Protocol of the Session on December 18, 2020

Das Wort hat Frau Abgeordnete Eger zur Berichterstattung aus dem Ausschuss für Europa, Kultur und Medien zu beiden Tagesordnungspunkten. Bitte, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer und Zuhörer am Livestream! Die Gesetzentwürfe der CDU und der Koalitionsfraktionen zur Überprüfung der Abgeordneten in den Drucksachen 7/858 und 7/936 wurden in erster Lesung am 18. Juni 2020 im Landtag beraten und federführend an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien sowie an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen.

Der federführende Ausschuss für Europa, Kultur und Medien hat beide Gesetzentwürfe in seiner 7.,

8., 9., 11. sowie in seiner 12. Sitzung am 4. Dezember 2020 beraten. Alle Fraktionen dieses Hauses haben sich grundsätzlich für eine Überprüfung der Abgeordneten auf eine Tätigkeit für die Staatssicherheit und entsprechende Aufarbeitung ausgesprochen. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Gesetzentwürfen wurden im Detail deutlich und in den Ausschusssitzungen debattiert. Ich möchte diese hier noch einmal kurz anreißen.

So sah der Gesetzentwurf der CDU vor, das ausgelaufene Abgeordnetenüberprüfungsgesetz durch eine Regelung im Abgeordnetengesetz zu ersetzen, durch die alle Abgeordneten befristet bis 2030 sowohl auf eine geheimdienstliche Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit bzw. das Amt für Nationale Sicherheit als auch auf eine Tätigkeit, die eine faktische bzw. rechtliche Weisungsbefugnis gegenüber dem Ministerium für Staatssicherheit bedeutete, überprüft werden. Dabei sollten ungeachtet des Alters alle Abgeordneten zu Beginn jeder Legislatur überprüft werden.

Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen wollte im Unterschied dazu die Abgeordnetenüberprüfung auch weiterhin in einem gesonderten Gesetz regeln. Die Überprüfung beschränkte sich in diesem Entwurf auf eine geheimdienstliche Tätigkeit beim Ministerium für Staatssicherheit oder beim Amt für Nationale Sicherheit und beinhaltete gewisse Beschränkungen der Überprüfung hinsichtlich des Alters der Landtagsabgeordneten.

Der Ausschuss hat in seiner 9. Sitzung am 25. September 2020 eine mündliche Anhörung durchgeführt. Hier wurden 14 schriftliche Stellungnahmen entgegengenommen sowie sieben Anzuhörende im Ausschuss befragt. Es sei mir gestattet, an dieser Stelle den Angehörten noch einmal unseren herzlichen Dank auszusprechen. Es waren viele wichtige Hinweise, die wir von ihnen erhalten und auch aufgenommen haben, wie zum Beispiel die Forderung, eine Überprüfungsregelung ins Abgeordnetengesetz zu übernehmen. Die inhaltlich verbundenen Gesetzentwürfe wurden also mit einigen Hinweisen aus der Anhörung zu einem Gesetzentwurf zusammengefügt.

Die Gesetzentwürfe waren ebenfalls Gegenstand einer Online-Diskussion. Hierzu lagen keine Beiträge vor.

Der mitberatende Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den nun vorliegenden Gesetzentwurf in seiner 17. Sitzung am 11. Dezember 2020 beraten und zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die inhaltlich verbundenen Gesetzentwürfe in den Drucksachen 7/858 und 7/936 sind am Ende des

(Abg. Tasch)

Beratungsprozesses zu einem Gesetzentwurf zusammengeführt worden. Ihnen liegt also nunmehr ein gemeinsamer Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen und der CDU in Drucksache 7/2314 vor. Dieser wurde zur Annahme empfohlen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat Frau Abgeordnete Herold für die AfD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, verehrte Pressevertreter und liebe Zuschauer im Internet, wir dürfen uns heute hier mit einem Gesetzentwurf beschäftigen, der sich zwar der Bearbeitung der Vergangenheit widmet, aber sowohl durch den Gegenstand selbst als auch durch die aktuellen Entwicklungen Deutschlands in den letzten Jahren und Monaten an Aktualität eher wieder zugenommen denn abgenommen hat. Über der gesamten Materie steht wie ein Leitstern ein Satz, der seit weit mehr als tausend Jahren zum religiösen, kulturellen und gesellschaftspolitischen Erbe christlich geprägter Menschen gehört. Es handelt sich um das achte Gebot des Dekalogs, das lautet: „Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten.“

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Das sagt jemand von der AfD!)

