Jahr, lieber Torsten Wolf, gar nicht so erwartet. Manche Gespräche, die wir da geführt haben, waren da noch weit weg. Aber gut, wenn da tatsächlich Grün, der kleinste Partner, Frau Rothe-Beinlich, zumindest bei den Linken gewirkt hat.
Meine Damen und Herren, zum Gesetzentwurf der SPD-Fraktion: Frau Rothe-Beinlich hat ja viele Details schon besprochen. Ich habe mir diese Kritikpunkte auch noch mal aufgeschrieben, als Herr Hartung hier seine Rede gehalten hat. Dass sie regelmäßig die staatlichen und die freien Schulen so gegeneinander denken und sagen, wenn wir da was machen, können wir dort nichts machen, das ist der verkehrte Ansatz. Wir müssen uns bemühen, gemeinsame Lösungen zu finden.
Und, Herr Hartung, Sie haben einen absoluten Widerspruch in Ihren Ausführungen. Sie sagen auf der einen Seite, die freien Schulen sind auskömmlich finanziert,
und dann fangen Sie an, hier rumzulabern und zu sagen: Aber die großen Träger können ja besser ausgleichen als die kleinen Träger. Also da müssen Sie sich schon entscheiden, entweder ist es angemessen oder auskömmlich finanziert oder die Träger müssen ständig drauflegen. Das würde aber bedeuten, dass die SPD-Fraktion nur auf die großen Träger schielt, denn die können es ja ausgleichen und die kleinen wollen Sie vernuckeln lassen. Das ist für uns der falsche Weg.
Der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD ist der einzige Entwurf, der sich tatsächlich an dem vom Thüringer Ministerium vorgelegten Bericht zur Angemessenheit der staatlichen Finanzhilfen orientiert. Liest man sich den Gesetzentwurf aber in Gänze durch, wird deutlich, dass die SPD-Fraktion davon ausgeht, dass die staatliche Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft insgesamt angemessen ist – das ist ja heute auch schon mehrfach gesagt worden – und lediglich der konkreten finanziellen Situation in den einzelnen Schulen noch ein bisschen Rechnung getragen werden soll. Das Argument – und das will ich auch noch mal deutlich sagen – der SPD-Fraktion, dass in den letzten Jahren weniger Mittel abgerufen wurden – auch die Finanzministerin sagt das ja immer laut –, ist schlicht eine Krücke und ist auch ungeeignet, um den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zu begründen. Denn die Schulen in freier Trägerschaft können eben nur das Geld abrufen, das ihnen nach den im Gesetz festgeschriebenen Schülerkostensätzen zusteht, Frau Ministerin. Und wenn der Deckel drauf ist und der Bedarf trotzdem vor Ort da ist, dann ist im
Grunde die Differenz da. Ich empfehle wirklich mal – Sie machen es ja eigentlich auch, Frau Ministerin –: Reden Sie mal mit den kleinen Schulen, lassen Sie sich mal einen Blick zeigen, was die Kolleginnen und Kollegen teilweise dort verdienen in den Schulen! Die verdienen 1.000, manchmal sogar 1.500 Euro weniger als ein vergleichbarer Lehrer im System. Da kann man nicht davon sprechen, dass die auskömmlich finanziert sind.
Dann sagt die SPD, wir wollen gern ein neues Finanzierungsmodell entwickeln und deshalb das Gesetz erneut befristen. Ich sage Ihnen: Dazu hatten Sie eigentlich nun elf Jahre lang Zeit. Insbesondere hätten Sie die Zeit nutzen können, als Sie von 2009 bis 2014 den Thüringer Bildungsminister gestellt haben. Aber dessen politisches Handeln – und das Ressortprinzip hat damals gegolten, Frau RotheBeinlich, wie es heute gilt – hat tatsächlich dazu geführt, dass die Grünen erfolgreich vor dem Gericht geklagt haben und das gesamte Gesetz für verfassungswidrig erklärt wurde, was uns dann 2015 zu den intensiven Diskussionen, die wir zum Großteil auch in gemeinsame Richtung geführt haben, gebracht hat.
Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich deutlich sagen, dass die CDU-Fraktion die Gesetzesänderung tatsächlich und unbedingt noch in diesem Jahr verabschieden will. Da sowohl der Gesetzentwurf der SPD als auch der Gesetzentwurf von Linke und Bündnis 90/Die Grünen in eine ähnliche Richtung gehen, bin ich sehr zuversichtlich, dass wir das schaffen und im Ergebnis der Verhandlungen zu einer guten und langfristigen Regelung für die Schulen in freier Trägerschaft kommen können. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Kollege Tischner, ich meine, Sie sind wie ich direkt gewählt. Von daher gehe ich davon aus, dass Sie in Ihrem Wahlkreis ein gutes Standing haben. Aber falls Ihre politische Karriere doch mal abrupt enden sollte, dann könnten Sie sich vielleicht vornehmen, eine freie Schule zu gründen, vielleicht ei
ne freie Schule, wo Zirkus, Flickflack etc. unterrichtet wird, weil das, was Sie hier abliefern, schon sehenswert ist.
nein, auf einen Vorschlag der Landesregierung und der Anlage 1! – und sagen hier mehrfach, die Landesregierung hätte nichts vorgelegt. Sie fordern sogar den Minister auf, sich von seinem eigenen Gutachten zu distanzieren, obwohl dieses Gutachten sich zu nahe 100 Prozent in dem Vorschlag mit der LAG wiederfindet
mit 215 Millionen Euro plus das entsprechende Schulbudget. Also das ist schon hohe Kunst, was Sie hier vollziehen. Das macht Ihnen so schnell niemand nach.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, freie Schulen, ein Thema, an dem sich immer wieder auch hier im Haus, aber auch in der Gesellschaft die Geister scheiden. Für manche sind es schlicht Privatschulen. Sie vermuten, dass lediglich Eliten Zugang zu diesen Schulen haben und dass dadurch der Gleichstellungsanspruch unserer Gesellschaft gefährdet wäre. Für andere Menschen aber sind freie Schulen die Antwort auf Individualisierung und den Selbstbestimmungsanspruch, gerade auch im Bildungsbereich. Für mich und meine Fraktion sind freie Schulen ein wichtiger ergänzender Bestandteil einer pluralen und differenzierten Bildungslandschaft in Thüringen. Genau diesen Geist lebt der von den Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegte Gesetzentwurf, den wir heute behandeln.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, freie Schulen in Thüringen bilden die gesamte Breite der Schularten ab. 27.100 Schülerinnen und Schüler lernen an den 165 freien Schulen im Freistaat, davon sind 22 Förderschulen, 34 Grundschulen, 8 Regelschulen, 11 Gymnasien, 5 Waldorfschulen, 1 Gesamtschule, 18 Gemeinschaftsschulen und 66 berufsbildende Schulen. Auch diese, die berufsbildenden Schulen, stellen einen unverzichtbaren Anteil an den Möglichkeiten der beruflichen Bildung sicher. „Unverzichtbar“ will ich dazu sagen. Staatliche und freie Schulen nehmen – Kollegin RotheBeinlich hat das schon gesagt – natürlich den öffentlichen Bildungsauftrag wahr, gemeinsam. Die Lehrpläne und die Prüfung zu den Abschlüssen sind gleich oder werden gar in staatlichen Schulen
abgenommen. Tatsächlich hatten die freien Schulen einen Vorsprung bei der Entwicklung und Umsetzung von pädagogischen Konzepten, als sie 1990 an den Start gingen. Aber gerade hier haben sich die staatlichen Schulen erheblich weiterentwickelt, ja, auch oftmals lernend von den Erfahrungen aus dem Bereich der freien Schulen, aber natürlich auch mit den Konzepten, die in Wissenschaft, aber auch in anderen Bundesländern entwickelt worden sind. Tatsächlich haben freie Schulen in der Personalauswahl und in der Steuerung, in der Eigenverantwortung und in der Schulentwicklung durch ihre Selbststeuerung immer noch Vorteile. Und ja, auch ich sehe es kritisch, dass die freien Schulen durch die fehlende Bindung an die Schulnetzplanung insbesondere Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund nahezu nicht beschulen. Ich sehe auch kritisch, dass die freien Schulen, die