Protocol of the Session on December 18, 2020

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Fakt ist auch – traurige Wahrheit –, alle Phänomenbereiche haben im letzten Jahr in Thüringen einen Anstieg erfahren und somit zu einer Veränderung der Sicherheitslage im Freistaat und zum Erreichen der Belastungsgrenze unserer Sicherheitsbehörden geführt. Die Verteidigung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, unserer Werte und unseres Lebensstils gilt es, mit aller Kraft, Geschlossenheit, aber auch Entschlossenheit anzugehen.

(Beifall CDU)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Titel des vorliegenden Gesetzentwurfs der FDP-Fraktion „Stärkung des Verfassungsschutzes“ hat leider nur wenig mit dem inhaltlichen Kern des Entwurfs zu tun. Ich will auf die wichtigsten Änderungsvorschläge eingehen. In der Nummer 1, die Unterrichtung

der Öffentlichkeit: Diese soll erweitert werden im Sinne der erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die freiheitlich-demokratische Grundordnung sowie den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder. In Nummer 2: Dort ist eine Ergänzung der Information durch das Amt für Verfassungsschutz zu Prävention und Aussteigerprogrammen sowie zum präventiven Wirtschaftsschutz Regelungsinhalt. Dann die Nummer 3: Hier will die FDP-Fraktion die Beobachtung von Einzelpersonen erleichtern. Und abschließend in der Nummer 4 ein neuer Vorschlag zur Wahl bzw. zur Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission: Demnach soll zukünftig jeder Fraktion das Vorschlagsrecht für mindestens einen Sitz in der Parlamentarischen Kontrollkommission zukommen und die Anzahl der Mitglieder soll ausgeweitet werden.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der FDP, was diese Vorschläge jetzt mit einer wirklichen Stärkung des Verfassungsschutzes und unserer Sicherheitsbehörden zu tun haben sollen, das erschließt sich mir zumindest nicht auf den ersten Blick. Ich will aber gern einräumen – und wir wissen das ja auch –, dass es bei der Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission – das ist der letzte Punkt, den ich eben ansprach – in dieser Legislatur in der Tat Schwierigkeiten gibt. Die FDP-Fraktion schlägt nunmehr gesetzliche Änderungen vor. Damit komme ich noch mal zurück auf die eben bereits erwähnte Nummer 4 und auf den § 25 Abs. 1 Thüringer Verfassungsschutzgesetz. Hier, Kollege Dirk Bergner, schlagen Sie und Ihre Fraktion vor, mittels Zweidrittelmehrheit das Parlament zu beteiligen, die vorgeschlagenen Änderungen festzulegen, nämlich das Vorschlagsrecht für jede Fraktion und die Ausweitung der Anzahl der Mitglieder. Werte Kollegen der FDP-Fraktion, ich will nur kurz anmerken: Bei einer solch weitreichenden und einschneidenden Regelung, die Sie folgerichtig unter den Zustimmungsvorbehalt einer Zweidrittelmehrheit stellen wollen, bedarf es aus meiner Sicht bereits im Vorfeld einer Einbringung eines Vorschlags auch und gerade der breiten fraktionsübergreifenden Erörterung, wie ich finde. Und das – das will ich schon noch mal erwähnen – hat leider nicht stattgefunden.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist daher zu begrüßen und ich bin dem Ältestenrat des Thüringer Landtags auch dankbar, dass er die Landtagsverwaltung Anfang November in der 17. Sitzung beauftragt hat, Vorschläge für gesetzliche Änderungen zur – ich zitiere – „nachhaltigen Lösung der Problematik ‚Komplettierung der Parlamentarischen Kontrollkommission‘ vorzulegen“.

(Vizepräsidentin Marx)

Damit, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, komme ich auch zum Fazit: Was Teil 1 der vorgeschlagenen Änderungen angeht – also die Nummern 1 bis 3 –, so bin ich der Überzeugung, dass hier und heute kein akuter Änderungsbedarf angezeigt ist. Unabdingbar zu beseitigende Sicherheitslücken kann ich in jedem Fall nicht erkennen. Das wäre nämlich eine Option gewesen, handeln zu müssen. Das erkenne ich aber nicht. Jetzt aber zum Teil 2: Die Nummer 4 – also die Frage nach dem Vorschlagsrecht und der Zusammensetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission – ist für uns zumindest heute in der vorgelegten Form ebenfalls noch nicht zustimmungsfähig. Diesbezüglich schlage ich vor, dass wir zunächst den Prüfbericht der Landtagsverwaltung abwarten und uns anschließend, sobald der Bericht und die darin angeführten Vorschläge vorliegen, sorgfältig mit einer möglichen Novellierung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes beschäftigen.

