Protocol of the Session on November 13, 2020

auf der Thüringer Seite gewünscht, damit die Steuerkraft auch zu uns kommt. Und deswegen ist es gut – und das will ich auch sagen –, die Bergleute untertägig werden nach dem gleichen Tarif entlohnt. Sie kriegen gemeinsam das gleiche Geld. Es gibt unter Tage keinen Unterschied mehr zwischen Ost und West. Deswegen, sage ich, ist es auch gut, dass das Unternehmen Kali + Salz die Forschungsabteilung auf die Thüringer Seite gelegt hat, auch genügend Produktion und genügend Wirtschaftskraft auf die Thüringer Seite gelegt hat, aber der Hauptsitz ist woanders. Das ist etwas, was wir auch nicht korrigiert kriegen. Deswegen sage ich, darüber will ich nicht debattieren, sondern ich will gemeinsam mit der hessischen Landesregierung dafür sorgen, dass wir gemeinsam der gesamten Werraregion für die nächsten Jahrzehnte eine Zukunftsperspektive geben, bei der wir aber wissen, es endet.

Alles, was jetzt geschehen muss, muss sich auch am Thema „Sanieren und Abdichten und Dichtmachen und keine Eintragungen mehr von weiteren Laugen“ orientieren. Und ich habe ein Interesse daran, dass es ein produzierender Betrieb und ein steuerzahlender Betrieb ist, der mit uns gemeinsam diese Arbeit macht, denn wenn dieser Betrieb es nicht mehr könnte, meine sehr verehrten Damen und Herren – da appelliere ich an uns alle – haben wir die Altlasten alle gemeinsam als öffentliche Aufgaben am Bein. Die werden wir nicht los. Die Grube Springen ist seit 1969 niemand losgeworden. Und das Interesse der Hessen, dass sie sagen, sie wollen, dass Herfa-Neurode nicht geschädigt wird, ist ganz hoch einzuschätzen, weil man peinlichst darauf achten muss, dass uns so was, wie es in der Asse passiert ist, nicht in einem dieser Bergwerke passiert. Herfa-Neurode ist ein kompliziertes Altlastenthema auf der westdeutschen Seite, also auf der hessischen Seite. Deswegen ist es auch wichtig, dass das Bergamt an dieser Stelle sauber abgrenzt, dass die Markscheide am Zwischenraum einen trockenen Bereich hat, bei dem es niemals ei

(Ministerpräsident Ramelow)

ne Durchsottung geben kann, falls es irgendwas gibt, dass man jederzeit an die durchörterten Leitungen herankommt, dass es also immer wieder von Bergleuten bearbeitet werden kann, wenn wir den Weg gehen.

Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, danke ich für Ihr Verständnis. Ich will Entschuldigung sagen für das, was wir mit verursacht haben, und ich bitte Sie, diese Pannen, die dabei passiert sind, nicht auf dem Rücken der Bergleute auszutragen. Wenn Sie sich mit mir streiten wollen – Herr Gottweiss hat es ja gesagt –, dann muss ich an meine Nase fassen. Da will ich auch gar nichts ableugnen. Aber ich denke, wir sollten an die Bergleute und an die Familien in dem Werra-Revier denken. Und in diesem Sinne: Glück auf!

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Damit kommen wir dann zum Abstimmungsprozedere. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Ich höre gerade, es waren Umwelt- und Justizausschuss beantragt. Dann frage ich jetzt: Wer der Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Bitte?

(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Wer hat Jus- tiz beantragt?)

Ich habe sie jetzt nicht verstanden, Herr Kollege.

(Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Wer hat die Überweisung an den Justizausschuss be- antragt?)

Die AfD hat die Überweisung an den Justizausschuss beantragt.

(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Es gab nur Umwelt!)

Also, jetzt sind wir beim Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz. Wer der Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist Zustimmung aus allen Fraktionen. Formal frage ich nach Gegenstimmen. Enthaltungen? Beides ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz bestätigt.

Wer möchte der Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zustimmen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion und 1 weitere Stimme. Gegenstimmen? Danke. Enthaltungen?

Damit ist die Überweisung mit großer Mehrheit abgelehnt.

Es bleibt damit also bei der Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz und es erübrigt sich die Frage nach einem federführenden Ausschuss.

Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Das ist der Fall. Ich nehme an, den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz? Kein weiterer Ausschuss? Wer der Überweisung des Entschließungsantrags an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist die Zustimmung aus allen Fraktionen. Ich frage der guten Ordnung halber nach Gegenstimmen. Enthaltungen? Beides ist nicht der Fall. Damit ist er einstimmig an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz überwiesen.

Weitere Ausschüsse waren nicht beantragt. Damit erübrigt sich also auch die Frage nach der Federführung.

Meine Damen und Herren, ich schließe damit diesen Tagesordnungspunkt und komme gemäß der Absprache zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 18

Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/2037 - dazu: Zulagensystem für Bedarfsregionen, Mangelfächer und besondere Aufgaben einführen – Personalgewinnung im Schulbereich erleichtern, Leistungsanreize schaffen Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/2038 -

ERSTE BERATUNG

Die CDU-Fraktion hat signalisiert, dass sie nicht das Wort zur Begründung wünscht. Ich erteile dem Abgeordneten Tischner das Wort in der Aussprache.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist spät, aber noch nicht zu spät, um ein paar Minuten über

(Ministerpräsident Ramelow)

unser Schulsystem zu diskutieren und über die Situation unserer Schullandschaft, denn unser erfolgreiches Thüringer Bildungssystem – das sehen wir alle – ist aus verschiedenen Gründen unter Druck geraten, insbesondere weil es seit 2015 und in den folgenden Jahren versäumt wurde, die Ausbildungskapazitäten an den Einstellungsbedarf anzupassen.

Bei den Lehramtsanwärtern wurde zwar nach massiver Kritik durch unsere Fraktion mäßig korrigiert, aber es fällt uns bei den Referendaren auf die Füße, dass das Wissenschaftsministerium im Bereich der Lehrerbildung an den Universitäten in den letzten Jahren schlicht Arbeitsverweigerung betrieben hat. Ganz offensichtlich gibt es in der Landesregierung keine abgestimmte Linie über die Lehrerbildung und schon gänzlich nicht über den Bedarf an zukünftigen Lehrerinnen und Lehrern.

(Beifall CDU)

Alle Klagen, meine Damen und Herren, der Landesregierung und der rot‑rot‑grünen Fraktionen, die wir heute Abend wieder hören, sind schlicht hausgemacht und wurden seit sechs Jahren insbesondere – ich sage es noch einmal – vom Wissenschaftsministerium nicht angegangen. Das Ergebnis sehen wir tagtäglich: Unterrichtsausfall auf Rekordhoch, Lehrermangel insbesondere in unseren ländlichen Regionen und bei bestimmten Fächern und Hunderte von unbesetzten Stellen an den Thüringer Schulen.

Wer aktuell einen Blick auf die offenen Stellen bei den Schulämtern wirft, stellt fest, im Bereich des Staatlichen Schulamts Südthüringen fehlen zurzeit 72 Lehrer bzw. 72 Stellen könnten unbefristet besetzt werden. Im Bereich Ostthüringen sind 64 unbefristete Stellen nicht besetzt, im Bereich Westthüringen sind 63 Stellen unbesetzt, im Bereich Nordthüringen sind 49 Stellen nicht besetzt. In Mitte, also Weimar und Erfurt, sieht es Gott sei Dank etwas besser aus, da sind es nur sieben. Also insgesamt sind es aktuell 255 unbefristete Stellen, die in Thüringen nicht besetzt werden können. Das ist nur ein Beleg für die scheinbar mangelnde Attraktivität unseres Thüringer Schulsystems.

Wenn man sich die Situation beispielsweise in Sachsen anschaut, wird offensichtlich, dass Westsachsen, also der Bereich, der an Thüringen angrenzt, nicht zu den Problemzonen gehört und nicht solche Probleme hat, wie wir es beispielsweise in Ostthüringen erleben. Im Gegenteil, neben Dresden und Leipzig gibt es dort den geringsten Mangel. Warum ist dies so? Für meine Fraktion lässt sich dies insbesondere an drei Tatsachen festmachen.

Erstens: Thüringen bildet deutlich zu wenig Nachwuchs aus. Studierende und Lehramtsanwärter – ich habe gerade darauf hingewiesen: 600 Referendare, vielleicht bald auch 700 Referendare stehen jährlich 1.200 Ruheständen gegenüber. Da haben wir nicht mal die ca. 150 Kollegen eingerechnet, die von den freien Schulen in den Ruhestand gehen.

