Protocol of the Session on December 18, 2020

Um es klar zu sagen: Was für Schulleitungen gilt, gilt auch für andere Aufgabenträger. Und dies bedeutet, dass Abminderungsstunden und finanzielle Vergütungen kein Widerspruch sind und in einem schulpraktischen Verhältnis am Ende stehen müssen. Mit der Einführung dieser Zulage für besondere Aufgaben legen wir jetzt ein solides Fundament, auf dem wir in der Zukunft aufbauen können, um das Anreizsystem und Beförderungssystem weiter zu verbessern und auszudifferenzieren.

Meine Damen und Herren, die Beschlussempfehlung sieht auch vor – und das ist nicht minder wichtig –, dass die Grundschullehrer von der Besoldungsstufe A12 in die Besoldungsstufe A13 angehoben werden. Dies ist wichtig, um im bundesweiten Wettbewerb der Länder um die besten Lehrkräfte bestehen zu können, es ist aber auch vor allem ein erster Schritt der Anerkennung dieser großen umfänglichen Leistungen, die die Kolleginnen und Kollegen erbringen. Anhebungen und Differenzierungen auch für die anderen Schularten gilt es in den Blick zu nehmen und müssen zukünftig von uns diskutiert werden und auch auf der Tagesordnung stehen.

Meine Damen und Herren, wichtig ist, dass wir neben den verbeamteten Lehrern, für die dieser Gesetzentwurf gilt, auch die tarifbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen in den Blick nehmen. Diesem Gedanken trägt unser Entschließungsantrag zu unserem Gesetzentwurf Rechnung. Um auch die tarifbeschäftigten Lehrer für Mangelfächer zu gewinnen, um offene Stellen, insbesondere im ländlichen Raum, zu besetzen, soll ihnen ein um bis zu zwei Erfahrungsstufen höheres Entgelt auch gewährt werden können. Das entspricht letztendlich den Berechnungen, die ich Ihnen für die Beamten gerade vorgestellt habe.

Meine Damen und Herren, mit der Änderung des Besoldungsgesetzes geben wir dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport einen sehr umfangreichen Instrumentenkasten an die Hand, einen Instrumentenkasten für mehr Attraktivität und für mehr Anerkennung des Lehrerberufs und wir hoffen inständig, dass das Ministerium diese Werkzeuge schnellstmöglich und umfassend im Sinne unserer Thüringer Schullandschaft nutzt. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Jankowski von der Fraktion der AfD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer am Livestream! Wir sollen heute etwas abnicken, was tief in das Wesen des Beamtenrechts eingreift und mal eben so zwischen CDU und Rot-Rot-Grün ausgemauschelt wurde. Der Gesetzentwurf zum Besoldungsgesetz wurde von der CDU im letzten Plenum hier eingebracht. Es wurde im Eilverfahren eine Anhörung durchgeführt und das Ergebnis dieses Anhörungsverfahrens war mehr als ernüchternd. Auch wenn Herr Wolf das anscheinend etwas anders sieht, vielleicht haben wir auch nur unterschiedliche Anhörungsschreiben gelesen. Die Intention des Gesetzes konnte von vielen Anzuhörenden geteilt werden, die Umsetzung wurde aber massiv kritisiert – und mit Umsetzung sind nicht nur praktische Probleme gemeint, sondern vor allem rechtliche – und ähnlich sehe ich das auch. Auch für uns ist es wichtig, dass Lehrer, die Zusatzaufgaben übernehmen, auch entsprechend entlohnt werden. Auch die Schaffung von Funktionsstellen ist richtig oder auch der Gedanke von Prämien für Lehrer, die bereit sind, im ländlichen Raum tätig zu sein oder auch Mangelfächer zu unterrichten, das kann man nur unterstützen. Nun ist die gute Absicht, da Abhilfe zu schaffen, die eine Sache, die Umsetzung aber eine ganz andere. Wenn man den Erstellern des ersten Gesetzentwurfs ein Arbeitszeugnis schreiben müsste, würde dort wahrscheinlich stehen: sie haben sich stets bemüht – mehr aber auch nicht.

