Gibt es weitere Wortmeldungen? Kann ich nicht sehen. Dann hat für die Landesregierung Minister Holter das Wort. Bitte schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Ich bin etwas später gekommen, dafür möchte ich mich entschuldigen, weil wir heute in der Frühe eine Videoschaltkonferenz in der Kultusministerkonferenz durchgeführt haben und uns noch mal verständigt haben, wie die Situation in Deutschland in den Ländern aussieht, im Schulbetrieb unter Pandemie-Bedingungen. Die Kultusministerkonferenz ist sich einig – und zwar über die Parteigrenzen hinweg, Frau Gebauer aus NRW, FDP, auch die Kollegen aus der CDU und aus der SPD und ich –, dass die Schulen weiter offenbleiben, dass der Präsenzunterricht garantiert wird und die Hygienebedingungen und die Infektionsschutzmaßnahmen weiter umgesetzt werden. Wir haben genug Möglichkeiten, und zwar in Thüringen wie auch in den anderen Ländern, um auf eine Entwicklung des Infektionsgeschehens zu reagieren. Das wollte ich hier als Sachinformation dieser Übereinstimmung auch noch mal deutlich machen. Also herzlichen Dank.
Und wenn Kollege Wolf auch den Kollegen, Frau Präsidentin, mit Ihrer Erlaubnis, gedankt hat, die hier die Hygienemaßnahmen umsetzen, finde ich das auch vollkommen in Ordnung. Ich will auch sagen, dass in den Schulen – und zwar in den freien genauso wie in den staatlichen Schulen – Lehrerinnen und Lehrer und viele andere dabei sind, die Hygienekonzepte umzusetzen und dabei auch weiterhin guten Unterricht machen. Auch das gehört einfach dazu, und herzlichen Dank an alle Kolleginnen und Kollegen in den freien und in den staatlichen Schulen.
Ich bin der Debatte mit großer Aufmerksamkeit gefolgt und kann feststellen, dass es Einigkeit gibt. Ich meine, das haben wir auch nicht immer. Also, es gibt ja Einigkeit zwischen allen Parteien, allen Fraktionen hier, alle bekennen sich zu den Schulen in
freier Trägerschaft. Wir haben manchmal andere Debatten, da gibt es totale Gegensätze, inhaltlicher Art meine ich jetzt, nicht menschlicher Art – und das ist hier an diesem Punkt etwas durchaus Wichtiges, weil damit ein Fundament gegeben ist, wie man den parlamentarischen Prozess, über den ja die Rednerinnen und Redner gesprochen haben, dann auch vorantreibt. Deswegen ist es mir wichtig, auch zu sagen, dass die Schulen in freier Trägerschaft natürlich das Schulwesen in Thüringen bereichern und ergänzen und dass sie Ausdruck eines vielfältigen Bildungsangebots sind, und natürlich haben sie die Aufgabe, neben den staatlichen Schulen, in ihrer eigenen Verantwortung zur Bildung und Erziehung der jungen Menschen beizutragen. Sie entsprechen in ihren Bildungs- und Erziehungszielen den staatlichen Schulen. Da gibt es auch gar keinen Dissens zwischen den Trägern und den Beteiligten, die den Schulunterricht da durchführen, mit mir oder mit dem Ministerium, ich glaube, auch nicht mit der Politik. Die Träger sind für die Thüringer Landesregierung unverzichtbare Partner, auch wenn es darum geht – auch darüber haben die Kolleginnen und Kollegen aus dem Parlament gesprochen –, gemeinsam gegen den Lehrermangel und gegen den Unterrichtsausfall vorzugehen und Fachkräfte zu gewinnen. Ich will Ihnen auch sagen – ich kann das nicht beurteilen, wie das vor 2017 war oder vor 2014 –, dass es einen solchen intensiven Dialog mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Schulen in freier Trägerschaft, wie er in den letzten Jahren seit 2017 stattgefunden hat, vorher nicht gegeben hat. Wir haben uns regelmäßig getroffen, wir haben uns regelmäßig ausgetauscht zu den Inhalten und dem, was Sie als Parlamentarierinnen und Parlamentarier aufgemacht haben, und ich kann Ihnen sagen, dass wir beim ersten Lockdown im Frühjahr sehr intensiv mit der LAG auch über die Situation an den freien Schulen gesprochen haben – wöchentlich. Ich habe wöchentlich mit der LAG eine Telefonkonferenz durchgeführt, um auch über die Situation zu sprechen und notwendige Entscheidungen gemeinsam zu treffen, wie es denn an den freien Schulen weitergeht, weil sie sich natürlich auch an dem orientiert haben, was in den staatlichen Schulen entschieden und umgesetzt wurde.
