Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Für die Fraktion Die Linke bekommt Abgeordnete Karola Stange das Wort.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Frau Meißner, wir haben in dem zurückliegenden halben Jahr, in dem wir an diesem Gesetzentwurf gearbeitet haben, sicher so manche Gemeinsamkeit, was den Inhalt anbelangt, gefunden. Wir als Linke sind diejenigen, die schon viele Jahrzehnte an so einem Inhalt gearbeitet haben. Sie werden es mir verzeihen, aber ich hätte mir gewünscht, bereits im Jahr 2009 oder im Jahr 2014 eine Novelle des Thüringer Gleichstellungsgesetzes durch Sie, die damals tragende Regierungsfraktion, erleben zu dürfen. Da haben wir verschiedene Gesetzentwürfe eingebracht mit unterschiedlichen Akzenten, genau mit denen, die wir heute gemeinsam noch mal erarbeiten oder neu verabschieden. Da hätte ich mir genauso eine Rede, wie Sie gerade gehalten haben, gewünscht. Aber sei es drum, es geht heute darum, dass wir ein Gesetz, welches Rot-Rot-Grün vor gut eineinhalb Jahren auf den Weg gebracht hat und welches seit knapp einem Jahr wirkt, noch mal einer Analyse unterzogen haben und noch mal neue Inhalte auf den Weg bringen. Darum ist es natürlich selbstverständlich, dass wir als Linke gar nicht abgeneigt davon waren, die Stelle für Barrierefreiheit auch jetzt im Gesetz zu verankern, war sie doch schon in der Begründung zu dem ehemaligen Gesetzentwurf mit niedergeschrieben.
Wir wollen auch – und das sage ich eindeutig für meine Fraktion Die Linke –, dass der Beauftragte weitere Stärkung erhält und dass die kommunalen Beauftragten weiter gestärkt werden. An der Stelle möchte ich den Appell an die kreisfreien Städte und Landkreise, und hier ganz besonders an Frau Schweinsburg, die Präsidentin des Thüringischen Landkreistags, noch mal von diesem Pult aus rufen und sagen: Kümmern Sie sich darum, dass eine Vielzahl der Landkreise, die heute noch keine kommunalen Beauftragten haben, endlich diesen Weg gehen! Gelder haben wir als rot-rot-grüne Koalitionsfraktionen und als Landesregierung bereitgestellt, nur sind sie nicht abgerufen worden. Das, denke ich, ist ein Punkt, der wirklich kritisch noch mal an der Stelle geäußert werden muss.
Lassen Sie mich an der Stelle auch noch einmal die eingehenden Begründungen von Herrn Zippel, also die Beschlussempfehlung von Herrn Zippel in leichter oder einfacher Sprache, hier zum Anlass nehmen und einfach den Wunsch oder die Bitte äußern, dass man sich nicht nur zu einem Gesetzestext zum Thema „Inklusion“ bemüht, verständlich und in einfacher Sprache zu reden, sondern es sollte Anspruch aller Parlamentarier und der Landesregierung sein, das für alle Bürgerinnen und Bürger so zu formulieren, dass wir gemeinsam nach außen treten können und die Gesetzestexte, die wir verabschieden, auch erklären und nicht immer nur so in großen Sprechblasen arbeiten.
Ein letztes Thema, darauf will ich gern auch noch mal eingehen: Gleichzeitig zur Diskussion des Gesetzentwurfs wurde uns eine Petition übermittelt, die von betroffenen Eltern geschrieben worden ist, deren Kinder oder die selbst hörgeschädigt sind. Diesen Fauxpas in dem alten Gesetzestext haben wir geklärt, der Petition konnte mit der Verabschiedung des jetzigen Gesetzestextes abgeholfen werden und damit haben wir, glaube ich, zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen, sodass wir an dieser Stelle gute parlamentarische Arbeit geleistet haben.
