Protocol of the Session on December 18, 2020

nehmen. Mit dieser Motivation haben die Regierungsfraktionen und auch die CDU dem Landtag entsprechende Novellierungsvorschläge unterbreitet.

Es ist nicht so – das möchte ich doch noch kurz erwähnen –, dass in der letzten Legislaturperiode hier eine ideologische Blockade gegen den früheren Versuch stattgefunden hätte, sondern die Bundesrechtslage war damals unklar und wir wussten nicht, inwieweit wir auf Unterlagen der Stasiunterlagenbehörde im Bund noch würden zugreifen können. Das war der einzige Grund, warum es damals nicht zu einer Regelung gekommen ist.

Jetzt haben wir es im Zuge eines intensiven Diskussionsprozesses geschafft, dass wir zur Thematik – auch mit einer hochqualifizierten Anhörung im Ausschuss für Europa, Kultur und Medien – zu einem gemeinsamen Gesetzentwurf zusammenkommen. Das ist gut so. Er sieht in Anlehnung an bewährte Regelungen anderer Bundesländer vor – darauf wurde schon hingewiesen –, dass alle Mitglieder dieses Hauses, die am 15.01.1990 volljährig waren, nach der Mandatsannahme automatisch auf eine frühere Stasi-, K-I- oder AfNS-Tätigkeit überprüft werden. Liegen Anhaltspunkte für eine solche Tätigkeit vor, soll dann eine Einzelfallprüfung erfolgen, die – auch das wurde schon gesagt –, anders als bei der früheren Regelung nicht mehr ein Landtagsgremium vornimmt, sondern eine unabhängige, vom Parlament gewählte Fachkommission unter Leitung der Landtagspräsidentin. Für uns ist das ein deutlicher Fortschritt gegenüber dem früheren Verfahren, denn durch die bewusste Strukturierung der überprüfenden Kommission als landtagsunabhängiges Gremium werden wir künftig zu Überprüfungsergebnissen kommen, die nicht mehr im Verdacht stehen, dass hier eventuell parteipolitischer Einfluss oder Rücksichtnahmen eine Rolle gespielt haben könnten.

Neu ist ferner – auch das wurde schon gesagt –, dass die Fachkommission zwar die Feststellung trifft, ob eine frühere belastete Tätigkeit vorliegt, dass sie aber von einer politisch-moralischen Bewertung dieser Spitzelarbeit absieht und dass sich auch der Landtag eines solchen Votums enthält. Ob jemand aufgrund seiner IM-Aktivitäten parlamentsunwürdig ist, wie das in der früheren gesetzlichen Regelung formuliert war, oder dem Ansehen des Parlaments schadet, wie das die CDU bei ihrer Novellierung zunächst vorgeschlagen hatte, diese Frage ist damit keineswegs vom Tisch. Sie ist nur künftig ein Teil des politischen und gesellschaftlichen Diskurses außerhalb dieses Hauses, und dort gehörte diese Frage auch schon immer hin. Denn es muss jede Fraktion und jeder Abgeordnete hier für

sich beantworten, ob man mit IM-belasteten Kollegen weiter zusammenarbeiten will oder nicht. Genauso müssen die Wählerinnen und Wähler entscheiden, ob sie sich von Abgeordneten mit einer derartigen Vergangenheit vertreten lassen wollen oder nicht. Deswegen ist richtig, dass dieser Diskurs außerhalb des Hauses geführt wird. Er wird deswegen nicht verschwinden.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass wir die bereits früher praktizierte Abgeordnetenüberprüfung aus guten Gründen jetzt wiederaufnehmen und die Regelungen dafür aber qualitativ deutlich weiterentwickelt haben. Insbesondere die Parlamentsunabhängigkeit und der Verzicht auf ein politisch-moralisches Werturteil hier im Hause schließen zur bereits bewährten Vorgehensweise in anderen Bundesländern auf. Die Abgeordnetenüberprüfung haben wir damit jetzt auch in Thüringen zukunftsfest ausgestaltet und parteipolitischen Konjunkturen enthoben. Meine Fraktion kann und wird deshalb dem nunmehr gemeinsamen Gesetzentwurf mit der CDU sehr gerne zustimmen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Abgeordneter Braga, bitte.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin! Ich fasse mich kurz und will mich zur Sache selbst, der Abgeordnetenüberprüfung, nur am Rande äußern. Es geziemt sich auch nach meiner Überzeugung nicht wirklich, dass eine Person in meinem Alter und mit meiner Biografie, die diese Zeit nicht miterlebt hat, sich in der Sache allzu sehr, sage ich jetzt mal, einmischt. Das sollen meines Erachtens vor allem die Menschen mitentscheiden, mitprägen, mitgestalten, die betroffen waren, die involviert waren und diese Zeit auch miterlebt haben.