(Beifall AfD)

Die Kritik bei den Anhörungen war mannigfaltig. Der Thüringer Rechnungshof sah erhebliche rechtliche Bedenken, auch der GEW fehlte die Rechtssicherheit und sie fand die Vorschläge insgesamt wenig durchdacht. Es wurde immer wieder vor neuen Ungerechtigkeiten gewarnt, die auftreten würden, dass Zulagen nur Übergangslösungen sein können oder gar zu Wertigkeitsunterschieden bei Anwärtern führen würden. Auch dass jetzt schon laut geltendem Besoldungsgesetz Zulagen für zum Beispiel Mangelfächer oder auch den Einsatz in Bedarfsregionen gewährt werden können, wurde angebracht und auch, dass von dieser Möglichkeit bisher vom Ministerium wenig Gebrauch gemacht wurde, wurde angemahnt. Insgesamt wurden viele Fragen aufgeworfen und das Anhörungsverfahren

(Abg. Tischner)

hat die Lücken im eingebrachten Gesetzentwurf deutlich zutage treten lassen. Jetzt würde man aber eigentlich davon ausgehen, dass diese massive Kritik dazu geführt hätte, dass man sich der Sache noch mal inhaltlich tiefgreifend widmet. Man würde davon ausgehen, dass in den Ausschüssen der Entwurf gründlich diskutiert wird. Man würde davon ausgehen, dass es in ein breites und tiefgreifendes erneutes Anhörungsverfahren mündet, aber Fehlanzeige.

Im ersten Haushaltsausschuss konnten viele Fragen nicht beantwortet werden. Es wurde darauf verwiesen, dass eine Diskussion im Bildungsausschuss dazu geführt werden müsse. Im Bildungsausschuss aber wurde der Punkt von der Tagesordnung zunächst geschoben und an diesem Dienstag bekam der Haushalts- und Finanzausschuss die Änderung dann als Tischvorlage serviert und hat auch gleich darüber abstimmen müssen – mal wieder eine Zusammenarbeit der übergroßen Koalition aus Rot-Rot-Grün und der CDU. Plötzlich erhalten auch die Grundschullehrer eine A13-Besoldung und nebenbei wird auch noch viel mehr am Besoldungsrecht und an den Besoldungsgruppen rumgebastelt – Änderungen, die wieder von Rot-Rot-Grün und der CDU in einer Klüngelrunde ausgewürfelt wurden. Aber schon allein der Umstand, dass die Änderungen deutlich länger sind als der eigentliche Gesetzentwurf, ist schon ziemlich bezeichnend, denn eigentlich müsste der Gesetzentwurf noch mal komplett überarbeitet werden.

(Beifall AfD)

Auf den insgesamt 14 Seiten an Änderungen wird viel präzisiert und ein Teil der Kritik aus den Anhörungsverfahren wurde auch berücksichtigt. Aber trotzdem sind viele Punkte noch offen und gerade grundlegende Eingriffe sollen einfach so durchgewunken werden, weil Rot-Rot-Grün mit der CDU gerade mal die Mehrheit hat. Es wird so getan, als ginge es rein ums Geld. Anscheinend glauben Sie wirklich, dass die mangelnde Attraktivität des Lehrerberufs mit genug Geld auch wettzumachen sei. Da muss ich sagen, da habe ich eher meine Zweifel. Jedenfalls wird in dem Gesetz beliebig erhöht – ein Wahlgeschenk für die Lehrer. Doch was ist mit den anderen Beamten? Haben ein Grundschuldirektor und ein Regierungsdirektor wirklich eine gleichwertige Ausbildung oder Qualifikation oder Tätigkeit mit Blick auf den Verantwortungsbereich? Unsere Grundschullehrer und auch -direktoren sind essenziell für dieses Land und ich möchte deren Bedeutung nicht schmälern, aber es geht einfach nicht nur um Zahlen, es geht beim Besoldungsrecht um Kriterien, die für alle Beamten gelten müssen –

vom Polizisten bis zum Lehrer, vom Richter bis zum Steuerbeamten.

