Protocol of the Session on December 18, 2020

(Beifall FDP)

Vielen Dank. Wir befinden uns also in der Aussprache zur Drucksache. Herr Abgeordneter Blechschmidt hat sich zu Wort gemeldet. Bitte schön.

Danke, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren! Kollege Montag, ja, in der Vorbereitung der PGFs haben Sie dieselbe Argumentation verwendet und ich will auch gar nicht gegen Ihre Argumentation reden, sondern gegen die Schlussfolgerung,

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten - Drucksache 7/2334 -

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat Frau Abgeordnete Tasch zur Berichterstattung aus dem Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten. Bitte schön, Frau Abgeordnete Tasch.

Danke schön, Frau Präsidentin. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, durch Beschluss des Landtags in seiner 6. Sitzung vom 31. Januar 2020 wurde der Gesetzentwurf, Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes, an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten – federführend – sowie den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz überwiesen. Der federführende Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hat den Gesetzentwurf in seiner 2. Sitzung am 20. Februar 2020, in seiner 4. Sitzung am 3. Juni 2020, in seiner 5. Sitzung am 2. Juli 2020, in seiner 6. Sitzung am 17. September 2020, in seiner 7. Sitzung am 15. Oktober 2020, in seiner 8. Sitzung am 26. November 2020 und in seiner 9. Sitzung am 9. Dezember 2020 beraten. Der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hat in seiner 8. Sitzung am 26. November 2020 eine mündliche Anhörung und zudem eine umfangreiche schriftliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt.

Der Gesetzentwurf war ebenfalls Gegenstand einer Online-Diskussion gemäß § 96 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung. Im Rahmen dieser Online-Diskussion sind insgesamt 159 Beiträge eingegangen. Dies entspricht der höchsten Beteiligungsquote, die eine Online-Diskussion seit Bestehen des Forums je erreicht hat. Das Diskussionsklima war von Sachlichkeit geprägt. Kein Beitrag musste wegen Verletzung der Benutzerregeln zurückgewiesen werden. Mehrere Nutzer verwiesen auf ein Zitat von Reinhold Messner: „Alternative Energiegewinnung ist unsinnig, wenn sie genau das zerstört, was man eigentlich durch sie bewahren will: die Natur.“ Auffällig war auch der rege Austausch der Bürgerinnen und Bürger untereinander durch gegenseitige Bezugnahme und Erwiderung auf die Beiträge anderer Nutzer. Zum Teil wurde auch ein Dank an alle Diskussionsteilnehmer für die umfangreichen Beiträge und deren fachliche und inhaltliche Qualität ausgesprochen. Einige Nutzerinnen und Nutzer bedanken sich zudem für die Möglichkeit zur Meinungsäußerung über das Instrument des Online-Diskussions

(Abg. Blechschmidt)

die Sie daraus ziehen. Mitnichten entzieht sich da- mit die Landesregierung der Debatte hier, sondern es geht um Reden zu inhaltlichen Fragen, Einbringungen etc. pp. Da würde sie uns zeitlich entgegenkommen, um zu sagen: Hier Leute, das sind Fragen, wie wir das formal halten würden. Eine Debatte zum Inhalt kann die Landesregierung jederzeit führen. Also ich rede gegen die Schlussfolgerung, die Sie hier auf den Tisch legen. Und der letzte Satz war so ein Versuch, die Kurve zu bekommen, die Bitte an die Landesregierung, möglichst wenig Gebrauch davon zu machen. Sie wissen selbst, die Landesregierung kann sich jederzeit in die Debatte einbringen, kann jederzeit ihre Position kundtun und kann jederzeit auf Argumente hier aus dem Plenum reagieren. Demzufolge bitte ich um Zustimmung zum Antrag. Danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gibt es weitere Wortmeldungen zu diesem Tages- ordnungspunkt? Das kann ich nicht erkennen. Dann schließe ich die Aussprache und entschuldige mich für das Versäumnis, es auch so zu benennen. Dann geht es jetzt um die Abstimmung über den Antrag der Fraktion Die Linke in der Drucksache 7/2360. Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und CDU. Wer ist gegen den Antrag? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der FDP. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Damit haben wir die Zweidrittelmehrheit erreicht und für heute und Montag die Geschäftsordnung gemäß der Drucksache 7/2360 geändert.

