Protocol of the Session on November 13, 2020

Aber, wie gesagt, das mit dem Besoldungsrecht ist immer so eine Sache für sich. Denn so legitim und nachvollziehbar Änderungsvorschläge im Einzelnen sind, sie bedienen sich immer eines gesetzlich fixierten Systems, das für alle Beamtinnen und Beamten des Freistaats Wirkung entfalten soll. Jede einseitige Änderung, auch bei den Zulagen, kann zu einer Schieflage und damit zu einer Ungleichbehandlung innerhalb des Besoldungssystems führen.

Die vielen großen und kleinen Änderungen der Vergangenheit haben bereits teilweise bzw. in Teilen zu einer gewissen Unwucht geführt. Deshalb muss man bei der neuerlichen Änderung – egal ob sie wie in diesem Fall die Lehrerinnen und Lehrer betreffen oder in anderen Fällen Polizeibeamte, Justizvollzugsbeamte, Steuerbeamte usw. – Augenmaß walten lassen. Nicht allein der Dienstherr, auch wir als Gesetzgeber sind in der Verantwortung, einen ausgleichenden Blick mit Rücksicht auf alle Beamtengruppen anzulegen. Das sind wir den Beschäftigten, die mit ihrer Einsatzbereitschaft unser Land täglich am Laufen halten, schuldig. Darauf sollten wir auch bei der weiteren Beratung dieses Gesetzentwurfs achten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist seit mehreren Jahren kein Geheimnis, dass die Bewerberlage im Schulbereich mit Blick auf die gewünschten Dienstorte eine höchst unterschiedliche Verteilung aufweist. Die Städtekette – schon angesprochen – beispielsweise erfreut sich seit jeher großer Beliebtheit. Aber auch in den Regionen abseits der großen Autobahnen haben Schülerinnen und Schüler das Recht auf Bildung. Auch dort werden gute Pädagoginnen und Pädagogen benötigt. Aus diesem Grund hat die SPD bereits in der Vergangenheit attraktivere Bedingungen für Lehrerinnen und Lehrer auch in den ländlichen Regionen gefordert. Intensiv zu diskutieren sind allerdings die ebenfalls im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Funktionszulagen. Hier wird der Gesprächsbedarf um einiges größer sein, insbesondere was den Umfang der Empfänger einzelner Zulagen, deren Höhe und tatsächliche praktische Notwendigkeit angeht. Aber dafür wird in den Ausschussberatungen noch genügend Zeit sein.

Mit Blick auf die Kosten und den Landeshaushalt müssen wir dann natürlich noch einmal ein bisschen genauer hinschauen, denn es ist schon auffällig, dass wir, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion, fast stündlich von Ihnen neue, gute Vorschläge hören, die alle haushaltswirksam

sind. Aber allzu oft werden doch Vorschläge, wie das bezahlt werden soll, nicht benannt. Ich habe gerade gehört, da sind Gelder vorhanden.

(Beifall DIE LINKE)

Das ist nicht mein Fachthema. Aber wenn das so ist, dann ist das sehr gut und dann kann man die verwenden.

(Beifall CDU)

Aber am Ende gibt es den Showdown bei der Frage, ob wirklich für all die Vorschläge, die Sie machen, auch Gelder vorhanden sind.