Einen letzten Wunsch habe ich für das Jahr 2021: Wenn wir diesen Gesetzestext verabschieden, wenn wir am Montag den Landeshaushalt für 2021 auf den Weg gebracht haben, dann hätte ich gern, dass wir uns gemeinsam bei der Beratung für einen Haushalt 2022/2023 nicht nur um die Höherstufung der Besoldung des Behindertenbeauftragten kümmern, sondern dann hätte ich gern, dass wir uns gemeinsam einig sind, dass Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen auch angepasst werden müssen. Ich sage nur: Sinnesbehindertengeld. An der Stelle sollten wir dann auch 2021 und 2022 unsere Kraft auf dieses Thema richten. Danke schön.
Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, vielen Dank. Ich versuche mal, tatsächlich das zu tun, was Herr Blechschmidt vorhin angekün
digt hat, nämlich mich kurz zu halten. Denn meine Vorrednerinnen haben tatsächlich schon in aller Ausführlichkeit die Debattenlage dargestellt – von den letzten Legislaturen bis hin zur Kompromissfindung von Rot-Rot-Grün. Ich stelle unsere Abstimmung mal an den Anfang der Rede: Wir werden uns enthalten. Das hat einen einfachen Grund. Wir sind sehr zufrieden mit den Dingen, die hier als breiter Maßnahmenstrauß erreicht worden sind. Ich sage mal: Landesfachstelle für Barrierefreiheit, die Aufstockung der Mitgliederzahl des Landesbeirats auf 16, dass es jetzt eine Förderrichtlinie beim Sozialministerium gibt, eben auch für die Projekte der kommunalen Beauftragten oder der Beiräte.
Aber einen Punkt sehen wir eben kritisch, das ist tatsächlich das, was auch der Gemeinde- und Städtebund in seiner Stellungnahme angeführt hat, dass hier aus Sicht des Gemeinde- und Städtebunds eine Regelung, dass nämlich die Beauftragten zukünftig auch an den Sitzungen teilnehmen dürfen, und zwar auch an den Sitzungen, die nicht öffentlich sind, der ThürKO nicht entspricht. Das haben wir heute auch im Ausschuss so debattiert. Eine Position, dass das notwendig sei, kann man natürlich gern vertreten, aber der Kommentar ist – auf den hat man ja seitens des Gemeinde- und Städtebunds Bezug genommen – aus unserer Sicht recht eindeutig und insofern haben wir damit Bauchschmerzen. Das ist nicht viel, deswegen stimmen wir nicht dagegen, aber es ist eben nicht ganz unbedeutend, deswegen die Enthaltung. Insofern bleibt die Aufgabe gerade bei der Behindertenpolitik, dort besser zu werden.
Und eines möchte ich als Mitglied der Freien Demokraten hier doch sagen: Nicht alles, was gut ist und was behinderten Menschen hilft, muss teuer sein. Insofern bleibt auch das Auftrag an uns, kluge Politik zu gestalten. Vielen Dank.
Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer am Livestream! Zunächst bleibt festzuhalten – Herr Montag, Sie haben das gerade noch mal angezeigt und Frau Stange hat es auch schon angezeigt –, die Politik für Menschen mit Behinderungen von Menschen mit Behinderungen, aber auch am Ende hier im Parlament, ist mit dem heutigen Tag nicht abgeschlossen – im Gegenteil. Ich glau
be, wir haben im Rahmen der Debatte schon gesehen, dass einige Zukunftsaufgaben noch vor uns liegen, viel größere als nur die Frage der Besoldung von Beiräten und Beauftragten. Ich erinnere da an die Frage der Einheitlichkeit der Kinder- und Jugendhilfe und der Sozialhilfe für Kinder mit Behinderungen. Das steht alles noch vor uns. Aber ich will auch noch mal ganz grundsätzlich zum jetzigen Stand der Novellierung, der wir uns heute auch anschließen wollen, ein paar Worte verlieren.