Es ist angesprochen worden, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass der Thüringer Verfassungsgerichtshof im Jahre 2014 eine Entscheidung getroffen hat. Diese Entscheidung hat dazu geführt, dass dieses Gesetz, das Thüringer Gesetz über die Schulen in freier Trägerschaft, erstens beschlossen wurde, aber auch zum Jahresende ausläuft. Das ist eine bekannte Tatsache und daher haben wir gemeinsam eine Notwendigkeit, über den Jahreswechsel
Es geht um Planungssicherheit, es geht um Transparenz bei der Berechnung der staatlichen Finanzhilfen. Das war in der Vergangenheit wichtig und das soll auch in Zukunft so sein, weil es natürlich eine der Grundlagen ist, damit die Schulen in freier Trägerschaft überhaupt ihren Auftrag und ihren Anspruch umsetzen können.
Die Zahlen sind schon genannt worden. Im Schuljahr 2020/2021 lernen 27.650 Schülerinnen und Schüler an 165 freien Schulen in Thüringen, das sind 11 Prozent. Das ist schon eine beachtliche Zahl und macht auch deutlich, dass es ein Interesse gibt, genau diesen pädagogischen Konzepten an diesen Schulen zu folgen. Ich glaube, es ist gar nicht mal die Frage, ob die Schule frei ist, denn es ist immer, welches Konzept bietet welche Schule an, und die Eltern diskutieren das in den Familien, ob man denn diesem Konzept zugeneigt ist und das als das richtige für das jeweilige Kind betrachtet. Das, glaube ich, ist die Motivation, sich für die eine oder andere Schulart zu entscheiden.
Selbstverständlich – auch das ist kein Dissens – bedarf es einer auskömmlichen Finanzierung dieser Schulen in freier Trägerschaft. Die drei Säulen sind genannt worden: der Eigenanteil des Trägers, das Schulgeld und die Finanzhilfe des Freistaats. Klar ist, die staatliche Finanzhilfe ist dabei der größte Brocken und natürlich ist es vollkommen berechtigt, dass die Finanzierung der freien Schulen eine staatliche Aufgabe ist, und das wird auch so bleiben.
Was ich nicht möchte, ist, dass die Schulen in freier Trägerschaft Schulen werden für eine bestimmte Klientel, für eine bestimmte Gruppe in der Gesellschaft – sprich: für die Besserverdienenden.
Freie Schulen bedürfen des Zugangs für jedes Kind, egal aus welchem Haushalt und mit welchem Einkommen dieser Haushalt ausgestattet ist. Deswegen ist es auch eine sozialpolitische Frage, ob der Zugang zu den freien Schulen tatsächlich für alle möglich ist, wenn ich mich dann entscheiden will, wie ich schon gesagt habe, dem pädagogischen Konzept zu folgen.
Das hat auch etwas mit dem zu tun, was diskutiert wurde, wie viel Geld denn den freien Schulen zur Verfügung steht. Ansonsten würden die Elternbeiträge in die Höhe schießen und bestimmte Familien – ist ja klar, welche das sind – könnten sich das dann nicht mehr erlauben.