Ankündigen kann ich bereits heute und will es auch gern sagen, dass sich meine Fraktion jedenfalls einer konstruktiven Lösung in diesem Sachverhalt nicht verschließen wird. Auch hier gilt: Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Insofern werden wir einer Ausschussüberweisung heute nicht zustimmen können. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Als Nächstem erteile ich nun das Wort Herrn Bergner von der FDP-Fraktion.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren! So schnell kann es einen erwischen, dass die Tagesordnung etwas schneller als gedacht vorwärtsgeht und man zum richtigen Zeitpunkt nicht da ist. Aber, Herr Kollege Walk, Sie haben die reichliche Redezeit der CDU-Fraktion ja durchaus auch genutzt, um mir die Einbringung ein Stück weit zu ersparen. Auch wenn ich natürlich nicht alle Schlussfolgerungen teile, die Sie von sich gegeben haben.

Die Fraktion der Freien Demokraten beabsichtigt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, die Aufgaben des Verfassungsschutzes klarer zu definieren und an aktuelle Entwicklungen anzupassen, sprich, dem Verfassungsschutz auch gesetzlich ein Update zu geben, nachdem die Kollegen bereits mit drei Stellen mehr einen Anfang machen wollen. Dabei legen wir den Schwerpunkt insbesondere auf neuere Formen von verfassungsfeindlichen Bestrebungen. Bislang werden Einzelpersonen nur erfasst, wenn

ihre Handlungen auf die Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder geeignet sind, ein gesetzliches Schutzgut erheblich zu beeinträchtigen. Doch was ist – so fragen wir – mit den Einzeltätern, die sich nicht offensichtlich in diese denkwürdige Richtung entwickelt haben? Diese möchten wir miterfassen, im Blick auf die aktuellen Entwicklungen bei islamistischen oder rechtsextremen Einzeltätern.

Bisher, meine Damen und Herren, gar nicht im Gesetz verankert ist die Aufgabe des präventiven Wirtschaftsschutzes, gleichwohl jährlich der deutschen Volkswirtschaft und auch der Thüringer Volkswirtschaft durch Wirtschaftsspionage und Konkurrenzausspähung mehrere Milliarden Euro Schaden entstehen. Dieses schädliche Verhalten, liebe Kolleginnen und Kollegen, macht vor den Grenzen in Thüringen nicht halt. Deshalb muss auch diese Aufgabe im Verfassungsschutz endlich normiert werden. In anderen Ländern sind diese Informationen längst Bestandteil des Berichts und auch gesetzlich als Aufgabe normiert. Wirtschaftsschutz bedeutet für uns Freie Demokraten dabei vor allem Information, Sensibilisierung und Prävention von Unternehmen sowie Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen vor Risiken des illegalen Know-how-Transfers, vor Wirtschaftsspionage und Konkurrenzausspähung und vor Bedrohung durch gewaltorientierten Extremismus und Terrorismus.

Weiterhin fordern wir mit dem Entwurf diejenige Transparenz ein, die sich Thüringen im Rahmen des Transparenzgesetzes selbst auferlegt hat. Bisher hat Thüringen als einziges Bundesland bei der Berichtspflicht nicht die in den Aufgaben normierten Sachverhalte zugrunde gelegt, sondern eine Einschränkung getroffen. Wir Freien Demokraten sehen keinen Grund, den Umfang der Berichte des Verfassungsschutzes einzuschränken und gleichen die Regelung an die bundesweit geltenden anderer Länder an.

(Beifall FDP)

Dazu möchte noch gesagt sein, dass eine umfassende Informationspolitik zur Stärkung des Vertrauens in die aufwendige, umfassende und wichtige Arbeit des Verfassungsschutzes beiträgt. Und schlussendlich, meine Damen und Herren, sind eben solche umfassenden, uneingeschränkten Informationen für die politische Auseinandersetzung mit Extremismus, für die sachliche und auf Fakten basierende Diskussion unumgänglich.

Schlussendlich, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, kommen wir noch zu der Parlamentarischen Kontrollkommission. Die Besetzung ist nach wie vor hoch umstritten. Hier machen wir mal einen Anfang und schlagen vor, dass die Besetzung zu Beginn ei

(Abg. Walk)

ner jeden Legislaturperiode durch den Landtag beschlossen wird. Dafür haben wir einen offenen Rahmen gewählt, ohne die Mitgliederzahl zu beschränken. Vielleicht kann man so eine Regelung für die Zukunft auf den Weg bringen, die Streitigkeiten um die Besetzung gleich zu Beginn mit einer demokratischen Entscheidung löst. Wir haben uns bewusst gegen eine einfache Mehrheit entschieden, um hier bereits der Opposition, die in Thüringen immer weiter schrumpft, zumindest noch ein kleines Gewicht zu verleihen, meine Damen und Herren.

