Protocol of the Session on December 18, 2020

Für uns Freie Demokraten heißt beste Bildung eben auch beste Bildung für unsere Lehrerinnen und Lehrer.

(Beifall FDP)

Dafür müssen diejenigen an Bord sein, die Lehrerinnen und Lehrer in ihrer Ausbildung betreuen. Das sind die Unis, das ThILLM, die Staatlichen Studienseminare, aber auch die Lehrkräfte und die Studierenden selbst, denn sie sollen sich gegenseitig unterstützen und bestärken. Dass die Arbeit der Zukunft in der Wirtschaft eine der Zusammenarbeit ist, darf auch an der Schule so sein. Gerade an den Thüringer Unis gibt es zukunftsweisende Forschungen in den Bildungs- und Erziehungswissenschaften. Davon profitieren natürlich die Studierenden, davon könnten aber auch die Lehrerinnen und Lehrer profitieren, die schon viel Erfahrung in der Praxis haben. Auch Frau Prof. Kirchhoff von der Uni Erfurt hat erst in diesen Tagen bei einer Anhörung im Bildungsausschuss betont: Egal, wie lange man in der Praxis arbeitet, um wirklich etwas Neues zu lernen, braucht es auch mal theoretische Impulse,

(Beifall FDP)

denn sonst bleibt man in der eigenen Erfahrung, so wertvoll sie auch ist, stehen. – Man braucht also Gelegenheit, die eigene Praxis zu hinterfragen und zu reflektieren. Das bringt tatsächlich neue Impulse und ist für jeden von uns wertvoll. Diese Chance müssen wir den Lehrerinnen und Lehrern auch geben. Dazu gehört natürlich auch, dass sich die Angebote in der Weiterbildung an der Lebensrealität von Lehrerinnen und Lehrern orientieren. Das heißt, auch zu akzeptieren, dass gerade die engagierten Lehrer unter ihnen ungern für Fortbildung Unterricht ausfallen lassen. Denn auch ihnen liegt es am Herzen, Unterrichtsausfall auf ein Minimum

zu reduzieren. Somit müssen sich die Weiterbildungsangebote genau an diesen Zeiten orientieren.

Mit unserem Entschließungsantrag wollen wir eine Anregung leisten, alle Akteure in Sachen Lehrerbildung für eine erfolgreiche und zukunftsweisende Reform derselben zusammenzubringen. Ich werbe für Ihre Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag. Wir wollen, dass Lehrerbildung nicht nur zeitgemäß, sondern ruhig seiner Zeit ein bisschen voraus ist, damit in Schule Begeisterung für Zukunft und das eigene Wirksamwerden im Stoff, aber vor allem auch einfach pädagogisch zwischen den Zeilen vermittelt werden kann. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Für die Fraktion Die Linke erhält Abgeordneter Schaft das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauerinnen am Live stream, ich glaube, Frau Baum hat das auch gera de am Anfang gesagt: Zum Gesetzentwurf selbst müssen wir so viele Worte heute nicht mehr verlieren, das haben wir in der ersten Lesung des Ge setzentwurfs schon gemacht. Wichtig ist dabei, nur noch einmal zu benennen, dass wir mit der Verab- schiedung heute auch der Universität Erfurt die Möglichkeit geben, das Grundschullehramt mit der Reakkreditierung zum Wintersemester 2021/2022 unter den jetzt schon oft genannten Gesichtspunk- ten neu aufzustellen. Deswegen will ich mich mit Blick auf die Tagesordnung in dem möglichst kur zen Redebeitrag noch mal auf zwei wesentliche Punkte fokussieren.

Das eine ist die Debatte über die Frage des Fachs Schulgarten – ich hatte es in der Berichterstattung nur kurz angedeutet. Da gab es insbesondere vom Grundschulverband und vom Bundesarbeitskreis der Seminar- und Fachleiterinnen Kritik. Beide äußern die Sorge, dass es eventuell zu einem Qualitätsverlust oder auch zu einer Schwächung des Fachs kommen könnte, wenn – wie im Gesetzentwurf vorgesehen – die Umstrukturierung dazu führt, dass das Ausbildungsfach in der ersten Phase der Lehrer/-innen-Bildung in den Heimat- und Sachkundeunterricht integriert wird. Aus meiner Sicht sprechen aber zwei Argumente dagegen und diese beiden Argumente zeigen meines Erachtens auch, dass durch die Integration des Ausbildungsfachs eher von einer Stärkung ausgegangen werden kann. Erstens: Durch die Integration in den Heimatund Sachkundeunterricht verschwindet das Fach

