehlung; da gibt es keine Änderungswünsche. Das war jetzt das ganze Paket und jetzt kommen wir zu den Einzelabstimmungen.
Es geht los mit der Abstimmung zum Thüringer Nachtragshaushaltsgesetz 2020. Es wird direkt über den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der Ergänzungsvorlage abgestimmt, da die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses die Annahme des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung der Ergänzungsvorlage empfiehlt.
Wir stimmen also jetzt ab, Abstimmung in zweiter Beratung über den Entwurf des Thüringer Nachtragshaushaltsgesetzes 2020 einschließlich Nachtrag zum Landeshaushaltsplan – Drucksache 7/1499 – unter Berücksichtigung der Ergänzungsvorlage – Drucksache 7/2201 –. Wer diesem in zweiter Beratung, also diesem Nachtragshaushalt und den Ergänzungen, zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus der FDP-Fraktion und der AfD-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Dann ist dieses Nachtragshaushaltsgesetz in zweiter Beratung mehrheitlich angenommen.
Wir kommen bei diesem Nachtragshaushaltsgesetz bereits zur Schlussabstimmung. Wer diesem Thüringer Nachtragshaushaltsgesetz wie eben vorgetragen auch in der Schlussabstimmung seine Zustimmung geben möchte, bitte ich aufzustehen. Das sind wiederum die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Wer stimmt gegen das Nachtragshaushaltsgesetz? Das sind die Abgeordneten der FDP-Fraktion und der AfD-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Dann ist das erste Päckchen jetzt schon mal fertig, der Nachtragshaushaltsplan; das Nachtraghaushaltsgesetz 2020 ist damit auch in der Schlussabstimmung mehrheitlich angenommen.
Wir kommen dann zur Abstimmung zum Thüringer Haushaltsgesetz 2021 und jetzt folgt zunächst die Abstimmung über die Änderungsanträge zu den Einzelplänen in der Reihenfolge, wie gesagt, der Haushaltstitel. Das sind insgesamt 25 Änderungsanträge, bei sieben davon ist namentliche Abstimmung beantragt. Wir gehen einfach der Reihe nach entsprechend den Haushaltstiteln vor.
Der erste Antrag, über den wir offen abstimmen, ist der Änderungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/2367 in der neuen Fassung, der betrifft das Kapitel 01 01 Titel 526 02 neu. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Wer stimmt gegen diesen Änderungsantrag? Das sind die Stimmen der restlichen Fraktionen des Hauses. Damit ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Der zweite Antrag ist ein gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/2387. Der betrifft Kapitel 01 07 Titel 671 01.
Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Wer stimmt gegen diesen Änderungsantrag? Das sind die Stimmen aus der FDP-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Abgeordneten der AfD. Damit ist auch dieser Änderungsantrag mehrheitlich angenommen.