Die freien Träger erhalten bisher in der Regel 80 Prozent der Schülerkostenjahresbeträge, darüber ist gesprochen worden, und wir wissen, dass diese Finanzierungsregelung zum Jahresende ausläuft. Kollege Wolf hat hier berichtet, wie der Verhandlungsprozess gelaufen ist. Wir – Frau Heesen, meine Staatssekretärin, und ich – haben mit der Landesarbeitsgemeinschaft hier sehr intensiv und zügig verhandelt. Das waren auch Verhandlungen auf Augenhöhe, würde ich sagen, also wir sind da gar nicht sozusagen mit den Instrumenten aufeinander losgegangen – im Gegenteil –, sondern wir haben inhaltlich diskutiert, die unterschiedlichen Positionen ausgetauscht und sind dann zu einem Ergebnis gekommen. Ich darf feststellen, dass dieses Ergebnis weitestgehend Grundlage auch der Gesetzentwürfe hier im Hohen Hause ist. Das ist auch gut so und das Ergebnis – wie gesagt – ist bekannt und das ist die Grundlage Ihrer weiteren Diskussion. Jetzt liegt der Ball bei Ihnen und das, glaube ich, ist auch wichtig.
Ich finde es schon einen Gewinn an parlamentarischer Arbeit, an parlamentarischer Kultur, dass wir jetzt vier Vorschläge haben, vier Gesetzentwürfe. Normalerweise ist es so, es gibt einen Gesetzentwurf und alle verhalten sich zu diesem Gesetzentwurf. Jetzt haben wir auf einmal vier Gesetzentwürfe, ich empfinde das wirklich als einen Gewinn an parlamentarischer Kultur, da kann man nämlich mal vergleichen, wer was will. Da wird nicht nur gesagt, also du willst das und deswegen bin ich dagegen, sondern viele haben sich hier eindeutig positioniert.
Diese hier vorliegenden Gesetzentwürfe haben eines gemein: dass zum 31. Dezember das alte Gesetz ausläuft und wir eine neue Rechtsgrundlage brauchen. Und es ist natürlich auch wichtig, dass wir dann zum Jahresbeginn eine neue Rechtsgrundlage haben. Es steht mir fern und es widerspricht auch meinem Verständnis als Minister Ihnen gegenüber – das ist einfach mein Respekt –, die einzelnen Gesetzentwürfe jetzt zu bewerten. Sie werden sicherlich im Ausschuss klar darüber diskutieren, vielleicht auch Fragen an die Regierung haben, die wir auch gern beantworten werden.
Ich erlaube mir aber, einen Hinweis zu geben. Das Verfassungsgericht hat ja nicht nur Entscheidungen getroffen, wie das Gesetz aussehen soll, sondern der Verfassungsgerichtshof in Thüringen hat auch gesagt, dass es um Transparenz geht, dass es um Verlässlichkeit geht, dass es um Nachvollziehbarkeit geht. Das müssen wir bei der Gesetzesarbeit immer berücksichtigen, das muss eigentlich jedem klar sein, dass das, was im Gesetz steht, egal was am Ende herauskommt, dann auch diesen Kriterien entspricht. Ansonsten hätten wir ein Problem mit
Ja, der Ball liegt bei Ihnen, Sie sind jetzt zuständig, wie immer bei Gesetzgebungsverfahren. Ich bin optimistisch, wie es viele Rednerinnen und Redner gesagt haben, dass das auch zu leisten ist, weil es erstens das Bekenntnis der Fraktionen gibt zu den freien Schulen, zweitens eine Grundlage da ist, was die Schülerkostenjahresbeträge betrifft, und es auch den Willen gibt, so habe ich das zumindest verstanden, diese Arbeit noch in diesem Jahr auf den Weg zu bringen. Deswegen bin ich überzeugt, dass wir das gemeinsam in einem zügigen Tempo auch zu Ende bringen, um dann auch sagen zu können: Das Parlament hat es geschafft, eine gute Finanzgrundlage für die Finanzierung der freien Schulen ab 01.01.2021 zu geben. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Danke schön.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zu den Abstimmungen. Darf ich davon ausgehen, dass für alle Entwürfe mindestens die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beantragt wird?
