Protocol of the Session on December 18, 2020

Was wir aber gemacht haben, ist, dass wir gesagt haben, wir wollen über die Aufträge, die wir heute formulieren, im Landtag erneut zur Hälfte der nächsten Wahlperiode mit der Landesregierung debattieren, welche Zwischenergebnisse erzielt wurden und wo möglicherweise durch neue Parlamentsbeschlüsse noch einmal nachjustiert werden soll. Wir werben dafür, dass man genau dieses Prinzip so macht, dass Landtage selbstbewusst nach ihren eigenen Rechten greifen,

(Beifall CDU)

dass sie ihre eigenen Rechte selbstbewusst formulieren und den Landesregierungen Aufträge mitgeben, die die Landesregierungen zu erfüllen haben und durch die sie sich in der Öffentlichkeit dem Parlament gegenüber auch rechtfertigen und der Debatte stellen. Wenn wir das schaffen, dann können wir diesem Prinzip von der Notariatsfunktion, die Parlamentarier für Staatsverträge haben, auch ein neues Gewicht verleihen und diese Notariatsfunktion natürlich nicht abschaffen, wohl aber vorher den Auftrag des Parlaments selbstbewusst mitnehmen und dann einem Staatsvertrag zustimmen, der die Aufträge des Parlaments enthält. Und dieser Qualitätssprung sollte eigentlich Ausgangspunkt aus der Debatte sein, die wir jetzt in anderen Landtagen, aber eben auch gerade bei den Kollegen in Sachsen-Anhalt gesehen haben. Deswegen: das Prinzip umkehren und dadurch neu machen und die Debatte auf einen anderen Punkt bringen.

Und sie ist auch notwendig – und das will ich gern noch mal sagen –, weil wir natürlich gerade als Vertreter aus dem Freistaat Thüringen sehen, dass die Repräsentanz in den Gremien – mein Kollege Kellner hat es gesagt –, dass die Repräsentanz der Gemeinschaftseinrichtungen in den neuen Ländern, dass die Repräsentanz in den Führungsetagen bei ARD, ZDF und Deutschlandfunk natürlich aus unseren Regionen arg schmal ist. Wir müssen mit der Lupe suchen, damit wir Führungskräfte finden, wir müssen mit der Lupe suchen, damit es bei uns Gemeinschaftseinrichtungen gibt, wir müssen auch mit der Lupe manchmal danach suchen, ob der Osten so im Programm widergespiegelt wird, wie wir uns das vorstellen. Aber all das – die Frage von Programmkritik, die Frage von Strukturen, aber auch die Frage von Repräsentanz der verschiedenen Regionen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk – ist losgelöst von der Frage, über die wir heute zu entscheiden haben, wie dieser Rundfunkstaatsvertrag – dieser Medienänderungsstaatsvertrag – abzustimmen ist. Es ist so eine davon losgelöste Debatte. Sie wird natürlich gemeinsam geführt, aber die

(Abg. Marx)

se Frage, miteinander so aufzuteilen und so zu ordnen, das ist die Aufgabe.

Und wir müssen aus unseren Regionen – aus Mitteldeutschland, aber auch aus Thüringen – heraus unser Wort machen, dass wir eine andere Repräsentanz im öffentlich-rechtlichen Rundfunk sehen. Wir haben gerade vor wenigen Tagen im MDRRundfunkrat über einen neuen Programmdirektor in Leipzig abgestimmt. Natürlich ist ein hoch angesehener, hoch qualifizierter Printjournalist jetzt mit der Aufgabe betraut worden – selbstredend, da gibt es gar nichts zu rütteln, das ist ein Fachmann und er kennt sich aus, er ist auch jemand, wahrscheinlich noch eine Nummer zu groß für den MDR und für die Funktion, die er jetzt ausfüllt.

Aber wenn wir ehrlich sind: Vorher war der Programmdirektor einer aus Sachsen, der ist nicht mehr im Amt, die Hintergründe sind vielfältig. Und dann kommt der Nachfolger nicht aus den neuen Ländern. Und ich finde, wenn wir einerseits 30 Jahre Deutsche Einheit feiern, darüber reden, wie können wir selbstbewusst die Einheit weiter ausgestalten, darüber berichten, und zwar nicht nur über die Fragen, die sozusagen immer die großen Schlagzeilen füllen, wenn man über den Osten berichtet, sondern auch selbstbewusst das Leben und die Gesellschaft im Programm widerspiegeln, dann geht das natürlich auch manchmal leichter, wenn an den entscheidenden Stellen Leute sitzen, die auch hier sozialisiert sind, weil sie schon seit Jahrzehnten hier leben, weil sie sogar hier geboren sind und weil sie aus der Sozialisierung heraus, aus dem Freundeskreis, aus der Nachbarschaft, aus dem Kollegenkreis, aus dem Blick auf das Leben auch sehen, wie dieses Land tickt und wie die Menschen ticken.