(Abg. Baum)

nicht von der Stundentafel. Es bleibt weiter vorhanden, es muss auch weiter entsprechend ausgebildet werden – wenn auch nicht als eigenständiges, viertes Ausbildungsfach in der universitären Phase der Lehrer/-innen-Bildung. Zweitens haben wir bereits jetzt einen Bruch, wenn wir uns anschauen, dass wir im Grundschullehramt noch die Vier-FachAusbildung haben, im Vorbereitungsdienst aber schon die Drei-Fach-Ausbildung. Gerade bei der Frage, wie Studierende ihre Fächer in der ersten Phase auswählen, zeigt sich, dass das Fach Schulgarten dadurch eventuell eher unter die Räder kommt, als wenn wir es in den Heimat- und Sachkundeunterricht integrieren.

Auch die Universität Erfurt geht eher davon aus, dass die Integration des Fachs Schulgarten in den Heimat- und Sachkundeunterricht eine Stärkung darstellt. Hier will ich noch einmal auf die Stellungnahme von Frau Professorin Weidner abstellen, der Dekanin der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät der Universität Erfurt, die sagte – Zitat: „Mit dem Studienfach Integrative Sachbildung ist ein akademisches Ausbildungsfach geplant, das die Studierenden in zwei Varianten studieren können: entweder mit Schwerpunkt Nachhaltigkeitsbildung, ausgerichtet auf das Unterrichten des Schulfachs Heimat- und Sachkunde und mit einer vertieften Qualifizierung im Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklungen, oder mit Schwerpunkt Schulgarten, ausgerichtet auf das Unterrichten der Unterrichtsfächer Heimat- und Sachkunde und Schulgarten.“ Diese Erläuterung zeigt, dass das Fach Schulgarten mit der neuen Struktur nicht verschwindet. Es wird stattdessen in eine moderne inhaltliche Form der Sensibilisierung für die Handlungsfelder Nachhaltigkeit, Umwelt, Bildung, gesunde Ernährung etc. als Querschnittsthemen verankert. Auch der Landesjugendring hat das in seiner Stellungnahme begrüßt und festgestellt: „Das Fach ,Schulgarten‘ als thüringenspezifisches Fach soll in der Ausbildung […] integriert werden. Zugleich sollen die Inhalte […] nicht wegfallen. Somit bleibt das Alleinstellungsmerkmal […] für Thüringen erhalten.“ Ich vertraue auch darauf, dass im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens dann natürlich durch alle beteiligten Akteurinnen darauf geachtet wird, dass das auch umgesetzt wird.

Jetzt noch der zweite Punkt – zum Entschließungsantrag. Ich gebe zu, Frau Baum, sie erwärmen mir mit dem Antrag zu einer zukunftsorientierten Lehrer/-innen-Bildung in Thüringen, insbesondere mit Blick auf die erste Phase gewissermaßen mein Herz. Schon in der vergangenen Legislatur haben wir aber als Fraktion Die Linke in mehreren Fachgesprächen genau dieses Thema diskutiert und dabei auch die Bandbreite so aufgemacht, dass sich

zeigt, dass der Entschließungsantrag, den Sie jetzt – ich sage es mal so – an den Gesetzentwurf dranklatschen, der ganzen Thematik nicht ganz gerecht wird. Wir müssen mehr machen als nur den Schwerpunkt, der in dem Entschließungsantrag ja ein Stück weit auf die Digitalisierung gelegt ist, zu nehmen und dann von schwammigen Innovationspotenzialen zu sprechen. Das Handlungsfeld Digitalisierung – Sie hatten es auch erwähnt, Kollegin Baum – haben wir erst am 10.12.2020 in der Ausschusssitzung mit einer Reihe von Anzuhörenden intensiv diskutiert. Beispielsweise die Landesschülervertretung, aber auch viele andere Anzuhörende haben uns bescheinigt, dass die vorliegenden Anträge alle durchaus Lösungsansätze aufzeigen, um sich diesem Thema in Thüringen phasenübergreifend sinnvoll für die nächsten Jahre zu widmen.