In diesem konkreten Fall weist der Gesetzentwurf nämlich einen Mehrbedarf für die Funktionszulagen in Höhe von 12 Millionen Euro aus und insgesamt sollen die Änderungen 23,5 Millionen Euro umfassen. Wenn man sich also alle Versprechungen und Vorschläge Ihrer Fraktion vor Augen führt, wird es langsam eng um den Haushalt – was es ohnehin schon ist. Deshalb schauen wir zunächst gespannt den kommenden Beratungen mit einer gewissen Faszination auch entgegen. Ich bin gespannt, wie dann am Ende die Deckungsvorschläge der CDU zu all den Vorschlägen aussehen. Ich danke Ihnen und wünsche uns dann schon mal einen schönen Abend.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Liebscher. Für die AfDFraktion hat sich Abgeordneter Jankowski zu Wort gemeldet.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer am Livestream, aufgrund der fortgeschrittenen Uhrzeit werde ich auch versuchen, mich etwas kürzer zu fassen. Zulagen für Lehrer im ländlichen Raum, Zulagen für Mangelfächer, Zulagen für die Übernahme von besonderen Aufgaben, das sind alles Forderungen, die auch meine Fraktion in der letzten Legislatur in einem Antrag hier schon eingebracht hatte. Der Antrag wurde damals von allen Fraktionen abgelehnt und selbst eine Ausschussüberweisung wurde verweigert. Schön, dass die CDU mit ihrem Antrag jetzt zum Teil unsere Ideen wieder auf den Tisch bringt. Vor allem, dass wieder Zulagen für Lehrer geschaffen werden, die Zusatzaufgaben übernehmen, halte ich für längst überfällig.

(Beifall AfD)

(Abg. Liebscher)

Wenn Lehrer sich bereit erklären, über ihre normale Tätigkeit hinaus eine weitere Funktion zu übernehmen, dann muss das auch entsprechend gewürdigt werden. Ein im Besoldungsgesetz festgeschriebenes Zulagensystem bietet da eine gute Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass Lehrer gern in Thüringen arbeiten, dass sie gern nach Thüringen kommen und dass sie sich langfristig in ihrer Arbeit auch wertgeschätzt fühlen.

(Beifall AfD)

Auch die Schaffung von Zulagen für Lehrer im ländlichen Raum oder für Mangelfächer, um den Lehrerbedarf etwas besser steuern zu können, sehe ich grundsätzlich positiv. Es darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass dies nicht den gravierenden Lehrermangel, den wir in den kommenden Jahren haben werden, lösen kann. Durch eine sogenannte Landprämie werden lediglich Anreize geschaffen, dass Lehramtsanwärter sich zukünftig eher bereit erklären, auch im ländlichen Raum tätig zu werden und nicht, dass sie zum großen Teil in den Ballungsräumen der Städte verbleiben. Ja, das ist ein wichtiger Schritt und wird dort für die Schulen im ländlichen Raum auch für etwas Entlastung sorgen. Aber es werden dadurch auch nicht wirklich neue Lehrer gewonnen. Vielleicht entscheiden sich ein paar Vereinzelte mehr, dann doch in Thüringen zu bleiben, aber ich denke, die Zahl wird überschaubar sein. Im Wesentlichen wird durch eine solche Landprämie nur der derzeitige Lehrermangel am Ende besser über die Fläche verteilt.

Das gleiche Problem sehe ich auch bei der Zulage für Mangelfächer. Wir haben bestimmte Fächer, da ist flächendeckend ein gravierender Mangel vorhanden. In der Anhörung im Bildungsausschuss am 16.10. hat ein Vertreter der FSU Jena die Zahlen präsentiert, wie viele Lehramtsstudenten momentan welche Fächer studieren. Und wenn man sich die Liste anschaut, dann wird einem schon ein bisschen angst und bange. Ich denke da zum Beispiel an Informatiklehrer an Regelschulen. Da gibt es momentan gerade mal zwölf Studenten und, nein, nicht etwa pro Studienjahr, sondern über alle Jahrgänge hinweg. Die Liste der Lehramtsstudenten zeigt auch, dass auch bei Physik, Chemie und Mathematik die Absolventenzahlen bei Weitem den Bedarf in den nächsten Jahren nicht decken können. Hinzu kommt noch das Problem des derzeit komplett überalterten Lehrerpools, das vor allem der verfehlten Personalpolitik früher geführter CDURegierungen zu verdanken ist.

(Beifall AfD)

Wenn im nächsten Jahrzehnt die Alterskohorte der jetzt über 50-Jährigen in den wohlverdienten Ruhe

stand gehen wird, dann haben wir bei fast allen Fächern ein gewaltiges Problem. Es wird sich also wahrscheinlich weniger die Frage stellen, wer diese Zulage bekommt, weil er ein Mangelfach unterrichtet, sondern vielmehr, ob es denn überhaupt noch vereinzelt welche gibt, die diese Zulage nicht erhalten sollen.