Sehr geehrte Damen und Herren, der Einfachheit halber setze ich in der Tagesordnung so fort, wie wir sie ursprünglich nummeriert haben, es sei denn, es ergibt sich jetzt hier Widerspruch. Das würde also bedeuten, dass ich jetzt den Tagesordnungspunkt ehemals 1 trotzdem als 1 hier aufrufe. Ist das für Sie in Ordnung? Gibt es Widerspruch? Das kann ich nicht sehen. Dann behalten wir die Nummerierung so bei und ich rufe auf den Tages- ordnungspunkt 1

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der FDP und der CDU - Drucksache 7/62 - Neufassung -

forums. Mit insgesamt 151 von 159 Beiträgen hat sich die weit größere Mehrheit für den Gesetzentwurf der Fraktionen der FDP und CDU und damit ein Verbot von Windkraftanlagen im Wald ausgesprochen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der federführende Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hat in seiner 9. Sitzung am 9. Dezember empfohlen, den Gesetzentwurf mit den Änderungen anzunehmen, die aus der Vorlage 7/1381 ersichtlich sind. Der mitberatende Umweltausschuss hat sich in seiner Sitzung am 16. Dezember 2020 dieser Beschlussempfehlung angeschlossen. Die Beschlussempfehlung hat die Drucksachennummer 7/2334. Ich bitte um Annahme.

Zum Schluss möchte ich mich besonders auch bei den Kollegen des Infrastrukturausschusses bedanken. Wir haben dieses Thema achtmal beraten – ein emotionales Thema. Aber wir haben die Diskussion in unserem Ausschuss immer sehr sachlich geführt. Herzlichen Dank dafür.

(Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Liebscher für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, im Januar dieses Jahres, als wir die Vorlage erstmals hier im Plenum beraten haben, hatte ich den Kollegen von CDU und FDP noch attestiert, sie seien wohl noch im Wahlkampfmodus, weil sie sich dem Thema nach unserer Auffassung nicht mit der gebotenen Sachlichkeit widmen. Heute ist die Vorlage wieder im Plenum und es scheint so, dass sich genannte Fraktionen schon wieder im Wahlkampf befinden, denn an der Befassung mit dem Thema hat sich nach unserer Auffassung nichts geändert. Die Landtagswahl im April wirft ihre Schatten voraus.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es bleibt dabei und das haben auch die Anhörungen gezeigt, die wir in diesem Jahr durchgeführt haben: Den Eindruck erwecken zu wollen, an jeder Ecke drohe der Neubau eines Windrads und die Rodung des Thüringer Walds stehe zu diesem Zwecke unmittelbar bevor, ist unredlich. Wir haben in der Anhörung gehört: Waldfläche in Thüringen sind 550.000 Hektar, Kalamitätsflächen über 100.000 Hektar und für den Bau von Windrädern benötigt werden 50 Hekt

ar. Das ist eine Zahlenfolge, die zeigt, wie viel Emotion – Frau Tasch hat es schon angesprochen – in dieser Debatte dabei ist und oft den Zugang zu einer sachlichen Debatte erschwert. Am Ende geht es darum – und das habe ich im Januar auch schon aufgeführt –, wie wir eine verlässliche Versorgung mit sauberer Energie in Thüringen in Zukunft sicherstellen wollen. Im Bund haben wir gemeinsam mit der CDU den Atomausstieg beschlossen, den Kohleausstieg beschlossen, umfangreiche Klimaschutzmaßnahmen verabredet. Und auch internationale Vereinbarungen sind wir eingegangen: Bis 2030 sollen 65 Prozent des Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Die übergeordnete Frage ist also, womit wir denn zukünftig den Energiebedarf hier in Thüringen für die Bevölkerung, aber eben auch für die Wirtschaft, sicherstellen wollen. Da hätte mich doch auch mal die Antwort der CDU, die sich immer an der Seite der Unternehmen in diesem Land wähnt, interessiert, denn Energie aus anderen Ländern wollen Sie ja wohl auch nicht dauerhaft importieren, denn gegen Leitungsbau haben Sie sich ja auch deutlich positioniert. Das ist also alles zusammen betrachtet „Wasch‘ mich, aber mach‘ mich nicht nass!“ vom Feinsten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir von der SPD lehnen diesen Antrag gemeinsam mit den Linken und Grünen inhaltlich ab. Ich will das noch mal benennen: Der Antrag bremst die Energiewende aus. Er gefährdet die Erreichung der Klimaziele. Er sorgt dafür – und das ist ja die eigentliche Krux, die Ihnen auch nicht entgangen sein dürfte –, dass wir 120 zusätzliche Standorte für Windräder im Offenland finden müssen. Wie gehen Sie denn dann mit den Bürgerinitiativen um, die sich dagegen formieren? Darauf bin ich auch gespannt. Und er macht darüber hinaus auch die Arbeit der Regionalen Planungsgemeinschaften von mehreren Jahren obsolet, die sich eben genau mit dieser Frage, wo die Windräder stehen sollen, befasst haben.

Wir werden dem Gesetzentwurf heute als SPD dennoch zustimmen, aber einzig und allein aus dem Grund, weil die CDU-Fraktion an diese Änderung des Waldgesetzes ihre Zustimmung zum Landeshaushalt 2021 geknüpft hat. Natürlich ist uns der Landeshaushalt ein wichtiges Anliegen und wir stimmen da halt jetzt zu, obwohl wir dem inhaltlich nicht entsprechen. So werden das wohl auch die Fraktionen von den Linken und Grünen tun. Wir werden aber künftig immer wieder darauf hinweisen, dass die CDU in Thüringen die Hauptverantwortliche dafür ist, dass der Druck, im Offenland zusätzliche Windenergieanlagen aufstellen zu müssen, durch dieses Gesetz massiv zugenommen hat.