Dann redet man nicht über die Leute, sondern man kann aus dem Leben heraus auch Programm gestalten. Wir wünschen uns, dass sich das auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk widerspiegelt. Dafür hat er Kraft, dafür hat er Budget und dafür hat er auch die Ressourcen, und wenn er dann noch seine Ressourcen ein Stück neu ordnet und wir vielleicht nicht bei jedem internationalen Sportrechtewettbewerb mit einsteigen und dort die Gelder lassen, sondern noch mehr in die Programmqualität stecken und auch dort investieren können, dann hat die ganze Debatte auch einen Sinn.

Und die zu führen bis zum nächsten Medienänderungsstaatsvertrag, dafür haben wir jetzt vier Jahre Zeit. Diese Debatte sollte als Anstoß dafür genommen werden. Es ist ein bisschen weniger Zeit, das stimmt allerdings, aber es ist ein längerer Zeitraum als von der Vorlage des ausgehandelten Staatsvertrags bis zur Abstimmung zum Staatsvertrag und

dieser größere Zeitraum sollte genutzt werden. Das muss Ausgangspunkt für diese Debatte sein, neben der Zustimmung heute: den Auftrag formulieren, hier die Debatte in den Landtag ziehen, mit den Aufträgen die Regierung ausstatten und dann hoffentlich mit guten Ergebnissen zurückkommen, damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk gestärkt wird, damit er eine größere Qualität entfaltet und wir nicht die Debatten führen müssen, dass es da um Abschaffung geht. Ich teile diesen Anspruch ausdrücklich nicht. Wir brauchen diesen öffentlichrechtlichen Rundfunk, wir brauchen seine Qualität, wir brauchen seine Fachlichkeit.

(Beifall CDU)

Alle brauchen auch den Qualitätswettbewerb mit den Privaten und diesem Qualitätswettbewerb, dem müssen wir uns stellen, und wenn er dann noch besser ist, weil er ein starkes Budget hat, dann umso besser und dann wissen auch die Leute, dass dieses Geld, was sie zahlen müssen, auch diesen Qualitätsanspruch zurück nach Hause in die heimische Wohnstube bringt, und darauf kommt es schlussendlich an. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Mohring. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich Kollegin Henfling zu Wort gemeldet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Präsident, ganz so diplomatisch wie bei meiner Koalitionskollegin wird es bei mir nicht, aber das wird jetzt wahrscheinlich niemanden verwundern.

Ich bin zumindest der CDU dahin gehend dankbar, dass sie es heute geschafft hat, sich nach langem Um-den-heißen-Brei-Reden zumindest klar zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu bekennen. Ich muss sagen, das hat mir in den letzten drei Monaten in dieser Deutlichkeit hier tatsächlich gefehlt. Allerdings teile ich viele Teile ihrer Analyse schlicht und ergreifend nicht. Ich muss ganz ehrlich sagen, es ist zwar nett, dass Herr Mohring hier nach vorn kommt und nach langer Zeit auch mal wieder das Wort ergreift, nichtsdestotrotz hätten Sie in den letzten Jahren mehrfach die Möglichkeit gehabt, diese Reformvorschläge, die Sie heute hier aufs Tablett bringen, tatsächlich auch in diesem Landtag zu machen. Das haben Sie nicht getan, und das ist

(Abg. Mohring)

übrigens der Unterschied zu den Koalitionsfraktionen. Wir befinden uns seit vielen Jahren in der Diskussion um eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Sie haben anscheinend erst mit der Erhöhung des Rundfunkbeitrags angefangen, darüber nachzudenken, und das führt mich schon zu der Erkenntnis, dass es Ihnen hier vielleicht an der einen oder anderen Stelle nicht ganz ehrlich um eine Reform geht, sondern dass Sie natürlich hier in einem Fahrwasser schwimmen, das es Ihrer Wählerschaft vielleicht ein bisschen schwierig macht, nach rechts abzudriften.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Was ich auch ein bisschen witzig finde, ist, dass Mike Mohring sich hier vorstellt und anfängt, quasi für eine Ostquote zu reden; das bringt ganz neue Debattenräume, die hier eröffnet werden. Vielleicht können Sie sich dann auch endlich für eine Frauenquote erwärmen. Das wäre vielleicht eine interessante Sache, die wir auch einmal gemeinsam diskutieren können.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zur AfD ist, glaube ich, nicht mehr viel zu sagen an dieser Stelle. Wir alle wissen, wo die AfD hinwill und dass sie hier ganz klar gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk steht. Sie redet von einem Grundfunk, meinen tut sie aber im Prinzip die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, weil sie ihm die finanzielle Grundlage entziehen will. Das ist nicht debattenwürdig und spricht einfach nur an dieser Stelle vor allen Dingen gegen die AfD.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem heute hier vorliegenden Ersten Medienänderungsstaatsvertrag wird die erste Erhöhung des Rundfunkbeitrags seit 2009 vorgenommen. Die 86 Cent Erhöhung haben in Deutschland sehr hohe Wellen geschlagen. 86 Cent haben gezeigt, wie schwer es der CDU fällt, sich von der AfD abzugrenzen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Immerhin haben früher dafür 30 Silberlinge gereicht.

