Protocol of the Session on November 13, 2020

Unsere Fraktion beantragt eine 30-minütige Unterbrechung.

Bevor wir in die Unterbrechung eintreten, spricht Abgeordneter Blechschmidt noch mal zu diesem Punkt. Herr Abgeordneter, Sie haben noch 4 Minuten und 30 Sekunden.

Herr Präsident, das geht relativ schnell.

Ich werde das jetzt noch mal wiederholen, da ich es aufgeschrieben habe. Dann werde ich erläutern, wie der Kollege Braga genau das gemacht hat, was ich beschrieben habe. Er hat die Stufe 2 gezündet. Ich habe zitiert: „Unabhängig von der maßlosen Entgleisung und indiskutablen Tiraden des Abgeordneten Möller, die völlig zu Recht mindestens mit einem Ordnungsruf zu belegen waren, stellen wir seit Jahren [...]“ Sie unterstellen mir hier vorn vom Pult, ob ich ihn erschießen wollte.

(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Das war eine Frage!)

Dann kennen Sie die Geschäftsordnung nicht. Die Geschäftsordnung gibt die Möglichkeit, einen Abgeordneten, der hier die Form und die Ordnung nicht einhält, von dieser Diskussion auszuschließen. Das gibt es auch und nicht „erschießen“. Das ist genau Ihre Methode.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Stufe 2, den Redner diskriminieren, verunglimpfen und ihm Unterstellungen anheften. Genau das ist es, Herr Braga, und deswegen sind Sie nicht vertrauenswürdig. Das ist Entgleisung.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es wurde durch die AfD-Fraktion Unterbrechung der Sitzung beantragt. Wir unterbrechen die Sitzung für 30 Minuten.

Werte Kolleginnen, werte Kollegen, die Sitzungsunterbrechung ist somit beendet. Ich hoffe sehr, dass sich die Gemüter in dieser Zeit doch etwas beruhigt haben. Im Übrigen möchte ich anmerken, dass ich es weder für zielführend noch für geboten halte, wenn wir hier in diesem Hohen Haus über das Erschießen diskutieren. Wir streiten hier mit Worten und nicht mit Kugeln. Deswegen würde ich es sehr begrüßen, wenn solche Zwischenrufe zukünftig unterbleiben.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

Wir fahren fort mit den Wahlen.

Sie erhalten wie gestern nach Ihrem Namensaufruf zwei Stimmzettel. Bitte achten Sie bei der Stimmabgabe auf die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln und nutzen Sie bitte Ihren eigenen blau oder schwarz schreibenden Stift.

Ich erläutere die Stimmzettel: Bei der Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission können Sie hinter jedem der beiden Namen entweder „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen. Bei der Wahl eines Mitglieds der G 10Kommission können Sie einmal mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen.

Als Wahlhelfer sind eingesetzt Herr Abgeordneter Weltzien, Herr Abgeordneter Urbach und Herr Abgeordneter Denny Möller.

Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführer, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Bergner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Hennig-Wellsow, Susanne; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Prof. Dr.Ing. Kaufmann, Michael; Keller, Birgit; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; Kö

(Abg. Braga)

nig-Preuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik.

Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babett; Plötner, Ralf; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Prof. Dr. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

Werte Kolleginnen und werte Kollegen, konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Ich kann keinen Widerspruch erkennen. Ich stelle somit fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben konnten. Damit schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfenden um Auszählung der Stimmen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 61

Fragestunde

Ich rufe die Mündlichen Anfragen auf und bitte die Abgeordneten, ihre Fragen vorzutragen. Frau Abgeordnete König-Preuss, Fraktion Die Linke, mit der Drucksache 7/2068.

Radikalisierung der „Corona-Leugner“

Das „Nürnberger Bündnis Nazistopp“ berichtete, dass in einer Chatgruppe der „Corona Rebellen Nürnberg“ eine Anleitung zur Herstellung von Sprengstoff veröffentlicht wurde. Ebenso kam es in Berlin im Oktober 2020 zu einer Explosion, zu der laut dem Landeskriminalamt Berlin ein Bekennerschreiben gefunden wurde, in dem ein Ende der Corona-Maßnahmen gefordert wird. In entsprechenden Thüringer Chatgruppen werden bereits seit Monaten antisemitische und verschwörungstheoretische Inhalte gepostet, entsprechende Äußerungen sind ebenso bei den Demonstrationen zu

beobachten, ebenso gibt es beispielsweise Aufrufe zum „Sturm auf Thüringen“. Erst Anfang November wurde in einer Chatgruppe der „Querdenker“ die private Adresse des Thüringer Ministerpräsidenten verbreitet, verbunden mit der Aufforderung, ihm etwas vor die Haustür zu legen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung die Gefährdung, welche von dem Spektrum der sogenannten Corona-Leugner ausgeht, in Thüringen?

2. Welche Maßnahmen zum Schutz von beispielsweise Beschäftigten in Gesundheitsämtern und anderen gefährdeten Strukturen und Personen gibt es in Thüringen?

3. Wie viele antisemitische Äußerungen wurden in den vergangenen Monaten bei entsprechenden Demonstrationen im Kontext Corona/Hygienespaziergänge etc. erfasst und in welchen PMK-Bereich werden sie gegebenenfalls eingeordnet?