(Beifall AfD)

Ein kleines Beispiel – man kann es auch anders machen –: Hessen zahlt den Grundschullehrern nicht mehr; Hessen will die Attraktivität des Berufs dadurch steigern, dass die Lehrer eine bessere Ausstattung und zusätzliches Personal erhalten. Denn was bringen 100 oder 200 Euro mehr, wenn man sich am Ende auch noch ins Burnout arbeitet. Es gibt keinen logischen Grund, das Gesetz nun hier im Schweinsgalopp durch die Ausschüsse und das Parlament zu jagen. Bei der massiven Kritik bei den Anhörungen und den massiven Änderungen hätte es eigentlich noch mal in eine erneute Anhörung gemusst. Gerade bei so einem sensiblen Gesetz wie diesem, welches die Besoldung der Beamten regelt, muss dies mit größtem Fingerspitzengefühl angegangen werden. Dass das nicht geschieht, sieht man schon daran, dass eilig ein Änderungsantrag nachgeschoben wurde, womit jetzt auf einmal die Besoldung der Steuerbeamten auch noch angepasst werden soll. Es ist für mich unverständlich, wie an einem solchen Herzstück, welches die Besoldung unserer Landesbediensteten regelt, so übereilt herumgedoktert werden kann. Dieses Wahlgeschenk ist nichts weiter als die Büchse der Pandora und vermutlich werden wir nach der Umsetzung noch viele Rechtsstreitigkeiten bekommen. Wir werden deswegen dem Gesetz nicht zustimmen. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Baum von der FDP-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht um das Besoldungsgesetz und es geht um Zulagen, es geht um Beförderungsämter, es geht um gleiche Bezahlung von Lehrerinnen und Lehrern. Ich sage es Ihnen gleich vorweg, das haben wir auch in der ersten Beratung gehabt: Wir werden uns an der Stelle enthalten, weil es sich für uns die Waage hält, was wir gut finden und was vielleicht doch eher kritisch ist. Wir finden es grundsätzlich gut, dass wir über die gleiche Bezahlung der Lehrerinnen und Lehrer in allen Schularten Einigkeit gefunden haben. Das hilft uns sicher im Wettbewerb mit den anderen Bundesländern, denn gerade im Bereich der Grundschullehrer haben wir ein großes Problem, auf das wir in Zukunft zusteu

(Abg. Jankowski)

ern: Diese zu finden und zu halten, das muss oberstes Ziel sein.

(Beifall DIE LINKE, FDP)

Das Zweite ist der Ansatz, Zulagen für besondere Aufgaben an Lehrkräfte zu zahlen. Es ist nicht unüblich, dass im Alltag von Schulen Aufgaben übernommen werden, die sich eigentlich so nicht auf den Unterricht konzentrieren, sondern da gibt es ganz viele Aufgaben drum herum. Dass es dafür jetzt Zulagen geben soll, finden wir einen guten Ansatz, auch, dass es Zulagen für die digitalen Multiplikatoren geben soll. Das hatten wir in der ersten Beratung angeregt; da freuen wir uns, dass das aufgenommen wurde. Wir finden es auch okay, das Beförderungsamt für die Fachleiter – also für die Lehrerausbilder – einzuführen oder wieder einzuführen.

Aber es gibt eine ganze Reihe kritischer Punkte, die ich hier noch erwähnen möchte. Wir sind erstens nicht davon überzeugt, dass die Zulagen nach Regionen und auch die Zulagen nach Fächern tatsächlich das bringen, was wir uns davon versprechen. Ich glaube nicht, dass jemand, der eigentlich vielleicht Deutsch auf Lehramt studieren wollte, sich dann wegen 300 Euro im Monat mehr entscheidet, sechs Semester Mathestudium über sich ergehen zu lassen. Das Weitere dabei ist, dass es einfach noch viele offene Fragen dazu gibt, wie diese Zulagen gestaltet werden sollen. Das sieht uns nach einer sehr bürokratischen Herausforderung aus, vor der das Ministerium auch noch steht. Wir sehen das sehr kritisch.