(Unruhe CDU)

Das war ein Test für die Bibelfestigkeit der CDU, aber es hat ganz gut funktioniert. Herzlichen Glückwunsch.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Ja, ja, mit Silberlingen kennen Sie sich aus!)

(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Unwür- dig!)

Die Frage der Rechtmäßigkeit der Beitragserhöhung führte Sachsen-Anhalt an den Rand einer Regierungskrise, die nur mit Mühe abgewendet werden konnte.

(Unruhe im Hause)

Ich bitte doch wieder um etwas Ruhe im Haus.

Dieses Abwenden haben vor allen Dingen auch unsere Grünen-Kolleginnen und -kollegen dort mitgetragen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es zieht jetzt eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht nach sich.

Der Argumentation der Rundfunkanstalten kann man sich nicht ganz verschließen. Dazu muss man sich die Verfassungsurteile ins Gedächtnis rufen. Kern des Beitragsgedankens ist die finanzielle und damit auch politische Unabhängigkeit der Rundfunkanstalten. Ein hohes Gut, das mehrfach vom Verfassungsgericht gestärkt und konkretisiert wurde. Für die Festsetzung des Beitrags wurde ein Verfahren ermittelt, das demokratisch und unabhängig ist. Der Staatsvertrag nimmt die Beitragsempfehlung der KEF – Kollege Blechschmidt hat das hier deutlich beschrieben – auf und regelt die Beitragsverteilung innerhalb der Sendeanstalten neu. Es ist eben nicht so, dass die Finanzbedarfe der Rundfunkanstalten einfach so durchgereicht werden. Die KEF prüft, ermittelt Einsparpotenziale und mindert die Anmeldungen der Rundfunkanstalten dementsprechend. Hier sind sie zu dem Ergebnis gekommen, dass die Beitragserhöhung angemessen ist. Und wenn man es mal ganz objektiv betrachtet, ist eben nach elf Jahren schon allein durch den Inflationsausgleich diese Erhöhung notwendig.

Es ist völlig klar, dass es bei diesen Summen einer Kontrollinstanz bedarf. Das ist die Aufgabe der KEF und der kommt sie auch nach. Alles andere wäre eine Finanzierung über Steuern und damit eine direkte Abhängigkeit vom Staat. Niemand will einen Staatsfunk mit Ausnahme der AfD, die genau dieses Modell mehrfach hier im Landtag gefordert hat und es auch in ihrem Antrag wieder fordert. Allen anderen ist klar, der Rundfunkbeitrag macht es möglich, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen ein Programm anbieten kann, das den verfassungsrechtlichen Anforderungen gegenständlicher

und meinungsmäßiger Vielfalt entspricht. Die Eigenschaften und Aufgaben des Rundfunks ergeben sich nicht aus einer einfachgesetzlichen Ausgestaltung, sondern aus ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Rundfunkfreiheit, die in Artikel 5 Abs. 1 des Grundgesetzes festgehalten ist. Diese Urteile weisen ausdrücklich aus, dass der Öffentlich-Rechtliche zukunftsfähig aufgestellt werden muss, um den Erfordernissen sich ändernder Gesellschaftszustände gerecht zu werden. Damit werden auch rundfunkähnliche Kommunikationsdienste in den Rundfunkbegriff aufgenommen und damit auch ganz explizit Online-Angebote. Die Aufgabendefinition des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bestimmt also seine Struktur.