(Abg. Tasch)

In meinen Augen erringen Sie hier einen Pyrrhussieg. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Henke für die AfDFraktion.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Abgeordnete, werte Gäste, ich bin etwas verwundert, dass der zuständige Ressortminister heute nicht da ist und auch aus dem Ministerium niemand da ist. Bei diesem wichtigen Gesetz hätte ich zumindest erwartet, …

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Hier sitzt der Staatssekretär!)

Okay, dann entschuldigen Sie, aber dass zumindest der Minister nicht da ist bei diesem wichtigen Gesetz, das ist natürlich bezeichnend.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Das ist Teil der Absprache! Der Minister sitzt im Bundesrat!)

Was lange währt, wird endlich gut. Das könnte man zumindest im ersten Moment in der ersten Beratung dieser Drucksache sagen: Eifrig und emotional wurde darum gestritten. Durch die rot-rot-grüne Landesregierung wurde die Frage aufgeworfen, ob dieses Gesetz nicht einen unzulässigen Eingriff in die Eigentumsrechte darstellt. Und ein linker Forstminister sprang sogar für die geschäftlichen Interessen adliger Großgrundbesitzer in die Bresche, das muss man sich mal überlegen.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Neiddebatte!)

Noch am 22. August titelte der MDR: „Verbot von Windrädern im Wald in Thüringen wenig realistisch“. Hört, hört. Ein von den Minderheitsfraktionen in Auftrag gegebenes Gutachten sollte die Beratung im Ausschuss verzögern und ein von diesen Fraktionen beauftragter Sachverständiger zweifelte sogar die Kompetenz des Landtags an, obwohl derartige Gesetze in anderen Bundesländern bereits seit Jahren zum Alltag gehören, so zum Beispiel auch in Sachsen-Anhalt unter einer grünen Forstministerin.

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Freie Rede!)

Doch trotz all dieser Hindernisse können wir heute diesen Entwurf beschließen, denn im Anhörungsverfahren sowie im Online-Diskussionsforum des

Landtags, aber auch in zahlreichen Gesprächen hat sich eine enorme Mehrheit der Gutachter und sehr vieler Bürger im Land für den Gesetzentwurf und damit für ein Verbot von Windkraftanlagen in unseren Wäldern ausgesprochen.

(Beifall AfD)

Große Teile der Thüringer Bevölkerung stellen nämlich den Schutz und die Bewahrung unserer wertvollen Kulturlandschaft über wirtschaftliche Einzelinteressen und über die utopischen Ausbauziele für Windkraftanlagen der Landesregierung. Und das ist auch gut so, meine Damen und Herren.

(Beifall AfD)

Doch nicht nur deshalb werden wir dem Gesetzentwurf der FDP und CDU zustimmen. Ein Bau von Windkraftanlagen in Waldgebieten hätte nach unserer Überzeugung massive negative Auswirkungen auf viele Tierarten im Wald und den Wald selbst. Nicht nur Fledermäuse, sondern viele Insekten und Waldvögel wären unmittelbar betroffen. Für die Zugangswege müssen Schneisen in den Wald geschlagen werden, welche wiederum Stürmen Angriffsflächen bieten.

(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist alles längst widerlegt!)

Geschlossene Baumflächen gestatten jedoch Schutz vor Sturmschäden und wirken sich auch positiv auf den Wasserhaushalt aus. Riesige Betonfundamente von Windkraftanlagen haben deshalb im Wald nichts zu suchen.

(Beifall AfD)

Keinesfalls darf daher der Bau von Windkraftanlagen in Wäldern die bisher getroffenen Naturschutzmaßnahmen zunichtemachen. Gleichzeitig stehen wir für eine zuverlässige, günstige und grundlastfähige Stromversorgung – alles Dinge, die Windkraftanlagen nicht wirklich leisten können.

(Beifall AfD)

Vielmehr sind sie und das dazugehörige EEG einer der Gründe für immer höhere Stromrechnungen beim Bürger. Damit muss endlich Schluss sein – auch deshalb ein klares Ja zu diesem Gesetzentwurf.

(Beifall AfD)

Leider wird dies alles durch die geplante Evaluierung wieder aufs Spiel gesetzt – wobei ich mich sehr gewundert habe, dass wir das wieder so nebenbei als Tischvorlage auf den Tisch bekommen haben. Um es deutlich zu sagen: Wir halten die bis zum 31.12.2023 geplante Evaluierung über eine notwendige Anpassung oder einen Änderungsbe

(Abg. Liebscher)