4. Gab es bereits in Thüringen strafrechtlich relevante Aktivitäten, welche dem Umfeld der sogenannten Corona-Leugner zugerechnet werden und wenn ja, welche (bitte Einzeldarstellung)?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König-Preuss beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Die Antwort zu Frage 1: In Anlehnung an die Bewertung des Bundeskriminalamts für die Bundesrepublik Deutschland ist auch für den Freistaat Thüringen davon auszugehen, dass die Pandemie bis zum Abklingen des Infektionsgeschehens weiterhin bestimmendes Thema bleibt. Auf Grundlage der aktuell erhöhten Corona-Schutzmaßnahmen wird voraussichtlich das Protestgeschehen nicht unmittelbar abnehmen. Nach Einschätzung der Landesregierung setzen sich die Teilnehmer an den Protesten, Aufzügen und Kundgebungen in Thüringen insgesamt heterogen zusammen. Die überwiegende Mehrheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer nutzt die Instrumente der Meinungs- bzw. Versammlungsfreiheit rechts- und regelkonform als Möglichkeit, ihren Unmut speziell über die Eindämmungsmaßnahmen zum Ausdruck zu bringen.

Gleichermaßen ist zu konstatieren, dass die Versammlungen auch durch Akteure unterschiedlicher,

(Abg. Schubert)

bis hin zu extremistischen Szenen genutzt werden und die Pandemie scheinbar den geeigneten Nährboden bietet, um staatskritische bzw. staatsfeindliche Haltungen in die öffentliche Wahrnehmung zu rücken. Vereinzelt können objektbezogene Aktionen ebenso wie personenbezogene Aktivitäten – unter anderem – gegen von potenziellen Tätern als politisch oder für die Corona-Schutzmaßnahmen mitverantwortlich ausgemachte Personen nicht ausgeschlossen werden. Gravierende Einflüsse des Protestgeschehens auf die Haltung und das Agieren von Teilen der gesamten Bevölkerung sind im Freistaat Thüringen jedoch nicht erkennbar, auch wenn beispielsweise aufgrund wirtschaftlicher Nöte oder Existenzängste für Einzelne die Gefahr zur Radikalisierung bis hin zur Extremisierung nicht per se ausgeschlossen werden kann.

Des Weiteren wird auf eine potenzielle Gefahr von strafrechtlich relevanten Handlungen vor dem Hintergrund einer irrationalen und/oder verschwörungstheoretischen Tatmotivation hingewiesen, die polizeilich derzeit nur schwer prognostizierbar ist. Wir müssen genau beobachten, ob hier eine extremistische Bewegung entsteht.

Die Antwort zu Frage 2: Der Umfang von Personenund Objektschutzmaßnahmen wird auf der Grundlage vorliegender Gefährdungserkenntnisse und des Schutzbedürfnisses festgelegt und durchgeführt. Den Thüringer Sicherheitsbehörden liegen gegenwärtig keine konkreten Gefährdungserkenntnisse vor, die Schutzmaßnahmen im Sinne der Fragestellung erforderlich machen würden. Unbenommen davon bleibt die regelmäßige Überprüfung von gegebenenfalls einzuleitenden Schutzmaßnahmen. Die weitere Lageentwicklung wird durch die Sicherheitsbehörden beobachtet.

Die Antwort zu Frage 3: Es liegen keine polizeilichen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Aktuell sind für das Jahr 2020 insgesamt 70 Straftaten bekannt, deren Einordnung als antisemitisch geprüft werden. Einer vorläufigen Prüfung zufolge steht keine der 70 Straftaten im Zusammenhang mit Demonstrationen im Kontext der Corona- bzw. Hygienespaziergänge.

Die Antwort zu Frage 4: Pikant ist der Aufruf vom 4. November 2020 durch die Telegram-Chatgruppe „QUERDENKEN 361“, dem Thüringer Ministerpräsidenten Dinge vor die Haustür zu legen. Dieser Aufruf wird nach Auskunft der Sicherheitsbehörden den sogenannten Corona-Leugnern zugeordnet.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär Götze. Ich sehe, dass es Nachfragen gibt.

Herr Staatssekretär, Sie hatten auf Frage 1 geantwortet, dass extremistische Szenen diese Demonstrationen mit beeinflussen würden. Nach meinem Kenntnisstand gibt es zumindest im Sprachgebrauch der Sicherheitsbehörden „links- und rechtsextremistisch“. Jetzt würde ich gern wissen, welche extremistischen Szenen Sie meinen, die mit beeinflussen würden – Frage 1.

Warten Sie, da muss ich noch mal schauen, was ich hier gesagt habe. – Ich würde Ihnen die genaue Bezeichnung der extremistischen Szenen, die hier gemeint sind, schriftlich zuarbeiten.

Frage 2: Es gab bereits mehrfach bei entsprechenden Demonstrationen und sogenannten Spaziergängen in Thüringen sowohl Übergriffe auf Journalisten bzw. den Versuch, Journalisten an der Arbeit zu hindern, als auch entsprechende antisemitische Äußerungen auf Plakaten und in Redebeiträgen dieser sogenannten Corona-Leugnerinnen. Inwieweit ist die Polizei in der Lage, antisemitische Äußerungen und Positionen zu erfassen, wenn Sie auf meine Frage, wie viele antisemitische Äußerungen erfasst wurden, sagen, keine?

Die Polizei ist sehr wohl in der Lage, diese Straftaten zu erfassen. Ich gehe davon aus, dass das auch getan wird. Bitte verstehen Sie meine Antwort so, dass die Prüfung hier noch nicht abgeschlossen ist. Das ist ein vorläufiges Ergebnis zu den Taten, die bisher erfasst und dann gegebenenfalls noch nicht abschließend zugeordnet sind.

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Bekomme ich das schriftlich?)

Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, kann ich Sie dann noch mal ergänzend schriftlich informieren, selbstverständlich.