Protocol of the Session on November 13, 2020

Für die heutige Wahl eines Mitglieds der G 10Kommission hat die Fraktion der AfD Herrn Abgeordneten Olaf Kießling vorgeschlagen. Der Wahlvorschlag liegt in der Drucksache 7/2097 vor. Ge

wählt ist auch hier, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Wird hier eine Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht.

Sie erhalten wie bei der vorhergehenden Wahl nach Ihrem Namensaufruf zwei Stimmzettel. Bitte achten Sie bei der Stimmabgabe auf die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln und nutzen Sie bitte Ihren eigenen blau oder schwarz schreibenden Stift.

Ich erläutere die Stimmzettel: Bei der Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission können Sie hinter jedem der beiden Namen entweder „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen. Bei der Wahl eines Mitglieds der G 10Kommission können Sie einmal mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen.

Als Wahlhelfer sind eingesetzt Herr Abgeordneter Weltzien, Herr Abgeordneter Urbach und Herr Abgeordneter Denny Möller. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Bergner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Hennig-Wellsow, Susanne; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Prof. Dr.Ing. Kaufmann, Michael; Keller, Birgit; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik.

Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babett; Plötner, Ralf; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Stan

(Vizepräsident Prof. Dr.-Ing. Kaufmann)

ge, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Prof. Dr. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Ich stelle fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfenden um Auszählung der Stimmen.

Wir werden nun im Verlaufe der Sitzung auf das Wahlergebnis warten. Gleichzeitig kann die Wartezeit genutzt werden, um den Raum zu lüften. Ich bitte die Parlamentarischen Geschäftsführer nach vorn.

Ich gebe die Ergebnisse der Wahlwiederholung bekannt.

Tagesordnungspunkt 59, Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission, Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Frau Abgeordnete Corinna Herold: abgegebene Stimmen 85, gültige Stimmen 85, ungültige Stimmen 0. Auf den Wahlvorschlag entfallen 25 Jastimmen, 59 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht.

Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Birger Gröning: abgegebene Stimmen 85, gültige Stimmen 85, ungültige Stimmen 0. Auf den Wahlvorschlag entfallen 28 Jastimmen, 54 Neinstimmen, es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht.

Tagesordnungspunkt 60, Wahl eines Mitglieds der G 10-Kommission: abgegebene Stimmen 85, gültige Stimmen 85, ungültige Stimmen 0. Auf den Wahlvorschlag entfallen 32 Jastimmen, 51 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Olaf Kießling, die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht.

Ich schließe diese Tagesordnungspunkte.

Als Nächstes rufe ich vereinbarungsgemäß auf den Tagesordnungspunkt 13

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum grenzüberschreitenden Abbau von Salzen im Werra-Kalirevier vom 22. März 1996, geändert

durch Staatsvertrag vom 8. November 2002 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/2033 - dazu: Änderung des Staatsvertrages mit Hessen zu K+S umgehend beschließen – Werra schützen und Arbeitsplätze sichern Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/2102 -

ERSTE BERATUNG

Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung zu ihrem Gesetzentwurf? Bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, zur Beratung und Verabschiedung liegt Ihnen das Zustimmungsgesetz zur zweiten Änderung des Staatsvertrags zwischen Hessen und Thüringen zum grenzüberschreitenden Abbau von Salzen im Werra-Kalirevier vor. Wie Ihnen bekannt sein dürfte, begehrt das Unternehmen K+S Minerals and Agriculture GmbH mit Antrag vom 29. Mai 2020 die Änderung des bestehenden Staatsvertrags zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Thüringen. K+S plant, salzhaltige Produktionsabwässer in Teilen der Grube Springen einzustapeln. Um diese Abwässer transportieren zu können, soll eine untertägige Verbindung mittels zweier Förderbohrungen zwischen den Grubenfeldern Wintershall in Hessen und Springen in Thüringen hergestellt werden. Bisher ist das Durchbohren – man sagt bergmännisch: die sogenannte Durchörterung – des Markscheidesicherheitspfeilers zwischen den beiden Grubenfeldern gemäß geltendem Staatsvertrag unzulässig. Die bisher einzige Ausnahme für eine solche Durchörterung bildet das mit Staatsvertragsänderung im Jahr 2002 vereinbarte Förderrollloch zwischen der Grube Unterbreizbach auf Thüringer und der Grube Hattorf auf hessischer Seite zum Zwecke des untertägigen Transports von Rohsalz.

Nunmehr beabsichtigt K+S, eine begründete weitere Ausnahme durch Änderung des bestehenden Staatsvertrags zu erwirken. Mir ist bewusst, dass eine Änderung des Staatsvertrags an dieser Stelle eine hochsensible Angelegenheit ist und dass Sie als Abgeordnete natürlich mit Argusaugen auf diesen Vorgang schauen. Es ist natürlich auch richtig, mit Argusaugen auf diesen Vorgang zu schauen. Ich kann Ihnen versichern, dass auch wir als Landesregierung da ausgesprochen sensibel sind. Hier

(Abg. Beier)

gilt für uns ganz klar: Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit.