allgemeinbildenden freien Schulen, bei der inklusiven Beschulung deutlich hinter den staatlichen Schulen liegen. Aber aus vielen dutzend Gesprächen weiß ich, dass die freien Schulen vor denselben Herausforderungen stehen wie die staatlichen Schulen. Neben Digitalisierung, modernen Schulbauten und dem Umgang mit Heterogenität möchte ich hier insbesondere den Schulleiter der freien Schule in Haubinda, Herrn Burkhard Werner, zitieren, der auf meine Frage, was bei ihm die drei größten Herausforderungen sind, erst letzte Woche sagte: „Personal, Personal, Personal“. Das kennen wir doch. Als Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen 2014 eine neue Koalition schmiedeten und fünf Jahre mit Leben füllten, war einer der Knackpunkte, wie gelingt es uns, die katastrophale Finanzsituation an den freien Schulen in ein Zukunftskonzept weiterzuentwickeln bzw. anders zu gestalten. Wir haben damals eine Steigerung um 10,7 Millionen Euro bzw. 7,9 Prozent ins Gesetz genommen. Wir haben damals auch die Einkommensentwicklung im Bereich Erziehung und Unterricht – und, Kollegin Baum, da ist es ein Unterschied, ob man Tarife oder die Einkommensentwicklung als statistischen Wert festschreibt, aber das können wir gern noch mal im Ausschuss diskutieren.
Wir haben damals die Einkommensentwicklung im Bereich Erziehung und Unterricht sowie einen Inflationsausgleich im Gesetz als Dynamisierungsbetrag von 1,9 Prozent verankert. Und ja, da haben wir uns daran orientiert, wie denn die Entwicklung in den letzten Jahren war. Der Haushaltsansatz 2020, also von diesem Jahr, sieht für die freien Schulen ein Finanzvolumen von etwa 193 Millionen Euro vor – eine Steigerung von 2014 bis 2020, also in sechs Jahren, um 42,6 Prozent. Damit hatten die freien Schulen erstmals erstens die gewünschte und von
Weimarer Richtern uns ins Stammbuch geschriebene Verlässlichkeit in der Finanzierung und auch Transparenz, sie standen nämlich im Gesetz. Wir haben 2015 auch eine Evaluation ins Gesetz aufgenommen und das Gesetz bis – und das ist heute schon gesagt worden – 31.12. dieses Jahres befristet in den §§ 17 und 18, was den Finanzierungsanteil betrifft. Aufgrund dessen, dass wir das ins Gesetz genommen haben, hat das TMBJS in diesem Frühjahr eine umfangreiche Evaluation vorgelegt. Der Bildungsausschuss hat die Evaluation in seiner Sitzung am 03.07.2020 diskutiert und zur Kenntnis genommen. Die daraus folgende Fortschreibung der Finanzierung der freien Schulen war und ist ein notwendig wichtiges Anliegen und wurde im Evaluationsbericht mit Vorschlägen erfasst. Auf Bitten der Fraktionen Die Linke, SPD und von Bündnis 90/Die Grünen, also auf Initiative aus dem Landtag heraus, nahm Bildungsminister Holter zusammen mit der LAG freie Schulen Verhandlungen auf, die zu einem konkreten Vorschlag für die Schülerkostenjahresbeträge 2021 führen sollten. Für die dann erstellte Vorlage und die zugrunde liegenden Verhandlungen möchte ich insbesondere neben Herrn Eberl von der Evangelischen Schulstiftung und Herrn Dr. Fahnroth – und ich weiß, wie viele gerade der Träger, aber auch der Schülerinnen und Schüler heute hier diese Debatte verfolgen – auch Frau Staatssekretärin Dr. Heesen danken, die das mit verhandelt hat.
Es ist nicht selbstverständlich und bedarf des besten Sachverstands und des Willens auf demokratische Kompromisse, dass sich zwei Partner – also das Ministerium und die LAG – in solch kurzer Zeit auf einen gemeinsamen Vorschlag für den Gesetzgeber einigen.
Meine Fraktion nimmt zur Kenntnis, dass die von uns übernommenen und vom Ministerium vorgeschlagenen 217 Millionen Euro nahezu punktgenau dem Vorschlag des Evaluationsberichts des TMBJS mit Ergänzung des Schulbudgets entsprechen. Dies wäre dann eine Steigerung um 12,4 Prozent. Mit diesem Vorschlag, den wir so in die Anlage 1 übernommen haben, werden die 2015 nicht absehbaren Tarif- und Besoldungsentwicklungen nachgeholt.
