Protocol of the Session on December 18, 2020

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Denn Grundschulpädagoginnen legen die Grundlagen für den weiteren Bildungsweg, haben eine hohe fachliche und pädagogische Kompetenz, sind

häufig auch Tröster und Begleiter in schwierigen Entwicklungsphasen der Kinder und Beraterinnen der Eltern. Sie hören es vielleicht heraus, mein Herz schlägt für unsere Grundschulpädagoginnen.

Nicht zuletzt enthält der Ihnen nun vorliegende Gesetzesvorschlag auch die Wiedereinführung des Amts der Fachleiterinnen. Wir haben diese Fehlentwicklung von 2010 immer kritisiert. Wir sind in der letzten Legislatur Schritte gegangen zu einer Zulage auf 80 Prozent. Dass wir nun wieder das Amt des Fachleiters und der Fachleiterin an Studienseminaren bekommen werden, stärkt die zweite Phase der Lehrer/-innen-Bildung und macht vor allen Dingen deutlich, es sind die besten Pädagoginnen und Pädagogen, die diese Ämter dann auch wahrnehmen können, weil sie ihr Wissen und ihre Erfahrungen an die nächste Lehrer/-innen-Generation weitergeben.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit dem vorliegenden Antrag aus den Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung des Thüringer Besoldungsgesetzes, wollen wir die gesetzlichen Voraussetzungen schaffen, um das Eingangsamt von Beamtinnen und Beamten der Thüringer Steuerverwaltung von der Besoldungsgruppe A6 in die A7 zu überführen. Hintergrund ist, dass sich die Anforderungen im mittleren Steuerverwaltungsdienst in den letzten Jahren umfangreich geändert haben. Durch die Automatisierung bei der Erfassung von Steuererklärungen sind einfache Erfassungs- und Routineaufgaben weitestgehend entfallen.

(Zwischenruf Abg. Baum, FDP: Nicht nur die!)

Gleichzeitig steigt damit für die Beschäftigten die Zahl umfassender steuerrechtlicher und inhaltlicher Prüfungen sowie qualitativ hochwertiger Veranlagungstätigkeiten, was die Wertigkeit dieser Dienstposten entsprechend erhöht. Das muss sich jetzt auch in einer höheren Eingangsbesoldung niederschlagen. Die Deutsche Steuergewerkschaft hat auf diesen Umstand bereits seit einiger Zeit hingewiesen, zuletzt im Verlauf der Tarifrunde 2019.

Lassen Sie mich noch einmal kurz auf meine Ausgangsthese zurückkommen. Mit diesem neuen Besoldungsgesetz schaffen wir Anerkennung, Gerechtigkeit und die notwendigen Voraussetzungen zur Besetzung der dringend zur Unterrichtsabdeckung notwendigen Lehrer/-innen-Stellen. Wir bitten also auch die Landesregierung in den Punkten – Kollege Tischner ist auch schon darauf eingegangen –, die jetzt im Verordnungswege zu regeln sind, diese im Sinne einer guten Bildung an unseren Schulen

in Thüringen zügig aufzugreifen und umzusetzen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Wünscht die Landesregierung das Wort? Das ist nicht der Fall. Dann können wir auch hier zur Abstimmung kommen.

Wir stimmen zu dem Gesetzentwurf in der Drucksache 7/2037 ab, hier zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/2340. Wer dafür ist, den bitte ich um das Heben der Hand. Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen und der CDU-Fraktion. Wer stimmt gegen diesen Änderungsantrag? Das sind die Mitglieder der AfD-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sind die Mitglieder der FDP-Fraktion. Damit ist dieser Änderungsantrag angenommen.

Wir stimmen dann über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in Drucksache 7/2338 unter Berücksichtigung der soeben erfolgten Abstimmung ab. Wer ist für diese Beschlussempfehlung? Das sind wiederum die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU. Wer stimmt gegen diese Beschlussempfehlung? Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Wer enthält sich? Das sind die Mitglieder der FDP-Fraktion. Damit ist auch diese Beschlussfassung angenommen.

Wir stimmen dann ab über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/2037 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt diesem Gesetzentwurf zu, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen und der CDU-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das sind die Mitglieder der AfD-Fraktion. Wer enthält sich? Das sind die Mitglieder der FDP-Fraktion. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen.

