Protocol of the Session on November 13, 2020

Aber es sind Kriterien, die weit über das hinausgehen, was in Ihrem Gesetzentwurf steht, Herr Montag, die wirklich abarbeitbar und feststellbar sind.

Jetzt sage ich Ihnen aber auch noch etwas, was Sie auch negiert haben in Ihrem Redebeitrag: Es geht gar nicht darum, dass dann in diesem Zustand automatisch die Briefwahl einsetzt, sondern es geht darum, dass dann die Möglichkeit besteht. Es gibt also praktisch nach der gesundheitlichen oder Infektionslagenbewertung noch eine zweite Stufe, nämlich eine verfassungsrechtliche Bewertung.

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das ist ko- mödientauglich, was Sie machen!)

Und da spielen die Argumente, die Sie hier aufgeführt haben, die aber auch die Redner der einbringenden Fraktionen benannt haben, eine große Rolle.

Es wurde hier zum Beispiel auch – und deswegen will ich auch darauf noch mal verweisen – die Frage der Möglichkeit für die Parteien, auch digital abstimmen zu können, angesprochen. Herr Bergner, auch hier wiederum glaube ich, dass Sie den Gesetzentwurf nicht wirklich gründlich gelesen haben. Es sind erst mal zwei Regelungstatbestände in diesem Ge

setzentwurf für zwei unterschiedliche Sachverhalte enthalten, einmal in § 2 des Neuwahlgesetzes für eine Neuwahl im Jahr 2021 und eine davon unabhängige Regelung in § 72 des Landeswahlgesetzes, die für alle künftigen Wahlen gilt. Das eine ist eine gesetzgeberische Ermächtigung der Parteien, auch abweichend von ihren Satzungsregelungen, nämlich dann, wenn sie überhaupt nicht mehr in der Lage sind, zusammenzukommen und eine Satzungsänderung zu beschließen, die digitale Parteitage ermöglicht, auch auf diese Form zurückzugreifen. Das andere ist, für künftige Wahlen unter den Voraussetzungen einer Pandemie praktisch durch das Ministerium feststellen zu lassen, dass abweichend von Satzungsregelungen auch derartige Verfahren in Anspruch genommen werden können.

Dann haben Sie gesagt oder behauptet bzw. hier in den Raum gestellt, diese Regelung wäre nicht eindeutig, die Parteien wüssten gar nicht, was sie machen sollen. Deswegen kann ich Ihnen nur wieder sagen: Ein Wahlverfahren betrifft bei der Aufstellung von Kandidaten nicht nur die Schlussabstimmung, sondern sie beginnt beispielsweise schon bei der ersten Wahl, wenn man möglicherweise – das ist in den Parteien in Thüringen sehr unterschiedlich – die Kandidaten das erste Mal überhaupt auf die Liste setzt und im zweiten Schritt dann möglicherweise die Plätze einzeln wählt und im dritten Schritt die Komplettliste verabschiedet. Das ist das gesamte Wahlverfahren und es ist möglich, das elektronisch durchzuführen oder per Briefwahl. Dann steht ganz klipp und klar in diesem Gesetz, sowohl in § 5 des Neuwahlgesetzes, aber auch in § 72 des Landeswahlgesetzes: Wenn man sich im Verlauf dieses Verfahrens, was ich Ihnen beschrieben habe, für die elektronische Wahl entscheidet, dann muss mindestens der abschließende Schritt, nämlich die Schlussabstimmung über die Gesamtliste, per Briefwahl erfolgen. Das ist eindeutig in diesem Gesetz geregelt und deswegen verstehe ich überhaupt nicht, was Sie hier vorn versucht haben darzustellen,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das erklä- ren wir Ihnen noch!)

dass wir uns hier an einer unklaren Regelung versucht haben.

Ich will auch noch mal kurz auf Herrn Walk eingehen, weil mir das wichtig ist. Herr Walk, Sie haben einen sehr sachlichen Redebeitrag gehalten, von dem sehr vieles auch natürlich in die Ausschussberatung mit einfließen muss. Wir haben selbst gesagt, dass man über § 5 sehr intensiv nachdenken,

diskutieren muss, abwägen muss: Ist das überhaupt unter den Bedingungen mit den verschiedenen Schutzstufen, die ich eben benannt habe, gerechtfertigt? Aber Sie haben eingangs Ihres Beitrags gesagt: Dieser Gesetzentwurf enthält Einschränkungen des Wahlrechts. Jetzt will ich Ihnen mal sagen, dass das gar nicht so ist, sondern es sind sehr viele Erweiterungen des Wahlrechts enthalten, die notwendig sind, um diese Wahl unter den Bedingungen der Pandemie durchführen zu können. Eine Erweiterung in § 2 habe ich gerade angesprochen, nämlich die Möglichkeiten der Parteien, unter den Bedingungen der Pandemie auch abweichend von ihren Satzungen, wenn Satzungsänderungen nicht mehr möglich sind, anders ihre Kandidaten zu wählen. Und die werden, Herr Bergner, auch noch gewählt, auch noch in diesem Verfahren und auch dann, wenn sie sich während des digitalen Parteitags vorstellen. Die Wahlrechtsgrundsätze, die bestehen, müssen Sie in Ihren Parteien einhalten, das ist nicht Verantwortung des Gesetzgebers. Das einzuhalten ist die Verantwortung Ihrer Partei. Aber das ist eben eine Erweiterung der Möglichkeiten für die Parteien.