Die für mich aber alles entscheidende Frage ist: Wie soll das Ganze denn in der Praxis umgesetzt werden? Dazu findet sich leider in dem Gesetzesantrag recht wenig. Wie werden zum Beispiel die Bedarfsregionen bestimmt und wie wird der Begriff definiert? Wird hier pauschal veranschlagt? Wenn ein bestimmter Prozentsatz der Lehrerstellen nicht besetzt ist, ist es dann eine Bedarfsregion? Wir haben aber zum Beispiel auch Schulen im ländlichen Raum, die noch – Gott sei Dank – halbwegs gut mit Lehrern bestückt sind, trotzdem wird vielleicht händeringend ein Englischlehrer gesucht. Bekommt er dann die Landprämie, obwohl ansonsten die Schule vielleicht nicht zur Bedarfsregion gehört?

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Sie haben doch gerade gesagt: im Mangelfach!)

Würde er vielleicht dann eine Mangelfachzulage bekommen, obwohl Englisch ansonsten in Thüringen nicht zu den Mangelfächern zählt, aber in dieser Region halt schon? Das sind Fragen, die auftreten und unter Umständen zu Neiddebatten oder gar Rechtsstreitigkeiten führen werden. Hier müssen klare Regelungen gefunden werden, die praxistauglich, zuallererst aber rechtssicher sind.

(Beifall AfD)

Die Landprämie und die Zulage für Mangelfächer sind in meinen Augen nur Möglichkeiten, um einem Teil der Fehlentwicklungen entgegenzusteuern. Die Steuermöglichkeit setzt allerdings voraus, dass wir noch etwas haben, was wir steuern können. Momentan mag das vielleicht noch gewährleistet sein, aber mittelfristig laufen wir auf einen solch massiven Lehrermangel zu, dass diese Steuermechanismen wirkungslos verpuffen.

Wir werden einer Ausschussüberweisung des hier vorliegenden Antrags trotzdem zustimmen, da er sehr interessante Ansätze enthält, da er ein kleiner Baustein sein kann, um den Lehrerbedarf in Thüringen zukünftig etwas besser zu steuern. Aber am Ende wird es dann auch viele Fragen geben, die wir im Ausschuss noch klären müssen. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt für die Fraktion Die Linke Abgeordneter Wolf.

Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich will versuchen, dieses schwierige und nicht ganz so griffige Thema für die Nichtfachkolleginnen und ‑kollegen hier im Haus mit einem Vergleich anzufangen: Stellen Sie sich vor, Sie sind Kapitän eines Schiffes und Sie haben die Möglichkeit, eine Investition zu erhalten. Diese Investition versetzt Sie in die Lage, das Schiff richtig top auszustatten. Sie fragen in den Abteilungen nach, was könnten und sollten wir machen. Da meldet sich unter anderem derjenige, der dafür verantwortlich ist – nehmen wir mal an, es ist ein Kreuzfahrtschiff – und sagt, dass die Kabinen für die Gäste unbedingt einer dringenden Sanierung bedürfen. Die Möbel sind nicht mehr neu, die Sanitärinstallation ist nicht mehr auf dem neuesten Stand und überhaupt sehen andere Schiffe viel besser aus. Es wäre doch gut, wenn man das hätte, weil dann wäre man konkurrenzfähig. Das würde für diejenigen, die auf dem Schiff sind, einen Unterschied machen.

Dann meldet sich aber auch der Bootsmaat, derjenige, der unten im Maschinenraum ist, und sagt: Na ja, wir haben hier fünf Kammern und bei dreien davon haben wir immer wieder das Problem, dass sie leck werden. Wir müssen unbedingt das Schiff mit dem Geld so sanieren, damit es nicht irgendwann, wenn wir auf hoher See sind, unterzugehen droht.

Wie würden Sie sich entscheiden? Das Geld in die Sicherheit des Schiffes stecken, damit das Schiff weiter unterwegs sein kann, oder die Wasserhähne vergolden?

(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Vergolden!)

