Protocol of the Session on November 13, 2020

teile der verschiedenen Verkündungsformen gegeneinander abgewogen werden können.

Hier und heute geht es aber erst nur darum, dem Gesetzgeber diese Möglichkeit zu eröffnen. Ich freue mich auf jeden Fall auf die Diskussionen im Verfassungsausschuss und kann zusichern, dass sich das Justizministerium an diesen Diskussionen konstruktiv und sehr gern beteiligen wird. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Dann können wir auch hier über die beantragte Ausschussüberweisung abstimmen. Beantragt war die Überweisung an den Verfassungsausschuss. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Das sehe ich nicht. Dann ist das einstimmig so beschlossen.

Ein weiterer Ausschuss sollte damit nicht befasst werden? Nein. Dann haben wir diesen Tagesordnungspunkt abgearbeitet.

Wir kommen als Nächstes zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 17

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Stärkung der Transparenz parlamentarischer Arbeit Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2044 - ERSTE BERATUNG

Zur Begründung wird das Wort gewünscht vonseiten der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, vertreten durch die Abgeordnete Frau Müller. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, wir reden heute über ein Gesetz, das mit über die Transparenz unserer Arbeit abstimmen soll. Warum ist gerade jetzt die Einbringung so wichtig und sinnvoll?

Wie viele von Ihnen wissen, hat es in diesem Landtag immer schon mal den Versuch gegeben, die Ar

beit der Ausschüsse öffentlich zu machen. Das fand leider bisher noch nicht die Mehrheit. Leider sind die verfassungsrechtlichen Regeln so, dass mit einigen Ausnahmen die Ausschusssitzungen grundsätzlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden sollen. Aber die Öffentlichkeit ist wichtig, auch um bei den Menschen in Thüringen fundiertes inhaltliches Verständnis und Akzeptanz für die Arbeit des Parlaments und der Landtagsverwaltung zu erreichen. Die Menschen müssen aus klaren und umfassenden Informationen nachvollziehen können, wie Positionen und Entscheidungen im Landtag zustande kommen. Und das, sehr geehrte Damen und Herren, funktioniert am besten live.

Wie belebend die Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen auf die Arbeit des Landtags wirkt, kann man regelmäßig bei mündlichen Anhörungen erleben. Wir sind uns sicher, dass auch das dazu beiträgt, den Populisten einen Riegel vorzuschieben, die immer wieder behaupten, die Abgeordneten wären abgehoben, würden sich nicht um die Belange der Menschen kümmern. Da kann man komplett nachvollziehen, wie in den Ausschüssen dann debattiert wird.

Die Frage der Nachvollziehbarkeit und Akzeptanz der Arbeit des Landtags und seiner Arbeitsergebnisse ist in einer akuten Pandemielage noch wichtiger als in sogenannten normalen Zeiten. Wenn es schwieriger wird für die Menschen, haben sie zu Recht ein gesteigertes Bedürfnis an der Durchschaubarkeit der Dinge. Sie möchten und müssen verstehen können, warum bestimmte Dinge so getan werden, wie sie denn passieren.

Die grundsätzliche Öffentlichkeit von Ausschüssen ist daher umso wichtiger. In Pandemiezeiten heißt Öffentlichkeit auch: Nutzung elektronischer Kommunikationsmöglichkeiten. Die Art und Weise der Öffentlichkeit ist im Detail dann aber eine Frage der Geschäftsordnung, dann, wenn hoffentlich die Zustimmung zu diesem sinnvollen Gesetzentwurf zustande gekommen ist. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Ich eröffne hiermit die Aussprache und erteile als erster Rednerin das Wort Frau Abgeordneter Wahl von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am

(Staatssekretär von Ammon)

Livestream, wir alle hatten sicherlich schon Situationen, in denen Entscheidungen gefällt worden sind, die uns geärgert haben. Nehmen wir das Beispiel, dass der zentrale Platz in unserer Stadt oder Gemeinde umgestaltet wird. Dann fragt man sich vielleicht: Warum sind an dieser prägnanten Stelle Parkplätze hingekommen, statt Platz für Kinder, Cafés oder Stadtgrün zu schaffen? Oder vielleicht auch: Warum sind an diesem zentralen Platz eigentlich keine Parkplätze hingekommen? Und wenn man den Hintergrund der Entscheidung nicht kennt, dann ist der Frust erst mal groß. Doch wenn die Stadtverwaltung anfängt, ihre Gründe zu erläutern, über rechtliche Vorgaben, Leitungen im Untergrund, dann wird meist nachvollziehbar, warum sie sich für diese oder jene Variante entschieden hat.

