Protocol of the Session on December 18, 2020

Das Problem für den Beitragszahler ist auch nicht der Aufschlag von 86 Cent, sondern die 1.750 Cent davor. Betrachten wir doch lieber die absoluten Zahlen, dann wird es anschaulicher. Wir sprechen hier über 8 Milliarden Euro Beitragsservice, der jetzt um weitere knapp 400 Millionen Euro erhöht werden soll. An dieser Stelle fragt sich der Bürger berechtigterweise: Was bekomme ich eigentlich für diesen unglaublichen Geldberg? Und genau jetzt wird es dünn. Lassen Sie mich kurz einige Themenkreise anschneiden.

Erstens, die Qualität des Programms: Was bekommen wir für unser Geld zu sehen? Journalismus findet in der Hauptsendezeit zwischen 20.00 Uhr und 23.00 Uhr immer seltener statt. Die Politikmagazine wurden von 45 Minuten auf 30 Minuten eingedampft. Dokumentationen und Reportagen werden in die bekannten Spartenkanäle gedrängt. Die Quasselformate wie Illner, Maischberger, Plasberg, Will oder Lanz nehmen immer mehr Sendezeit ein und man sieht dort die ewig gleichen Gäste. Auch Ihnen dürfte es doch auffallen, dass Robert Habeck, Annalena Baerbock und ein Karl Lauterbach mittlerweile ihren Hauptwohnsitz in Fernsehstudios anmelden könnten,

(Beifall AfD)

weil sie dort mehr Zeit verbringen als in den Parlamenten. Auch die Übertragung von Sportgroßereignissen kann nicht Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sein. Es gibt keinen Grund, warum Länderspiele, Bundesliga oder Olympia nicht von privaten Anbietern übertragen werden können. Es ist den Beitragszahlern nicht zuzumuten, die Millionengehälter von Fußballspielern zu finanzieren.

(Beifall AfD)

Es dominiert schlichtweg triviale Unterhaltung. Das könnten die Privaten besser und es sollte auch nicht die Aufgabe eines öffentlichen Qualitätsprogramms sein. Die Studie „Deutschland – DokuLand“ der AG DOK stellte für 2017 fest, dass lediglich 2,5 Prozent des Gesamtvolums an Sendestunden aus neu produzierten Dokumentationen bestand. Ausgehend von einer Sendezeit von 45 Minuten bedeutet das noch nicht einmal eine Sendung pro Tag pro Sender. Unter den Dokumentationen, zu denen die Studie Angaben fand, waren nur 11 Prozent Erstausstrahlungen. Beim Rest handelte es sich zum Teil um zehn Jahre alte Produktionen.

Zweitens, die Vergreisung des Publikums: Der Deutsche Kulturrat lässt uns wissen, die Jugend streamt bei Netflix und Co. Die mittelalten Zuschauer, also alles zwischen 30 und 60 Jahren, sind zu den Privaten abgewandert. Nur die Generation Ü60 sieht ihr mediales Zuhause bei ARD und ZDF.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das stimmt doch über- haupt nicht!)

Und nein, die Medienkonsumenten werden ihre Gewohnheit nicht ändern, nur weil sie älter werden. Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk werden schlichtweg die Zuschauer ausgehen.

(Beifall AfD)

Drittens, die Gehaltsstrukturen des öffentlichen Rundfunks: Zu den Gehältern der Intendanten will ich mich gar nicht weiter äußern, dazu ist bereits alles gesagt. Es sind aber nicht nur die Personalkosten der Intendanten. Die KEF hat Anfang dieses Jahres ein Gutachten zur generellen Gehaltsstruktur erstellt. Demnach erzielte ein ARD-Angestellter im Durchschnitt eine Gesamtvergütung von 9.422 Euro. Die Personalkostenquote von ProSiebenSat.1 beträgt bei knapp 6.600 Mitarbeitern 16 Prozent, bei der ARD 50 Prozent. Die Gehälter sind aber nur ein Teil des Problems. Langfristig wesentlich verheerender wirken sich die Pensionsverpflichtungen aus. Während der Beitragszahler zukünftig mit ca. 42 Prozent seines Gehalts nach dem Berufsleben auskommen muss, gönnte man den Angestellten der Rundfunkhäuser jahrelang eine Pension, die über den Bezügen ihrer aktiven Berufszeit lag. Sollte man bei einem jährlichen Durchschnittseinkommen von 113.000 Euro nicht in der Lage sein, eine eigene Altersversorge zu machen?

(Beifall AfD)

Ein Bericht der KEF aus dem Jahr 2018 bescheinigte den öffentlich-rechtlichen Anstalten in der betrieblichen Altersvorsorge eine Lücke von rund 2,9 Milliarden Euro bis zum Jahr 2024. Und genau hier liegt der tatsächliche Grund für die angestrebte Beitragserhöhung.

