und obwohl Sie Rücklagen aufgebraucht haben, ohne auch nur im Ansatz zu schauen, wo man zurückhaltender
Meine Damen und Herren, Sie haben vorhin über notwendige Baumaßnahmen gesprochen in den Kommunen, bei der Polizei, in den Schulen oder eben auch bei der Landesfeuerwehrschule. Sie hätten unserem Antrag folgen und das Geld da investieren sollen, wo es selbst nach Ihrer eigenen Ansicht besser investiert wäre. Aber das, was Sie hier machen, ist nicht nur ein historisch voluminöser Haushalt, es ist auch eine historische Geldverschwendung, meine Damen und Herren,
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich sage es immer wieder, auch wenn Sie es nicht hören wollen, erinnern wir an die geradezu biblisch fetten Jahre, die wir in der vergangenen Legislaturperiode hatten. Hätten Sie auf den Rechnungshof gehört und das Geld, was Sie die letzten Jahre eingenommen haben, wenigstens ansatzweise gespart, dann hätten Sie jetzt noch einiges übrig zur Bewältigung der Corona-Krise, Rücklagen für Beamtenpensionen, die Sie das zweite Jahr infolge aussetzen. Sie hätten sicher noch den einen oder anderen Euro für Neubauten wie für diese Ausstellung.
Vielen Dank. Gibt es jetzt aus den Fraktionen weiteren Redebedarf? Das kann ich nicht feststellen, für die Landesregierung ebenso nicht (zu Protokoll gegebene Rede des Ministers für Infrastruktur und Landwirtschaft siehe Vorlage 7/1438 sowie Anla- ge 16). Damit ist die Aussprache zum Einzelplan 18 – Staatliche Hochbaumaßnahmen – beendet.
Nach Abarbeitung der Einzelpläne kommen wir nun zur Schlussrunde. Die Redezeiten verteilen sich auf die Fraktionen wie folgt: Fraktion Die Linke 13 Minuten, der AfD 12 Minuten, der CDU 12 Minuten, der SPD 8 Minuten, Bündnis 90/Die Grünen 8 Minuten und für die Fraktion der FDP stehen ebenfalls 8 Minuten Redezeit zur Verfügung. Nach 13 Minuten Redezeit der Landesregierung verlängert sich die Redezeit jeder Fraktion gemäß § 29 Abs. 4 der Geschäftsordnung entsprechend. Mir liegen zwischenzeitlich aus allen Fraktionen für die Schlussrunde Redewünsche vor. Wir beginnen mit Herrn Abgeordneten Kießling, AfD-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren, wir haben heute die Debatte zum Nachtragshaushalt 2020 und dem
Haushalt 2021 erlebt. Dieser Haushalt und diese Debatte waren einzigartig. Einzigartig durch die Corona-Pandemie oder um zu sagen, wie es ist, einzigartig durch die verordneten Verbote.
Die Corona-Maßnahmen machten eine Neuverschuldung für den Haushalt 2020 in Höhe von 1,268 Milliarden Euro notwendig, allerdings eigentlich nicht. Es wurde ein Feuerwerk von Hilfsprogrammen aufgelegt, so könnte man meinen, jedoch kommen diese Corona-Hilfen nicht überall an und sie sind nicht ausreichend.
Gerade, wenn wir die Veranstaltungsbranche, die vielen Soloselbstständigen betrachten, hier wurden zwar die Fixkosten in Höhe von 5.000 Euro bei dem ersten verhängten Berufsverbot im Frühjahr gezahlt, doch zum Leben reicht es leider nicht. Auch bei dem neuerlich verhängten Berufsverbot sind wieder viele Hilfen angedacht, jedoch werden hier wieder nur pauschale Fixkosten erstattet. Es reicht zum Leben nicht, meine Damen und Herren. Die Veranstaltungsbranche wie auch unsere Gastwirte und die vielen anderen Selbstständigen möchten keine Almosen, sie wollen endlich wieder arbeiten dürfen.
(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie müssen mal aufhören! Sie tra- gen doch dazu bei!)
Die Gaststätten haben bewiesen, dass Hygienekonzepte wirksam waren und sie nicht für die Verbreitung des Virus verantwortlich sind und dennoch haben Sie wieder einmal für alle Gaststätten Berufsverbot erteilt. Dies ist nicht verhältnismäßig, meine Damen und Herren!
