Protocol of the Session on December 21, 2020

chenden vom Haushalts- und Finanzausschuss angenommenen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen und der Fraktion der CDU zum Haushaltsplan 2021. Danach dürfen Mehrausgaben im dafür erforderlichen Umfang gegen Deckung bei allen anderen Titeln des Einzelplans 01 geleistet werden. Schlussendlich soll natürlich das Ziel sein: Wenn hier Mehrausgaben aufgrund von Wahlergebnissen und unvorhergesehenen Dinge entstehen, dann möchte doch der Landtag dafür sorgen, dass eine Deckung innerhalb der dem Landtag zur Verfügung stehenden Mittel gefunden wird. Das heißt also: Sparsamkeit steht ganz oben an.

Im sodann beratenen Einzelplan 12 des Thüringer Verfassungsgerichtshofs konnte die Höhe der Ausgaben im Vergleich zum Haushaltsjahr 2020 um 40.000 Euro auf 540.000 Euro reduziert werden.

Abschließend wurde von uns der Einzelplan 11 des Thüringer Rechnungshofs beraten. Hier hat sich das Ausgabenbudget um knapp 160.000 Euro auf etwa 8,64 Millionen Euro leicht erhöht, wovon jedoch 94 Prozent für Personalausgaben vorgesehen sind. Bezüglich der Personalausgaben weichen die Voranschläge des Rechnungshofs vom Entwurf des Haushaltsplans erneut insofern ab, als dass eine Stellenhebung für die Direktoren des Rechnungshofs auf die für Abteilungsleiter in anderen obersten Landesbehörden übliche Besoldung angestrebt wird.

Im Einzelplan 06 des Thüringer Finanzministeriums sind Ausgaben von insgesamt knapp 192,5 Millionen Euro veranschlagt. Die Einnahmen belaufen sich ähnlich wie im Haushaltsjahr 2019 auf rund 18 Millionen Euro. Von den Ausgaben sind in etwa 90 Prozent für Personalkosten vorgesehen. Neue Stellen sollen im Bereich E-Government und IT geschaffen werden. Des Weiteren soll die Anzahl der Auszubildenden in der Steuer- und Finanzverwaltung um 125 Anwärterinnen und Anwärter erhöht werden.

Im Einzelplan 17 der Allgemeinen Finanzverwaltung steigen die Ausgaben im Vergleich zum Jahr 2019 um ungefähr 104 Millionen Euro auf knapp 3,7 Milliarden Euro an, wobei sich insbesondere die personalen Investitionsausgaben erhöhen. Die Einnahmen steigen von rund 9 Milliarden Euro auf ca. 9,5 Milliarden Euro an, wovon rund 7,2 Milliarden Euro auf Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben entfallen. Insgesamt ergibt sich ein Überschuss im Einzelplan 17 von ca. 5,8 Milliarden Euro.

Anschließend wurden der Mittelfristige Finanzplan für die Jahre 2020 bis 2024 für den Freistaat und der Finanzbericht der Landesregierung, der Ge

samtplan und das Haushaltsgesetz 2021 sowie das Gesetz zur Änderung des Thüringer Haushaltsgesetzes 2020 beraten. Da die wesentlichen Punkte hierzu bereits im Rahmen der Beratung der Einzelpläne behandelt worden waren, konnten diese Beratungen zügig besprochen werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, in den soeben geschilderten Beratungsverlauf sind die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände eingeflossen. Die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände erfolgte in Form von insgesamt vier Anhörungsrunden, nämlich drei schriftlichen und einer mündlichen. Was den Inhalt der eingeholten Stellungnahmen angeht, möchte ich mich ebenfalls auf die aus meiner Sicht wesentlichen Punkte beschränken. Die Spitzenverbände trugen bezüglich des Finanzausgleichs vor, dass für das Haushaltsjahr 2021 ein deutlich höherer Bedarf beim Mehrbelastungsausgleich bestehe.

Nach dem Prüfbericht des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales bestehe ein Mehrbedarf aufgrund von Veränderungen im Bestand pflichtiger und eigener Aufgaben der Kommunen in Höhe von ca. 66,6 Millionen Euro. Auch bei den Personalausgaben sei eine Steigerung von mindestens 30 bis 50 Millionen Euro zu verzeichnen. Für die Landkreise bestehe für die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes ein Mehraufwand von rund 19 Millionen Euro. Insbesondere der Landkreistag forderte in Anbetracht dessen eine deutliche Erhöhung der Finanzausgleichsmasse um zusätzliche 200 Millionen Euro ab dem Finanzausgleich 2021.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die geschilderten Beratungen und durchgeführten Anhörungen mündeten in einer Vielzahl von Änderungsanträgen. So lagen dem Haushalts- und Finanzausschuss rund 1.000 aus allen Fraktionen kommende Änderungsanträge vor. Die Anträge der Koalitionsfraktionen und der Fraktion der CDU sowie ein Antrag der FDP-Fraktion wurden angenommen.