Jetzt möchte ich – ich wollte eigentlich nicht auf einzelne Gesetzesvorschläge eingehen – aber auch noch einmal auf den Vorschlag von 3 Prozent kommen, weil das sowohl von der selbst ernannten Alternative kam als auch vom Kollegen Tischner – mit einer völlig anderen Begründung, aber das sei jetzt dahingestellt. Wenn man mal diese 3 Prozent zugrunde legt und die Tarifentwicklung im Jahr 2017 mit einem entsprechenden Inflationsausgleich,
vor. Diese Fraktionen, die heute etwas vorgelegt haben, und zwar ausnahmslos, machen damit deutlich, dass ihnen die Zukunft der freien Schulen ein wichtiges Anliegen ist. Ein Gesetzesvorschlag der Fraktion der AfD mit der entsprechenden Begründung, wie wir vorhin gehört haben, liegt hier nicht vor. Diese Fraktion hat offensichtlich kein Konzept für freie Schulen, ebenso wenig wie sie ein Konzept für die Zukunft von Thüringen hat.
Ich freue mich auf die Diskussion im Bildungsausschuss zu den eingebrachten Gesetzesvorschlägen und sage es ausdrücklich, ich bin optimistisch – ich habe das auch beim Kollegen Tischner gehört –, dass es uns Demokraten gelingt, einen Kompromiss zu den tatsächlich nicht so weit auseinanderliegenden Vorschlägen zu finden, und bedanke mich jetzt schon bei denjenigen, die am kurzen Anhörungsverfahren teilnehmen.
Für meine Fraktion beantrage ich die Überweisung unseres Gesetzesvorschlags von Linke und Bündnis 90/Die Grünen an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Frau Baum, Herr Tischner, zwei Dinge haben mich noch mal vorgetrieben. Frau Baum, Sie haben gesagt, die Träger geben kein Geld, was sie nicht haben. Stimmt. Die Frage ist: Wo kommt es her? Die freien Schulen sollten sich auf drei Säulen finanzieren, das sind die staatlichen Zuschüsse, das sind Elternbeiträge und es sind Zuschüsse der Träger, die diese Schulen betreiben. Genau da ist der Knackpunkt. Ein solventer Träger kann diesen dritten Teil übernehmen, und das, Herr Tischner, ist eben genau das Problem. Ein kleiner Träger, ein von Eltern getragener Verein, eine Waldorfschule und Ähnliches können das nicht. Deswegen ist es richtig, dass wir eine individuelle Betrachtung der Schulen einführen.
Ich will das noch mal an einem anderen Beispiel deutlicher machen, dann wird es vielleicht klar. Ich habe wie alle anderen Bildungspolitiker auch eine ganze Reihe freie Schulen in den letzten Wochen besucht. Ich war zum Beispiel an mehreren Grundschulen. Und eine Grundschule hat – ich habe dann immer mal so Lehrer-Schüler-Relationen ab
kommen wir oder komme ich in der Berechnung für 2017 auf die 1,9 Prozent. 2020 haben wir eine Ta rifentwicklung von 3,12 Prozent. Das wieder zu grunde gelegt, wären das 2,73 Prozent, die dem entsprechen würden. Also 3 Prozent sind immer darüber, deswegen ist 3 Prozent eine völlig willkür liche Zahl.
Wir machen einen anderen Vorschlag. Die damit verbundene deutlich verbesserte Finanzausstattung der freien Schulen soll, dies ist der Vorschlag von uns, besonders in die tarifgerechte Bezahlung der Lehrkräfte münden, die Elternbeiträge dabei aber auch stabil halten und damit die Wahl einer Schule – und das ist uns als Linke auch besonders wichtig – nicht an den Geldbeutel der Eltern hängen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demo- kratischen Fraktionen, wie Sie mit Blick auf unser Gesetz festgestellt haben, wollen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen die Entfristung und eine neue Dynamisierungsklausel. Warum planen wir das? Wenn Sie sich mit den Trägern von freien Schulen unterhalten, häufig sind dies eben auch kleine Träger bis hin zu Elterninitiativen, dann hört man nicht selten: Wichtiger als eine oder die absolute Zahl im Gesetz ist uns Planungssicherheit. Wir wollen und brauchen die Möglichkeit, Tarife für unsere Lehrkräfte, aber auch Elternbeiträge über eine längere Zeit, über einige Jahre festschreiben zu können als Träger.
