Protocol of the Session on November 13, 2020

Andere Parlamente in anderen Staaten sind in Sachen digitaler Arbeitsabläufe auch schon viel weiter, haben damit schon einige Jahre gute Erfahrungen. Auch diese Erfahrungen zum Beispiel mit dem digitalen Abstimmungsverfahren sollten wir hier im Thüringer Landtag in der weiteren Reformdiskussion in den Blick nehmen.

Der vorliegende Gesetzentwurf macht aber, meine Damen und Herren, keinen allgemeinen Rundumschlag. Vielmehr greift er mit dem Regelungspunkt der digitalen Verkündung von Gesetzen und Verordnungen einen sehr wichtigen Baustein der Arbeit und Aufgaben des Landtags als Gesetzgeber heraus. Mit der elektronischen Verkündung soll eine weitere Handlungsform eröffnet werden. Sie soll nicht als alleinige Form festgeschrieben werden. Der analoge Weg soll auch weiter möglich sein. Deshalb wird in dem neu gefassten Artikel 85 eine Kann-Regelung aufgenommen. Diese Flexibilität sehen die einreichenden Fraktionen als sinnvoll in einer sich technisch und kommunikativ dynamisch wandelnden Gesellschaft an. Die digitale Form soll die traditionelle analoge Form nicht verdrängen, aber eine jederzeitige Modernisierung, sprich Elektronisierung der Arbeitsabläufe, möglich machen, vor allem dann, wenn die moderne Form notwendig ist zum Erhalt der Handlungsfähigkeit des Landtags gerade auch in der problematischen Zeit der Corona-Pandemie. Die Elektronisierung von Ausfertigung und Verkündung von Rechtsnormen kann auch dazu beitragen, dass durch verbesserte öffentliche Zugänge im Netz neue Rechtsnormen schneller und inhaltlich klarer bei den Menschen ankommen. Das ist ein Gewinn an demokratischer Transparenz, meine Damen und Herren.

Der vorliegende Gesetzentwurf soll im Verfassungsausschuss einer ausführlichen Anhörung unterzogen werden. Dabei sollen auch Erfahrungen anderer Landtage mit elektronischer Ausfertigung und Verkündung in den Blick genommen werden. Exemplarisch möchte ich hier nur Brandenburg nennen.

Bei der Frage der Elektronisierung von Arbeitsabläufen ist auch immer der Datenschutz mit in Betracht zu ziehen. Nach einer hoffentlich zügigen Beschlussfassung über den vorliegenden Gesetzentwurf steht dann die konkrete Umsetzungsarbeit im Detail an. Dabei geht es um Umsetzung der Verfassungsänderung durch eine Neufassung des Thüringer Verkündungsgesetzes. Das stammt, meine Damen und Herren, in seiner geltenden Fassung noch aus dem Jahr 1991; sehr provokant formuliert: noch aus der digitalen Steinzeit.

Es werden darüber hinaus aber auch Änderungen in der Geschäftsordnung des Landtags notwendig

und es müssen auch technische und konzeptionelle und praktische Schritte folgen. Das dürfte sich nach ersten Informationen der Landtagsverwaltung noch bis weit in die zweite Hälfte des kommenden Jahres hinstrecken. Um keine Zeit zu verlieren, bitte ich schon hier bei der Einbringung um die Überweisung an den Verfassungsausschuss, dabei, wie gesagt, um einen zügigen Entscheidungsprozess und eine entsprechende fachliche Diskussion. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Ich eröffne damit jetzt die Aussprache und gebe als Erstem das Wort Herrn Abgeordneten Zippel von der Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, eigentlich müsste ich freudestrahlend vor Ihnen stehen, denn Rot-Rot-Grün präsentiert uns ja heute einen Vorschlag, wie wir unser Gesetzgebungsverfahren durch eine konsequente Nutzung elektronischer Systeme effizienter gestalten können. Die CDU steht für Digitalisierung, ein modernes, bürgerfreundliches Thüringen. Ich freue mich also über diesen Entwurf.