In Bezug auf den von der CDU eingebrachten Gesetzentwurf sage ich: Sollten wir die vorhandenen Mittel, wenn sie denn vorhanden sind, nutzen, um das, was wünschenswert, aber nicht zwingend ist, zu tun? Oder sollten wir die Mittel dahin lenken, dass nicht in absehbarer Zeit das Schiff gefährdet ist?

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, was die CDU in ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes vorschlägt, ist in einem Punkt von mir auch zu begrüßen. In den meisten Punkten sage ich für meine Fraktion, ich verstehe die CDU und wünsche mir auch Verbesserungen in der Besoldung für bestimmte Aufgaben, aber wir müssen uns eben dann doch entscheiden, was wir jetzt machen müssen.

Wenn ein Bildungspolitiker darauf verweist, dass im Schiff ein solcher Schaden existiert und vorliegt, dass die Sicherheit des Gesamtschiffes möglicherweise gefährdet ist, da muss er gute Gründe haben. Also wie begründe ich das nun? Wir alle hören immer wieder von der prekären Personalsituation an den Schulen. Das habe ich zum Anlass genommen, um in einer Kleinen Anfrage in diesem Sommer die Personalsituation an den staatlichen Schulen abzufragen. Geantwortet hat die Landesregierung in der Drucksache 7/1798. Mit Stichtag 04.07. dieses Jahres wurde mir schulgenau, jede Schule, der festgelegte Bedarf an Lehrerwochenstunden, die zur Verfügung stehenden Lehrerwochenstunden mitgeteilt. Nicht berücksichtigt werden konnte dabei, wie die Situation nach Fächern ist. Das wäre auch viel zu umfänglich. Bei Langzeiterkrankten zum Beispiel wissen wir, dass wir in Thüringen durch die schräge Alterspyramide, durch die schräge Altersstruktur besonders schlecht dastehen. Oder an Einstellungen, die bis zum Schuljahresanfang tatsächlich noch vorgenommen wurden, zum Glück, und das widerspricht dem diametral, was Kollege Tischner gesagt hat, wir hätten keine Einstellungstermine mehr: Es wird jederzeit eingestellt, ganz anders als andere Bundesländer. Aber es gibt uns einen guten Überblick über die Bedarfssituation nach Schularten und eben auch Regionen.

Feststellung Nummer 1: In den nächsten zehn Jahren werden bei konstanter Schülerzahl voraussichtlich jedes Jahr 140 Grundschullehrkräfte nur für den Ersatzbedarf gebraucht, 190 Regelschullehrkräfte, 180 Gymnasiallehrkräfte und 130 Berufsschullehrerinnen. Man kann das jetzt noch fortsetzen für die Förderpädagogen etc.

Feststellung Nummer 2: Wir wissen aus der Anhörung aus dem Oktober im Bildungsausschuss – Kollege Jankowski ist eben schon darauf eingegangen –, dass wir ca. 2.900 Studierende im Lehramt Gymnasium haben und ca. – und jetzt kommt es! – 380 Studierende im Lehramt Regelschule. Das heißt, dass wir dreimal mehr Lehrer für die Gymnasien ausbilden, als wir voraussichtlich Ersatzbedarf haben, aber nur 40 Prozent der Regelschullehrkräfte ausbilden, die wir brauchen. Freie Schulen nicht mitgerechnet.

Feststellung Nummer 3: Die umfangreiche Auswertung meiner Kleinen Anfrage zur Personalsituation hat ergeben, dass 42 Prozent der Grundschulen nicht mit dem Personal ins Schuljahr starten konnten, welches sie brauchten. Insgesamt fehlen an den Grundschulen nach meiner Berechnung über 300 Grundschullehrerinnen, an den Grundschulen, die im Bedarf sind. 53 Prozent der Regelschulen

sind heute schon nicht in der Lage, das Schuljahr mit dem Personal zu starten, das sie brauchen.

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Wenn Sie denen immer die Stellen wegnehmen!)

Insgesamt – hören Sie doch mal zu! –, insgesamt fehlen an den Regelschulen und …

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Kassieren wir sie ein!)