Natürlich geben wir dem zukünftigen Gesetzgeber, also dem zukünftigen Landtag hier etwas vor, aber er ist immer frei, es zu ändern. Er ist auch frei, ein neues Modell zu entwickeln, jede zukünftige Landesregierung kann das. Aber so, wie es für meine Fraktion selbstverständlich ist, dass es eben im staatlichen Bereich zu einer zeit- und inhaltsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses im TV-L auch für die Beamten kommt, so ist es für uns ganz selbstverständlich, dass Lehrkräfte an freien Schulen auch an der Entwicklung im TV-L teilhaben – deswegen haben wir das aufgenommen, Kollegin Baum –, und zweitens, dass sich dies eben auch in der Dynamisierungsformel wiederfindet. Gute pädagogische Arbeit und tarifliche Entlohnung sind für die Linke zwei Seiten derselben Medaille. Deswegen wollen wir, dass sich die Dynamisierung zu 80 Prozent an der durchschnittlichen Tarifentwicklung der letzten drei Jahre orientiert – und das ab 2022 – und zu 20 Prozent an der entsprechenden Preisentwicklung.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demo- kratischen Fraktionen, es freut mich, dass die LAG freie Schulen den Gesetzesvorschlag von uns begrüßt. Wie Sie entnehmen können, legen heute alle demokratischen Fraktionen Gesetzesvorschläge
gefragt und wie denn das Konzept ist – einen Lehrer vor 19 oder 20 Schülern. Eine andere Grundschule hat einen Lehrer vor 14 Schülern. Und eine dritte Grundschule hatte einen Lehrer und einen Erzieher vor 12 Schülern. Das heißt, wenn Sie irgendeinen Pauschalbetrag festlegen, der sich bei durchschnittlichen Kosten festmacht, dann wird der dritte Träger immer hinten runterfallen, denn es wird sich diese Relation von Lehrkräften und Schülern nicht in dieser Pauschale widerspiegeln, oder ich setze die Pauschale so hoch an, dass genau der dritte Träger sich darin wunderbar wiederfindet. Dann habe ich aber eine deutliche Überfinanzierung bei den beiden anderen, die eben deutlich weniger Aufwand haben. Genau das ist der Punkt. Deswegen wollen wir eben weg von den Pauschalen, die irgendwo in der Mitte liegen und dem einen eine relativ gute Finanzierung geben, dem anderen eine einigermaßen Plus-Minus-Finanzierung und dem Dritten von Anfang an zu wenig geben. Das wollen wir nicht. Wir wollen tatsächlich, dass eine planbare Finanzierung eingeführt wird, die eben auf die tatsächlichen Bedürfnisse der Schulen eingeht und die eben genau solchen Unterschieden im pädagogischen Konzept auch Rechnung tragen kann. Das halten wir für wichtig und das können wir mit Pauschalen, egal wie wir die Dynamisierungsfaktoren ansetzen, nicht erreichen.
Herr Tischner, eines habe ich auch heute gelernt, die CDU ist niemals verantwortlich, egal ob sie in der Regierung oder in der Opposition ist. Danke schön.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte noch einmal ganz kurz auf das Argument von Herrn Hartung reagieren. Ich habe da jetzt noch mal sehr genau zugehört und versucht, Ihrer Argumentation etwas abzugewinnen, aber wenn man das zu Ende denkt, machen Sie jetzt nicht nur im Grunde eine Differenzierung zwischen Schülern im staatlichen und im freien Bereich, sondern Sie treiben auch noch einen Keil hinein in die Landschaft der freien Schulträger. Wie Sie dieses Modell letztendlich auch evaluieren wollen, wie Sie das auflösen wollen, wie Sie die Zuweisungen machen wollen, das ist ja alles infrage. Das Einzige, was passieren wird,