Dann stimmen wir über diesen Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung ab. Wer dafür ist, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind erneut die Mitglieder der Koalitionsfraktionen und der CDU-Fraktion. Wer stimmt gegen diesen Gesetzentwurf? Das sind die Mitglieder der AfD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? Die Mitglieder der FDP-Fraktion. Damit ist dieser Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen.

Wir kommen jetzt noch zur Abstimmung über den Entschließungsantrag in der Drucksache 7/2038. Abgestimmt wird direkt über diesen Entschlie

ßungsantrag. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? Ich habe hier zwei Drucksachennummern, sehe ich gerade; einmal Drucksache 7/2038 und einmal 7/2339. Hier steht nach Geschäftsordnung § 60 Abs. 2 Satz 1: Analog wird nur über den Entschließungsantrag abgestimmt, da die Beschlussempfehlung die Annahme des Entschließungsantrags empfiehlt. Und jetzt steht hier: Ein Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/2339. Ich nehme mal an, dass das der Richtige ist, weil er die neuere Drucksachennummer hat. Dann lasse ich jetzt über diesen abstimmen.

(Zuruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Der war doch Teil der Be- schlussempfehlung!)

Ich kann es nur so wiedergeben, wie es hier im Rollenplan steht.

(Zuruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dann ist er doppelt!)

Ist das doppelt? Dann schadet es nicht, wenn ich trotzdem noch mal feststelle, dass dieser Entschließungsantrag Teil des Gesamtpakets der Abstimmungen gewesen sein soll. Gibt es dagegen Widerspruch? Das sehe ich nicht. Dann ist dieser Entschließungsantrag Teil der Beschlussfassung und auch angenommen, sei es im Rahmen der Berichterstattung oder Beschlussempfehlung des Ausschusses oder jetzt noch einmal gesondert.

Ich schließe damit diesen Tagesordnungspunkt und komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 10

Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Thüringen Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2054 - ERSTE BERATUNG

Wünscht die AfD das Wort zur Begründung des Gesetzentwurfs? Ja. Bitte, Herr Abgeordneter Lauerwald.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, werte Zuhörer am Livestream, die Corona-Pandemie offenbart einmal mehr, welch tragende Rolle der öffentliche Gesundheitsdienst als die dritte Säule des deutschen Gesundheitssystems einnimmt. Die aktuelle Krise macht aber auch deutlich, wie stiefmütterlich die Politik die Gesundheitsämter in den letzten Jahrzehnten behandelt hat. Die finanzielle, technische und personelle Aus

(Abg. Wolf)

stattung des ÖGD ist zweifelsohne völlig unzureichend. Die fehlende Wertschätzung des ÖGD erkennt man darüber hinaus auch daran, dass der ÖGD auf der Grundlage einer Verordnung vom 8. August 1990 arbeitet – da waren wir noch DDR. Das Problem ist, dass sich aufgrund vielfältiger rechtlicher und tatsächlicher Änderungen im Gesundheitswesen seit 30 Jahren ein enormer Regelungsbedarf entwickelt hat. Zahlreiche europa-, bundes- und landesrechtliche Neuerungen haben Auswirkungen auf den ÖGD. Beispielhaft erwähnt sei das Infektionsschutzgesetz – seit Monaten wegen Corona in aller Munde –, das Masernschutzgesetz, das Präventionsgesetz, das Prostituiertenschutzgesetz, die Trinkwasserverordnung, die EUBadegewässerrichtlinie und noch viel mehr. Diese bestehende Verordnung über den ÖGD ist weder zeitgemäß, noch erfasst sie all die vielfältigen neuen Aufgaben, die seither dazugekommen sind.

(Beifall AfD)

Nun schreiben wir das Jahr 2020, fast 2021 und es ist allerhöchste Zeit zu handeln. Wir müssen und wollen das korrigieren, was die Altparteien jahrzehntelang versäumt haben. Wir reden nicht nur immer und immer wieder von der Stärkung des ÖGD, nein, die AfD handelt. Daher bringen wir das längst überfällige Gesetz zur Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes in den Landtag ein. Nebenbei: Thüringen ist das einzige Bundesland, das statt eines Gesetzes, das den Notwendigkeiten und Anforderungen des aktuellen Geschehens im Gesundheitswesen entspricht, lediglich eine antiquierte Verordnung aus DDR-Zeiten benutzt. Da fragt man sich, wieso es von den politischen Verantwortungsträgern im Gesundheitsministerium über Jahrzehnte laufen gelassen wurde.