Ein Feuerwerk wird es Ende dieses Jahres leider nicht in gewohnter Weise geben, denn der Verkauf von Feuerwerkskörpern für den Einzelhandel wurde von der Landesregierung verboten. Dies ist ein historisches Verbot, was die Branche der Feuerwerke in Existenznot bringen kann. Da gibt es auch nichts zu lachen auf der linken Seite.
zen explosiven Stoffen, die nicht die Lager der Verkaufsstätten verlassen können. Hier hat die Landesregierung mit Ihrem Verbot ein explosives Gemisch produziert, hier wird das Gericht das letzte Wort haben. Und Sie, Astrid Rothe-Beinlich, haben hier nicht das Wort.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sagen Sie mal, geht`s noch? Sie haben Abgeordneten im Parla- ment nicht zu sagen, wann sie sprechen dür- fen!)
Im Jahr 2021 werden wir leider ein weiteres Sterben der Läden in den Innenstädten erleben und auch Finanznöte in den Kommunen durch das Wegbrechen der Steuereinnahmen bei der Gewerbesteuer. Daher haben wir entsprechende Änderungsanträge zur Stabilisierung der Kommunen, der kommunalen Finanzen, eingebracht, welche nun auch teilweise von der Regierungskoalition übernommen wurden. Beispielhaft sind die 100 Millionen Euro mehr für den KFA. Dies ist nicht die Errungenschaft der CDU, auch wenn Herr Voigt sich dies nun zu eigen machte. Die wahre Heimatpartei ist die AfD, meine Damen und Herren.
Auch hat die AfD über 300 Änderungsanträge zum Beispiel für die Unterstützung der Hebammen und für die Pflege im ländlichen Raum eingebracht. Für die Pflege im ländlichen Raum haben wir 4 Millionen Euro angesetzt. Die CDU und Rot-Rot-Grün haben für diesen Titel 684 80 sagenhafte null Euro eingestellt, meine Damen und Herren. Das ist schon sehr bezeichnend. Für Ihre Programm „Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit“ investieren Sie 5,8 Millionen Euro, was wir mittels Antrag gestrichen haben und in ein Landesprogramm „Meine Heimat, mein Thüringen“ gewandelt haben. Denn hier in Thüringen werden die hart erarbeiteten Steuermillionen gebraucht und nicht in aller Welt. Im Bereich Migration haben wir Änderungsanträge mit einem Sparvolumen von 29,92 Millionen Euro eingereicht, was Sie von den sogenannten demokratischen Fraktionen alles abgelehnt haben. Ebenso unseren Antrag für die Musikschulen, den Sie dann doch noch übernommen haben und die Änderungsanträge für die Kommunen oder auch den Antrag zur Unterstützung der Landwirte im Rahmen der Afrikanischen Schweinepest, mein Kollege hat schon dazu ausgeführt.
Auch haben wir für mehr Gerechtigkeit bei der Verteilung der Bundesmittel und Landesmittel innerhalb der kommunalen Familie noch einen Ände
rungsantrag mit dem Titel „Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes“ eingebracht. Wie sich auf Seite 9 des Prüfberichts des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales zur Kleinen Revision nach § 3 Abs. 6 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes als Anlage zum vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung entnehmen lässt, ist die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch in Thüringen von 94.131 im Jahr 2015 auf 69.462 im Jahr 2019 und damit um mehr als ein Viertel zurückgegangen. Zudem hat der Bund mit § 3 Abs. 2 Nr. 3 seiner Verordnung zur Festlegung und Anpassung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung für das Jahr 2020, in der Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung 2020, in ihrer Fassung vom 6. Oktober 2020 seine Beteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II für den Freistaat Thüringen für das gesamte Jahr 2020 um 25,6 Prozent und für das Jahr 2021 um 24,1 Prozent im Gegensatz zum Jahr 2019 erhöht.
Damit sind die Gründe, die aus Sicht der rot-rotgrünen Landesregierung zur Änderung des Soziallastenansatzes in § 13 Abs. 2 des bisherigen Finanzausgleichsgesetzes mit dem Thüringer Gesetz zur Novellierung des Kommunalen Finanzausgleichs vom 21. Dezember 2015 geführt haben, nunmehr nachträglich entfallen. Selbiges ist im Hinblick auf eine sonst bestehende Ungleichbehandlung zwischen kreisfreien Städten und Landkreisen auf der einen und kreisangehörigen Gemeinden und Städten auf der anderen Seite bei der Verwendung der Schlüsselmasse zu korrigieren. Dies ist Gegenstand unseres Änderungsantrags zum vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes, denn für uns ist es nicht länger hinnehmbar, wie die kreisangehörigen Gemeinden und Städte in der Landräterepublik Thüringen hier über den Tisch gezogen werden.