Das Zweite – und das hat Herr Jankowski von der AfD auch schon angesprochen –: Das Besoldungsgesetz betrifft nicht nur Lehrerinnen und Lehrer, sondern es betrifft auch Polizisten und Ingenieure, die Brückenbauten abnehmen, das betrifft auch Steuerbeamte, und das erklärt wahrscheinlich auch, warum es noch kurzfristig einen Änderungsantrag gab, die Steuerbeamten hier mit zu berücksichtigen. Das Besoldungsgesetz anzugehen und darüber nachzudenken, wie wir die Stellen im öffentlichen Dienst so bezahlen können, dass wir die Fachkräfte gewinnen, die wir brauchen, um die Verwaltung nach vorn zu bringen, ist definitiv geboten. Aber dann sollten wir das Ganze systemisch angehen und alle Berufsgruppen im Blick haben.

(Beifall FDP)

Und mein dritter und letzter Punkt ist: Bei den Zulagen für besondere Aufgaben, die ja an die Schulleitung übergeben worden sind, also quasi zusätzlich zu der Verteilung der Abminderungsstunden jetzt auch noch darüber zu entscheiden, wie die Zulagen verteilt werden, da weiß ich nicht, wie glücklich Sie

die Schulleitung damit machen. Verstehen Sie mich nicht falsch, Freiheit und Selbstverantwortung für Schulen, dafür können Sie mich immer begeistern, aber nach dem, was wir im Gesetzentwurf gelesen haben, sieht uns das schwer nach einem bürokratischen Monster aus, das wieder zusätzliche Aufgaben auf den Schreibtisch der Schulleitung bringt.

(Beifall FDP)

Also zusammenfassend: Es ist nur eine Enthaltung. Wir werden uns dem grundsätzlich nicht entgegenstellen. Gerade die A13 löst, glaube ich, eine gefühlte übergreifende Ungerechtigkeit in den Lehrerzimmern aus, und mit dem Beförderungsamt für die Fachleiter können wir auch ganz gut leben, aber ein bürokratisches Zulagensystem bringt weder einen einzigen Lehrer mehr an Thüringens Schulen, noch kann man damit Begeisterung für das Unterrichten kaufen. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Vielen Dank. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann es wirklich kurz machen, weil mein Kollege Torsten Wolf im Prinzip tatsächlich alles gesagt hat. Ich finde es allerdings schon eine Frechheit, wie sich die AfD mit aufgeblasenen Backen hier vorn hinstellt und so tut, als ob sie auch nur irgendetwas in dieser Debatte beigetragen hätte. Nichts im Ausschuss, kein einziger Antrag, kein Vorschlag und dann tun Sie so, als ob irgendetwas ausgeklüngelt wurde, nur, weil Sie selbst nichts zustande gebracht haben. Das müssen Sie sich leider so sagen lassen.

Da hat die FDP anders agiert. Die FDP hat sehr deutlich gesagt, dass sie eben beispielsweise für den Bereich der digitalen Koordinierung zusätzliche Bedarfe sieht, dass sie bei den Mehrbedarfen mit aufgenommen werden sollen. Das ist auch in der Anhörung mit in das Gespräch gekommen und wir haben es mit aufgegriffen. Ich glaube, genauso funktioniert konstruktives Miteinanderarbeiten.

Ich will es auch noch mal sagen: Es ist ein Schlag ins Gesicht aller Grundschullehrerinnen, sich hier vorn hinzustellen und zu sagen, die A13, die würden Sie ihnen zwar sozusagen nicht direkt nicht gönnen, aber wäre jetzt nicht so wichtig. Das ist etwas, wofür die Grundschullehrerinnen seit ganz vie

(Abg. Baum)

len Jahren kämpfen, sie sind viel zu lange sozusagen als die kleinen Lehrerinnen und Lehrer betrachtet worden, obwohl sie die Grundlagen legen für unsere Kinder und für all das Wissen, was danach kommt. In diesem Sinne ein bisschen mehr Wertschätzung, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch und gerade für die Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer!