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Es war nicht al- les schlecht!)

Es war nur eine Frage der Zeit, es war mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass wir einen gut aufgestellten und effizient funktionierenden öffentlichen Gesundheitsdienst irgendwann dringend brauchen werden – in dem Moment, wenn eine Krisensituation besteht. Und jetzt haben wir diese Krisensituation. Mangels verantwortungsbewusster politischer Vorbereitungen müssen die Defizite nicht nur die Mitarbeiter in den Gesundheitsämtern ausbaden, sondern es leidet auch der erforderliche Umgang mit der Krise und damit folglich auch die Bürger in Thüringen.

An dieser Stelle möchte ich die Gelegenheit nutzen, allen Mitarbeitern im öffentlichen Gesundheitsdienst, in den Gesundheitsämtern für ihre monate

lange aufopferungsvolle Einsatzbereitschaft und ihre gute Arbeit zu danken.

(Beifall AfD)

Es ist nie zu spät, adäquat zu handeln und den öffentlichen Gesundheitsdienst so ordentlich aufzustellen, wie es erforderlich ist, und endlich die gesetzlichen Rahmenbedingungen wie in allen anderen Bundesländern zu schaffen.

(Beifall AfD)

Laufen wir nicht immer nur den Ereignissen hinterher! Schaffen wir eine solide Grundlage für zukünftige Herausforderungen im ÖGD! Daher bitten wir um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank. Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Zippel von der CDU-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ein Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Thüringen, das ist erst mal eine gute Idee. Thüringen ist eines der wenigen Bundesländer ohne ein solches Gesetz. Der öffentliche Gesundheitsdienst im Freistaat wird nach wie vor durch eine Verordnung geregelt. Die CDU-Fraktion hatte bereits in der vergangenen Legislaturperiode ein modernes ÖGD-Gesetz für Thüringen gefordert. Noch aktuell gibt es einen entsprechenden Antrag von uns, der aber noch nicht im Plenum behandelt wurde. Der CDU-Antrag heißt: „Öffentlichen Gesundheitsdienst stärken – Lehren aus der Coronakrise ernst nehmen“. Da haben wir das entscheidende Wort: den ÖGD stärken. Ein ÖGD-Gesetz, das einfach nur die bestehenden Regelungen zusammenfasst, ist entbehrlich. Ziel muss es sein, den ÖGD auch langfristig zu ertüchtigen, technisch, organisatorisch und vor allem personell. Wie genau das geschehen soll, davon steht in Ihrem Entwurf nichts. Sie benennen zwar die Probleme korrekt, bieten aber keinerlei Lösungen an.

Natürlich kann man auch einfach nur ein Gesetz schreiben. Das Personal des Gesundheitsamtes muss die und die Qualifikationen haben. Kommunen können sich die Amtsärzte aber nicht selbst backen. Mit Ihrem Gesetz kämen außerdem zahlreiche Aufgabenerweiterungen auf den öffentlichen Gesundheitsdienst zu, was heißt: zusätzlicher Personalbedarf. Konsequenterweise müssten Sie das

(Abg. Dr. Lauerwald)

dann auch mit Personalaufwuchsstrategien begleichen. Aber dazu schweigen Sie, wie gesagt.

Konkret vermisse ich die Antworten auf folgende Fragen: Woher soll das benötigte Personal kommen? Wie soll die technische Ausstattung der Gesundheitsämter verbessert und vor allem untereinander kompatibel gemacht werden? Wie soll die Digitalisierung vorangetrieben werden? Und die entscheidende Frage: Wie kann die Arbeit in den Gesundheitsämtern finanziell attraktiver gestaltet werden? Möglichkeiten der Weiterbildung zum Amtsarzt in Thüringen zu schaffen ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber mehr auch nicht. Stattdessen entnehmen wir Ihrem Gesetz viel Copy-andPaste aus anderen Bundesländern. Interessanterweise ein Vorwurf, den Sie gern anderen Fraktionen machen. Die entscheidende Frage ist deshalb: Wo liegt nun eigentlich der Mehrwert dieses Gesetzentwurfs? Einmal rein hypothetisch: Wenn dieser Entwurf eins zu eins zum Gesetz würde, würde sich an der Situation der Gesundheitsämter in Thüringen nichts Entscheidendes bessern. Der Gesetzentwurf ist vielleicht nett gemeint, aber in der Sache untauglich.