Eine Erweiterung der Möglichkeiten insbesondere für kleine Parteien ist die Absenkung der Unterschriftenzahlen. Und da hat die AfD auch einfach unrecht, wenn sie sagt, es wäre nicht begründet. Also wenn man den Zusammenhang zwischen Sammlungszeit und Anzahl der notwendigen Unterschriften nicht versteht, dann sollte man sich hier eben auch nicht ans Pult stellen und das kritisieren. Natürlich ist es weniger möglich, eine ausreichende Anzahl an Unterschriften einzusammeln und abzugeben, wenn der Zeitraum dafür geringer ist. Deswegen steht beides eben auch im engen Zusammenhang und die Absenkung ist eben eine Erweiterung der Möglichkeiten für kleinere Parteien.

Eine Erweiterung sind auch – Frau Henfling hat es angesprochen – die Öffnungszeiten der Wahllokale. Es ist eine Möglichkeit, stärker auf die individuellen Bedürfnisse zu reagieren. Es ist aber auch die Möglichkeit, unter Infektionsschutzbedingungen den Ansturm, wenn man so will, zu bestimmten Zeiten im Wahllokal etwas zu entkrampfen. Und es ist eben auch eine Erweiterung, wenn wir vorschlagen, den Landeswahlausschuss generell um Menschen zu erweitern, die die Befähigung zum Richteramt haben, um genau diese verfassungsrechtlichen Fragen auch dort in diesem Wahlausschuss zu diskutieren. Ich denke, es ist auch eine Erweiterung unserer eigenen parlamentarischen Kompetenz,

Herr Dittes, kommen Sie bitte zum Schluss.

(Abg. Dittes)

die wir letzte Woche hier eingefordert haben, wenn wir es nicht der Landesregierung überlassen, per Rechtsverordnung Infektionsschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Wahl festzulegen, sondern wenn wir diese Verpflichtung hier gleich im Gesetz regeln. Das haben wir mit diesem Gesetzentwurf vorgenommen.

Ich freue mich jedenfalls sehr – das haben Sie der Motivation meines Redebeitrags

Ihre Redezeit ist um.

entnommen – auf die Ausschussberatung und darauf, die Argumente weiter mit Ihnen auszutauschen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das sehe ich nicht. Dann hat für die Landesregierung Herr Minister Maier das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, vonseiten des für das Wahlrecht zuständigen Ministeriums möchte ich natürlich am heutigen Tage hier in der Landtagssitzung etwas Zurückhaltung walten lassen. Es ist das Privileg des Landtags, heute und auch dann im Ausschuss darüber zu beraten, was jetzt zu tun ist. Ich kann vorneweg natürlich anbieten, dass wir die Expertise, die bei uns im Haus vorhanden ist, sehr gern zur Verfügung stellen, um eine rechtssichere Lösung zu finden.

Wir sind aufgerufen, eine Lösung für die aktuelle Situation zu finden, also für die anstehenden Neuwahlen im kommenden April, aber natürlich auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen, die gerade jetzt in der Pandemie gemacht werden. Wir alle wissen, dass diese Erfahrungen für uns tatsächlich Neuland sind. Wir müssen am allerbesten gemeinsam Regelungen finden, um für die Zukunft ähnliche Situationen handhabbar zu machen im Wahlrecht. Ja, ich bin auch der Auffassung, das, was wir gerade tun, ist eine Operation am offenen Herzen der Demokratie. Das Wahlrecht ist nun mal das Kernelement der Demokratie. Und wenn wir hier

Hand anlegen, dann muss das sehr bewusst, sehr überlegt und sehr rechtssicher erfolgen.

Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, was wäre denn, wenn wir nichts täten? Was wäre denn, wenn wir im April eine Situation hätten, dass Wahlen einfach nicht auf herkömmliche Art und Weise durchgeführt werden könnten? Dann hätten wir eine Verfassungskrise. Und ich möchte an Sie alle appellieren, dass wir alles in unserer Macht Stehende jetzt tun, um so einer Krise vorzubeugen.

Die Ausführungen der AfD waren wie so oft sehr schnell vorgetragen – dafür meine Bewunderung –, haben aber in der Summe nur dargelegt, was alles nicht geht.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das ist unse- re Aufgabe als Opposition!)

Das ist typisch für die Art und Weise, wie Sie hier im Parlament agieren, wie Sie in der Pandemie agieren. Sie tun gerade so, als wäre es völlig überflüssig, jetzt was zu machen. Ich bin der festen Überzeugung, es ist dringend notwendig, jetzt gemeinsam im Ausschuss zu beraten und alle Expertise heranzuziehen, um – wie gesagt – einer Verfassungskrise vorzubeugen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. Weitere Redemeldungen sehe ich nicht. Es war Ausschussüberweisung an verschiedene Ausschüsse beantragt, zunächst den Ausschuss für Inneres und Kommunales, dann den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz und schließlich auch noch den Verfassungsausschuss. In der Reihe lasse ich jetzt auch die beantragten Ausschussüberweisungen abstimmen.