Deshalb sage ich auch hier: Ja, manches muss eben einfach auch mal entschieden werden und da muss man auch was auf den Tisch legen und muss dann auch bereit sein, sich viele Stunden über die Ausschüsse hinaus mit den Kolleginnen und Kollegen zusammenzusetzen und nach der besten Lösung zu suchen. Und es betrifft eben nicht nur einen Bereich. Deswegen haben wir auch mit den Haushältern hier ganz intensiv zusammengearbeitet. Ich möchte mich jedenfalls sowohl beim Finanzministerium als auch beim Bildungsministerium sowie auch bei allen Kolleginnen und Kollegen bedanken, die im Sinne der Sache gemeinsam nach der bestmöglichen Lösung gesucht haben. Deshalb werbe ich noch mal um Zustimmung zu diesem Gesetz und auch zu all den Änderungen, die wir darin vorgeschlagen haben. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wolf von der Fraktion Die Linke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, wer wie die AfD hier – Frau Kollegin RotheBeinlich ist ja schon darauf eingegangen – die Backen dick macht und wenn in den Ausschüssen noch nicht mal ein kleiner Ton kommt, gar nichts kommt, der macht deutlich, wie wertschätzend er den Lehrerinnen und Lehrern, den Pädagoginnen und Pädagogen in diesem Land gegenübertritt.

(Beifall DIE LINKE)

Ich bin mehr als schockiert über Ihre Rede, Herr Jankowski, zumal Sie ja die ganze Zeit über gar nicht anwesend waren.

(Zwischenruf Abg. Jankowski, AfD: Quaran- täne!)

Im Jahr 2018, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, beschäftigte sich die Kultusministerkonferenz mit der Prognose, wie viele Lehrkräfte bis 2030 benötigt werden und wie viele zur Verfügung stehen würden. Entgegen

mancher Behauptungen, insbesondere der AfDFraktion, nichts wäre leichter, als den Bedarf an Lehrern zu berechnen, ist die Deckung des Ersatzbedarfs an Lehrkräften unter anderem abhängig vom Wahlverhalten und den Abschlussquoten der verschiedenen Lehrämter, der Geburtenentwicklung sowie regionaler Attraktivität zu sehen. Was wir sicher wissen, ist, dass die Schüler/-innenzahl bis 2030 in Thüringen steigen wird – das Statistische Landesamt hat uns dazu jetzt wieder eine gute Prognose geliefert –, aber sie wird danach regional unterschiedlich dann doch deutlich sinken. Was wir wissen, ist, dass das Wahlverhalten für die entsprechenden Lehrämter von der Schulart geprägt ist, von dem Bildungsgang der jungen Menschen, die sich für dieses Lehramt interessieren. Um es kurz zu sagen: Die meisten studieren heute auf Gymnasiallehramt und die wenigsten auf Regelschullehramt. Neben einer möglichst zielgenauen Steuerung unserer Hochschulen in der ersten Phase der Lehrerbildung ist es unsere Aufgabe als Landtag, alle Möglichkeiten zu nutzen, den Bedarf an Lehrkräften nach Schulart, Fächern und regionalen Bedarfen so anzureißen, dass eine möglichst Eins-zu-eins-Besetzung der vorhandenen Stellen mit ausgebildeten Lehrkräften erfolgen kann. Ich will nur mal daran erinnern, dass in Sachsen in der Mittelschule mittlerweile schon zwei Drittel der neu eingestellten Lehrkräfte Seiteneinsteiger sind – zwei Drittel! Zum Glück sind wir in Thüringen noch nicht in dieser Situation. Bei uns sind es um die 16 bis 18 Prozent, aber auch stark ansteigend. Dieses Ziel der ausgeglichenen Lehrkräfteversorgung an unseren Schulen – und ich denke, damit sind wir in unseren Wahlkreisen alle beschäftigt – verfolgt die vorliegende Änderung des Besoldungsgesetzes, denn es greift erprobte Instrumente anderer Bundesländer zur besseren Lehrerversorgung auf, entwickelt diese aber auch auf die Verhältnisse Thüringens weiter und schafft es, mit der A13 für Grundschulpädagoginnen die Gerechtigkeitslücke zu den anderen Lehrämtern zu schließen. Mit der von Die Linke, CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Änderung zum Thüringer Besoldungsgesetz, welches in einer Rekordzeit – ja, in einer Rekordzeit, das gehört mit dazu, wir wollten Ende dieses Jahres auch tatsächlich abschließen – angehört und verhandelt wurde, um heute in abschließender Lesung beschlossen zu werden, sollen folgende Bereiche neu geregelt werden: Ein Zuschlag von 10 Prozent auf das Grundgehalt der Erfahrungsstufe soll in Regionen und Schularten und Fächern für fünf Jahre gewährt werden, wenn in diesen Schulen Bedarfe entstehen. Dies ist im Übrigen heute schon möglich. Wir haben es präzisiert im Besoldungsgesetz und auf die entsprechenden Möglichkeiten auch für den Bildungsbereich angewandt. Dies ist