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Und das von der AfD!)

Dieser Satz ist im Laufe der vielen Jahrhunderte seiner Wirkungsgeschichte für sinnvoll und nützlich erachtet worden für ein gedeihliches, friedliches und konstruktives Zusammenleben sozialer Gemeinschaften verschiedener Art.

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Wie es die AfD sagt!)

Unsere heutige Rechtsstaatlichkeit und Rechtsprechung fußt unter anderem auf diesem achten Gebot.

(Beifall AfD)

An dieser Stelle erlaube ich mir den kurzen Hinweis zur Seite, dass die Anwendung dieses Gebots gegen Jedermann gilt, völlig unabhängig von einer etwaigen Religionszugehörigkeit. Rechtsstaatlichkeit und gesicherte Rechtsprechung ist auch das, was wir uns von dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Abgeordnetenüberprüfung auf eine Stasimitarbeit als Gemeinschaftsprojekt der Landesregierung mit

der CDU erwarten. Die Rechtsstaatlichkeit ist ja gerade im Deutschland des 20. Jahrhunderts in verschiedenartiger staatlicher Verfasstheit oft mit Füßen getreten worden. Zu willfährigen Unterstützern staatlichen Unrechts haben sich Menschen entwickelt, die der Volksmund als Spione, Spitzel und Denunzianten bezeichnet. Daher ist es unumgänglich geboten, altes Unrecht mit den Mitteln des Rechtsstaats aufzuarbeiten, den gesellschaftlichen Frieden und den Rechtsfrieden wiederherzustellen. Die Aufarbeitung des staatlichen Handelns des erfreulicherweise aufgelösten Unrechtsstaats namens DDR ist Gegenstand dieses Gesetzes.

Nun hatten wir in Form von zwei Entwürfen zwei deutlich unterscheidbare Versuche vorliegen, die oben genannten Ziele umzusetzen. Der Entwurf der regierungstragenden Minderheitsfraktionen verdiente dabei die Überschrift: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass dabei. Mit solchen fragwürdigen Instrumenten wie dem Quorum von Zweidrittelmehrheiten bei wichtigen Abstimmungen wird das Gesetzesanliegen an entscheidender Stelle konterkariert. Durch die mündliche Anhörung, bei der Opferverbände und auch selbst Betroffene vor dem Landtag sprechen durften, wurden die Defizite der Gesetzentwürfe, insbesondere dem von der linken Seite, offenbar. Dass natürlich die Mitglieder der ehemaligen SED-Diktatur versuchen, mit den mildest möglichen Mitteln ehemalige und vielleicht auch heutige Täter zu schützen, entspricht dem bekannten Erfahrungs- und Alltagssatz: Wer den Sumpf trockenlegen möchte, sollte nicht die Frösche fragen.

(Beifall AfD)

Gott sei Dank hat sich der Ausschuss hier zu einem gemeinsamen Gesetzentwurf geeinigt, welcher in der Beschlussfassung vorliegt. Er ist nicht perfekt, er bietet nicht die von uns gewünschte Stringenz, aber nach mehr als einem Jahr mit einem regelungsfreien und gesetzlosen Zustand an dieser Stelle, handeln wir ganz pragmatisch und stimmen diesem Gesetzentwurf zu. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Mitteldorf für die Fraktion Die Linke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen! Frau Herold, ich muss mich schon wirklich wundern. Sie haben hier vorn ja einen Vortrag ge

(Abg. Eger)

halten, der insinuiert, Sie hätten auch nur einen inhaltlichen Beitrag während unserer Bearbeitung der Gesetzentwürfe geleistet.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Dem ist ja nachweislich nicht so, deswegen finde ich es zumindest spannend, dass Sie sich wie so oft hier vorn hinstellen und sich quasi als die einzigen Rächer der Entrechteten aufspielen. Ich muss ganz ehrlich sagen, ich bin sehr froh – und so hatten wir das auch vereinbart, als wir die beiden Gesetzentwürfe ins Plenum eingebracht haben –, dass wir sehr konstruktiv miteinander gearbeitet haben, auch in der Frage, wo die Unterschiede zwischen den beiden Gesetzentwürfen lagen.