Viertens, politische Unabhängigkeit und Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: Aus der staatlichen Propagandashow des Dritten Reichs wollte man lernen und hat deshalb bewusst eine Struktur gewählt, die eine gewisse staatsferne Neutralität garantieren sollte. Betrachtet man jedoch eine Auswertung des SPD-nahen RedaktionsNetzwerks Deutschland, bei der es um die Besetzung der Stühle in den Talkshows geht, kann man dem öffentlichen Rundfunk nur eines unterstellen: Partei

lichkeit. Die größte Oppositionspartei kam in 2019 de facto nicht vor.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So ein Quatsch!)

Eine Staats- und Regierungsnähe hat beispielsweise das Bundesverfassungsgericht dem ZDF attestiert, der Urteilsspruch lautete: Teile des ZDFStaatsvertrags sind verfassungswidrig, der Fernseh- und Verwaltungsrat sei nicht staatsfern genug. Die Parteinähe einiger Programmchefs sei an dieser Stelle nur am Rande erwähnt.

(Beifall AfD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die angerissenen Punkte zeigen, dass es bei der gesamten Diskussion weder um die 86 Cent noch um die Versorgung des Bürgers mit neutralen Informationen geht.

(Zwischenruf Abg. Liebscher, SPD: Wo infor- mieren Sie sich denn bitte?)

Es geht auch nicht darum, die Probleme des öffentlichen Rundfunks anzugehen, nein, es geht vorrangig um schnöde Machtspielchen. Es soll mal wieder ein Dammbruch verhindert werden, also dass jemand die gleiche Meinung hat wie die böse AfD. Und im Informationszeitalter geht es um die Hoheit über das Programm. Nicht Neutralität und Aufklärung sind die Maxime, sondern die korrekte Haltung.

Apropos korrekte Haltung: Liebe Kollegen der CDU, was musste ich diese Woche denn in der Zeitung lesen? Der Bundesfachausschuss Wirtschaft, Arbeitsplätze und Steuern schlägt für das Wahlkampfprogramm der CDU im nächsten Jahr vor, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu privatisieren. Die CDU überlegt also laut, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abzuschaffen. Die AfD wurde immer wieder attackiert, da sie angeblich verfassungsfeindlich agiert, weil sie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abschaffen wolle. Und jetzt fällt der CDU nichts anderes mehr ein, als dieses Pressemärchen umsetzen zu wollen. Und: Mit den Privatisierungserlösen sollen künftig einzelne Programminhalte finanziert werden. Ein schönes Beispiel, wie die CDU versucht, ihre marktwirtschaftliche Seite wiederzuentdecken. Aber Erlöse aus dem Verkauf eines defizitären, überschuldeten Systems generieren zu wollen, ist schon sehr – ich sage es mal vorsichtig – ambitioniert.

(Beifall AfD)

Wie man den öffentlich-rechtlichen Rundfunk reformieren kann, können Sie gern unserem Rundfunk

konzept entnehmen, denn wir stehen zu unserer Verfassung, sehr geehrte Damen und Herren.

(Beifall AfD)

Und auch Sie, liebe Kollegen der Linken, waren schon mal der Meinung, dass wir den öffentlichrechtlichen Rundfunk dringend reformieren müssen. Ich zitiere aus einem Positionspapier der Bundestagsfraktion aus 2007: „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk steckt in einem großen, zum überwiegenden Teil selbst verschuldeten Dilemma. Hörfunk und Fernsehen sind dringend reformbedürftig.“ Aber das war aus einer Zeit, als Sie noch nicht zu den etablierten Parteien gehört haben.

(Beifall AfD)

Sehr geehrte Damen und Herren, um es noch einmal kurz zusammenzufassen: Es kann nicht Ziel sein, dass ein de facto staatliches Medienkartell alle Plattformen, sei es nun das Fernsehen oder die deutschsprachigen Internetangebote, dominiert. Wir wollen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht gänzlich abschaffen, wir wollen ihn beitragsfrei stellen und neu durchfinanzieren, wir wollen ihn reformieren, verschlanken und auf seine ursprüngliche Aufgabe zurückführen. Dabei wird nach unseren Vorstellungen die Qualität des Programms steigen und der Bürger spürbar entlastet. Es geht uns hier ausschließlich um die Sache. Arbeiten Sie mit uns gemeinsam an einer Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Es ist eben nicht damit getan, von einer Reform im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu reden, wir müssen den Anstalten konkrete Vorgaben machen. Deshalb haben wir das Konzept des Grundfunks entwickelt.

