Protocol of the Session on November 13, 2020

(Beifall DIE LINKE, SPD)

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Ist auch besser so!)

Aber das will ich schon noch mal sagen. Es ist ein Aufruf. Wenn die Kinder wissen, dass es attraktiv ist, wenn sie das Abitur gemacht haben, dann in eine Schule zu gehen, wo es ganz bunt ist, die Jugendlichen oder jungen Erwachsenen, dann können sie sich auch eher vorstellen, diesen Beruf auszuführen. Aber das nur nebenher.

Sie haben offensichtlich auch übersehen, dass nicht nur Lehrerinnen und Lehrer, sondern auch andere Beamtinnen und Beamte – ich bleibe jetzt mal nur in meinem Ministerium, es soll auch Finanzbeamtinnen und ‑beamte geben, die in Regionen an der Grenze arbeiten müssen und für uns die Steuern eintreiben müssen –, deswegen ist die Zulagenregelung für Lehrer eben schwierig; ob ich jetzt so weit gehen würde, dass das nach Artikel 3 des Grundgesetzes verstoßen würde, das können wir ja im zuständigen Ausschuss dann noch diskutieren. Auf jeden Fall ist es schwierig, wenn man Präzedenzfälle so setzt, dass sie dann am Ende auch nicht mehr eingegrenzt werden können.

Meine Damen und Herren Abgeordneten, nach § 52 des Gesetzes sollen speziell für den Schulbereich Anwärterzuschläge gewährt werden. Ganz klar ist die Formulierung nicht, aber ich vermute, dass sie gezahlt werden sollen, wenn sich die Anwärter verpflichten, nach Bestehen der Laufbahnprüfung mindestens fünf Jahre an einer öffentlichen und freien Schule in einer Bedarfsregion tätig zu werden. Das ist unseres Erachtens in sich unlogisch, da zur Personalgewinnung in einer Bedarfsregion bereits Sonderzuschläge nach § 46a des Gesetzentwurfs gewährt werden sollen. Aber auch das sollten wir noch mal diskutieren, wie Sie das meinen.

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Genau – sollen!)

Insofern ist die Zahlung der Anwärtersonderzuschläge nicht erforderlich, da das ausgebildete Lehrpersonal mit dem Sonderzuschlag in die Bedarfsregionen gelockt werden soll. Derselbe Tatbe

stand ist unseres Erachtens also zweimal vergütet und das passt nicht zusammen. Aber das kann man sicherlich auch im Verfahren regeln.

Ich will dazu auch noch etwas sagen: Wir haben auch im Bereich Gesundheit und Ausbildung der Mediziner immer wieder diese Frage des Landarztes. Der Bundesgesundheitsminister hat vor vielen Jahren schon mal diese Anregung gemacht, im Vorfeld das zu tun. Da sage ich mit allem Ernst, natürlich müssen wir auch das bedenken. Kann ich jemanden schon in so einer frühen Phase tatsächlich binden, ihm die Zulage gewähren? Nehme ich ihm die Zulage dann wieder weg, wenn das nicht passiert? Das muss man zu Ende bedenken, bevor man so eine Regelung einführt.

Bemerkenswert ist im Übrigen auch – und deswegen ist auch Herr Präsident ein Stück weit unsicher gewesen, wer hier heute redet –, natürlich ist das für Besoldungsrecht zuständige Ministerium gar nicht erwähnt. Das zeigt deutlich, das Finanzministerium ist eh immer so ein Ministerium, das quengelt rum, hat Einwendungen, so ein notwendiges Übel, man braucht es irgendwie, aber eigentlich steht es zwischen dem politischen Willen auch dieses Gesetzentwurfs, bei der Lehrerin und beim Lehrer zu glänzen, und kommt dann mit solchen einfachen und eben auch sehr trockenen Einwendungen.

Meine Damen und Herren, weiterhin sieht der Gesetzentwurf neue Stellenzulagen im Schulbereich vor. Die Stellenzulagen sind nach § 40 Abs. 1 des Thüringer Besoldungsgesetzes für herausgehobene Funktionen vorgesehen. Inwieweit diese Voraussetzung bei der Übernahme besonderer Aufgaben an der Schule erfüllt ist, ist für die in Nummer 3 aufgeführten Tätigkeiten, die zu einer Stellenzulage für besondere Aufgaben an der Schule führen, nicht dargelegt. Außerdem wird Lehrern, die besondere Aufgaben an der Schule übernehmen, zu einem bestimmten Anteil die Anzahl der Pflichtstunden gemindert. Insofern, Frau Baum, es stimmt, es war ein bisschen gemein, was ich da so gedacht habe: Am besten ist, wir zahlen das doppelte Gehalt, damit jemand aufsteht und zur Schule kommt.