Was mich – und das muss ich schon auch sagen – besonders freut, ist, dass die Anhörung, die wir durchgeführt haben, hier noch mal als gutes Beispiel dafür dienen kann, wie Anhörungen tatsächlich inhaltliche Debatten bereichern, nämlich zu der Frage: Welches Gremium entscheidet darüber bzw. sichtet die Akten und fällt darüber ein Urteil? Ich habe es damals bei der Einbringung hier im Plenum, also drüben im Plenarsaal, auch gesagt, ich finde nicht, dass wir als Landtag untereinander moralische Urteile zu fällen haben, sondern dass es – darauf haben wir uns jetzt auch verständigt – ein Expertengremium gibt, wie es in anderen Bundesländern im Übrigen auch schon länger der Fall ist, unter anderem besetzt durch den Landesbeauftragten, durch Wissenschaftler/-innen, aber eben auch durch Opferverbände, die sich die Aktenlage sehr genau angucken. Sehr wichtig war uns in dieser Diskussion, natürlich den Thüringer Landtag per se als Institution nicht rauszulassen, weil – und das ist ja noch mal ein ziemlich wichtiger Hinweis –, Frau Herold, es keine Zusammenarbeit der Landesregierung und der CDU war, denn das, was wir hier machen, ist reines Abgeordnetenrecht und reine Abgeordnetenfrage – das ist also ein Feld, was nur der Thüringer Landtag als Institution mit sich auch abhandelt, und das ist auch gut so –, sondern das war eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen – in dem Fall – Rot-Rot-Grün und der CDU-Fraktion.

Wir haben auch in nicht wenigen Verhandlungen natürlich versucht, den besten Weg zu finden. Da geht es manchmal um Halbsatzformulierungen. Das kennen wir, glaube ich, alle. Deswegen will ich an dieser Stelle und von dieser Stelle auch noch mal ein ganz herzliches Dankeschön an die Kollegin Rothe-Beinlich im Besonderen sagen, die dann zuletzt auch für die gesamte Koalition die Verhandlungen mit der CDU geführt hat. Ich möchte mich ganz herzlich beim Landesbeauftragten Dr. Wurschi dafür bedanken, dass er uns auch in der Zeit, in der

wir nach guten, tragfähigen und vor allem rechtsförmigen Formulierungen miteinander gerungen haben, weiterhin inhaltlich zur Seite stand. Ich finde, es steht uns gut zu Gesicht, dass wir das, was wir uns vorgenommen haben, nämlich noch in diesem Jahr zu einer Beschlussfassung zu kommen, geschafft haben.

Das hat aus meiner Sicht nicht nur etwas mit Glaubwürdigkeit nach außen zu tun, worüber heute schon gesprochen wurde, sondern auch damit, was wir miteinander vereinbaren und dass wir es im Parlament eben auch hinbekommen, auch wenn es ein bis zwei Fraktionen gibt, die sich leider inhaltlich überhaupt nicht beteiligt haben. Trotzdem ist es, glaube ich, gut, wenn wir diesen zusammengefassten Gesetzentwurf, der jetzt aus dem Ausschuss zurückkommt, auch alle miteinander beschließen. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Montag für die FDP-Fraktion.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, zum letzten Redebeitrag, der im letzten Halbsatz von etwaig mangelnder Mithilfe von ein bis zwei Fraktionen sprach: Liebe Frau Mitteldorf, das wundert mich ein bisschen. Wir hatten eigentlich bis dato eine gedeihliche, konstruktive Debatte im Ausschuss. Ich finde es, gelinde gesagt, eine Frechheit, dass Sie uns hier mit erwähnen, wo wir genau diese Frage konstruktiv kritisch mit beantwortet haben im Ausschuss.

(Beifall FDP)

Wir können eines nicht, liebe Frau Mitteldorf: wenn Sie mit Ihrer 70-Prozent-Mehrheit und Ihrer Klüngelei teilweise direkt in Ausschusssitzungen sich hierhinstellen und uns dann den Vorwurf vorhalten, dass wir uns konstruktiv nicht beteiligen würden. Das ist eine Frechheit.

(Beifall AfD, FDP)

Wir haben genügend gesagt, zu welcher Position wir stehen und dass wir im Übrigen im Ursprung die Position der CDU-Fraktion geteilt haben.

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Mimimi!)

Wie bitte? Mimimi müssen Sie mir nicht vorwerfen, Frau Kollegin, das ist langsam ein Stück weit unter der Art und Weise, wie man miteinander umgehen sollte.

(Abg. Mitteldorf)

(Beifall FDP)

(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE: Das war ich nicht!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Aufarbeitung 30 Jahre nach der politischen Wende ist eine Aufgabe, die nicht aufhört. Sie hört nicht auf. Auch in Erfurt liegen genügend …

Werter Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Frau Abgeordneter Mitteldorf?