Protocol of the Session on November 13, 2020

(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Meine Meinung!)

Damit schwächen Sie überhaupt erst das Mandat.

(Beifall CDU)

Und eins muss ich auch sagen, Frau Müller – das ist der zweite Punkt –: Sie machen einen großen Fehler.

(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Nein!)

Sie haben recht, Sie machen sehr viele große Fehler. Danke für die Korrektur. Einen will ich Ihnen noch mal kurz vorhalten. Sie verwechseln eine Sache. Sie verwechseln die Bereitschaft der CDUFraktion zu konstruktiver Arbeit mit Naivität und damit, dass wir nicht in der Lage wären, eine eigene Meinung zu vertreten, und dass wir

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Können Sie mal ein Sach- argument bringen?)

keine Grundüberzeugung hätten, wie wir verantwortungsvoll mit unserer Verfassung umzugehen haben. Wir sind bereit, konstruktiv mitzuarbeiten. Das haben wir jedes Mal bewiesen. Wir haben darum gerungen, dass wir gute Zeitabläufe haben. Wir hatten und wir haben immer noch eine Resthoffnung, dass wir eine ganze Reihe von Problemen gelöst bekommen. Aber auch Sie müssen doch jetzt erkennen, nach allem, was Frau Marx gesagt hat, was ich aufgezählt habe zu diesen Rückläufen, dass es langsam schwierig wird, noch verantwortungsbewusst Verfassungsänderungen durchzuführen. Dann können Sie doch nicht das Gegenteil behaupten – beim besten Wissen und Gewissen nicht.

(Beifall CDU)

Also bitte verwechseln Sie das nicht!

Ein letzter Punkt, Frau Müller: Wenn Sie so erpicht darauf sind, die Öffentlichkeit herzustellen, dann biete ich Ihnen Folgendes an: Wenn Sie gern die Öffentlichkeit bei den Fraktionssitzungen der Linksfraktion zulassen wollen, bieten wir an, dass die CDU-Fraktion künftig auf Ihre Einladung hin einen Gast entsendet. Wir hören uns gern an, was Sie hinter verschlossenen Türen beraten – das zum Beispiel auch als Angebot der Transparenz.

(Beifall FDP)

Wir freuen uns auf die Einladung, auf die zukünftige Öffentlichkeit

(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Journalis- ten bringen wir mit!)

bei den Linken-Fraktionssitzungen. Wir werden bestimmt immer jemanden ausgeknobelt bekommen, der bei Ihnen mit sitzt und lauscht. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung hat Staatssekretär von Ammon Redewunsch signalisiert.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich verspreche, auch ich werde mich ganz kurzfassen, nicht nur wegen der Uhrzeit, sondern auch aus Respekt vor der Gewaltenteilung. Der vorgelegte Gesetzentwurf betrifft das Parlamentsrecht, nämlich die Frage, wie Ausschüsse zu tagen haben. Bei Fragen des Parlamentsrechts hält sich die Landesregierung traditionell und aus gutem Grunde zurück.

Ich möchte deswegen nur ganz kurz den rechtlichen Rahmen skizzieren, innerhalb dessen sich dieser Gesetzentwurf bewegt. In Artikel 62 Abs. 2 der Thüringer Verfassung ist geregelt, dass die Sitzungen der Ausschüsse in der Regel nicht öffentlich sind. Diese Vorgabe wird dann in § 78 der Geschäftsordnung näher ausgefüllt. Danach kann der Ausschuss für einzelne Beratungsgegenstände oder Teile derselben mit Zweitdrittelmehrheit die öffentliche Beratung beschließen. In bestimmten Fällen sind öffentliche Sitzungen dagegen wieder generell unzulässig, etwa bei Haushaltsberatungen. Und in einigen Fällen sind Ausschusssitzungen grundsätzlich wieder öffentlich, § 78 Abs. 3a zählt hier diese Ausnahmetatbestände auf.

Der Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen sieht nun vor, dass dieses Regel-Ausnahme-Verhältnis umgekehrt wird, das heißt, dass die Sitzungen regelmäßig öffentlich sind. Die Öffentlichkeit soll dann nur ausgeschlossen werden, wenn es zur Wahrung von Grundrechten oder wegen entgegenstehender höherrangiger Belange notwendig ist. Das Nähere soll wiederum die Geschäftsordnung regeln.