Transparenz ist ein ganz zentrales Moment, damit Entscheidungen verständlich werden. Das gilt ganz selbstverständlich auch für das Herzstück unserer Demokratie, das Parlament. Transparenz ist ein ganz wichtiges Element der parlamentarischen Arbeit. Sie macht es möglich, dass alle den Entscheidungen im Parlament beiwohnen und nachvollziehen können, wie und warum diese Entscheidungen getroffen wurden.

Transparenz ist nicht nur am Ende des Entscheidungsprozesses wichtig, wenn der Landtag über ein Thema oder eine konkrete Maßnahme abstimmt, sondern von Beginn des Prozesses an, wenn Themen und Probleme ausführlich analysiert, erläutert und diskutiert werden. In den Ausschüssen geschieht die wichtige Detail- und Sacharbeit. Hier wird an den Gesetzentwürfen gearbeitet, die am Ende alle Menschen betreffen. Deswegen ist es wichtig, die Öffentlichkeit der parlamentarischen Arbeit nicht nur für Plenarsitzungen, sondern gerade auch für die Ausschüsse des Landtags zu sichern.

Bereits die erste Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hier im Thüringer Landtag hat sich in den 90erJahren für die Öffentlichkeit der Ausschüsse starkgemacht, weil es eben ein Grundsatz der Demokratie ist, dass Bürger/‑innen an den wichtigen Entscheidungen, die in diesem Land getroffen werden, teilhaben und diese nachvollziehen können.

Wir Bündnisgrüne plädieren deshalb für eine Veränderung des jetzigen Verfassungstextes. Wir wollen möglich machen, dass auch die Ausschüsse des Landtags grundsätzlich öffentlich tagen. In vielen Bundesländern ist das bereits seit Jahren gelebte Praxis, die sich bewährt hat. Als Demokratinnen/ Demokraten sollten wir nicht die Öffentlichkeit scheuen und auch nicht die Auseinandersetzungen, die damit entstehen können. Wir sollten sie suchen. Ziel unserer Arbeit muss es doch sein, mög

lichst viele Menschen zu erreichen und wichtige Informationen allen zugänglich zu machen.

Gerade interessierte Bürger/-innen melden uns immer wieder zurück, dass es für Frust sorgt, wenn sie Dinge nicht nachvollziehen können. Auf kommunaler Ebene – und das erlebe ich als Stadträtin regelmäßig – gibt es Interessensgruppen, die gern Ausschusssitzungen zu ihnen wichtigen Themen verfolgen möchten, aber nicht dürfen. Oder viel schlimmer: Sie bekommen nicht einmal mit, dass sie betreffende Themen diskutiert werden, weil bereits die Einladung mit den zu besprechenden Tagesordnungspunkten öffentlich nicht einsehbar ist.

Wenn wir also Partizipation und das Interesse an unserer Demokratie steigern wollen, dann ist die Öffentlichkeit in den Ausschüssen hierfür unabdingbar, und das gilt für die kommunale wie auch die Landesebene.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Freilich gibt es auch Informationen, die vielleicht nicht gleich auf Twitter oder in der Zeitung stehen sollten. Deshalb sieht unser Gesetzesvorschlag auch Fälle vor, bei denen die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden kann. Denn man muss die Realität anerkennen, dass es eben auch andere Rechtsgüter gibt, die mit der Transparenz kollidieren können. Es kann um die Grundrechte Dritter gehen, darunter das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf Privatsphäre. Es kann aber auch um öffentliche Interessen gehen, die in bestimmten Fällen höherrangig sein können als das Interesse an breiter Transparenz. Hier kann beispielsweise der Erfolg von Ermittlungsarbeit oder der Schutz finanzieller Interessen des Freistaats in Fragen des Vergaberechts erwähnt werden.