(Beifall AfD)

Was ich gleichwohl sagen wollte, ist, dass es schon bemerkenswert ist, dass aus den Reihen von RotRot-Grün gesagt wurde, aber auch andere Abgeordnetenkollegen haben das gesagt, dass man verhindern wolle, politisch-moralische Urteile zu fällen, dass man als Landtag solche Verfahren nicht gutheißen könne, nicht ausüben könne, aus dieser Perspektive hier vorn, sondern dass es auch unabhängige Experten machen sollen in einem entsprechenden Gremium. Ich habe wohlwollend zur Kenntnis genommen, dass das Gesetz entspre

(Abg. Marx)

chend ausgestaltet wurde. Es stellt sich für mich die Frage, inwiefern die Redebeiträge und vor allem der Redebeitrag der Kollegin Marx mit diesem Anspruch vereinbar ist. Mein Abgeordnetenkollege Dieter Laudenbach hat immer betont, dass er von der Stasiakte, die über ihn geführt wurde, die Vorlaufakte, überhaupt keine Kenntnis hat. Er hat sich gern und transparent einer Aufarbeitung der Sache gestellt und wird das auch weiterhin tun. Das hat er mir soeben noch einmal zugesichert.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, ja, klar!)

Ich finde es schon problematisch, wenn das dann von hier vorn sehr einseitig dargestellt wird und genau diese Transparenz und diese Bereitschaft, sich einer Aufarbeitung zu stellen, eben nicht erwähnt werden, sondern nur das belastende Material. Insofern stellen Sie sich bitte noch einmal die Frage, inwiefern Ihr Redebeitrag jetzt mit Ihrem Anspruch zu vereinbaren ist, hier vorn nicht politisch-moralische Urteile zu fällen usw., so wie Sie es vorhin ausgeführt haben.

(Beifall AfD)

Danke für die Aufmerksamkeit.

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Es war ein sehr guter Redebeitrag von Frau Marx!)

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist nicht der Fall. Dann darf ich vereinbarungsgemäß die Aussprache schließen und wir kommen zur Abstimmung.

Es wird zunächst abgestimmt über die in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien in der Drucksache 7/2314 empfohlene Neufassung der beiden zusammengeführten Gesetzentwürfe in zweiter Beratung. Wer ist für die Empfehlung in der Beschlussfassung? Den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Wer ist dagegen? Kann ich nicht sehen. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine.

Dann kommen wir zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Ich bitte diejenigen, die sich für den Gesetzentwurf aussprechen, um das Aufstehen für die Zustimmung. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Vielen Dank. Wer ist gegen den Gesetzentwurf? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch nicht. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen.

Damit darf ich den Tagesordnungspunkt schließen.

Ich möchte Ihnen noch einen Hinweis geben. Zu Tagesordnungspunkt 4 a wurde gerade eine Neufassung des Entschließungsantrags der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/2341 in Papierform verteilt.

Wir treten jetzt in die Lüftungspause. Da wir doch etwas durchgehalten haben, empfehle ich Ihnen 10 Minuten. Danach setzen wir fort mit Tagesordnungspunkt 4, da wir Punkt 3 nach der Mittagspause aufrufen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir fahren fort in unserer Beratung und ich komme zum gemeinsamen Aufruf des Tagesordnungspunkts 4 in den Teilen

a) Thüringer Gesetz zu dem Ersten Medienänderungsstaatsvertrag Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/1587 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien - Drucksache 7/2318 -

dazu: Für eine grundsätzliche Reform des öffentlichrechtlichen Rundfunks und die Abschaffung des Rundfunkbeitrags Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/1793 -

dazu: Reformchancen nutzen: Öffentlich-rechtlichen Rundfunk durch wirksame Strukturreformen stärken, Akzeptanz und Glaubwürdigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks herstellen Entschließungsantrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/2335 -

dazu: Für eine klare Auftragsdefinition, transparente und effiziente Strukturen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – Einsparpotenziale heben für Stabilität bzw. Senkung des Rundfunkbeitrags

(Abg. Braga)

Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/2341 Neufassung -

ZWEITE BERATUNG

b) Zukunftsgerechte Weiterentwicklung und Auftragspräzisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Entschließungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/1791 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien - Drucksache 7/2319 -

Das Wort, meine Damen und Herren, hat der Abgeordnete Blechschmidt zur Berichterstattung aus dem Ausschuss für Europa, Kultur und Medien zu beiden Tagesordnungspunkten.

Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren, bevor ich zu einer kurzen und durchaus überschaubaren Berichterstattung zur Drucksache 7/1587, Thüringer Gesetz zu dem Ersten Medienänderungsstaatsvertrag, komme, möchte ich den Ausgangspunkt der parlamentarischen Beratung gleichfalls benennen.

In seiner 4. Sitzung am 8. Mai 2020 wurde der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien entsprechend Artikel 67 Abs. 4 Thüringer Verfassung durch die Landesregierung über den Medienänderungsstaatsvertrag informiert. In diesem Zusammenhang wurde durch die Thüringer Staatskanzlei, durch Minister Hoff, ein Bericht der Arbeitsgruppe Reform des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunk den Ausschussmitgliedern übergeben. In der 25. Sitzung des Thüringer Landtags fand die erste Beratung zum Thüringer Gesetz zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag und die entsprechende Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien statt. Am 14. Oktober 2020 beriet der Ausschuss in seiner 10. Sitzung und traf folgende Festlegungen: Durchführung einer schriftlichen Anhörung bis zum 13. November sowie gleichzeitige Durchführung eines Online-Forums. Am 04.12.2020 in der 12. Sitzung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien wurde sehr formal eine erste Auswertung sowie damit verbundene Darstellung von Positionen seitens der Fraktionen vorgenommen.

Aufgrund weiteren Klärungsbedarfs zu fachlichen und inhaltlichen Fragen wurde die Abstimmung einer Beschlussempfehlung vertagt. Am 14. Dezember 2020 in seiner 13. Sitzung wurde eine Beschlussempfehlung zur Drucksache 7/1587 zur Annahme des Thüringer Gesetzes zu dem Ersten Medienänderungsstaatsvertrag mehrheitlich angenommen.

Gleichzeitig möchte ich hier über die Beratung des durch den Landtag an den Ausschuss überwiesenen Entschließungsantrags „Zukunftsgerechte Weiterentwicklung und Auftragspräzisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ in Drucksache 7/1791 berichten. In seiner 10., 12. und 13. Sitzung stand der oben genannte Entschließungsantrag auf der Tagesordnung. In der 13. Sitzung wurde eine Beschlussempfehlung zur Annahme des Entschließungsantrags in Drucksache 7/1791 mehrheitlich angenommen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Blechschmidt für Ihre Berichterstattung. Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung zu ihrem Entschließungsantrag?

(Zuruf Abg. Montag, FDP: Nein!)

Das ist nicht der Fall. Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung zu ihrem Entschließungsantrag?

(Zuruf Abg. Kellner, CDU: Nein!)

Das ist auch nicht der Fall.

Meine Damen und Herren, bevor ich die Aussprache eröffne, möchte ich einen Hinweis geben. Zu Tagesordnungspunkt 17 a wurde eine Neufassung des Alternativantrags der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/2242 vereinbarungsgemäß in Papierform hier im Sitzungssaal auf den Tischen links und rechts an den Eingängen zur Abholung ausgelegt.

Und jetzt komme ich zur Aussprache, die ich hiermit eröffne. Für die AfD-Fraktion hat sich Abgeordneter Cotta zu Wort gemeldet.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Beitragszahler! Der ganze Aufstand wegen 86 Cent? Das fragten sich die Presse und viele Politiker der Altparteien. Nein! Wir wissen alle, dass es nicht um 86 Cent geht. Die Vorgänge in Sachsen-Anhalt rund um die Entlas

(Vizepräsident Bergner)

sung des Innenministers und das Beinahe-Scheitern der Koalition beweisen es. Es geht nicht mehr darum, über was abgestimmt wird, sondern mit wem.

(Beifall AfD)

Das Problem für den Beitragszahler ist auch nicht der Aufschlag von 86 Cent, sondern die 1.750 Cent davor. Betrachten wir doch lieber die absoluten Zahlen, dann wird es anschaulicher. Wir sprechen hier über 8 Milliarden Euro Beitragsservice, der jetzt um weitere knapp 400 Millionen Euro erhöht werden soll. An dieser Stelle fragt sich der Bürger berechtigterweise: Was bekomme ich eigentlich für diesen unglaublichen Geldberg? Und genau jetzt wird es dünn. Lassen Sie mich kurz einige Themenkreise anschneiden.