Zweitens: Thüringen ist viel zu langsam in den Besetzungsverfahren und in der Transparenz der zu besetzenden Stellen. Auch hier zeigt der Blick auf die Schulämter wieder: Lediglich das Schulamt in Ostthüringen hat ein paar Stellen jetzt benannt, die im Februar besetzt werden könnten, alle anderen nichts.

Drittens: Thüringen ist deutlich weniger attraktiv als andere Bundesländer.

Und zu allen drei Fragestellungen hat meine Fraktion bereits Vorschläge vorgelegt, sie liegen auf dem Tisch des Hohen Hauses und werden derzeit auch im zuständigen Ausschuss diskutiert. Eine zentrale Frage, eine zentrale Stellschraube ist für uns aber eben auch die Möglichkeit von Zulagen und Beförderungen, um die Attraktivität und die Anerkennung bei den Kollegen zu erhöhen.

Ich möchte es angesichts der Zeit ein bisschen kurz machen. Sie haben sich sicher alle, jedenfalls die Fachexperten, mit den Vorschlägen beschäftigt. Im Wesentlichen schlägt unsere Fraktion mit diesem Besoldungsgesetz und dem dazugehörenden Entschließungsantrag sechs Säulen vor. Die erste Säule ist die sogenannte Personalgewinnungszuschlagssäule oder ein Personalgewinnungszuschlag. Wir wollen also für Bedarfsregionen, die das Ministerium letztendlich in einer Verordnung definieren soll, und in bestimmten Mangelfächern eine Zulage bezahlen von 420 Euro im Monat, und das für fünf Jahre, wenn man sich verpflichtet, in diese jeweilige Region zu gehen und das Fach auch zu unterrichten.

In einer zweiten Säule schlagen wir einen Anwärtersonderzuschlag vor, 1.000 Euro pro Monat mehr für einen Referendar, wenn er sich für fünf Jahre dann auch nach seinem Referendariat verpflichtet, in der Mangelregion zu bleiben, verbunden mit der großen Hoffnung – und in Sachsen funktioniert das recht gut –, dass man in diesen sieben Jahren letztendlich auch Wurzeln schlägt und sich in den Regionen gut zu Hause fühlt.

Wir schlagen als dritte Säule eine Zulage für besondere schulische Aufgaben vor. Dies resultiert aus der Tatsache, dass Rot-Rot-Grün sämtliche Beförderungen – außer Schulleiter und stellvertretende Schulleiter und Oberstufenschulleiter – abgeschafft hat. Wir wollen für besondere Aufgaben, die in den

Schulen als Koordinierungsaufgaben dringend gebraucht werden und nicht allein über Abminderungsstunden zu machen sind, eine Zulage zahlen. Das ist beispielsweise für uns der Ausbildungsverantwortliche, das ist ein Koordinator für den außerschulischen Bereich, das sind Beratungslehrer, das sind die Mittelstufenkoordinatoren, das sind die Koordinatoren für die Schuleingangsphase und den Übertritt an die Sekundarstufe II an größeren Grundschulen, also mit mehr als 180 Schülern. Wir wollen einen Koordinator für den gemeinsamen Unterricht – gerade auch in den Förderschulen dringend notwendig. Das hängt alles an einzelnen Lehrern. Und wir wollen den Abteilungsleiter in der Berufsschule mit bis zu 240 Schülern ebenfalls hier mit unterstützen.

Eine vierte Säule bezieht sich auf ein Thema, das hoffentlich schnell breite Unterstützung finden wird. Das ist die Frage des Beförderungsamtes für die Fachleiter, also die Kolleginnen und Kollegen, die ganz wichtig sind für die Lehramtsausbildung. Ich glaube, kein anderes Bundesland befördert diese Kollegen nicht in die A13 bzw. A14. Wir wollen ein Beförderungsamt für alle Schulleiter. Das ist gerade im Grundschulbereich bei kleinen Grundschulen nicht so, was dazu führt, dass gerade in kleinen Grundschulen häufig die Schulleiterstellen nicht besetzt sind, denn eine Zulage von ungefähr 200 Euro brutto, sprich 100 Euro netto ist eben wenig attraktiv, zumal die Abminderungsstunden für diese Kollegen Schulleiter auch sehr gering sind.

Die sechste Säule sind Zulagen für besondere administrative Aufgaben im Schulamtsbereich. Also die sogenannten Fachberater, die sich um die Qualität des Unterrichts kümmern, sollen ebenso eine Zulage bekommen wie Koordinatoren im Schulamtsbereich.