(Zwischenruf Abg. Baum, FDP: Nein, eben nicht!)

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das ist doch unverschämt, solche Debatten zu ma- chen!)

Das ist natürlich nicht für die Lehrer gedacht, aber so ein bisschen war es zu verstehen, so nach dem Motto: Jeder kriegt erst mal einen Zuschlag, damit er dann auch das macht, wofür er auch eine Besoldung bekommt.

(Ministerin Taubert)

Wir halten das für einen adäquaten Ausgleich, aber trotz alledem gibt es auch Zulagen. Die müssen intensiv begründet werden. Ich will etwas dazu sagen, denn Herr Holter und ich, wir sind ja, wie gesagt, Minister in unterschiedlichen Ministerien und wir ringen natürlich auch darum. Es geht nicht darum, dass wir jetzt untätig dagesessen haben in den letzten Jahren, sondern wir haben uns natürlich auch zu diesen Dingen besprochen. Ich habe auch in Gesprächen mit dem Philologenverband zu der Thematik gesprochen. Aber, wie gesagt, auf der einen Seite gibt es Abminderungsstunden und man muss etwas Herausgehobenes tun. Das in Einklang zu bringen, das ist wichtig. Wenn wir das sonst einfach so machen, also uns fällt schon etwas ein, die eine oder andere zusätzliche Arbeit, die durch Abminderung quasi abgegolten ist, noch zu vergüten, dann kommen wir tatsächlich in Teufels Küche und dann ist das, was mit den Zulagen tatsächlich gemacht werden soll, nämlich eben diese herausgehobene Funktion zu vergüten, nicht mehr garantiert. Deswegen bitte ich einfach darum, dass man das noch mal sehr genau prüft und dass es da nicht zu Verwerfungen im Besoldungsrecht kommt.

Meine Damen und Herren, zu den in Artikel 1 Nr. 4 vorgesehenen Änderungen in der Besoldungsgruppe A ist festzustellen, dass die Anhebung der Leiterinnen und Leiter einer Grundschule von unter 80 Schülern von der Besoldungsgruppe A12 mit Amtszulage zur Besoldungsgruppe A13 das in sich ausgewogene System, was wir heute haben, der Einstufung der Leitungsämter an Grundschulen stört, sagen wir sehr trocken. Die weiteren Änderungen sollen zu einer Wiedereinführung der Ämter der Fachleiter in der Ausbildung von Lehramtsanwärtern führen. Diese Ämter – ich will noch mal daran erinnern, warum das so gekommen ist, von wem auch immer – wurden seinerzeit gestrichen, weil sich aufgrund der ständig ändernden Anzahl der Lehramtsanwärter und deren Fächerkombinationen die Anzahl und die Fächerkombinationen der Fachleiter ebenfalls ständig ändert. Es war deshalb nicht möglich, ständig eine Vielzahl von Fachleiterinnen und Fachleitern vorzuhalten, die dann teilweise überhaupt nicht als solche eingesetzt werden konnten. Die jetzt zur Verfügung stehende Zulage ermöglicht einen flexiblen und bedarfsgerechten Einsatz von Fachleitern für begrenzte Zeiträume.

Die in Artikel 1 Nr. 3 vorgesehene ersatzlose Streichung der Zulage für Fachleiter in der Ausbildung – Herr Tischner –, von Lehramtsanwärterinnen und ‑anwärtern würde mit sofortiger Minderung der monatlichen Besoldung der Fachleiter einhergehen. – Sie schütteln mit dem Kopf. Das hat jemand geschrieben, der sich wirklich im Besoldungsrecht auskennt.

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das ist doch von Herrn Voß übernommen!)

Insofern, sage ich mal, ist es ein freundlicher Hinweis an alle, die sich dann im Bildungs- und im Haushalts- und Finanzausschuss darüber beugen, dass man an der Stelle noch mal hingucken muss, damit Sie, wenn Sie es schon machen, den Leuten nicht einen Bärendienst erweisen.