Mit dieser Regelung würde sich Thüringen anderen Bundesländern – namentlich Bayern und Schleswig-Holstein und auch seit Kürzerem Sachsen-Anhalt – annähern.

Der Rahmen wird vorgegeben zum einen sicher von dem Gedanken, dass Öffentlichkeit und Transparenz in einer Demokratie von wesentlicher Bedeutung sind und gerade natürlich für die parlamentarische Arbeit. Denn diese findet gerade auch in den Ausschüssen statt und hier kann der Bürger sehr gut nachvollziehen, dass auch fraktionsübergreifend, parteiübergreifend nach Lösungen gerungen wird. Deswegen sind die Transparenz und die Öffentlichkeit grundsätzlich ein sehr hohes Gut.

Natürlich gibt es aber auch Gründe und Situationen, in denen ein Ausschuss nicht öffentlich beraten soll. Im Justizausschuss betrifft es natürlich Fälle, in denen zu Strafverfahren berichtet wird – hier gebietet schon die Unschuldsvermutung, dass mit persönlichen Daten sehr vorsichtig umgegangen wird –, aber natürlich auch Belange des Opferschutzes. Und wenn es um Belange des Justizvollzugs geht, bedarf es keiner weiteren Erläuterung, dass man hier – was die Öffentlichkeit anbetrifft – bei Sicherheitsbelangen sehr zurückhaltend sein muss. Der Gesetzentwurf greift aber diese Gedanken bereits auf.

Innerhalb dieses Rahmens – welches Prinzip soll gelten, Öffentlichkeit oder Nichtöffentlichkeit, und wie regelt man die Ausnahmen, wie gestaltet man diese aus – werden sich die weiteren Diskussionen bewegen müssen. Für das Justizministerium kann ich wiederum zusichern, dass wir diesen Prozess gern und mit großem Interesse begleiten werden. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Mir liegt der Wunsch auf Überweisung des Gesetzentwurfs an den Verfassungsausschuss vor. Gibt es weitere Ausschüsse, an die der Gesetzentwurf überwiesen werden soll? Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann stimmen wir über die Überweisung an den Verfassungsausschuss ab. Wer ist dafür? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP, CDU. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen aus der AfD. Wer enthält sich? Enthaltungen kann ich nicht erkennen. Somit ist die Ausschussüberweisung mit Mehrheit angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Liebe Kollegen, wir treten jetzt in die Mittags- und Lüftungspause ein und beginnen pünktlich um 14.10 Uhr mit dem Aufruf der Wahlen in den Tagesordnungspunkten 59 und 60. Ich weise noch mal darauf hin, dass 5 Minuten nach Beginn der Mittagspause der Bildungsausschuss tagt, und zwar in der Arena im Obergeschoss, große Loge. Dann wünsche ich guten Appetit!

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir beenden die Mittagspause und fahren fort in der Tagesordnung.

Dazu rufe ich auf die gemeinsame Abhandlung der Tagesordnungspunkte 59 und 60

Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2096 -

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2097 -

Ich gebe folgenden Hinweis zu Tagesordnungspunkt 59: Für die heutige Wahl zweier Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission hat die Fraktion der AfD Frau Abgeordnete Corinna Herold und Herrn Abgeordneten Birger Gröning vorgeschlagen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/2096 vor. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Wird die Aussprache gewünscht? Frau Abgeordnete Lehmann.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, laut § 24 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes unterliegt die Landesregierung hinsichtlich der Tätigkeit des Amts für Verfassungsschutz der parlamentarischen Kontrolle. Diese wird von der Parlamentarischen Kontrollkommission ausgeübt. Die Mitglieder der PKK müssen für diese sensible Aufgabe, die sie in der Kommission haben, in besonderem Maße geeignet sein. Die von der AfD vorgeschlagenen Mitglieder entsprechen dieser Voraussetzung nicht, was ich an dieser Stelle ausführen will.