Zum einen will ich deutlich machen, dass wir als SPD-Fraktion schon länger das Ziel einer inklusiven Gesellschaft verfolgen, in der alle Menschen selbstbestimmend und gleichberechtigt teilhaben können. Es ist nicht nur eine Teilnahme, es ist eine tatsächliche Teilhabe. Dazu gehört insbesondere, dass Menschen mit Behinderungen selbst ihre Interessen einbringen und vertreten können. Ich glaube, dass das mit dem jetzigen Gesetz und mit der Novellierung noch mal gestärkt wird. An dieser Stelle sei auch mal herzlich diesen Selbstvertretungsinstitutionen gedankt, den Menschen, die sich engagieren in ihren Selbstvertretungen und in ihren Beiräten, aber auch ganz speziell ein Dank an den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen.
Unser Grundsatz ist die Achtung der Einzigartigkeit eines jeden Menschen. Das muss man immer, glaube ich, ganz deutlich machen. Darum geht es. Es geht um die Einzigartigkeit des Menschen und die Akzeptanz dieser. Das beinhaltet insbesondere eine vollumfängliche Barrierefreiheit in analogen wie digitalen Belangen und Bereichen. Deswegen ist es an dieser Stelle auch gut, dass die Novellierung das mit aufnimmt und das auch erweitert. Deswegen haben wir uns auch der Debatte nicht verschlossen – im Gegenteil. Wir unterstützen die Einrichtung der Landesfachstelle Barrierefreiheit, weil wir davon ausgehen, dass sie mit Fachexpertise ausgestattet schnell und kompetent tatsächlich weiterhelfen kann. Gerade in Fragen von Barrierefreiheit und Barrierearmut zum Beispiel im digitalen Raum kann diese Expertise eine helfende Rolle für eine rechtskonforme Umsetzung einnehmen.
Des Weiteren haben wir redaktionelle Unklarheiten beseitigt. Ein größerer Abschnitt – Frau Stange hat es gerade schon erwähnt – ist eine Klarstellung für hör- oder sprachbehinderte Eltern. Besonders wichtig war es uns, die Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen auf kommunaler Ebene zu gewährleisten. In diesem Kontext gibt es nun für die Landkreise und kreisfreien Städte eine Verpflichtung, wobei es die Richtlinie – Herr Montag – jetzt schon gibt. Die ist nicht neu jetzt in der Gesetzesnovellierung.
Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen soll im Haushalt 2021 mit umfassenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden, sodass seine wachsenden Aufgaben, die Prüfungs- und Beratungstätigkeiten im Rahmen der Landesfachstelle für Barrierefreiheit, auch besser ausgeführt werden können. Ich habe es bereits im Juli-Plenum ausgeführt: Die Einstufung und Eingruppierung des Landesbeauftragten von einer A16 auf eine B3 hat im Rahmen der zu behandelnden Fragen im aktuellen Gesetzgebungsverfahren nicht unsere oberste Priorität. Wir tragen es aber als SPD mit, dass wir das jetzt auch umsetzen, als ein Zeichen und eine Würdigung des Amts, denn es ist eben auch ein Zeichen von uns, dass wir für die Sache kompromissbereit sind, und vor allem, dass die höhere Besoldung darauf abzielt, die Eingruppierung der Mitarbeiterinnen beim Landesbeauftragten insgesamt neu ordnen zu können und damit auch den Weg dauerhaft freizumachen, Fachexpertise auf höchstem Niveau dort zu ermöglichen.
Eine höhere Besoldung allein löst aber nicht die Herausforderungen, vor denen wir auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft stehen. Wir müssen umfassend das Bundesteilhabegesetz umsetzen. Das bedeutet insbesondere bei dem Stichwort „personenzentrierte Dienstleistungen“ den Umbau der sozialen Infrastruktur, die eben nicht nur allein darauf abzielt, Menschen mit Behinderungen vor Ort gute Teilhabemöglichkeiten zu ermöglichen, sondern weit darüber hinaus zu denken, wie man im Quartier soziale Dienstleistungen für alle, die Unterstützung benötigen, anbieten kann. All das muss vorangebracht und neu diskutiert werden.