Aber genau da, Frau Baum – weil Sie das auch erwähnt hatten, Sie hatten ja mehrfach gesagt, gleiche Bezahlung, also gleiche Besoldung aller –, wird natürlich versucht, durch Beförderungsämter genau das Prinzip der gleichen Besoldung wieder zu durchbrechen. Ich weiß, dass das, wie gesagt, der Philologenverband schon mehrfach auch angemahnt und gesagt hat: Ihr müsst doch irgendwo gucken, dass wenigstens ein paar Beförderungsämter da sind. Ich finde, darüber kann man auch offen reden. Es ist ein gutes Anliegen der Fachschaft, die da vertreten wird. Aber es durchbricht dieses Prinzip der gleichen Bezahlung. Das muss man einfach sehen.

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das wol- len wir auch!)

Dass Herr Tischner das möchte, das weiß ich ja. Wenn man es nicht will, dann darf man das nicht machen, und wenn man es will, dann muss man sich Mehrheiten suchen.

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Machen wir!)

Genau.

Meine Damen und Herren, Sie sehen, wir haben rundum eine ganze Menge Bedenken zu diesem Gesetzentwurf.

Ich will abschließend etwas zur Finanzierung sagen. Wenn es nicht so trübe Aussichten wären mit dem Geld, dann würde ich darüber schmunzeln, aber es sagen alle, beim Bildungsminister ist noch Geld da. Jetzt muss ich mal ganz ehrlich sagen: Bevor wir keinen Kredit aufgenommen haben für 2020 und 2021 ist auch beim Bildungsminister kein Geld da. Das Geld war nur deswegen da – auch das will ich mal aufklären –, wir haben gesetzlich vereinbart, dass wir mit dem sogenannten Nachhaltigkeitsmodell pro neu eingestellter Beamtin/eingestellten Beamten 5.000 Euro tilgen wollen. Dieses Geld ist eben nicht von dem einzelnen Ministerium abgezogen worden – und beim Bildungsministerium gibt es die größte Anzahl der Verbeamtungen –, also das Geld, wenn ich so will, also wenn man sagt, steht mir zu oder steht mir nicht zu, stünde der Finanzministerin oder dem Einzelplan 17 zu, der nämlich diese Ausgabe am Ende hat, nämlich die

(Ministerin Taubert)

Tilgung. Insofern ist es nicht so einfach. Es gibt auch die Vorwürfe, der gibt sein Geld nicht aus; aber einen Teil davon hätte er mir eigentlich überweisen müssen, damit ich die Tilgung bezahlen kann.

Trotz alledem haben wir dieses Jahr noch keinen Kredit aufgenommen. Wir haben aus Rücksicht wegen Corona für alle Bereiche gesagt, wir machen keine Haushaltssperren, wir versuchen das nicht einzusparen. Für die kommenden Jahre ist das Geld dann tatsächlich momentan noch nicht gesichert. Das muss man deutlich sagen. Das gilt aber für viele andere Anträge auch, nicht nur für diesen Antrag. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin Taubert. Es hat sich jetzt noch Herr Minister Holter zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, vermeintlich sollte hier eine besoldungsrechtliche und besoldungspolitische Debatte stattfinden, aber die Abgeordneten – nicht die verehrte Frau Taubert – haben eine bildungspolitische Debatte über alles auf einmal aufgemacht. Dann kann natürlich der Bildungsminister nicht schweigen und muss sich hier zu Wort melden.

Ja, ich erkenne an, Herr Tischner, dass die CDU sich Gedanken und Vorschläge macht, wie man den Lehrermangel bekämpfen kann, wie dem Unterrichtsausfall begegnet werden kann. Das machen viele hier aus diesem Hohen Haus. Das ist auch gut so. Der Wettbewerb der Ideen sprüht ja so richtig. Das ist in Ordnung.

Wir haben uns natürlich immer gemeinsam im Ausschuss, aber auch anderswo Gedanken gemacht, wie man im bundesdeutschen Wettbewerb auch dem begegnen kann. In dem Sinne finde ich viele Vorschläge, die Sie nicht nur heute, sondern auch im anderen Zusammenhang gemacht haben, wieder, die im Dialogprozess „Zukunft Schule“, aber auch jetzt im Dialogprozess „Schule 2030“ angebracht und auf den Tisch gelegt wurden. Also so neu ist Ihre ganze Latte, die Sie heute vorgestellt haben, nicht.

Ich will aber zu zwei, drei Dingen etwas sagen. Erstens haben Sie gesagt, der Minister ist jetzt dreieinhalb Jahre hier und hat viel geredet, aber nichts gemacht. Das kann ich so nicht stehen lassen. Sie ha

ben gesagt, er redet viel, aber es ist Zeit, dass Taten folgen.