Dann kommen wir zur Abstimmung zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU. Es ist Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beantragt. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine.
Dann kommen wir zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP. Auch hier ist Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beantragt. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aller Fraktionen. Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Dann ist der Ausschussüberweisung zugestimmt.
Wir kommen zur Abstimmung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Es ist Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beantragt. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind ebenfalls wieder die Stimmen aller Fraktionen. Gegenstimmen? Sehe ich keine.
Wir kommen zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD. Hier ist Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beantragt. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und CDU. Wer ist gegen die Ausschussüberweisung? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer enthält sich der Stimme? Das ist niemand. Damit ist auch hier die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport angenommen.
Ich kann die Tagesordnungspunkte 12 a, b, c und d an der Stelle abschließen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14
Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen für den Thüringer Landtag im Jahre 2021 sowie zur Änderung weiterer wahlrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2043 - korrigierte Fassung - ERSTE BERATUNG
Wünscht jemand aus den Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen das Wort zur Begründung? Ja, das ist der Fall. Herr Abgeordneter Dittes, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es liegt Ihnen ein Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen für den Thüringer Landtag im Jahr 2021 vor und ich bin mir sicher, es wird einige Schlaumeier unter uns geben – ich bin ja manchmal auch einer –, die dann in der Debatte darauf hinweisen, dass diese Wahl doch noch gar nicht festgelegt sei und die nächste geplante Wahl zu diesem Thüringer Landtag im Jahr 2024 zu erfolgen hat. Das ist formal richtig, aber die Tatsache, dass wir über eine Neuwahl des Thüringer Landtags im Jahr 2021 reden, die im Übrigen 70 Prozent
Nach dem von CDU und FDP bewusst herbeigeführten Tabubruch hat dieser Thüringer Landtag Vertrauen in der Öffentlichkeit, aber auch politische Legitimation in vielen Augen von Thüringerinnen und Thüringern verloren. Auch das Vertrauen zwischen Fraktionen ist erheblich beeinträchtigt. Ich will daran erinnern, dass bereits am 6. Februar, einen Tag nach der Wahl des Ministerpräsidenten, der Kurzzeitministerpräsident, der mit den Stimmen der AfD gewählt worden ist, nicht nur seinen Rücktritt ankündigte, sondern auch im Namen der FDPFraktion den Vorschlag machte und sich dafür aussprach, den Thüringer Landtag so schnell wie möglich neu zu wählen. Es waren im Übrigen auch Parteien wie SPD und Linke, die diese Forderung auch in dieser Zeit erhoben haben. Letztendlich waren es die Parteien CDU, Linke, SPD und Grüne, die sich politisch darauf verständigt haben, den Landtag nach dem Beschluss des Haushalts für 2021, weil das der politischen Verantwortung eines Landtags entspricht, neu zu wählen.
Meine Damen und Herren, diese Vereinbarung hat politisches Gewicht, denn sie ist Ausdruck des Demokratieprinzips. Ausdruck des Demokratieprinzips ist es, dass die Wählerinnen und Wähler der Souverän sind und über die politischen Belange in einem Land grundsätzlich durch die Abgabe ihrer Stimme zur Wahl eines Parlaments mitentscheiden. Ich will Sie daran erinnern, vor einer Woche hatten wir hier an dieser Stelle im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie darüber gesprochen, dass demokratische Prinzipien durch Infektionsgeschehen nicht beeinträchtigt werden dürfen. Das trifft das Parlament, was sich wesentliche Entscheidungen vorbehalten will. Umso mehr trifft es diejenigen, die uns mit ihrer Stimme bei einer Wahl erst die politische Legitimation verschaffen. Es trifft eben auch auf den Wählerwillen zu, der uns als Parlament bildet und konstituiert. Daraus ergibt sich eine besondere Verantwortung, Vorsorge zu treffen für den heute formal rechtlich noch nicht bestehenden Fall einer Neuwahl im Jahr 2021.