Wenn wir dann aber noch die anderen Handlungsfelder ansehen, dann vermissen wir diese in dem Entschließungsantrag. Es geht dann eben um mehr, als das nur in dem Wort der Innovationspotenziale zu verpacken. Denn wir müssen genauso die Frage des Umgangs mit Inklusion, der Vielfalt einer menschenrechtsorientierten und demokratiefördernden politischen Bildung von Anfang an in allen Phasen der Lehrer/-innen-Bildung mit anschauen, und das fehlt dann tatsächlich in dem Antrag genauso wie die Frage, welche Entwicklungsperspektive beispielsweise die Studienseminare haben. Oder wie wir konkret auch die Hochschulen dabei begleiten können oder welche Rahmenbedingungen wir auch als Gesetzgeber legen müssen, damit wir den Weg hin zu einer schulstufenbezogenen Lehrerinnenausbildung finden, oder wie wir vielleicht auch ein Lehrer/-innen-Bildungszentrum gestalten können. All das sind Fragen, die ich mir gewünscht hätte, diese schon konkret in so einem Entschließungsantrag zu verankern, statt im Allgemeinen zu bleiben. Und dafür braucht es auch mehr Akteurinnen, als in dem Entschließungsantrag benannt sind.

Deswegen lehnen wir heute hier den Entschließungsantrag der FDP-Fraktion ab. Vielleicht können wir uns ja aber dem Thema mit einem Selbstbefassungsantrag im Ausschuss durchaus noch mal konkreter widmen. Ansonsten werbe ich um die Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf, um hier der Universität Erfurt den Weg freizumachen für die Reakkreditierung unter den neuen Rahmenbedingungen des Studiums des Grundschullehramts an der Universität Erfurt. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion erhält Abgeordnete Hoffmann das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer, für uns erreicht der Gesetzentwurf – und das hat Kollege Jankowski schon in der ersten Lesung verdeutlicht – die Abwertung der Fächer Heimat- und Sachkunde und Schulgarten.

Schulgarten ist Thüringer Alleinstellungsmerkmal. Als bundesweit einzigartig wird bezeichnet, dass es dieses Unterrichtsfach hier gibt – so wird ein entsprechendes Schulprojekt zitiert, die Kinder lieben das Fach. Es vermittelt den Kindern das Anbauen und Ernten, die Grundkenntnisse der verschiedenen Obst- und Gemüsesorten, den Wert von Lebensmitteln und Umwelt und leistet damit auch einen wichtigen Beitrag zum Wissen über die Herkunft von Lebensmitteln und gegen ihre Verschwendung. Eine Verwässerung dieses wertvollen Schulunterrichts durch die Zusammenlegung mit einem anderen Fach in der ersten Phase der Lehrerausbildung würde unserer Ansicht nach der Sache keinen guten Dienst leisten.

(Beifall AfD)

Schulgartenunterricht kann den Grundstein für ein späteres Studium in den sogenannten MINT-Fächern oder in der Ausbildung für landwirtschaftliche oder naturwissenschaftliche Berufe legen. Es sollte eigenständiges Ausbildungsfach im Lehramtsstudium bleiben.

Anfang Juli hatte ich eine Kleine Anfrage Nummer 7/894 zur Bedeutung des Fachs gestellt. Mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich aus der Antwort in Drucksache 7/1479: „Der Schulgartenunterricht leistet einen Beitrag zur Allgemeinbildung, indem er die Lernkompetenzen des Schülers erweitert, seine Erlebnisfähigkeit differenziert, soziale Verhaltensweisen entwickelt und erprobt sowie sein Selbstwertgefühl stärkt. Die Natur, ihre im Schulgartenunterricht zugänglichen Objekte und Erscheinungen, Lebens- und Entwicklungsbedingungen, deren willkürliche Beeinflussbarkeit und die daraus erwachsende Verantwortung der Schülerinnen und Schüler sind unmittelbarer Unterrichtsgegenstand. Im Vordergrund stehen die vielfältigen Möglichkeiten, Kindern praktisch und hautnah die Grundlagen und das Allgemeinwissen von Natur und Umwelt nahezubringen. Durch die praktisch-gärtnerische Arbeit können sich die Schülerinnen und Schüler Kenntnisse zu einheimischen Pflanzen, Tieren und deren Lebensraum aneignen.“

Und eines darf man nicht unterschätzen: Die Kinder lernen nicht nur geistig, sie lernen auch haptisch und sensorisch. Sie erfahren Empathiebildung, sie sind an der frischen Luft, sie bekommen ein Gefühl für Pflanzen und Tiere. Sie lernen Respekt und Demut vor der Natur, sie lernen über gesunde Ernährung und Ökosysteme. Diese Erfahrung, die nur Thüringen bietet, darf nicht verwässert werden.