(Beifall FDP)

Die Regierungsfraktionen brachten Änderungsanträge zum Regierungsentwurf des Haushalts 2021 ein, die insbesondere eine Zuführung zum Wohnungsbauvermögen in Höhe von 15 Millionen Euro vorsahen. Man bedenke, vorher war eine Entnahme von knapp 10 Millionen Euro geplant. Hier hat es doch eine deutliche Veränderung gegeben. Aber auch die Schaffung von 840 zusätzlichen Lehrerstellen waren Gegenstand der Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen. Weitere Anträge wurden von ihr gestellt und betrafen die Beförderungs

korridore im Polizeivollzugsdienst, den ÖPNV und die Einführung der Familienkarte.

Die Fraktion der AfD legte ebenfalls Änderungsanträge vor, die vornehmlich Einsparungen beim Nachtragshaushalt 2020 und beim Haushalt 2021, hier insbesondere im Asylbereich, vorsahen. Zusätzliche Ausgaben wurden vor allem im kommunalen Bereich sowie bei der Ausstattung der Polizei und von Krankenhäusern beantragt. Die Änderungsanträge der AfD-Fraktion betrafen insbesondere den Straßenausbaubeitrag und den Härtefallfonds.

Die Fraktion der CDU beabsichtigte mit ihren Änderungsanträgen ein vorrangiges Aufbrauchen von Rücklagen und eine Reduzierung der Kreditaufnahme. Ferner soll sich die kommunale Finanzausstattung um insgesamt 200 Millionen Euro erhöhen, vornehmlich durch die Aufstockung des Finanzausgleichs um 110 Millionen Euro sowie zusätzliche 30 Millionen Euro für die kreisangehörigen Gemeinden. Änderungsanträge der CDU-Fraktion betrafen ferner die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft sowie eines Zulagensystems für Lehrer, die Familienkarte und Mittel für den Behindertenbeauftragten sowie die Landesfeuerwehrschule.

Auch die FDP-Fraktion brachte eine Vielzahl von Änderungsanträgen ein. Diese hatten beispielsweise Investitionen in den Bereichen der Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft, ein Pilotprojekt für interaktive Streifenwagen bei der Thüringer Polizei, die Digitalisierung im Gesundheitswesen sowie eine Erhöhung der Meisterprämie zum Gegenstand. Im kommunalen Bereich war der Wegfall von Zweckbindungen beabsichtigt, Steuereinnahmen sollten zur Bildung von Rücklagen und zum Schuldenabbau eingesetzt werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt dem Landtag mehrheitlich, den Entwurf des Thüringer Gesetzes über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 unter Berücksichtigung der Ergänzungsvorlage mit den in der Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/2326 ausgeführten Änderungen anzunehmen. Unser Ausschuss empfiehlt dem Landtag darüber hinaus mehrheitlich, den Entwurf des Nachtragshaushaltsgesetzes 2020 unter Berücksichtigung der Ergänzungsvorlage anzunehmen. Die entsprechende Beschlussempfehlung findet sich in Drucksache 7/2325.

Der Haushalts- und Finanzausschuss schlägt weiterhin vor, die Thüringer Finanzministerin zu ermächtigen, aufgrund des Ergebnisses der Beratungen des Landtags das Zahlenwerk und den Text

des Landeshaushaltsplans und des Nachtrags zu berichtigen, Folgeänderungen vorzunehmen sowie Schreib-, Rechen- und sonstige Fehler zu bereinigen und Erläuterungen so zu ändern, wie sie sich aus den Beratungen zum Thüringer Haushaltsgesetz und zum Nachtragshaushaltsgesetz einschließlich der jeweiligen Haushaltspläne ergeben haben.

Ferner soll die Präsidentin des Landtags ermächtigt werden, bei der Ausfertigung und Verkündung des Thüringer Haushaltsgesetzes 2021 und des Nachtragshaushaltsgesetzes 2020 Unstimmigkeiten im Wortlaut zu beseitigen und Folgeänderungen vorzunehmen, die sich nach Maßgabe des Ergebnisses der Beratungen ergeben haben. Außerdem wird vorgeschlagen, dem Haushalts- und Finanzausschuss die Entscheidung über die Aufhebung von Sperrvermerken im Landeshaushaltsplan 2021 zu übertragen.