Dass es eine Novelle braucht, um die dritte Säule unseres Gesundheitssystems auf ein sicheres Fundament zu stellen, ist hingegen unstrittig. Das sieht inzwischen auch die Landesregierung so. Das entnehme ich zumindest der Antwort der Regierung auf eine meiner Kleinen Anfragen. Dort heißt es auf meine Frage, welche Schritte die Regierung zur Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes unternimmt – ich zitiere, Frau Präsidentin –: „Zusätzlich wurde ein externes Gutachten über den Zustand des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Thüringen 2019 in Auftrag gegeben. Im Ergebnis dieses Prozesses soll unter anderem auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse ein Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst erlassen werden.“ Vor allem den Verweis auf das Gutachten finde ich an der Stelle sehr interessant. Bis zum heutigen Tag – und ich muss sagen: bis vor wenigen Minuten – war dieses Öffentliche-Gesundheitsdienst-Gutachten so etwas wie das Ungeheuer von Loch Ness: Wirklich gesehen hatte es noch niemand, es war auch nicht weiter bekannt. Ich hatte im Rahmen der Plenarsitzung eine Mündliche Anfrage genau zu dieser Thematik gestellt, die nun schriftlich beantwortet wurde, und nun ist es nicht mehr das Ungeheuer von Loch Ness, aber es ist nicht sehr viel klarer geworden. Insbesondere wird diffus auf eine Entscheidungsgrundlage verwiesen. Wie das genau in der Praxis ist bzw. welche Konsequenzen das hat, bleibt bis zum heutigen Tage sehr im Nebel.

Wir erinnern uns: Das Landesverwaltungsamt sollte eine Analyse über die Thüringer Gesundheitsämter erstellen. Das Landesverwaltungsamt brauchte ein ganzes Jahr dafür. Im Frühjahr 2018 hieß es dann in der Presse: Das Landesverwaltungsamt hat versagt; das Gutachten ist untauglich. – Unter der Hand hörte man aber, dass das Landesverwaltungsamt seine Aufgabe eher zu gut erledigt hat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, summa summarum wird die CDU-Fraktion diesen Gesetzentwurf ablehnen. Nichtsdestotrotz, wir haben bei dieser Thematik eine dringende Handlungsnotwendigkeit. Dafür gibt es bessere Alternativen. Ich verweise auf unseren Gesetzentwurf im Plenum. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Als nächster Redner hat Herr Abgeordneter Montag für die FDP-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Christoph Zippel, wir haben ja davon gesprochen, dass jetzt endlich ein Gutachten vorliegt. Sie haben das mit leichtem Optimismus oder Hoffnung verbunden. Was drin ist, ist aber eher ein Déjà-vu. Ich glaube, bei dem Thema „Öffentlicher Gesundheitsdienst“ ist schon einmal Hoffnung zerstört worden, zumindest die Hoffnung auf Erkenntnisgewinn bei einem beauftragten Gutachten. Grundsätzlich ist das Thema „Öffentlicher Gesundheitsdienst“ in Thüringen eines, an dem sich tatsächlich Opposition durchaus weiden kann.

Ich will Ihnen ein paar Dinge nennen. Wir waren damals noch nicht im Landtag. Deswegen habe ich mit einem vielleicht auch schmunzelnden und spöttischen Blick mal nachvollzogen, dass das ganze Thema in der Debatte ja nicht neu ist, sondern schon in der letzten Legislatur ausführlich debattiert worden ist und dass selbst der Landtag sich damit schon befasst und einen Beschluss gefasst hat. Den gab es am 01.09.2016, nämlich bis zum Ende der letzten Legislatur, ein Gesetz zum ÖGD auf den Weg zu bringen. Dazu brauche man eine Bestandsaufnahme über den Zustand des ÖGD bis zum III. Quartal 2017. Bis zum Ende des I. Quartals 2017 wollte man einen Zwischenbericht über jene notwendige Bestandsaufnahme geben. Dann kam der 31.03.2017 und der Zwischenbericht ergab – Zitat –: „Es liegt noch keine konkrete zeitliche Umsetzung zur Entwicklung eines ÖGD-Gesetzes vor.“ Gut, das ist schon relativ dünn, wenn man anderthalb Jahre Zeit hatte. Dann gehen wir mal weiter.