(Beifall AfD)

Kurios ist, dass diese Thüringer Besonderheit nun als Argument für die Zusammenlegung mit dem Fach Heimat- und Sachkunde in der Ausbildung genutzt wird. Angehende Lehrer könnten sich abgeneigt fühlen, dieses Fach oder in Thüringen zu studieren, weil es nur hier existiert, es wäre ein Hemmnis. Ein Hindernis der Mobilität von Lehrkräften durch Beibehaltung als eigenständiges Ausbildungsfach ist aber genauso wenig vorhanden wie eine etwaige Forderung einer solchen Ausbildungszusammenlegung in der KMK-Rahmenvereinbarung. Das Fach Heimat- und Sachkunde wiederum, welches in allen Bundesländern in der Grundschule unterrichtet wird, lehrt den Bereich Umwelt nur als einen Inhaltsteil. Dazu gibt es noch Demokratie, Geschichte, Kultur, Geographie und Technik. Es ist das fächerverbindende und fächerintegrierende Element des Stundenplans. Etwas so Umfassendes, das Zusammenhänge lehrt, das Kinder weitreichend bildet, in der Lehrerausbildung als Pflichtfach abzuschaffen, kritisieren wir deutlich.

(Beifall AfD)

Mit Erlaubnis der Präsidentin möchte ich aus „Sachunterricht in Schule und Lehrerbildung“ der Gesellschaft für Didaktik des Sachunterrichts zitieren: „Der Sachunterricht stellt jenen Lernbereich in der Grund- und Förderschule dar, der zur Entwicklung des Wissens über die soziale und natürliche Umwelt beiträgt und in der Schnittstelle zwischen Elementar- und Sekundarstufe entscheidende Voraussetzungen für ein erfolgreiches Lernen in den natur- und gesellschaftswissenschaftlichen Fächern schafft. Diese Funktion kann er nur erfüllen, wenn seine Eigenständigkeit weder durch konturlose Sammelfächer […], noch durch Tendenzen der Vorverlegung fachlichen Lernens […] bedroht wird. Im Wesentlichen geht es darum, Kindern mit Blick auf Natur, Technik und Gesellschaft grundlegende Orientierungen für ihre Welterschließung zu geben und sie gleichzeitig auf das fachliche Lernen in der Sekundarstufe vorzubereiten. Sie erfahren dadurch sinnstiftend, wie fachliches Wissen dazu beitragen kann, ihre Lebenswirklichkeit besser zu verstehen und ein höheres Maß an Handlungsfähigkeit mit Blick auf die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu erwerben.“ Heimat- und Sachkunde muss

verpflichtendes Fach in der Lehrerausbildung bleiben, damit es auf einem hohen Level in der Stundentafel gelehrt werden kann.

Wir kritisieren das Vorhaben auch deshalb, weil durch die Reduzierung und Abwertung der Fächer der spätere fachfremde Unterricht noch weiter zunehmen und ein flächendeckender Unterricht in Heimat- und Sachkunde nicht mehr gegeben sein wird. Unter anderem dies haben Zuschriften der Anhörungen im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport ausgesagt. Es wird die Beschneidung der Lehrerausbildung kritisiert, die Abschaffung des Thüringer Leuchtturms Schulgarten, eine fehlende Anpassung der Vorbereitungszeit und ihrer Prüfungsfächer nach oben, so die Zuschrift des Grundschulverbands. Verhalten sagt der Verband der Sonderpädagogik, dass durch den Gesetzentwurf das bestehende Gefüge stark verändert wird. Die Zahl der Pflichtfächer an die der Prüfungen in der Vorbereitungszeit anzupassen, ist kein richtiger Weg. Das sagt der Bundesarbeitskreis der Seminar- und Fachleiter und warnt vor gravierenden Folgen und vor der Zunahme des fachfremden Unterrichts, sollte der Gesetzentwurf verabschiedet werden. Er sieht in der Abschaffung des Heimat- und Sachkundeunterrichts als Pflichtfach eine Verschlechterung der Grundschule. Mit dem Überführen des Fachs Schulgarten in die Heimat- und Sachkunde verliere Thüringen später eine Bereicherung der Stundentafel. Andere Zuschriften fragten nach der konkreten Umsetzung der bildungswissenschaftlichen Anteile. Die GEW kritisiert die Verringerung der Qualität durch das Reduzieren der Prüfungsfächer und befürchtet eine schädliche Komprimierung des Lehrstoffs im Studium für das Grundschulamt. All diese Kritik sollte man ernst nehmen