Des Weiteren empfiehlt der Ausschuss, das Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes in der Drucksache 7/1501 – Neufassung – mit den Änderungen laut Beschlussempfehlung in Drucksache 7/2327 anzunehmen.

Schließlich empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, den Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2020 bis 2024 für den Freistaat Thüringen in Drucksache 7/1822 zur Kenntnis zu nehmen. Ich verweise insoweit auf die Beschlussempfehlung in Drucksache 7/2328.

Abschließend, liebe Kolleginnen und Kollegen, möchte ich allen an den Haushaltsberatungen Beteiligten für die konstruktive und von gegenseitiger Achtung geprägte Arbeitsatmosphäre ganz herzlich danken, auch der Landesregierung, allen voran der Finanzministerin, die in dieser Zeit auch noch mit der Genesung eines gebrochenen Arms fertig werden musste. Gedankt sei natürlich auch ihren Mitarbeitern im Finanzministerium sowie in allen Ministerien. Ich möchte aber auch dem Staatssekretär Dr. Schubert und Haushaltsdirektor Theune ausdrücklich Dank sagen. Bei den kommunalen Spitzenverbänden bedanke ich mich nochmals und nachdrücklich für die engagierte und kritische Kooperation. Den Mitgliedern und Mitarbeitern des Thüringer Rechnungshofs, allen voran Herr Dr. Dette und Frau Dr. Schuwirth, gebührt ebenfalls Dank für die kritische Begleitung der Beratungen. Mein Dank gilt auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung, insbesondere dem für den Haushalts- und Finanzausschuss zuständigen Referenten Herrn Bieler sowie Herrn Apel und Herrn Schleicher für ihre fachliche, rechtliche, organisatorische Begleitung des Verfahrens und ihre

sehr zuvorkommende Art, die uns insgesamt eine große Hilfe war.

(Beifall FDP)

Auch den anderen Bediensteten der Landtagsverwaltung Dank für ihren Beitrag zu einem reibungslosen Verlauf, insbesondere dem Parlamentssekretariat, der Druckerei, der Poststelle, dem EDV-Referat, dem Inneren Dienst und ganz besonders auch den Mitarbeiterinnen des Sachgebiets Protokollierung, namentlich und stellvertretend Frau Ruft. Es ist gar nicht so einfach, so dynamisch verlaufende Beratungen sachgerecht und ordentlich zu protokollieren.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

Schließlich möchte ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fraktionen für ihre Verdienste bei den Beratungen und dem Erstellen der Änderungsanträge danken, allen voran Herrn Schuster, Herrn Sonnenschein-Battefeld, Markus Steinmeier, Stefan Schuhmacher, Jan Richter und Frau Mareike Tichatschke. Ohne Sie könnten die Abgeordneten ihre Arbeit nicht leisten und Sie mussten unter extremem Zeit- und inhaltlichen Druck arbeiten. Herzlichen Dank dafür.

(Beifall im Hause)

Das war ein langer Vortrag, er war aber notwendig. Ich kann sagen, diese Haushaltsberatungen waren ein ordentliches Stück Arbeit. Danke an meine Kollegen im Haushaltsausschuss, dass Sie mir alle die Sitzungsleitung recht leicht gemacht haben. Mir hat es Freude gemacht, aber es ist auch gut, dass die Beratung jetzt zu Ende ist. Ich hoffe, wir haben in diesem Jahr die letzte Sitzung des Landtags. Vielen Dank noch mal für die Beratungen. Ich denke, wir haben letzten Endes in dieser speziellen politischen und Krisensituation ein gutes Ergebnis für dieses Land erreicht und dafür herzlichen Dank, dass wir das so hingekriegt haben.

(Beifall im Hause)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Emde. Dem Dank kann man sich nur anschließen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, damit eröffne ich die gemeinsame Aussprache. Bei den vier Beratungsgegenständen ergibt sich gemäß § 29 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung unter Berücksichtigung des Ältestenratsbeschlusses zur Redezeit eine grundsätzliche Gesamtredezeit der Fraktionen in Höhe von 6 Stunden. Aus Vereinfachungsgründen werden die Sekundenanteile auf volle Mi

nuten aufgerundet. Aufgrund des relativ geringen Zeitumfangs für den Komplex „Einzelpläne“ sind bei den meisten Einzelplänen zusätzliche Aufrundungen vorgenommen worden, um für jede Fraktion und die Landesregierung zumindest immer eine Mindestredezeit von 3 Minuten zu ermöglichen. Die rundungsbedingten Abweichungen von etwa 1 Stunde und 30 Minuten werden dabei hingenommen. Sofern die Landesregierung ihre für die einzelnen Beratungskomplexe „Generalaussprache“, „Einzelpläne“ und „Schlussrunde“ errechneten Redezeiten von insgesamt 1 Stunde und 20 Minuten überschreitet, erhöhen sich die Redezeiten der Fraktionen jeweils entsprechend.