(Abg. Rothe-Beinlich)

eine sinnvolle und angemessene Maßnahme, da es zum Beispiel dann auch ermöglicht, eine Stelle an einer Regelschule, zum Beispiel in einem ländlichen Raum in Thüringen, auch mit einem Gymnasiallehrer oder einer Gymnasiallehrerin zu besetzen, da diese dann nicht nur die A13 bekommen, sondern natürlich auch den Zuschlag von 430 Euro zu ihrem Grundgehalt. Ebenso können diejenigen Anwärter einen Zuschlag zu ihrem Anwärtergrundbetrag erhalten, die sich für fünf Jahre nach bestandener Laufbahnprüfung für eine Schule verpflichten, die nach Region, Schulart oder Fach einen nachgewiesenen Bedarf hat. Dies gilt sowohl für den Vorbereitungsdienst an staatlichen als auch an freien Schulen. Wir wollen damit schon zu Beginn der Laufbahn einen Anreiz für die Bindung an der Schule geben und somit den Bestand an allen Schulen absichern.

Kollege Tischner ist schon ausdrücklich darauf eingegangen, welche Zulagen und Möglichkeiten für Lehrkräfte mit besonderen Aufgaben bereitgehalten werden sollen. Deswegen möchte ich davon jetzt absehen, sondern mich insbesondere auf den Punkt konzentrieren, der für die Regierungskoalition von R2G besonders wichtig ist, nämlich, dass es ab 01.08.2021 endlich die A13 für die Grundschullehrkräfte geben soll. Wie wir wissen, sehen das nicht alle Fraktionen hier im Hohen Hause so. Der Kollege von der AfD-Fraktion hat eben hier auch ein deutliches Beispiel geliefert. Aber diejenigen, die dies negieren, die negieren eben auch die Erkenntnisse aller Bildungswissenschaftler, nämlich: Auf den Anfang, also auf die Primarstufe, kommt es an. In der Anhörung zum Besoldungsgesetz wurde deutlich, dass alle Lehrerverbände und Gewerkschaften diesen Schritt begrüßen, bis auf die Philologen. Diese begründen ihre Ablehnung der A13 für Grundschullehrkräfte, für eine Beschäftigtengruppe also, die sie gar nicht vertreten, damit – und ich zitiere aus der Stellungnahme –, dass die Unterrichtszeit, also an den Grundschulen, „nicht über die Mittagszeit“ hinausgeht. Eine interessante Analyse, zumal die Deputatsstunden an den Grundschulen in Thüringen bei 27 Lehrerwochenstunden liegen, an den Gymnasien aber nur bei 23 bis 25. Ich denke, das ist viel Gesprächsstoff in der Familie des Thüringer Beamtenbundes. Wir als Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen stellen aber klar: Grundschulpädagoginnen verdienen mehr.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)