Herr Kollege Walk, wenn Sie fragen, worin eine Stärkung besteht: Ich finde, in einer parlamentarischen Vielfalt ist auf jeden Fall eine Stärkung zu sehen, die wir als Parlamentarier auch gemeinsam unterstützen sollten.

(Beifall FDP)

Wenn Sie kritisieren, dass wir nicht im Vorfeld aufgrund der ganzen Haushaltsdebatten, die stattgefunden haben, nun alle einzeln abgeklingelt haben, da will ich Ihnen auch mal eines sagen: Ich finde schon, anstatt einer Hinterzimmerpolitik sollte man eine transparente Politik in den dafür zuständigen Gremien machen. Deswegen beantrage ich auch im Namen meiner Fraktion die Überweisung unseres Gesetzentwurfs an den Innen- und Kommunalausschuss. Ich finde, dort kann man genau die sachliche Debatte führen, die Sie benannt haben. Ich finde, wir haben es in den Ausschüssen in den vergangenen Monaten des Öfteren schon so gehabt, dass wir auch Dinge etwas länger dort beraten haben. Es wäre kein Problem, auch dort auf den Prüfbericht zu warten.

Meine Damen und Herren, ich komme langsam mit Blick auf die Redezeit zum Schluss und will jetzt nicht den gesamten Vortrag, den ich mir vorgenommen hatte, hier vortragen. Das klappt nun auch durch die verpasste Einbringung nicht. Ich denke aber, wir sollten so vernünftig sein, im Ausschuss die entsprechende Sachdebatte zu führen, und dafür werbe ich. Danke schön.

(Beifall FDP)

Vielen Dank. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Henfling von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Kollege Walk hat es schon gesagt, Titel und In

halt dieses Gesetzentwurfs gehen ziemlich weit auseinander. Das ist großartig angekündigt mit einem Verfassungsschutzstärkungsgesetz, aber wie viel Verfassungsschutzstärkung darin steckt, wollen wir uns dann mal anschauen.

Herr Walk hat schon gesagt, was die wesentlichen Änderungen dieses Gesetzes beinhalten. Ganz grundsätzlich würde ich sagen, solange es den Verfassungsschutz gibt – da sind wir uns, glaube ich, einig –, muss der auch demokratisch kontrolliert werden. Sicherlich ist es eine richtige Herangehensweise, darüber nachzudenken, dass alle demokratischen Fraktionen Teil der Parlamentarischen Kontrollkommission sind.

Jetzt haben Sie sich ja, Herr Bergner, zu der Einbringung unseres Neuwahlgesetzes sehr weit aus dem Fenster gelehnt. Da haben Sie damals gesagt – ich zitiere –: „Dieser Entwurf ist handwerklich so schlecht, dass er erst recht einen Vertrauensverlust in das Parlament bewirken müsste, wenn er denn so auch nur halbwegs das Licht der Öffentlichkeit erblicken würde.“ Während Ihrer Rede offenbarten Sie so ein bisschen, dass Sie den Gesetzentwurf nicht mal richtig gelesen hatten, was Ihnen der Kollege Dittes dann auch noch mal schön herausgearbeitet hat.

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Zum The- ma!)

Nun bin ich nicht so überheblich, Herr Bergner, dem Vertreter der Rechtsstaatspartei FDP das vorzuwerfen, allerdings muss man, ehrlich gesagt, mal ganz genau auf Ihren Gesetzentwurf gucken. Sie haben das gerade so schön beschrieben mit der Parlamentarischen Kontrollkommission, als wäre das so eine schöne offene Geschichte, und dann gucken wir mal, wer da überhaupt drinsitzt. Damit missachten Sie aber so ein paar Grundsätze, die diesem Parlament hier zugrunde liegen. Sie wollen die Formulierung in § 25 – Mitgliedschaft – Absatz 1 „Die Parlamentarische Kontrollkommission besteht aus fünf Mitgliedern, die zu Beginn jeder Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte mit der Mehrheit seiner Mitglieder [...] gewählt werden.“ durch die Sätze „Das Parlament legt mit einer Mehrheit von zwei Dritteln die Größe der Parlamentarischen Kontrollkommission fest.“ verändern. „Dabei ist sicherzustellen,“ – steht da weiter – „dass jeder Fraktion das Vorschlagsrecht für mindestens einen Sitz zukommt. Die Ausweitung der Anzahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission ist in geringst möglichem Maße zu halten.“

Schon wenn man beide Formulierungen nebeneinander sieht, merkt man doch sehr deutlich und kommt da auch ins Grübeln, dass Sie dort elemen

(Abg. Bergner)

tare Bestimmungen einfach streichen wollen. Wann soll denn das Parlament die Größe dieser Kontrollkommission dann genau festlegen und wie lange? Gilt das dann für immer? Oder wie sollen die Größen- und Mehrheitsverhältnisse in der Parlamentarischen Kontrollkommission aussehen? All das ist komplett unklar, weil Sie die Formulierung „zu Beginn jeder Wahlperiode“ und der Wahl „nach d’Hondt“ mit gestrichen haben.