Stimmen Sie deshalb heute gegen den Rundfunkstaatsvertrag und die damit verbundenen Beitragserhöhungen! Das Momentum ist jetzt vorhanden. Die Bürger werden es Ihnen danken. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Herr Cotta. Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, habe ich noch einen weiteren Hinweis: Zu Tagesordnungspunkt 3 haben der federführende Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung sowie der mitberatende Haushalts- und Finanzausschuss erst heute früh abschließend beraten. Die Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/2359 wurde bereits elektronisch im Abgeordneteninformationssystem bereitgestellt und vereinbarungsgemäß in Papierform hier im Sitzungssaal auf den Tischen links und rechts an den Eingängen zur Abholung ausgelegt. Nunmehr lie

(Abg. Cotta)

gen auch die beiden Vorabprotokolle zur Abholung aus, meine Damen und Herren.

Wir fahren fort in der Beratung und ich erteile dem Abgeordneten Blechschmidt für die Fraktion Die Linke das Wort.

Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren, aus Solidarität den anderen Fachpolitikern gegenüber und der eigentlich schon – ich möchte sagen – abgeschlossenen Diskussion zum Medienänderungsstaatsvertrag würde ich mich relativ kurzfassen und entsprechende Schwerpunktsetzungen vornehmen, wobei mir bei der Vorbereitung der Rede natürlich aufgefallen ist, wer so was an den Anfang setzt, läuft immer Gefahr, am Ende doch zu lange zu reden. Also, die Hoffnung ist wohl da, ich glaube auch, sie halten zu können.

Ich fange an mit dem immer wiederkehrenden Argument in der Diskussion, das relativ suggestiv vorgetragen wird, Bürgerinnen und Bürger lehnen die Rundfunkgebühr generell ab, also alle Bürgerinnen und Bürger sind dagegen. Wir haben, glaube ich, alle die Schreiben unterschiedlicher Motivation und auch Begründung von Betroffenen zur Ablehnung erhalten. Die Diskussion in den letzten Wochen hat zweierlei aber deutlich gezeigt: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat trotz aller Unkenrufe eine hohe Glaubwürdigkeit und Akzeptanz unter der Bevölkerung. 70 Prozent in Mitteldeutschland identifizieren sich mit ihrem MDR, und das können meiner Meinung nach nicht nur die ab 60-Jährigen sein. Und auch mit Blick auf die Nachrichtensendungen „Tagesschau“ und „heute“ wird deutlich, dass hier die Einschaltquoten überdurchschnittlich hoch sind und das ein deutlicher Ausdruck ist, dass der öffentlichrechtliche Rundfunk mit Blick auf Nachrichtengestaltung immer noch an der Spitze liegt.

Und ausdrücklich: Ja, es besteht Veränderungsbedarf beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Dies haben wir als Linke frühzeitig schon 2007 in die Diskussion sowie ganz konkret heute in den Entschließungsantrag gemeinsam mit SPD und Grünen eingebracht.

Werter Kollege Montag, ich unterstelle jetzt, dass Sie das, was Sie im Ausschuss gesprochen haben, auch hier wieder vorbringen werden.

(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Nur länger, ich sage es nur länger!)

Deshalb reflektiere ich es jetzt schon mal.

(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Was?)

Ich werfe der FDP überhaupt nicht vor, ihren Standpunkt im Laufe der Diskussion verändert zu haben, das ist ihr gutes Recht. Was ich Ihnen vorhalte, ist die unterschiedliche Handhabung Ihrer Argumente in der politischen Debatte.

(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Jetzt bin ich aber gespannt!)

Die sogenannte Wirtschaftspartei klagt immer wieder notwendige, auch öffentliche finanzielle Mittel für Investitionen – egal ob im Gewerbe, Mittelstand oder Industrie – ein und damit verbunden Veränderungen und Zukunftssicherheit von diesen Unternehmen. Beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk werden finanzielle Mittel also de facto bei Ihnen gesperrt und somit die finanziellen Daumenschrauben angesetzt. Damit hier kein Missverständnis auftaucht: Auch wir halten prinzipiell an dem Prinzip von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Zusammenhang mit öffentlichen Geldern immer wieder fest.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, ich freue mich für Sie, dass Sie nicht Bestandteil des anhaltinischen Komödienstadels sein wollen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Dennoch ein Hinweis: Die von Ihnen jetzt so vehement eingeforderten strukturellen und finanziellen Veränderungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk einschließlich des Programmauftrags hätten Sie schon seit Jahren einbringen und anbringen können.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auf unterschiedlichsten bundespolitischen Ebenen besteht für die CDU die Möglichkeit, hier gestaltend einzugreifen. Das haben Sie nur zögerlich getan. Ein Stichwort: Arbeitsgruppe Programmauftrag der Rundfunkkommission.

Und, meine Damen und Herren der CDU, wir ziehen da mit Blick auf Ihren Hinweis, Veränderungen gerade auch in den neuen Bundesländern anzustreben, was Gemeinschaftseinrichtungen vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk und auch Chefposten angehen, am gleichen Strang.