Weniger Freude bereitet mir allerdings eine andere Sache. Und zwar ist es absehbar, dass der Gesetzentwurf, den wir gerade diskutieren, um jeden Preis noch vor einem eventuellen frühzeitigen Ende der Legislaturperiode im Eilverfahren in unsere Thüringer Verfassung gedrückt werden soll. Leider bezieht sich meine Feststellung eben nicht nur auf diesen einen Fall, sondern auf eine Entwicklung, die sich bereits maßgeblich bei der Beschäftigung mit anderen Vorschlägen zur Änderung unserer Thüringer Verfassung abzeichnet. Gern unterstützen wir das Vorhaben, durch die vorgeschlagene Verfassungsänderung den rechtssicheren Weg für die elektronische Ausfertigung und Verkündigung zu ebnen. Für uns ist das aber an die Voraussetzung geknüpft, dass an dieser und an allen anderen geplanten Verfassungsänderungen sorgfältig und ordentlich gearbeitet wird.

(Beifall CDU, FDP)

Deshalb bitte ich Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete der Fraktionen Die Linke, SPD und Grünen: Legen Sie einer genauen und qualitativen Arbeit keine Steine in den Weg! An einer Verfassung schraubt man nicht eben einfach mal so herum.

(Abg. Blechschmidt)

Ich denke, meine Unzufriedenheit über den Umgang mit unserer Verfassung ist deutlich geworden, richten wir also den Blick auf erfreulichere Punkte. Mit der vorgeschlagenen Verfassungsänderung können wir dazu beitragen, dass wir einen kleinen Schritt machen, um digitale Möglichkeiten besser auszuschöpfen und das Land Thüringen bei der Digitalisierung weniger weit hinterherhinken zu lassen. Ich habe auch noch etwas Hoffnung, dass irgendwann auch Sie, sehr geehrte Damen und Herren der regierungstragenden Fraktionen, verstehen werden, dass man bei Verfassungsänderungen ein Maximum an Sorgfalt und Gründlichkeit walten lassen muss.

(Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Bei Wah- len auch!)

In diesem Sinne freue ich mich auf eine intensive und fundierte Auseinandersetzung mit dem Entwurf im Verfassungsausschuss. Enttäuschen Sie meine Hoffnung bitte nicht. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Niemals!)

Als nächster Rednerin erteile ich Frau Abgeordneter Wahl von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, wer heutzutage nach einem Gesetzestext sucht, der nimmt in den seltensten Fällen noch ein ausgedrucktes Gesetzeswerk in die Hand, sondern der wird im Internet danach suchen. In der elektronischen Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags sind die gefassten Beschlüsse dieses Hohen Hauses gesammelt. Auf dem Portal des Freistaats können unkompliziert alle wichtigen Gesetzestexte recherchiert werden.

Auch die Fachleute der juristischen Praxis, die Richter/-innen und Anwält/-innen, arbeiten in ihrem beruflichen Kontext mittlerweile meist mit den elektronischen Fassungen von Rechtsakten.

(Unruhe CDU)

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Da tun ei- nem ja die Ohren weh bei so einer Sprache!)

Als Bündnisgrüne begrüßen wir diese Entwicklung sehr,

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Furchtbar!)

denn schließlich ist die Vermeidung von riesigen Papiermengen ein ganz praktischer Beitrag zum Umweltschutz.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Problematisch ist allerdings, dass die elektronische Fassung von Rechtsakten bisher nicht verbindlich ist. Im Zweifelsfall zählt noch immer die Version auf Papier.

Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir dies ändern und für Rechtssicherheit sorgen. Wir füllen damit eine Lücke, die sich auch aus der Entwicklung der letzten Jahrzehnte ergeben hat. Bisher geht man in der Rechtswissenschaft stets davon aus, dass Rechtsakte nur durch handschriftliche Originalunterschrift und die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt Wirksamkeit erlangen. Wir wollen mit diesem Gesetzesvorschlag einen weiteren Weg eröffnen: die elektronische Ausfertigung und Verkündung von Rechtsakten. Das ist zeitgemäß und auf dem Weg zur digitalen Gesellschaft ein wichtiger Schritt.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf für eine Verfassungsänderung wird noch nicht die konkrete Umsetzung angegangen, aber wir schaffen damit die Möglichkeit, dies nun auch in der praktischen Umsetzung zu starten. Dafür müssen im weiteren Schritt die Geschäftsordnung und das Verkündungsgesetz angepasst, aber vor allem die technischen Voraussetzungen geschaffen werden.

Die Landtagsverwaltung hat dargestellt, dass sich dies leider nicht von heute auf morgen umsetzen lässt. Aber wir wollen zumindest heute schon den Prozess initiieren und verfassungsrechtlich diese Möglichkeit einräumen. Und genau dafür ist eben eine Verfassungsänderung nötig.

Und, Herr Zippel, wenn Sie sagen, dass wir sorgfältig und gründlich an der Verfassung arbeiten wollen, dann ja, ich habe da von den rot-rot-grünen Fraktionen sehr großes Engagement wahrgenommen. Ich frage mich aber auch, was dann das Wahlgesetz, was gerade an den Verfassungsausschuss überwiesen worden ist, dort soll. Denn damit wird keine Verfassungsänderung vorgenommen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das hat ver- fassungsrechtliche Konsequenzen, Frau Kol- legin, das hat die Mehrheit selbst gesagt!)

Und vor dem Hintergrund will ich eigentlich fast Verzögerungstaktik vorwerfen, weil immer wieder andere Sachen – die Prioritäten sind eigentlich klar,

(Abg. Zippel)

die wir im Verfassungsausschuss zu behandeln haben.

In Brandenburg und Bremen wird bereits die elektronische Normverkündung praktiziert. An deren Beispiel orientieren wir uns mit diesem Entwurf. Auch auf Bundesebene ist geplant, die Verkündung elektronisch vorzunehmen. Wir reihen uns mit diesem Gesetzesvorschlag also in eine Reihe einer Weiterentwicklung ein, die in vielen Parlamenten nun angegangen wird.

Unsere Thüringer Verfassung wollen wir dahin gehend modernisieren, die Beteiligung aller Bewohner/-innen im Freistaat und die Wahrnehmung ihrer Rechte zu stärken.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist schön!)

Unsere Verfassung soll der breiten Teilhabe und dem einfachen Zugang aller Menschen zur öffentlichen Verwaltung dienen.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Mensch/‑in- nen ist richtig! Wenn schon, denn schon!)

Nein, das haben Sie nicht verstanden, Menschen betrifft alle Geschlechter. Frau Tasch, ich kann Ihnen da gern noch mal Nachhilfe geben.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber es freut mich, dass Sie immer so leicht damit aus der Fassung zu bringen sind.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Hier geht es jetzt um was anderes.

(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Fantasie- sprache, nichts anderes!)

Digitalisierung hat mit Demokratie und Rechtsstaat viel zu tun. Wenn die Digitalisierung größere Teilhabe an öffentlichen Verfahren und einen breiteren Zugang zu Verwaltung ermöglicht, dann sichert sie für alle die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten, die unsere Gesellschaft kennzeichnen.

Wir, Bündnis 90/Die Grünen, sehen in diesem Gesetzentwurf eine kleine Änderung der Verfassung, die aber ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur digitalen Gesellschaft sein kann, und freuen uns auf die Diskussion im Verfassungsausschuss. Wir plädieren gleichzeitig aber auch dafür, dass über die elektronische Verkündung hinaus das Thema „Digitalisierung“ einen angemessenen Platz in unserer Landesverfassung finden sollte. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)