Ein weiterer Antrag: Zur Unterstützung und für mehr Gerechtigkeit sorgt unser Änderungsantrag zum Thema „Härtefallfonds“ bei den Straßenausbaubeiträgen. Hier hat die Landesregierung bisher 28,5 Millionen Euro eingestellt für die Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zum Ausgleich des Wegfalls von Straßenausbaubeiträgen. Wir packen noch mal 15 Millionen Euro dazu, damit die Erstattung an die Gemeinden ausreichend untersetzt ist und nicht die Mittel ausgehen, wie auch schon bei den Gewerbesteuereinnahmen.
Diese Abschaffung der Straßenausbaubeiträge war auch ein Erfolg der AfD und des Drucks der vielen Bürgervereinigungen, insbesondere der Bürgeralli
Danke auch an die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung, insbesondere auch an Herrn Bieler und Herrn Apel, für ihren Einsatz bei der Haushaltsaufstellung und dem Drumherum. Natürlich danke auch an Herrn Emde für die gute Führung des Haushalts- und Finanzausschusses. Danke auch an die Finanzministerin, dass wir heute auch über einen Nachtragshaushalt für 2020 reden konnten. Die AfD-Fraktion hatte sich von Anbeginn dafür eingesetzt, dass wir entsprechend einen Nachtragshaushalt bekommen. Es war uns von Anfang an klar, dass die Corona-Maßnahmen eben nicht mit einem Sondervermögen einfach so abgefedert werden können.
Allerdings haben Sie und die rot-rot-grüne Koalition inklusive CDU hier für den Haushalt 2020 und 2021 unsere Forderung, das Einsparpotenzial zu heben, nicht umgesetzt. Dies zeigt uns deutlich, dass Sie eben keinen besonders nachhaltigen und ausgewogenen Haushalt aufgestellt haben, denn gerade in Corona-Zeiten muss sparsam mit Steuermitteln umgegangen werden.
Dass die Steuereinnahmen in Zeiten von Corona zurückgehen, zeigt auch die November-Steuerschätzung. Hier wurde das Haushaltsvolumen von 12 Milliarden Euro auf 11,738 Milliarden Euro korrigiert. Ob dies die letzte Korrektur bleibt, ist abzuwarten. Ich habe da meine Zweifel an den verordneten Maßnahmen. Da sind dieser Nachtragshaushalt 2020 und der Haushalt 2021 für uns als AfDFraktion leider nicht zustimmungsfähig.
Einige Änderungsanträge stellen wir aber eben noch zur Abstimmung und bitten dann um Ihre Zustimmung, genauso auch um Zustimmung für unseren Antrag zur Sanierung der Polizeischule in Meiningen. Dort sind die Unterkünfte noch aus DDRZeiten, die müssen dringend saniert werden. Es nützt das schönste Anwerbeprogramm nichts, wenn die Ausbildungsbedingungen nicht geeignet sind. Hier haben wir 60 Millionen Euro insgesamt für den Haushalt eingestellt und bitten dann entsprechend um Zustimmung. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als nächsten Redner rufe ich Herrn Abgeordneten Hande, Fraktion Die Linke, auf.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Rahmenbedingungen, unter denen wir jetzt den Nachtragshaushalt 2020 sowie den Haushalt für das kommende Jahr beschließen wollen, könnten kaum schwieriger sein. Wie bereits von zahlreichen Vorrednerinnen ausgeführt, befinden wir uns seit Beginn dieses Jahres in einer pandemischen Situation, in deren Folge wir unter anderem im laufenden Haushaltsjahr mit Steuermindereinnahmen in Höhe von ca. 728 Millionen Euro konfrontiert sind. Trotz dieser Mindereinnahmen waren und sind wir gewillt, den Menschen in unserem Land ebenso wie den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Akteuren ein Höchstmaß an Stabilität und Unterstützung zukommen zu lassen. Aus diesem Grund sind wir im Jahr 2020 nicht in eine Streichorgie bei den Landesausgaben verfallen, um die Mindereinnahmen abzufangen, sondern haben versucht und verfolgen das weiter, durch gezielte und schnelle Hilfsmaßnahmen entgegenzusteuern. Dafür haben wir Anfang Juni ein Corona-Hilfsprogramm aufgelegt.