Nein, jetzt muss ich doch darauf eingehen. Wenn wir diese Lehrer nicht haben, Kollege Tischner, weil sie nie ausgebildet worden sind – und wir haben das Regelschullehramt ja aufgewertet zum 01.01.2020 mit der A13, aber das braucht auch seine sechs/sieben Jahre, bevor die in den Schulen sind, und das bei der jetzigen Bedarfssituation, dann ist es natürlich auch kein Wunder, dass diese Stellen nicht besetzt werden können, wie Sie vorhin ja zu Recht benannt haben. Aber Sie haben eben nicht gesagt, welche Schularten das sind, wo die Stellen nicht besetzt werden konnten, denn dann ergibt das ein ganz anderes Bild und das wollen Sie nicht.

53 Prozent der Regelschulen, wie gesagt, konnten nicht mit dem Personal starten, welches sie brauchen, sind also im Bedarf. Hier fehlen knapp 170 Vollzeitstellen. 41,5 Prozent der Gemeinschaftsschulen, hier fehlen 53 Vollzeitstellen. Jetzt kommt es: Bei den Gymnasien sind 83 Prozent mit Personalüberhang – 83 Prozent der Gymnasien! Wenn man alles zusammenrechnet, sind das fast 300 Stellen im Überhang – 300 Stellen. Und wenn man es dann mal genauer nimmt und die Daten abfragt und fragt: Gibt es denn hier irgendwie so eine von der CDU wahrgenommene Konstellation, dass der ländliche Raum dort besonders ist? Nein, es sind alle Schulen, alle Regelschulen in Thüringen brauchen Personal. Auch alle Grundschulen brauchen Personal, unabhängig davon, ob sie an der Perlenkette oder im ländlichen Raum liegen. Nahezu alle Gymnasien in Thüringen haben Überhänge. Unbestritten ist natürlich, dass es Grenzregionen – in Anführungszeichen – zu Hessen, Sachsen, Bayern gibt, wo es manche Schularten deutlich schwerer haben, zum Beispiel im Altenburger Land, ausgeschriebene Stellen zu besetzen. Unbestritten ist natürlich auch, dass im Studienwahlverfahren insbesondere MINT-Fächer nicht so stark angesteuert werden wie Gesellschaftswissenschaften. Wir als Linke sehen die Fachkombinationsvorschriften dort eben auch als stumpfes Schwert.

Ich fasse zusammen: Wir haben heute schon Bedarfe an einzelnen Schularten, bekommen dort heute schon nicht die vorhandenen Stellen besetzt: Grundschulen, Regelschulen, Gemeinschafts

schulen. Das betrifft natürlich auch den Vorbereitungsdienst. Wir haben an den Gymnasien heute noch Überhänge. Ein Drittel der heutigen Studierenden im Lehramtsbereich Gymnasium wird an den Gymnasien in Thüringen keine Stelle finden oder zumindest nicht, wenn sie nicht teilweise an der Sek I arbeiten wollen.

Dagegen gelingt es heute schon nicht und zukünftig nur zu einem Drittel, die Stellen an den Regelschulen mit ausgebildeten Sek-I-Lehrern zu besetzen. Die Konsequenz: Wenn wir als Politiker keine Maßnahmen ergreifen, werden wir in absehbarer Zeit ein völliges und vollständiges Bildungsangebot an den Regelschulen nicht mehr sicherstellen können. Ich sage das jetzt hier deutlich. Es wird zu einem Sterben der Regelschule kommen, die der CDU – zumindest postuliert sie es immer so – besonders wichtig ist, da es einfach keinen Nachwuchs für diese Schulart gibt.

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Was ist dann Ihre Lösung? Dass Sie sie kaputtma- chen!)

Gleichzeitig wird nicht einmal jede zweite ausgebildete Gymnasiallehrkraft in Thüringen Verwendung finden. Diese sind aber grundständig alle auch auf die Sek I ausgebildet, worauf Prof. Merten in seiner Stellungnahme im Ausschuss ausdrücklich hingewiesen hat.