Wir fordern weiterhin natürlich die inklusiven Bildungsangebote mit zugleich individueller Förderung, die konsequente Öffnung des Arbeitsmarkts für Menschen mit Behinderungen, wo dann das Ziel ist, möglichst viele Menschen eine sozialversicherungspflichte Beschäftigung anzubieten, und auch alternative Wohnkonzepte.
Sie sehen, eine große Palette an Aufgaben, die vor uns liegen, um den 400.000 Menschen, die in Thüringen von einer Behinderung betroffen sind, auch tatsächlich die besten Chancen zu geben, Gleichstellung und Gleichberechtigung zu leben. In diesem Sinne werden wir diesem Gesetzesvorhaben zustimmen. Vielen Dank.
Dann können wir zur Abstimmung schreiten und wir stimmen zunächst ab über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung in der Drucksache 7/2359. Wer möchte dafür stimmen, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der CDU, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich? Das sind die Fraktionen der FDP und der AfD. Damit ist die Beschlussempfehlung so angenommen.
Dann kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/1192. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der CDU, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? Die Fraktionen der AfD und der FDP. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung zu diesem Gesetzentwurf. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich, sich von seinen Plätzen zu erheben. Das sind die Fraktionen der CDU, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? Die Fraktionen der AfD und der FDP. Vielen Dank. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen und wir können diesen Tagesordnungspunkt schließen.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/1633 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport - Drucksache 7/2196 -
dazu: Zukunftsorientiere Lehrerbildung fördern, Innovationspotential im Schulwesen entfesseln Entschließungsantrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/2296 -
Das Wort erhält Abgeordneter Schaft zur Berichterstattung aus dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauerinnen am Live- stream, durch Beschluss des Landtags in seiner 26. Sitzung am 2. Oktober 2020 wurde der vorlie- gende Gesetzentwurf in der Drucksache 7/1633 zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen. Der Gesetzentwurf sieht die Anpassung der Bestimmungen des Lehrer/-innenbildungsgesetzes zur Erfüllung des sogenannten Mobilitätsbeschlusses der KMK vor. Im Rahmen der zum Wintersemester 2021 anstehenden Reakkreditierung des Studiengangs zum Grundschullehramt an der Universität Erfurt beabsichtigt diese, die strukturellen Vorgaben für das Studium entsprechend anzupassen. Hinzu kommt eine Erhöhung der bildungswissenschaftlichen Studienanteile, um den neuen Anforderungen in den Themenbereichen „Digitalisierung“, „Heterogenität“, „Inklusion“ und den Grundlagen der Förderdiagnostik Rechnung zu tragen.
Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat den vorliegenden Gesetzentwurf in seiner 11. Sitzung, in seiner 12. Sitzung und in der 15. Sitzung des Ausschusses beraten und ein schriftliches Anhörungsverfahren zum Gesetzentwurf durchgeführt. Es sind dem Ausschuss insgesamt 18 schriftliche Stellungnahmen zugegangen. Davon übten nur wenige Kritik. Insbesondere zwei Stellungnahmen übten Kritik am vorliegenden Gesetzentwurf und kritisierten im Wesentlichen die Anpassung der VierFach-Ausbildung zur Drei-Fach-Ausbildung mit Blick auf die Integration des Fachs Schulgarten in das Ausbildungsfach Heimat- und Sachkunde. In weiteren Stellungnahmen wurde darauf hingewiesen, dass die Erhöhung bildungswissenschaftlicher Inhalte sinnvoll ist, die Verdichtung von Studienin halten aber nicht zu einer Steigerung des Leistungsdrucks bei den Studierenden führen darf. Der überwiegende Teil der Anzuhörenden begrüßte aber den vorgelegten Gesetzentwurf ausdrücklich, um die Mobilität der Lehramtsstudierenden zu ver- bessen und Handlungsfelder wie Inklusion, Heterogenität und Digitalisierung im Unterricht und in den Ausbildungsinhalten stärken zu können.