Es ist uns als Bündnisgrüne wichtig zu betonen: Wir suchen keine weite oder enge Auslegung, sondern eine angemessene Klausel, die alle Interessen und Aufgaben parlamentarischer Arbeit berücksichtigt. Es freut uns deshalb, dass eine Formulierung gefunden worden ist, die endlich festhält, dass die Öffentlichkeit der Ausschüsse als allgemeiner Grundsatz gilt, die aber eben mit guter Begründung auch Ausnahmen zulässt.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns gemeinsam einen wichtigen Schritt für die Demokratie im Freistaat gehen und den Menschen das Signal senden: Wir nehmen euch ernst und wir wollen, dass ihr unsere Entscheidungen nachvollziehen, aber auch kritisieren könnt. Das kann uns auch als Abgeordnete helfen, durchdachtere Entscheidungen zu treffen, und dagegen kann ja nun auch nichts einzuwenden sein. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Zippel von der CDU-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal, Frau Wahl, muss ich Sie einfach an einer Stelle korrigieren und da tut es mir wirklich weh, wenn ich Ihnen zuhören muss, wenn Sie kommunale Ausschüsse so lapidar mit Landtagsausschüssen vergleichen. Das eine ist die Kommunalordnung, da reden wir von Teilen der Verwaltung, und wir sind hier in einem Landtag, wir sind ein Parlament, da geht es um Gesetzgebungsverfahren. Das sind zwei vollkommen unterschiedliche juristische Tatbestände, das können Sie nicht miteinander vergleichen.

(Beifall AfD, CDU, FDP)

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Natürlich kann man das miteinander vergleichen!)

Das kann man nicht miteinander vergleichen. Sie sind als Mitglied einer kommunalen Volksvertretung Mitglied der Verwaltung. Das werden Sie vielleicht nicht verstanden haben, aber die Kommunalordnung sagt das so.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich habe das sehr wohl verstanden! Sie verstehen Demokratie nicht, Herr Zippel!)

Vielleicht mal grundsätzlich: Öffentlichkeit und Transparenz sind wichtige Voraussetzungen einer Demokratie, deshalb kann auch jeder Interessierte mithilfe der Liveübertragung oder auch im Nachhinein über die Aufzeichnungen oder durch Medienberichte verfolgen, was und wie wir hier im Plenum miteinander diskutieren. Rot-Rot-Grün serviert uns heute ähnlich wie beim Thema „Kinderrechte“ einen weiteren Wiederaufguss von gescheiterten Vorhaben aus dem Bundestag. Im Bundestag wäre für die Festlegung der generellen Ausschussöffentlichkeit nur eine Geschäftsordnungsänderung notwendig gewesen, es kam aber nicht einmal die dafür erforderliche einfache Mehrheit zustande – aus guten Gründen. Der strukturelle Aufbau unseres Parlaments folgt der Logik, dass in den Ausschüssen zunächst erarbeitet und aufbereitet wird, was wir dann vor der abschließenden Entscheidung öffentlich im Plenum argumentativ darstellen und erörtern. Für

die vorbereitende Arbeit in den Ausschüssen und das dortige Ringen um Kompromisse sind Rückzugsräume notwendig. Der Entwurf stellt Nichtöffentlichkeit per se als etwas scheinbar Anrüchiges oder auch einen Generalverdacht dar. Demokratie braucht aber auch Räume, in denen geschützt diskutiert werden kann.

(Beifall CDU)

Bei genereller Öffentlichkeit der Ausschusssitzungen würde die Kompromissfindung nur noch stärker als bisher in andere inoffizielle Gremien vorverlagert werden. Die benannte Zielstellung des Gesetzentwurfs würde damit konterkariert werden. Auch Fraktionssitzungen gehören beispielsweise zum Entscheidungsfindungsprozess. Würde man die Argumentation des Gesetzentwurfs konsequent weiterdenken, so müssten wir also auch diese in Zukunft öffentlich durchführen. Linke, SPD und Grüne können meinetwegen in ihren Fraktionssitzungen gern mal etwas damit herumexperimentieren, unsere Thüringer Verfassung lassen wir diesem rot-rotgrünen Experimentierkasten aber bitte nicht zum Opfer fallen.

(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist kein Experiment! Das ist Standard in vielen Parlamenten!)