Welchem Zweck dient nun dieses Einstapeln von Abwässern auf der Thüringer Seite? Da ist zum einen die Sicherung von Arbeitsplätzen zu nennen. Dadurch, dass K+S ab Ende nächsten Jahres keine salzhaltigen Abwässer mehr in den Untergrund verpressen darf – endlich, kann man sagen –, muss eine andere Entsorgungsmöglichkeit gefunden werden, um den Standort im Werra-Revier zu sichern, und da bietet sich diese Einstapelung an.

Eng im Zusammenhang damit steht die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Wir haben in engagierter Arbeit erreicht, dass die Weser-Ministerkonferenz einen „Masterplan Salz“ beschlossen hat, zur Salzreduzierung, zur Reduzierung der Salzlast in Werra und Weser. Und K+S ist an diesen „Masterplan Salz“ gebunden und muss seine Abwässer und seine Einleitung in Werra und Weser reduzieren und auch dem dient diese Einstapelung.

Und drittens besteht mit dieser Einstapelung die Möglichkeit, eine Altlast aus dem Bergbau der ehemaligen DDR, nämlich den Salzwasserzutritt am sogenannten „Querort 23“, dauerhaft einzudämmen. Dieser Salzwasserzutritt besteht seit 1969, also schon sehr lange, und die deutsche Ingenieurskunst hat es bisher, innerhalb von gut 50 Jahren, nicht vermocht, diesen Salzwasserzutritt zu stoppen. Es besteht die Chance, durch Einstapeln von hochkonzentrierter Salzlauge einen entsprechenden Gegendruck zu erzeugen und damit diesen Salzwasserzutritt einzudämmen bzw. dann auch ganz zu verhindern. Das sind die drei Zwecke dieser Einstapelung von Salzlauge.

Im Zuge der geplanten Einstapelung hat das Unternehmen zwei bergrechtliche Betriebspläne bei den zuständigen Behörden in Hessen und Thüringen zur Zulassung eingereicht. Der erste Betriebsplan betrifft die Durchörterung des Markscheidesicherheitspfeilers und der zweite die eigentliche Einstapelung in einem Teil der Grube Springen, dem sogenannten Südwestfeld. Der eine Betriebsplan, nämlich der zur Einstapelung, wird in Thüringen im Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz bearbeitet und der andere Betriebsplan, der für die Durchörterung, wird in Hessen im Regierungspräsidium in Kassel bearbeitet. Beide Genehmigungen werden nur im Einvernehmen zwischen den beiden Behörden erteilt.

Unsere zuständige Bergbehörde im TLUBN hat eine erste positive Einschätzung zur grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit der Einstapelung im Südwestfeld der Grube Springen getroffen und auch zur Durchörterung des Markscheidesicherheitspfei

lers. Dazu liegen entsprechende Gutachten vor. Aber es wird noch weiter geprüft. Wir sind mitten im Verfahren und, wie gesagt, für das Verfahren gilt: Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit.

Die geplante Einstapelung von Prozessabwässern im Südwestfeld der Grube Springen ist nur ein Teilprojekt eines Gesamtprojekts, was am Ende dazu führen soll, dass der Salzwasserzutritt auch am Querort 23 unterbunden werden kann. Dazu sind noch etliche weitere Prüfungen, Untersuchungen notwendig, auch Kali + Salz ist da noch hinsichtlich der wirtschaftlichen und technischen Untersuchungen nicht so weit, dass es dort Anträge stellen kann. Diese Anträge sollen in den nächsten Jahren bis 2025, während im Südwestfeld schon eingestapelt wird, gestellt werden und dann auch die entsprechenden Untersuchungen dazu durchgeführt werden.

Selbstverständlich wird die Landesregierung wie bisher die Abgeordneten des Thüringer Landtags über den Fortgang der Genehmigungsverfahren zur Einstapelung in der Grube Springen und über die weiteren Planungen und zukünftigen Maßnahmen in diesem Zusammenhang zeitnah unterrichten.

Wichtig ist mir zu betonen, dass mit dem Staatsvertag selbst keinerlei Kostenzusagen Thüringens an Kali + Salz verbunden sind. Die Landesregierung hat dies wiederholt erklärt und auch im Zuleitungsschreiben für diesen Gesetzentwurf an den Landtag noch einmal dokumentiert. Die Änderung des Staatsvertrags, die ja mit dem Zustimmungsgesetz hier auf der Tagesordnung steht, im engeren Sinne betrifft nur die Lageänderung der Markscheide und die Durchörterung des Markscheidesicherheitspfeilers.