Wer der Überweisung des Gesetzentwurfs an den Innen- und Kommunalausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind Abgeordnete aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Gibt es Enthaltungen? Auch nicht. Dann ist der Gesetzentwurf an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen.

Der zweite Überweisungsantrag bezog sich auf den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind wiederum alle Fraktionen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Beides nicht. Dann ist auch diese Ausschussüberweisung so beschlossen.

Dann war noch die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Verfassungsausschuss beantragt. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der FDP-Fraktion, der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und 2 einzelne Stimmen aus der Fraktion Die Linke. Habe ich das richtig gesehen? Wer stimmt gegen die Überweisung an den Verfassungsausschuss? Das sind die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Die Linke. Jetzt ist die Frage, ob wir das auszählen müssen.

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Wir brauchen eigentlich nicht auszählen!)

Vielleicht können wir die Abstimmung wiederholen, dann wird es vielleicht klarer hier oben.

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: 2 Stimmen schon allein von der Fraktion Die Linke!)

Entschuldigung, aber man kann hier oben nicht ohne Weiteres sehen, an welchen Tischen hier jemand sitzt und nicht. Es gab eine Unklarheit bei der Abstimmung und ich lasse die Abstimmung wiederholen.

Wer stimmt der Überweisung an den Verfassungsausschuss zu? Das sind die Stimmen aus der AfDFraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion der FDP. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? Das ist niemand. Dann müssten wir jetzt zählen, wenn ich das richtig sehe. Ich bekomme gesagt, dass es doch die Mehrheit ist, laut der Landtagsverwaltung. Dann können wir uns die Auszählung sparen. Dann ist das an den Verfassungsausschuss ebenfalls überwiesen.

(Beifall CDU, FDP)

Dann stimmen wir jetzt noch über die Federführung ab. Die Federführung soll im Innen- und Kommunalausschuss liegen. Wer dieser Federführung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind jetzt wiederum die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann ist die Federführung beschlossen.

Wir wollen, damit wir die Abarbeitung auch so hinbekommen, wie wir sie heute Morgen beschlossen haben, mit dem Tagesordnungspunkt 16 jetzt fortsetzen. Bevor ich das mache, muss ich aber noch eine Angelegenheit von gestern aufrufen. Und zwar geht es um einen Debattenbeitrag bei der Wahl zur G 10-Kommission. Hier ist die Äußerung von Herrn Abgeordneten Möller gefallen: „Ganz ehrlich, beim Volksgerichtshof ist man nicht anders mit den Leu

ten umgesprungen!“ Und hierzu erteile ich Ihnen, Herr Möller, einen Ordnungsruf.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich möchte das auch erläutern. Das richtet sich jetzt zwar nicht konkret an den Abgeordneten Blechschmidt, der da gerade gesprochen hatte vor Ihnen, aber es richtet sich eigentlich ans ganze Haus und das ist ein Vergleich, den wir hier nicht zulassen können und der auch absolut unangebracht ist, selbst wenn Sie in der Sache streiten wollen. Ich kann nur noch mal am Rande darauf hinweisen, dass eine Äußerung, die zuvor von Herrn Blechschmidt zitiert worden war, zum Beispiel auch im Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz genannt ist an der Stelle, wo es darum geht, Bestrebungen der AfD gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung nachzuweisen oder zu unterstellen – wie Sie das auch immer sehen mögen. Also daher dieser Ordnungsruf für diese Aussage und ich bitte, uns hier als Parlament künftig nicht mit dem Volksgerichtshof in eine Reihe zu stellen. Das ist – entschuldigen Sie – unerträglich.

Wir kommen dann zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 16

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Elektronische Ausfertigung und Verkündung von Rechtsakten Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2040 - ERSTE BERATUNG

Wünscht jemand aus den Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen das Wort zur Begründung? Ja, Herr Abgeordneter Blechschmidt.

Danke, Frau Präsidentin. Nicht zuletzt die CoronaPandemie hat gezeigt, dass für die Arbeitsfähigkeit unseres Parlaments und in allen Lebensbereichen die Digitalisierung der Arbeitsabläufe in einer vernünftig überlegten Form sehr sinnvoll ist. Das trifft mit Blick auf die Pandemietauglichkeit der Arbeitsstrukturen des Landtags eigentlich alle Bereiche der parlamentarischen Tätigkeit. Das zeigt aber auch: Die mit der Novellierung der Geschäftsordnung in der 6. Wahlperiode begonnene Digitalisierung muss fortgeführt und noch weiter verstärkt werden.

(Vizepräsidentin Marx)

Andere Parlamente in anderen Staaten sind in Sachen digitaler Arbeitsabläufe auch schon viel weiter, haben damit schon einige Jahre gute Erfahrungen. Auch diese Erfahrungen zum Beispiel mit dem digitalen Abstimmungsverfahren sollten wir hier im Thüringer Landtag in der weiteren Reformdiskussion in den Blick nehmen.