Mich ärgert besonders, dass der vorliegende Entwurf von Rot-Rot-Grün auch mit dem Ziel einer möglichst offenen Diskussion und einer fundierten Entscheidungsfindung begründet wird. Dabei sind, sehr geehrte Abgeordnete von Linken, SPD und Grünen, gerade Sie dafür verantwortlich, dass wir ein zentrales vorhandenes Instrument der notwendigen Rückkopplung an die Öffentlichkeit im Verfassungsausschuss nicht sinnvoll nutzen können. Ich spreche vom Instrument der Anhörung. Sie erinnern sich gerade an meine Rede kurz davor. Viele der als Anzuhörende Benannten geben wegen nicht erfüllbarer Zeitfenster keine Stellungnahme mehr ab. Das liegt daran, dass Sie eine Arbeitsweise an den Tag legen, die – so muss man es inzwischen klar und deutlich sagen – jegliche Sorgfalt vermissen lässt. Sie sind diejenigen, die versuchen, Verfassungsänderungen ohne Rücksicht auf Verluste durchzudrücken. Beispielhaft will ich Ihnen nur einen einzigen kurzen Auszug aus der schriftlichen Anhörung zum Themenkomplex „Kinderrechte“ wiedergeben. Eine Professorin schrieb uns: „Ich erlaube mir außerdem darauf hinzuweisen, dass eine fundierte Stellungnahme zu nicht ganz trivialen verfassungsrechtlichen Fragestellungen in weniger als einer Woche kaum zu bewerkstelligen ist. Erst recht nicht, wenn dies neben der sonstigen Lehrtätigkeit im laufenden Semester geschehen soll.“ Eine derartige Antwort ist kein Einzelfall, sondern ein stell

(Abg. Wahl)

vertretendes Beispiel für viele weitere Zuschriften dieser Art.

Wenn es Ihnen also wirklich um eine offene Diskussion, fundierte Entscheidungsfindung und das Einholen breiter Expertise gehen sollte, dann sehen Sie bitte zu, dass Sie die Nutzung der hierzu vorhandenen Möglichkeiten nicht weiter behindern. Wir sind für eine intensive Diskussion und Abwägung aller Argumente offen. Dementsprechend werden wir trotz der benannten Kritikpunkte einer Überweisung des Entwurfs an den Verfassungsausschuss zustimmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Als nächster Rednerin erteile ich Frau Abgeordneter Baum von der FDP-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir reden über eine weitere Verfassungsänderung. Deswegen erlauben Sie mir ein paar kurze einleitende Ausführungen. Eine Verfassung ist das Fundament einer Rechtsordnung. Sie beinhaltet also genau in diesem Sinne Festlegungen, die einen Grund legen, die grundlegend sind. Die Rechtsordnung ist dann das Haus, das darauf gebaut wird. Und dieses Haus soll ein ordnungsgemäßes und geschütztes Zusammenleben unserer Gesellschaft hier in Thüringen ermöglichen. Es gibt natürlich ständig Veränderungen – Veränderungen in der Politik, in der Gesellschaft, in der Wissenschaft, in der Technik und in vielen weiteren Bereichen. Darunter sind auch Veränderungen, für die das Fundament dann einfach nicht mehr passt. Es muss verstärkt werden, erweitert, rückgebaut.

Aber machen wir ein kleines Gedankenspiel. Sicher hat jeder Zuhörer, jede Zuhörerin eine Vorstellung davon, was es heißt, ein Haus auf einem tragfähigen und starken Fundament zu bauen. Nun stellen Sie sich bitte vor, Sie bekommen ein Haus anvertraut, in dem etwa mehr als 2 Millionen Menschen wohnen. Es ist nicht Ihr eigenes Haus, die Hausbewohner haben es Ihnen anvertraut. Sie sehen nun Veränderungen in der Politik, in der Gesellschaft, in der Wissenschaft und sind der Meinung, dass Arbeiten am Fundament dieses Ihnen anvertrauten Hauses nötig sein müssten – ein Abriss, eine Änderung, eine Erweiterung des Fundaments. Was werden Sie tun? Nehmen Sie sich einen Presslufthammer oder nehmen Sie ein anderes schweres Gerät, um Fundamente teilweise rauszuklopfen, oder schütten Sie eine Tonne Beton neben das Haus,

weil Sie das Fundament erweitern wollen, oder fragen Sie vielleicht einfach Leute, die wissen, wovon sie reden?