Letzte Woche Freitag hat der Landtag einen Beschluss gefasst, der es der Landesregierung auch für die heutige Plenarsitzung ermöglicht, im Wortlaut vorbereitete Reden vorab zu übermitteln. Auf der Grundlage dieses Beschlusses hat die Landesregierung letzten Freitag zu den Einzelplänen 02, 03, 05, 07, 08, 09, 10 und 18 die Reden der fachlich zuständigen Ressorts vorab übermittelt. Diese Reden wurden den Fraktionen unverzüglich zur Kenntnis gegeben und anschließend den Mitgliedern des Landtags elektronisch im Abgeordneteninformationssystem bereitgestellt bzw. an diese in Papierform verteilt.

Entsprechend dem Beschluss werden die Reden zusätzlich als Anlage zur Sitzungsniederschrift über die heutige Plenarsitzung genommen (zu Protokoll gegebene Reden siehe Vorlage 7/1438 sowie Anla- gen 9 bis 17).

Wie im Ältestenrat festgelegt wurde, beginnen wir mit der Generalaussprache zum Haushalt insgesamt einschließlich des Einzelplans 01 – Thüringer Landtag –, des Einzelplans 11 – Thüringer Rechnungshof – und des Einzelplans 12 – Thüringer Verfassungsgerichtshof –.

Die Redezeiten verteilen sich auf die Fraktionen wie folgt: Fraktion Die Linke 40 Minuten, Fraktion der AfD 35 Minuten, Fraktion der CDU 34 Minuten, Fraktion der SPD 26 Minuten, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 24 Minuten und Fraktion der FDP 24 Minuten.

Nach 40 Minuten Redezeit der Landesregierung verlängert sich die Redezeit jeder Fraktion gemäß § 29 Abs. 4 der Geschäftsordnung entsprechend. So weit die Hinweise.

Die Aussprache ist eröffnet. Die größte Oppositionsfraktion beginnt. Das Wort hat Herr Abgeordneter Höcke für die AfD-Fraktion. Bitte, Sie haben das Wort.

(Abg. Emde)

Sehr geehrte Damen und Herren, auch von meiner Seite einen wunderschönen guten Morgen zur Sondersitzung unseres Landtags! Alles dreht sich nur um Corona in den letzten Wochen und Monaten. Corona ist in aller Munde. Auch die Genese des Haushalts 2021 kann ohne Corona nicht verstanden werden, deswegen werde ich in meiner Rede immer mal wieder auf Corona zu sprechen kommen müssen.

(Unruhe DIE LINKE)

Ich möchte aber auch eingangs eine Bemerkung machen, die mir notwendig erscheint, die ich für wichtig halte, mit der ich vor allen Dingen den unsouveränen Umgang der Altfraktionen und leider auch der Landesregierung mit Corona kurz einordnen möchte.

Sehr geehrte Damen und Herren, seit Monaten tagen wir jetzt schon als Corona-Parlament. Wir haben ein umfangreiches Hygienekonzept, das wir alle, ob wir es für gut halten und für gut befinden oder nicht, selbstverständlich umsetzen. Wir sitzen an unseren Plätzen auf Abstand zum Nachbarn. Wenn wir uns erheben und durch den Raum gehen, ziehen wir alle selbstverständlich die Nasen-Mund-Bedeckung an. Die freundlichen Mitarbeiter der Landtagsverwaltung – vielen Dank für Ihren Einsatz –

(Beifall AfD)

desinfizieren regelmäßig die Kontaktflächen. Ja, da darf man ruhig mal applaudieren. Die vorgeschriebenen Lüftungspausen werden akribisch eingehalten. Trotzdem reichen den Altfraktionen, trotzdem reicht der Landesregierung der Hinweis auf einen positiv getesteten Abgeordneten im Hohen Haus, um mal eben ganze Landtagssitzungen ausfallen zu lassen, sehr geehrte Damen und Herren.

(Beifall AfD)

Für mich ist das ein absolutes Unding. Per Mehrheitsbeschluss wird hier vor allen Dingen der Opposition die Möglichkeit genommen, am Rednerpult ihre Position vorzutragen. Das ist kein gutes Vorgehen, das beschädigt die Demokratie, ja, das beschädigt den Parlamentarismus – eine besorgniserregende Entwicklung,

(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Scheinhei- lig!)

die wir als AfD ablehnen.