Vorsorge in zweierlei Hinsicht: Wir müssen daran erinnern, dass die Neuwahl in dieser Form durch die vorzeitige Auflösung des Thüringer Landtags seit 1990 oder seit Bestehen der Thüringer Verfassung 1994 noch nie praktiziert worden ist, wir also überhaupt keine praktischen, aber auch keine rechtlichen Erfahrungen mit den dann geltenden verkürzten Fristen in Thüringen haben. Wir müssen in Kenntnisnahme der Landeswahlgesetze anderer Länder feststellen, dass insbesondere bei verkürz
ten Fristen infolge von vorzeitigen Neuwahlen eines Parlaments die Unterschriften, die insbesondere kleine Parteien zu leisten haben, erheblich reduziert werden. Das ist in Thüringen im Landeswahlgesetz nicht der Fall. Das führt bei einer vorgezogenen Neuwahl zu einer verfassungsrechtlichen Infragestellung dieser Wahl und zu deren Anfechtbarkeit. Kleinere Parteien haben entsprechende Klagen angekündigt. Nach Wertung dieser Ankündigungen und nach Kenntnisnahme des Landeswahlgesetzes sind wir der dringenden Überzeugung, dass für den Fall vorgezogener Neuwahlen grundsätzlich entsprechende Anpassungen im Landeswahlgesetz vorgenommen werden müssen.
Wir sind zweitens der Auffassung, dass wir angesichts der Pandemiesituation die Grundlagen dafür schaffen müssen, dass auch unter den Bedingungen der Pandemie und auch unter den Bedingungen des einzuhaltenden Infektionsschutzes bei einer Wahl als grundlegendes demokratisches Prinzip die Wahlrechtsgrundsätze „allgemein“, „unmittelbar“, „frei“, „gleich“, „geheim“ zwingend einzuhalten sind. Wenn das unter den gegenwärtigen rechtlichen Bedingungen nicht möglich ist, dann müssen wir entsprechend nachsteuern. Das hat etwas mit Gesundheitsschutz, aber auch etwas mit demokratischen Wahlgrundsätzen zu tun.
Weil einer dieser Wahlgrundsätze die geheime Wahl ist, will ich zu § 5 im Neuwahlgesetz vielleicht noch mal explizit erwähnen, wir sind uns bewusst, dass die hier zur Diskussion gestellte Regelung durchaus verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet. Die sind auch bei uns in den antragstellenden Fraktionen vorhanden und die sind nicht gerade unerheblich, weil natürlich mit einer flächendeckenden Briefwahl der Geheimhalt der Wahl durchaus infrage zu stellen ist. Deswegen werden wir natürlich nicht nur eine Formulierung diskutieren, die eine Ultima Ratio, also wirklich den äußersten Ausnahmefall darstellen kann, wenn wirklich der Besuch eines Wahllokales nicht mehr möglich ist. Aber wir wollen es deswegen auch zur Diskussion oder hier in das Antragsverfahren einbringen, weil wir nur so die Möglichkeit haben, im Rahmen des Anhörungsverfahrens im Ausschuss mit Verfassungsrechtlern darüber zu diskutieren, ist es sinnhaft, diese Regelung vorzunehmen, und ist es tatsächlich auch verfassungsrechtlich vertretbar. Das heißt, wir haben einen Abwägungsprozess vorzunehmen. Diesen Abwägungsprozess könnten wir nicht vornehmen, wenn wir diese Regelung nicht vorschlagen würden. Insoweit ist das kein Vorgriff auf die Entscheidung, sondern eine Einladung zur Diskussion. Die möchte ich aussprechen und beantrage namens der antragstellenden Fraktionen die Überweisung federführend an den Innen- und Kommunalaus