Ich empfehle Ihnen, sich mal § 9 Abs. 2 und 3 der Geschäftsordnung anzuschauen, da könnte man schön abschreiben, um sicher zu erreichen, was Sie mit Ihrer Formulierung wollen, aber nicht schaffen.

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: In Sach- sen-Anhalt hat man das gerade neu einge- führt!)

Nun aber zum wichtigsten Punkt. Sie ignorieren in Ihrem Gesetzentwurf einfach das bestimmende Thema dieses Jahres in Bezug auf die Parlamentarische Kontrollkommission, nämlich die Frage: Wie gehen wir damit um, wenn es die Mehrheit des Parlaments berechtigterweise ablehnt, Vertreterinnen einer bestimmten Fraktion in die Parlamentarische Kontrollkommission zu wählen, weil kein einziges Mitglied dieser Fraktion diese Aufgabe vertrauensvoll ausführen könnte? Das sparen Sie komplett aus. Man könnte doch erwarten, dass Sie genau hier einen tatsächlichen Lösungsvorschlag auf den Tisch legen.

Und nun zu den Punkten 1 und 2, die Sie in Ihrer Änderung vorschlagen. Wir haben im Koalitionsvertrag festgelegt, dass das Amt für Verfassungsschutz keinen öffentlichen Bildungsauftrag hat. Es informiert möglichst transparent öffentlich über seine Tätigkeit. Der Jahresbericht des Amtes für Verfassungsschutz wird daher konzeptionell zu einem Bericht über die Arbeit des Amtes für Verfassungsschutz entwickelt. Und dazu stehen wir auch.

Die Änderungsvorschläge erscheinen auch sonst relativ wenig nachvollziehbar. Wenn man die Begründung dazu liest, fragt man sich auch, ob die FDP irgendwas aus dem NSU-Komplex und dem Versagen der Verfassungsschutzämter, zum Beispiel beim Anschlag auf dem Breitscheidplatz, gelernt hat.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Vertrauen der Bevölkerung wie auch meines in den Verfassungsschutz ist nicht so gering, weil dem Verfassungsschutz Möglichkeiten zur Informationspolitik fehlen. Angebote im Bereich der Ausstiegsberatung im Bereich Extremismus durch den Ver

fassungsschutz – das wollen Sie wirklich allen Ernstes? Das halte ich für einen schlechten Scherz.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Satz „Während im Verfassungsschutzbericht des Bundes sowie einzelner Länder der Wirtschaftsschutz bereits Bestandteil des Aufgabenspektrums des Verfassungsschutzes ist, ist in Thüringen dieser wichtige Punkt bisher unerwähnt geblieben.“ ist merkwürdig sowohl von der Formulierung, als auch vom Inhalt her. Das können Sie sich sicherlich dann auch noch mal genau anschauen, wenn Sie den Verfassungsschutzbericht entsprechend lesen.

Zu Punkt 3, den Sie vorschlagen. Ob diese Formulierung tatsächlich hilft, darf wohl stark bezweifelt werden. Aber dass die FDP in der Begründung ausgerechnet die Ermordung von Walter Lübcke anführt und damit andeutet, mit einer Änderung der Formulierung könnte man einen solchen Anschlag verhindern, weil man angebliche Einzeltäter damit besser auf dem Schirm haben sollte, ist doch mindestens erstaunlich. Der Mörder war bereits lange vor der Tat auf dem Schirm des Verfassungsschutzes und noch 2014 wurde er in einem Bericht des Verfassungsschutzes elfmal erwähnt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Gesetz ist kein Verfassungsstärkungsgesetz. Mal abgesehen davon, dass das auch gar nicht unsere Intention wäre – auch vonseiten Bündnis 90/Die Grünen nicht –, geht es uns vor allen Dingen darum, den Verfassungsschutz zu begrenzen und ordentlich zu kontrollieren.

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Abschaffen!)

Genau. – Als Bürgerrechtspartei stände es Ihnen vielleicht gut an, auch in diese Richtung zu denken. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)