Protocol of the Session on December 18, 2020

Vielen Dank. Ich habe jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten gesehen. Möchte die Landesregierung dazu sprechen? Nein. Gut, dann würden wir direkt in die Abstimmung kommen und zunächst in die Abstimmung zum Gesetz, direkt über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/1633 in zweiter Beratung. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP, der CDU in Teilen. Vielen Dank. Gegenstimmen? Das ist die Fraktion der AfD. Enthaltungen? Kann ich nicht erkennen. Damit ist das angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Auch das sind wieder die Koalitionsfraktionen, die Fraktionen der FDP, der CDU. Vielen Dank. Gegenstimmen? Die Fraktion der AfD. Stimmenthaltungen? Kann ich nicht erkennen. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der FDP. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Nein. Direkte Abstimmung? Gut. Dann stimmen wir jetzt über den Entschließungsantrag ab. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der FDP. Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen und die CDU und die AfD. Enthaltungen? Kann ich nicht erkennen. Damit ist der Entschließungsantrag abgelehnt.

Dann schließen wir diesen Tagesordnungspunkt und kommen zum Tagesordnungspunkt 6

Gesetz zur Änderung des Thüringer Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und anderer berufsrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/1647 -

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirt- schaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft - Drucksache 7/2072 -

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat Herr Abgeordneter Schaft zur Bericht- erstattung aus dem Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauerinnen am Live stream, das ist auch jetzt das letzte Mal für heute. Ich kann es auch wirklich sehr kurz machen. Durch den Beschluss des Landtags wurde der vor liegende Gesetzentwurf in seiner 26. Sitzung am 2. Oktober 2020 an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft überwiesen. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 10. Sitzung am 4. November 2020 beraten. Ein Änderungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf wurde in der Beratung des Ausschusses nicht festgestellt. Der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft empfiehlt daher dem Landtag mehrheitlich die Annahme des vorliegenden Gesetzentwurfs. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Im Ältestenrat sind wir übereingekommen, eventuell hier keine Aussprache zu machen. Jetzt habe ich aber vom Abgeordneten Aust eine Wortmeldung, sodass ich die Aussprache damit eröffne.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ja, das ist für uns ein wichtiges Thema, das Thema „Einwanderung“, wie sie organisiert wird und auch unter welchen Bedingungen. Darum wollen wir uns hier doch zu Wort melden.

Die Länder entscheiden in weiten Teilen, wie sie mit dem Thema „Anerkennung ausländischer Abschlüsse“ umgehen. Rot-Rot-Grün hat sich entschieden, dem Bundesgesetzgeber weitgehend zu folgen. Die betroffenen Regelungen für bundesrechtlich geregelte Berufe, insbesondere zu beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz, sollen nun auf die landesrechtlich geregelten Berufe und die bundesrechtlichen Fachgesetze des Landes Thüringen übertragen werden.

(Abg. Tischner)

Weitgehende Abweichungen wären möglich gewesen.

Vor dem Hintergrund der allgegenwärtigen Debatte um den Fachkräftemangel im medizinischen Bereich sind es gerade medizinische Berufe, die bei der Anerkennung nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz eine zentrale Rolle spielen. Nicht ohne Grund ist zum Schutz der Menschen in unserem Land ein Großteil der medizinischen Berufe besonders streng geregelt. Nun droht durch Ihr Gesetz die Aufweichung. Anstatt die gültigen deutschen Qualifikationsanforderungen auch in Anerkennungsverfahren zu sichern, geht es Ihnen um Schnelligkeit. Deutsche Qualitätsarbeit fällt unter Ihnen im falschen Lied vom Gleichklang der Globalisierung zum Opfer. Wir lehnen diesen Weg ab.

(Beifall AfD)

Wenn ein Gesetz zur Behebung eines Fachkräftemangels nicht einmal Qualitätssicherung erwähnt, wie es hier der Fall ist, gibt das Anlass zur Sorge. Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse sollen beschleunigt werden; nicht die Patientensicherheit steht im Vordergrund, sondern schnellstmöglich jene Fachkräftelöcher zu füllen, die Sie mit Ihrer Politik der Bildungsexperimente und der Vernachlässigung der Jugend in den vergangenen Jahren gerissen haben. Statt dem heimischen Nachwuchs bestmögliche Bildung, Ausbildung, Weiterbildung und Aufstiegsmöglichkeiten zu verschaffen, setzen Sie auf den Zuzug ausländischer Arbeitnehmer. Die AfD lehnt diesen Weg ab.

(Beifall AfD)

Und dies ist nicht – auch wenn Sie es uns immer wieder unterstellen und auch so mancher Thüringer Journalist uns unterstellt – Feindseligkeit gegenüber ausländischen Arbeitnehmern,

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Oh, doch!)

aber wir müssen gerade in Zeiten der Krise zuerst an unsere eigenen Leute denken. Das war 1973 beim Anwerbestopp richtig und das ist auch heute richtig.

(Beifall AfD)

(Unruhe DIE LINKE)

Übrigens: Diese Art der Anwerbepolitik sorgt auch innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union für erheblichen Unfrieden. Als Deutschland vor einigen Wochen den Polen zur Bewältigung der Corona-Krise Hilfe anbot, winkte die polnische Regierung ab. Stattdessen forderte die polnische Abgeordnete Joanna Lichocka, Deutschland solle Polen lieber ihre Ärzte und ihre Fachkräfte zurückge

ben. So sieht Ihre Politik aus! Deutschland versagt aufgrund Ihrer Bildungsexperimente bei der hinreichenden Fachkräfteausbildung aus eigener Kraft. Die dann gerissenen Fachkräftelöcher werden mit ausländischen Arbeitnehmern häufig zu schlechteren Arbeitsbedingungen gefüllt und damit bereits vorhandene Probleme in Polen, Rumänien usw. verstärkt und verschärft.