Herr Kellner, natürlich können Sie sich hier hinstellen und sagen, der muss digitaler werden. Aber vielleicht haben Sie auch mal darüber nachgedacht, dass genau das eventuell in Zukunft mehr Geld kosten könnte, wenn er digitaler wird. Es ist jedoch völlig klar, dass es Reformnotwendigkeiten im öffentlichen Rundfunk gibt. Das hat auch niemand hier jemals bestritten. Dies an die Beitragserhöhung zu knüpfen, ist allerdings nicht nur unzulässig, wer das tut, entlarvt sich, ehrlich gesagt, seiner medienpolitischen Unbedarftheit, denn erstens trifft eine bockige Verweigerung der KEF-Empfehlung nicht die großen Strukturen, sondern eben direkt die Produktion, das heißt die selbstständigen Technikerinnen, die einzelnen Produzentinnen und Journalistinnen. Die Strukturdebatte muss unter anderen Rahmenbedingungen geführt werden. Ich habe Mike Mohring so verstanden – das ist jetzt die positive Interpretation –, dass er das hier auch sagen wollte.

Eine weitere bockige Verweigerung der KEF-Empfehlung beschädigt außerdem das demokratische Verfahren. Die Festsetzung des Rundfunkbeitrags soll eben in größtmöglicher Staatsferne erfolgen und jede politische Instrumentalisierung des Rundfunkbeitrags soll ausgeschlossen werden. Dafür sind den Länderparlamenten, die die Staatsverträge in Länderrecht umsetzen sollen, enge verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt. Eine Abweichung von der KEF-Empfehlung ist eigentlich nur im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit und bei Einschränkung der Freiheit des Informationszugangs gerechtfertigt. Beide Fälle liegen hier nicht vor.

Die Strukturreformdebatte muss geführt werden. Wir haben im Entschließungsantrag von Rot-RotGrün einige unserer Kritikpunkte herausgearbeitet. Die Frage der Repräsentanz ostdeutscher Themen, der Problemlagen der Ausstellungs- und Vergütungsmodalitäten besonders in den ostdeutschen Bundesländern und der effektiven Aufstellung der

Sendeanstalten sind gewichtige Prüfkriterien – das will ich gar nicht bestreiten –, die wir angehen wollen.

Dieser Antrag wurde bereits im September den Kolleginnen der CDU zugeleitet. Wir haben bis jetzt keine Antwort oder Auseinandersetzung dazu erhalten, einfach nichts. Wobei das nicht ganz stimmt. Der jetzt vorgelegte Entschließungsantrag der CDU wurde zu drei Vierteln schön von uns abgeschrieben. Sogar die Reihung der Inhalte wurde zum großen Teil übernommen. Da wird Herr Kellner glatt zum Guttenberg.

Seit einem Vierteljahr diskutieren wir die Rundfunkbeitragserhöhung. Die CDU hat es bis zuletzt nicht geschafft, sich hier klar zu positionieren. Im Ausschuss fährt sie dumpfe Verzögerung. Sie beantragen eine Anhörung, ohne an einer Stelle im Ausschuss diese dann auch auszuwerten. In der letzten regulären Sitzung wollten Sie nicht abstimmen, weil Sie sich immer noch keine Meinung bilden konnten – und das innerhalb von drei Monaten nicht. Außer netten Bekenntnissen habe ich hier von der CDU tatsächlich nichts gesehen. Im Sonderausschuss, der extra auf Wunsch der CDU dafür einberufen wurde, hat die CDU exakt nichts gesagt, kein einziges Wort – nada –, auch nicht zu unserem Antrag, gar nichts.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Jetzt, kurz vor knapp, legen Sie einen Antrag vor, der zum einen einfach abgeschrieben ist und zum anderen sich in dem Fall der Diskussion verweigert. Was ist das für ein Politikstil? Das frage ich mich ganz ehrlich.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und dann stellt sich Herr Mohring hier hin und will aber gleichzeitig dafür sorgen, dass wir im Parlament demnächst vorab über Staatsverträge diskutieren. Ich frage mich, wie das in dem Schneckentempo, in dem Sie in der CDU-Fraktion Meinungsbildungsprozesse an den Tag legen, ernsthaft funktionieren soll.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben zum Thema „öffentlich-rechtlicher Rundfunk“ mit Ihrem Vorgänger, Herr Kellner, eine sehr sachorientierte und ehrliche Arbeitsweise gehabt. Da waren wir ziemlich verwöhnt. Ich wünsche mir, dass wir wieder dahin zurückkommen. Ihre ganze Taktik im Ausschuss zielt aus meiner Perspektive nur darauf ab, die Entscheidung in Sachsen-Anhalt abzuwarten und Ihre Kollegen dort ein Stück weit die Drecksarbeit machen zu lassen. Das, finde ich, ist an Dreistigkeit wirklich nicht zu überbieten.