Zum ersten Wahlvorschlag der AfD, Herrn Birger Gröning: Herr Grönings Facebook-Account zeigt eine enge Bindung zum Thüringer AfD-Fraktionschef und Protagonisten des Flügels Björn Höcke.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das zeigt sich unter anderem im häufigen Verbreiten von Höckes Beiträgen als auch einer Reihe von gemeinsamen Bildern. Da die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission den Vorsitzenden ihrer Fraktion – in dem Fall Björn Höcke – über die

wesentlichen Inhalte der Beratungen unterrichten dürften, wäre die Aufgabenerfüllung des Amts gemäß Thüringer Verfassungsschutzgesetz gefährdet, dessen Landesverband vom Amt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall geführt wird. Weiterhin lassen sich bei Birger Gröning Verbindungen in das rechtsextreme Milieu feststellen. Seinen Wahlkampf führte er unter anderem mit einem Mann, der auch bei einem Aufmarsch der Identitären Bewegung in Köln mitmarschierte, die vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wird. Ebenso finden sich auf seinem Facebook-Profil zahlreiche Sympathiebekundungen zur Jungen Alternative und deren Strukturen, die das Bundesamt für Verfassungsschutz im Jahr 2019 als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufte, darunter auch die Junge Alternative Bayern und Niedersachsen, die durch die Landesämter als rechtsextremistische Bestrebungen beobachtet werden. Weitere Sympathiebekundungen von Birger Gröning in sozialen Medien gelten dem Flügelprotagonisten Andreas Kalbitz, der Gruppierung „Erfurt zeigt Gesicht“, deren Aktivitäten vom Thüringer Innenministerium als rechtsextremistisch eingeordnet wurden, und Doris von Sayn-Wittgenstein, die dem extrem rechten Verein „Gedächtnisstätte e.V.“ im thüringischen Guthmannshausen angehört, der ebenso Beobachtungsobjekt des Amts für Verfassungsschutz Thüringen ist. Bilder zeigen Gröning auch als Teilnehmer der Querdenker-Demonstration am 23.08.2020, denen der Präsident des Amts für Verfassungsschutz Thüringen jüngst auch teils rechtsextremistische Züge attestierte.

Zum zweiten Wahlvorschlag der AfD, Frau Corinna Herold: Frau Herold ist Erstunterzeichnerin des Flügels und hat sich auch seit dessen Auflösung – in Anführungsstrichen – nie distanziert. Sie unterhält intensive Kontakte in rechtsextreme Szenen, war unter anderem mindestens Mitglied in der geschlossenen Facebook-Gruppe „Bürgerwehr Thüringen“,

(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Welche Stasi hat euch das zugerufen, Frau Lehmann?)

zu deren Mitgliedern auch mehrere Neonazi-Musiker, der NPD-Landesschatzmeister und ein Neonazi aus dem Umfeld der Angeklagten, der Schläger aus dem Ballstädt-Prozess, zählen. Sie unterhält dort Kontakte zu bekannten Neonazis. Einer fällt immer wieder durch Waffenbesitz auf und war zuletzt an der Organisation von Konzerten der Szene in Thüringen beteiligt. Frau Herold hat enge Verbindungen zu „Erfurt Gesicht zeigen“ und der Marbacher Gruppe, die regelmäßig gegen den MoscheeBau in Erfurt demonstrieren. Das widerspricht dem Grundsatz der Verfassung, die mit der Religionsfrei

(Vizepräsident Worm)

heit auch die Möglichkeit zur Ausübung der Religion garantiert.

Es zeigt sich, dass sowohl Herr Gröning als auch Frau Herold Verbindungen zu Vertretern von Organisationen und anderen Personen unterhalten, die Gegenstand der Ermittlungen von Nachrichtendiensten sind, welche die Parlamentarische Kontrollkommission kontrolliert. Sie besitzen damit weder die erforderliche Zuverlässigkeit noch die Eignung für die Funktion in der Parlamentarischen Kontrollkommission.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich frage: Gibt es weitere Redemeldungen? Herr Abgeordneter Braga.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer am Livestream! Wir kennen das inzwischen von gestern. Das ist jetzt wohl Teil des Schauspiels hier vor den Wahlen,

(Beifall AfD)

dass zu den Wahlvorschlägen meiner Fraktion hier die umfangreichen Dossiers, die die linke Koalition hier im Landtag offensichtlich anfertigt über Mitglieder des Landtags, verlesen werden. Das ist eine Praxis, die wir von diesen Parteien schon kennen, insbesondere die älteren Kollegen.

(Beifall AfD)

Das kennen sie noch aus anderen Zeiten dieses Landes. Aber es ist nun mal geübte Praxis bei dieser Partei oder bei diesen Parteien, insofern kann man das...

(Zwischenruf Abg. Henke, AfD: Übrigens, wer es vergessen hat: Genau so hat die Sta- si gearbeitet!)