Sahra Wagenknecht beschrieb es zutreffend vor einiger Zeit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“: „Deutschland muss seine Fachkräfte selbst ausbilden“. Es sei „zynisch“, junge Leute mit einem Numerus Clausus vom Medizinstudium abzuhalten und sich dann Fachkräfte aus anderen Ländern und armen Ländern zu holen. – Recht hat sie!

(Beifall AfD)

Ihre Anwerbe- und Arbeitsmarktpolitik ist kurzfristig, unpatriotisch und antieuropäisch. Im Übrigen: Zuwanderung ist auch keine Lösung für die Arbeitsmarktprobleme in Thüringen.

(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Patriotismus auch nicht!)

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sagt, dass sich die Gegensätze zwischen Stadt und Land durch Einwanderungsgesetze – und da rechne ich faktisch auch dieses Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz dazu – noch deutlich verschärfen werde, weil Migranten nach bisherigen Erfahrungen nicht aufs Land, sondern in die Städte streben. Mehr Einwanderungsanreize wie Ihr Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz werden aber die von Ihnen verursachten Probleme auf dem Arbeitsmarkt nicht lösen. Was der deutsche Arbeitsmarkt braucht, ist bestmögliche Bildung, Ausbildung, Weiterbildung und Aufstiegsmöglichkeiten für die eigene Jugend. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall AfD)

Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten. Wünscht die Landesregierung das Wort? Nein. Dann würden wir in die Abstimmung eintreten. Wir stimmen direkt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/1647 in zweiter Beratung ab. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die FDP-Fraktion, die CDU-Fraktion. Gegenstimmen? Das ist die AfD-Fraktion. Enthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dafür stimmt, den bitte ich, sich

(Abg. Aust)

von den Plätzen zu erheben. Auch das sind die Koalitionsfraktionen, die FDP-Fraktion und die CDU-Fraktion. Gegenstimmen? Das ist die AfDFraktion. Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht, damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen.

Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt 6 und wir kommen zu Tagesordnungspunkt 7 in den Teilen

a) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Schulen in freier Trägerschaft Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/1992 -

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 7/2035 - ZWEITE BERATUNG

c) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2047 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport - Drucksache 7/2315 -

dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2336 -

dazu: Beteiligung der Schulen in freier Trägerschaft an der Nachqualifizierung von Lehrkräften und an der Verbesserung der Bezahlung von Lehrkräften sicherstellen

Entschließungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2337 -

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat Abgeordneter Dr. König zur Berichterstattung aus dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zu den Tagesordnungspunkten.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, durch Beschluss des Landtags in seiner 30. Sitzung am 13. November 2020 wurden die Gesetzentwürfe zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Schulen in freier Trägerschaft der CDU-Fraktion, der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen. Besonders vor dem Hintergrund, dass die Regelungen zur staatlichen Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft in den §§ 17 und 18 des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft zum 31. Dezember 2020 auslaufen, war eine zügige und zielorientierte Behandlung der Gesetzentwürfe geboten. Ungewöhnlich war, dass gleich vier Gesetzentwürfe zur Diskussion standen, davon sogar zwei unterschiedliche aus den regierungstragenden Fraktionen.

Das Ziel der Mehrheit der Gesetzentwürfe war im Kern, eine auskömmliche Finanzierung der freien Schulen auf Basis des zwischen der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Schulträger und dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport erzielten Kompromisses festzuschreiben. Zudem sollte den freien Schulen eine längerfristige finanzielle Sicherheit inklusive der Perspektive einer transparenten Dynamisierungsregelung der Schülerkostenansätze gegeben werden. Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat die Gesetzentwürfe in seiner 13. Sitzung am 13. November 2020, in seiner 15. Sitzung am 27. November 2020 und in seiner 16. Sitzung am 10. Dezember 2020 beraten.

In seiner 16. Sitzung am 10. Dezember 2020 hat der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport eine mündliche Anhörung und zudem eine schriftliche Anhörung zu den Gesetzentwürfen durchgeführt. Die Gesetzentwürfe waren zusätzlich Gegenstand einer Online-Diskussion gemäß § 96 Abs. 2 Geschäftsordnung. Im Ergebnis der Anhörung wurde deutlich, dass vor allen Dingen der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion und der von den Linken und Bündnis 90/Die Grünen von den Anzuhörenden, die

(Vizepräsidentin Henfling)

nahezu alle 165 Schulen in freier Trägerschaft repräsentieren, positiv bewertet wurden. Die im SPDEntwurf vorgesehene Neustrukturierung der staatlichen Finanzhilfe nach dem Modell „große und kleine Träger“ fand insbesondere durch die Landesarbeitsgemeinschaft der Schulen in freier Trägerschaft keine Zustimmung. Ebenso wurden die Regelungen des § 18 Abs. 10 Satz 5 des FDP-Entwurfs zur Erfassung und Auswertung der konkreten Einnahmesituation der freien Schulen kritisch gesehen, wenngleich auch der FDP-Gesetzentwurf grundsätzlich begrüßt wurde.

Nach Auswertung der Anhörung beschloss der Ausschuss am 10. Dezember 2020 einstimmig, gemäß dem Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Vorlage 7/1399 die inhaltlich verbundenen Gesetzentwürfe in den Drucksachen 7/1992, 7/2035 und 7/2047 von CDU, Linke, Grüne und SPD zu einem Gesetzentwurf zusammenzuführen und unter Berücksichtigung mündlich vorgetragener redaktioneller Änderungen zur Annahme zu empfehlen. Der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion wurde durch die Antragstellerin zurückgezogen.