Vielleicht nur einmal, damit Sie eine gewisse Vorstellung davon kriegen: Wenn Sie sich diesen Konferenzsaal hier als Salzblock vorstellen, als Markscheidesicherheitspfeiler, dann hat die Durchörterung, das Durchbohren dieses Raums die Dimension eines dünnen Wasserrohrs. Also da kann man sich in etwa vorstellen, dass es also nicht um statische Beeinträchtigungen geht, sondern dass es wirklich um eine Leitung geht, durch die dann Lauge gepumpt werden kann, die die Standsicherheit und auch die Trennfunktion, die Barrierefunktion des Markscheidesicherheitspfeilers nicht beeinträchtigt.

Dieser Staatsvertrag schafft die Möglichkeit dazu, diese Durchörterung vorzunehmen. Aber dieser Staatsvertrag ersetzt nicht und präjudiziert auch nicht Regelungen und Abläufe, die im Zusammenhang mit der Betriebsplangenehmigung geprüft werden müssen und wo dann auch der Betriebs

(Staatssekretär Möller)

plan zunächst erst mal genehmigt werden muss, um das tatsächlich umzusetzen. Also der Staatsvertrag schafft nur die Möglichkeit dafür, präjudiziert aber nicht irgendwelche Genehmigungsverfahren.

Das Kabinett hat den Staatsvertrag in der Kabinettsitzung am 15. September 2020 beraten und in der vorliegenden Fassung beschlossen. Dazu hat das Thüringer Kabinett eine Protokollerklärung abgegeben. Mit dieser Protokollerklärung, mit der Unterzeichnung des Staatsvertrags – und um da auch noch mal Gerüchten entgegenzutreten: es ist ein Exemplar Staatsvertrag unterzeichnet worden, es gibt keine verschiedenen Exemplare oder so; es gibt ein Exemplar, das von beiden Ministerpräsidenten, Hessen und Thüringen, unterzeichnet wurde –, und mit der Abgabe der Protokollerklärung hat Thüringen eine einseitige klarstellende Willenserklärung abgegeben, dass nämlich mit der Unterzeichnung dieses Staatsvertrags keinerlei Präjudiz für irgendwelche Finanzierungsfragen oder für irgendwelche Genehmigungsfragen verbunden ist. Diese Protokollerklärung ist, indem sie abgegeben wurde, so wirksam wie eine Protokollerklärung wirksam sein kann. Und das ist völlig unabhängig davon, wo sie steht oder auf welchem Papier sie gedruckt ist. Das ist Beschluss des Kabinetts und damit auch gültig.

Zwischenzeitlich hat eine Unterrichtung des Landtags gemäß Artikel 67 Abs. 4 der Thüringer Verfassung stattgefunden. Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz des Thüringer Landtags hat sich in seinen Sitzungen am 23. September und am 14. Oktober 2020 ausführlich mit dem Staatsvertrag befasst. Eine abschließende Beratung erfolgte dann in einer Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz am 28. Oktober 2020.

Die abschließende Beratung des Staatsvertrags im Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz des Thüringer Landtags ebnete dann den Weg dafür, dass Herr Ministerpräsident Ramelow diesen am 29. Oktober 2020 unterzeichnen konnte. Zuvor hatte ihn bereits Herr Ministerpräsident Bouffier für Hessen unterzeichnet.

Damit der Staatsvertrag seine landesgesetzliche Wirkung entfalten kann, bedarf es als nächsten Schritt der Verabschiedung des vorliegenden Zustimmungsgesetzes durch den Thüringer Landtag. Der Gesetzentwurf wurde zuvor mit den Ressorts einvernehmlich abgestimmt.

Ich schlage dem Parlament vor, dem vorliegenden Entwurf des Zustimmungsgesetzes zur Zweiten Änderung des Staatsvertrags zwischen Hessen und Thüringen zum grenzüberschreitenden Abbau von

Salzen im Werra-Kalirevier zuzustimmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und ich bitte um Ihr zustimmendes Votum. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär Möller. Zur Begründung des Entschließungsantrags liegt mir eine Wortmeldung des Abgeordneten Gottweiss, Fraktion der CDU, vor. Bitte, Herr Gottweiss.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Zuschauer und Kollegen! Wenn wir über das vorliegende Zustimmungsgesetz reden, geht es nicht um spröde bürokratische Regelungen. Es geht um die Zukunft der Werraregion. Es geht um 5.000 Arbeitsplätze, die direkt vom Kalibergbau abhängen, und noch mal so viele, die indirekt daran hängen. Es geht aber auch um die Minimierung der Salzbelastung der Werra und es geht um die Sicherheit des Bergbaus auf einer Fläche, die etwa die Größe der Millionenstadt München hat. Also echte Zukunftsfragen, die die Menschen zu Recht bewegen.

Wir als CDU-Fraktion stehen klar zur Zukunft des Kalibergbaus in der Werraregion.

(Beifall CDU)

Wir stehen solidarisch an der Seite der Mitarbeiter.

(Beifall CDU)