(Beifall CDU)

Aber Sie müssen auch mal anerkennen, dass wir die A13 eingeführt haben, dass wir eine Lehrergewinnungskampagne eingeführt haben, dass wir mehr eingestellt haben als in den Vorjahren, dass wir die Plätze im Referendariat systematisch erhöht haben, dass wir von vormals weniger als 600 jetzt bei 750 sind, wir 1.500 Referendarinnen und Referendare haben, dass wir das Einstellungsverfahren geändert haben, dass wir vier Einstellungstermine haben für die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter und noch mehr, was ich jetzt nicht alles im Einzelnen aufzählen will.

(Beifall DIE LINKE)

Das gehört alles zur Haben-Seite. Das bitte ich auch einfach mal anzuerkennen.

Das Zweite ist: Es ist natürlich einfach gesagt – ich will das noch mal unterstützen, was Frau Taubert gesagt hat: Ja, das Bildungsministerium gibt jährlich in Größenordnungen Geld zurück. Das hat aber etwas mit Veranschlagung und Bewirtschaftung zu tun. Selbstverständlich muss ich eine Stelle für zwölf Monate ausfinanzieren. Das machen wir gemeinsam, das Finanz- und Bildungsministerium. Das ist ganz klar. Wenn ich aber die Stelle nicht zwölf Monate besetzen kann, sondern vielleicht nur zehn oder acht Monate, dann bleibt eben etwas übrig. Das ist einfach so. Wenn ich eine Stelle gar nicht besetzen kann, dann ist eben der Sold oder das Gehalt für zwölf Monate nicht ausgegeben. Auch das gebe ich zurück.

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: 1.500 Stellen!)

Im Übrigen, das ist auch richtig erst mal von der Bewirtschaftung her. Deswegen kann man nicht bei der Planung und Aufstellung von Haushalten davon ausgehen, dass Geld zurückgegeben wird, sondern wir müssen immer davon ausgehen, dass alles Geld, was eingeplant ist, auch eins zu eins ausgegeben wird. Ansonsten, glaube ich, kommen wir mit der Haushaltsdurchführung über das Jahr gar nicht klar.

Den zweiten Punkt, den ich ansprechen will, ist die Frage Gymnasiallehrer an die Regelschule. Mit diesem Thema habe ich mich im September 2017 das erste Mal auseinandersetzen müssen. Das haben wir auch ermöglicht. Aber ich will noch mal deutlich machen, wenn es um verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer geht, dass wir hier zwei unterschiedliche Laufbahnen haben. Das ist genau die Frage, die auch in diesem Zusammenhang zu klären ist. Des

(Ministerin Taubert)

wegen gebe ich Frau Taubert vollkommen recht. Das Thema „Besoldungsrecht und Beamtenrecht“ ist ein komplexes. Man muss es im Einzelnen auch genau durchdeklinieren, was heißt es denn für den jeweiligen Lehrer bzw. für die jeweilige Lehrerin.

Wir haben uns in diesem Dialogprozess, von dem ich schon gesprochen habe, mit den verschiedenen Zulagensystemen in anderen Ländern beschäftigt. Wir haben auch diese Ansätze diskutiert. Wir haben aber nicht nur die Ansätze diskutiert, sondern wir haben auch die unterschiedlichen Erfahrungen diskutiert. Das sollten wir im Ausschuss – das will ich im Einzelnen jetzt nicht tun – auch noch mal dann konkret machen, welche Erfahrungen andere Länder ganz konkret gemacht haben. Ich will nicht verhehlen, dass das, was Sie vorgeschlagen haben bezüglich der Anwärterinnen und Anwärter, durchaus meine Sympathie hat.

Aber ich will noch mal eines sagen, weil das auch hier Frau Henfling und Herr Wolf angesprochen haben. Wenn ich nur den Vorschlag nehme, dass die Leitung kleiner Grundschulen eine bessere Bezahlung erhalten soll – das haben Sie, Herr Tischner, eben noch mal deutlich gemacht –: Entweder bekennen Sie sich jetzt zu der A13 für die Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer oder Sie lassen es sein. Sie machen Politik zulasten der Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer. Das ist das, was ich hier nicht stehen lassen kann.

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: So ein Quatsch! Ich habe es doch gerade erklärt! So ein Quatsch!)

Wie Herr Wolf gesagt hat, auf den Anfang kommt es an. Da bin ich vollkommen bei dir, Torsten. Wir sollten als Erstes die A13 für die Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer tatsächlich umsetzen. Ich habe den Dissens mit Frau Taubert. Das wissen alle.