Ja, eine ganze Menge. Jetzt werden die Haushälter – das war bei uns auch so – die erste Frage stellen, was kostet es, wie wird es finanziert. Der vorliegende Gesetzentwurf, der sich an alle – und das ist wichtig, Herr Kollege Wolf, Sie zielen ja immer nur auf die Grundschulen –, an alle Schularten richtet, verlangt natürlich eine finanzielle Unterstützung und Untersetzung. Wir gehen von ungefähr 24 Millionen Mehrkosten für das Haushaltsjahr 2020/2021 aus. Das ist ein großer Pappenstiel, aber für uns in den Haushaltsverhandlungen auch sehr wichtig.

Für die Finanzierung unseres Pakets schlagen wir einen effektiven Einsatz der vorhandenen Personalmittel des Bildungsetats vor. Der Minister nennt ja immer so schöne Worte wie: „Das habe ich im Portemonnaie.“ In der Tat hat er viel im Portemonnaie. Allein im Jahr 2018 wurden 82 Millionen Euro – nur Personalmittel – im Bildungsbereich nicht ver

wendet. Die Finanzministerin freut sich dann immer, wenn es zurückkommt. Aber ich glaube, ihre Freude hält sich in Grenzen, weil Frau Taubert – ich kenne sie – das Geld gern für Bildung gibt. Es muss aber eben auch genutzt werden. Unser Modell nutzt dann das Geld. 2019 – die Zahl will ich noch nennen – waren es 87,7 Millionen Euro reine Personalmittel, die im Bildungsetat nicht abgerufen wurden. Das sind ungefähr 1.500 Vollzeitstellen. Den Innenpolitikern blutet wahrscheinlich jetzt auch das Herz.

Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss und möchte noch einmal zusammenfassen: Es geht uns um Lehrerinnen und Lehrer, die in eine Bedarfsregion gehen, die ein Mangelfach unterrichten wollen oder zusätzliche, umfangreiche Aufgaben in der Schule tagtäglich übernehmen. Mit der Einführung von Zulagen und Beförderungen wollen wir einen entscheidenden Beitrag dafür leisten, dass auch abseits von Erfurt, Jena und Weimar offene Lehrerstellen besetzt werden können. Wir wollen einen Beitrag dafür leisten, dass wir im bundesweiten Wettbewerb um junge Lehramtsanwärter bestehen können. Wir wollen, dass vorhandene Personalmittel für die Anerkennung von zusätzlichen Aufgaben unserer Lehrer tatsächlich genutzt werden.

Ich freue mich, dass wir bereits einige positive Signale zu unserem Vorschlag in der Öffentlichkeit vernehmen konnten, und beantrage die Überweisung federführend an den Haushalts- und Finanzausschuss – wegen der Besoldungsfragen – und begleitend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses hat mich gebeten, die Fraktionen noch mal darauf hinzuweisen, dass er das am Montag in der Sitzung gleich aufrufen möchte, um eine Anhörung – wenn wir jetzt überweisen sollten – auf den Weg zu bringen. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Tischner. Für die SPD-Fraktion hat sich Abgeordneter Liebscher zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, Änderungen des Besoldungsrechts haben immer einen speziellen Charme. Häufig werden mit den angedachten Änderungen sehr nachvollziehbare fachliche Gesichtspunkte durch einzelne Politikbereiche verfolgt – so auch in dem vorgelegten Entwurf der CDU-Fraktion. Dieser möchte die Attraktivität des Lehrerberufs erhöhen, um für bestimmte Bedarfsre

(Abg. Tischner)

gionen als auch Mangelfächer mehr Personal zu gewinnen – ein Vorschlag, der zunächst grundsätzlich nachvollziehbar und auch für meine Fraktion eine Diskussionsgrundlage ist.

Aber, wie gesagt, das mit dem Besoldungsrecht ist immer so eine Sache für sich. Denn so legitim und nachvollziehbar Änderungsvorschläge im Einzelnen sind, sie bedienen sich immer eines gesetzlich fixierten Systems, das für alle Beamtinnen und Beamten des Freistaats Wirkung entfalten soll. Jede einseitige Änderung, auch bei den Zulagen, kann zu einer Schieflage und damit zu einer Ungleichbehandlung innerhalb des Besoldungssystems führen.