(Beifall AfD)

und durch sie auf den Mobilitätsbeschluss der Kultusministerkonferenz vom März 2013 zurückschließen, der das Thüringer Bildungssystem nicht benachteiligen darf, was aber nun der Fall wäre. Andere Bundesländer setzen den Mobilitätsbeschluss der KMK jedenfalls weniger strikt um. Die AfD-Fraktion wird dem Gesetzentwurf nicht zustimmen, auch nicht dem Entschließungsantrag der FDP. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Vielen Dank. Jetzt hat sich für die Fraktion der CDU Abgeordneter Tischner zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beraten heute neuerlich den Gesetzentwurf, der letztendlich die Umsetzung des Mobilitätsbeschlusses der Kultusministerkonferenz vom Jahr 2013 ist. Ja, in der Tat, auch wir haben in der ersten Lesung zu dem Gesetzentwurf die Frage gestellt, wie es denn mit dem Fach Schulgarten weitergeht. Aber, liebe Kollegen der AfD, so ein parlamentarisches Verfahren lebt auch davon, dass man in den Ausschüssen arbeitet und in den Ausschüssen zuhört.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dass man sich zuhört!)

Und weil wir das getan haben – gearbeitet und zugehört –,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau!)

ist eben deutlich geworden, dass nicht genau das passiert, was Sie gerade hier vorn wider besseres Wissen behaupten. Frau Herold hat ja heute so schön das achte Gebot zitiert, du sollst nicht falsch Zeugnis reden. Vielleicht sollten Sie sich dessen wirklich mal annehmen,

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

denn es geht nicht darum, dass in Thüringen das Fach Schulgarten für die Schülerinnen und Schüler in der Schule abgeschafft wird, im Gegenteil. Das würde nämlich bedeuten, dass wir die Stundentafel ändern. Die Staatssekretärin hat uns im Ausschuss deutlich gesagt, dass nie daran gedacht worden ist, die Stundentafel zu ändern und das Fach Schulgarten abzuschaffen. Sondern es geht darum, dass wir während des Studiums eine gewisse Ungerechtigkeit für Lehramtsstudenten für Grundschulen in Thüringen abschaffen,

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

da man nämlich überall bundesweit drei Fächer studiert, und in Thüringen sind es derzeit vier.

Außerdem wollte ich noch mal darauf hinweisen, dass es, glaube ich, nicht die letzte Gesetzesänderung zum Thema „Lehrerbildungsgesetz“ ist. Die FDP hat ein paar Punkte angesprochen, worüber wir reden können, was allerdings eine neue Gesetzesinitiative verlangt. Ich glaube auch, wir müssen noch mal mit Blick auf das Referendariat reden. In Thüringen haben die Grundschullehrer ein Jahr, wenn man es umrechnet eigentlich nur neun Mona

(Abg. Hoffmann)

te, ihr Referendariat. Mit Blick, was wir heute beschließen wollen, nämlich die A13 für alle Grundschullehrer, halte ich dies für äußerst gefährlich, wenn wir an diesem einen Jahr festhalten, denn alle anderen Schularten haben deutlich über ein Jahr – zwei Jahre, eineinhalb Jahre. Um die A13 nicht in Gefahr zu bringen, glaube ich, sollten wir relativ zügig dann erneut über das Lehrerbildungsgesetz beraten. Vielen Dank.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Ich habe jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten gesehen. Möchte die Landesregierung dazu sprechen? Nein. Gut, dann würden wir direkt in die Abstimmung kommen und zunächst in die Abstimmung zum Gesetz, direkt über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/1633 in zweiter Beratung. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP, der CDU in Teilen. Vielen Dank. Gegenstimmen? Das ist die Fraktion der AfD. Enthaltungen? Kann ich nicht erkennen. Damit ist das angenommen.