In der Auswertung der Stellungnahmen kam der Ausschuss abschließend zu dem Ergebnis, dem Landtag mehrheitlich die Annahme des vorliegenden Gesetzentwurfs zu empfehlen. Vielen Dank.
Vielen Dank. Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung zu Ihrem Entschließungsantrag? Nein. Dann eröffne ich die Aussprache und für die Fraktion der FDP hat sich Abgeordnete Baum zu Wort gemeldet.
Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, zu dem Gesetzentwurf selbst hat der Kollege Schaft schon ausreichend ausgeführt, das muss ich nicht weiter erläutern. Wir begrüßen diese Initiative, tragen den Gesetzentwurf also in der Form auch mit, wir möchten sie aber auch zum Anlass nehmen, um noch mal genauer in Sachen Lehrerbildung hinzuschauen. Deswegen haben wir einen Entschließungsantrag eingebracht. Erlauben Sie mir, dass ich dazu ein paar Worte verliere – so viele sind es bei unserer Fraktion auch nicht.
Die Themen der Zukunft in der Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer betrifft natürlich – das haben wir auch in der ersten Debatte bereits gesagt – nicht nur das Grundschullehramt, sondern auch alle anderen Schularten. Das betrifft das Studium genauso wie das Referendariat, auch die Fortbildung und die Weiterbildung. Damit Schule relevant bleibt und den Schülerinnen und Schülern die Fähigkeiten vermittelt, die sie brauchen, um in der Welt von morgen und vor allem auch in der Welt von übermorgen klarzukommen, müssen die Lehrkräfte in ihrer professionellen Karriere mit diesen Themen auch aufwachsen und an den neuesten Entwicklungen dranbleiben. Sie müssen mit ihnen umgehen und sie in ihren Unterrichtsalltag einbinden können. Jetzt nicht unbedingt als besonderen Block, aber zumindest als Teil der Lebensrealitäten müssen sie mitgedacht und begriffen werden. Wir wollen, dass lebenslanges und zukunftsorientiertes Lernen im Schulsystem auch bei der Lehrerbildung angelegt ist.
Die Art, wie wir Schule denken, hat sich seit Generationen nicht grundlegend verändert. Wenn Sie sich vor Augen führen, wie ein Klassenzimmer aussah, in dem Sie gesessen haben, dann wird sich das wahrscheinlich nicht groß von dem unterscheiden, was Ihre Eltern noch vor Augen haben. Aber die Transformationen, die wir heute erleben, sind so grundlegend, dass sie sich auch auf Schule auswirken und dass sie sich auch auf Schule auswirken müssen. Deshalb brauchen wir Lehrkräfte, die diesen Prozess fachlich begleiten, kritisch hinterfragen und positiv steuern. Das tun sie schon heute mit hohem Engagement, aber es ist in dem System
Wir Freien Demokraten wollen, dass die Landesregierung sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht nur im Zusammenhang mit dem Grundschullehramt, sondern generell einmal anschaut und dahin gehend analysiert, wo überall Themen, die uns in Zukunft beschäftigen werden, verankert gehören. Vielleicht steht das Gesetz einer Transformation der Lehrerbildung auch gar nicht überall entgegen und man kann ziemlich einfach abbilden, was schon Praxis ist. Die Uni Jena plant, ebenfalls die bildungswissenschaftlichen Inhalte zu erweitern und der Regelschulausbildung ein ähnliches Update zu verpassen. Solche Initiativen müssen systematisch unterstützt werden und sich im gesamten Bereich der Lehrerbildung konsistent auch abbilden lassen.
Für uns Freie Demokraten heißt beste Bildung eben auch beste Bildung für unsere Lehrerinnen und Lehrer.