Protocol of the Session on November 13, 2020

Soweit kulturelle Einrichtungen wie Kinder- und Jugendtheater auch als Träger der Jugendhilfe aufgrund ihrer eigenen Satzungen die Ziele nach SGB VIII verfolgen, haben sie ebenfalls die Möglichkeit, ihre jugendpädagogische Arbeit fortzusetzen.

Zu Frage 2: Die Öffnung obliegt den Einrichtungen selbst.

Danke, Frau Staatssekretärin Beer. Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann stellt die nächste Frage Abgeordneter Bühl, Fraktion der CDU, in Drucksache 7/2080.

Auszahlung von Hilfen an ÖPNV-Betriebe aufgrund von Fahrgastausfällen

Durch die Corona-Pandemie sind vor allem Anbieter im öffentlichen Personennahverkehr von erheblichen finanziellen Ausfällen aufgrund wegbrechender Fahrgastzahlen betroffen. Umso wichtiger sind eine klare Perspektive und staatliche Hilfen, um den Unternehmen einen Bestand über die Krise hinaus zu ermöglichen. Hierzu sind Hilfen im CoronaSondervermögen verankert worden. Bisher ist nach Kenntnis des Fragestellers aber keine Auszahlung erfolgt. Die Anträge zum Beispiel im Ilm-Kreis sind an die Thüringer Aufbaubank am 25. September 2020 gestellt worden, eine Bestätigung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt stehe aber noch aus. Deshalb sei eine Auszahlung bisher nicht erfolgt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Anträge wurden in welcher Gesamthöhe bisher für den Ausgleich von ÖPNV-Fahrgastausfällen gestellt?

2. Wann ist mit einer Auszahlung der Mittel insgesamt und im Speziellen für den Ilm-Kreis in welcher jeweiligen Höhe zu rechnen?

3. Warum wurde der Bearbeitung im Thüringer Landesverwaltungsamt für die ÖPNV-Ausgleichszahlung keine höhere Priorität zugeordnet?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.

Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bühl beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Der Thüringer Aufbaubank als Bewilligungsbehörde liegen bisher Anträge von 41 ÖPNVVerkehrsunternehmen und fünf kommunalen Aufgabenträgern vor. Die Höhe des bisher beantragten Gesamtausgleichs beträgt 33,5 Millionen Euro. Die Antragsfrist für Verkehrsunternehmen endete am 30. September 2020. Es liegen noch nicht alle Anträge vor, da den kommunalen Aufgabenträgern die Möglichkeit eingeräumt ist, ihren Antrag bis zum 30. November 2020 abzugeben. Insoweit sind noch keine Aussagen zum insgesamt beantragten Schadensausgleich möglich.

Zu Frage 2: Die Bewilligungsbehörde, in diesem Fall die Thüringer Aufbaubank, hat in der 45. Kalenderwoche mit der Bescheidung der vorliegenden Anträge und der Mittelauszahlung begonnen. Der Antrag des Verkehrsunternehmens im Ilm-Kreis, IOV Ilmenau GmbH, befindet sich derzeit in Bearbeitung. Es besteht noch Erläuterungsbedarf. Sobald die nachgeforderten Unterlagen der Bewilligungsbehörde vorgelegt werden, ist eine weitere Bearbeitung und Bescheidung des Antrags möglich. Ein Antrag des Aufgabenträgers Ilm-Kreis liegt noch nicht vor.

Zu Frage 3: Die Anträge werden vor endgültiger Bearbeitung durch die Bewilligungsbehörde Thüringer Aufbaubank einer Plausibilitätsprüfung beim Thüringer Landesverwaltungsamt bzw. beim Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr unterzogen. Die Plausibilitätsprüfung erfolgt ebenso wie die abschließende Auftragsbearbeitung durch die TAB mit sehr hoher Priorität.

Gestatten Sie mir die Bemerkung noch zum Schluss: Ich finde, es kann heute auch mal Gelegenheit sein, den Kolleginnen und Kollegen sowohl in der TAB als auch im Landesverwaltungsamt als auch im TLBV Danke zu sagen für die Arbeit, die sie im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Bewilligung dieser Anträge im Moment durchaus leisten. Vielen Dank.

(Staatssekretärin Beer)

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär Weil. Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann stellt Abgeordneter Mühlmann, Fraktion der AfD, die nächste Frage in Drucksache 7/2082.

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich habe folgende Mündliche Anfrage:

Unterstützung des islamistischen Terrorismus in und aus Thüringen

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele islamistische Gefährder sind nach Erkenntnissen des Amtes für Verfassungsschutz und der Thüringer Polizei wo in Thüringen aktiv?

2. Wie viele der in Thüringen aktiven islamistischen Gefährder sind als Asylbewerber in die EU eingereist und wie viele davon waren zuvor aktiv an militärischen Auseinandersetzungen beteiligt?

3. Welcher Art sind die Aktivitäten islamistischer Gefährder oder Unterstützer auf dem Gebiet des Freistaats Thüringen?

4. Wie bewertet die Landesregierung die Bedrohungslage durch islamistische Anschläge in Thüringen?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mühlmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt – wobei ich die Fragen 1 bis 3 zusammen beantworten möchte –:

Die Zahl der Gefährder in Thüringen befindet sich auf einem sehr niedrigen Niveau. Unter Verweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen kann eine Beantwortung der gestellten Fragen im Übrigen nicht erfolgen. Im Hinblick auf die Einstufungszahlen würde die Beantwortung der Fragen, auch in anonymisierter Form, oder die Angabe der zahlenmäßigen Größenordnung dazu führen, dass Rückschlüsse auf die Einstufungspraxis der Sicherheitsbehörden sowie auf einzelne Personen möglich und die Betroffenen individualisierbar wären.

Hierdurch würden präventiv-polizeiliche Gefahrenabwehrmaßnahmen sowie laufende Ermittlungsverfahren gefährdet. Die Preisgabe entsprechend detaillierter Informationen würde damit die polizeiliche Arbeitsweise bei der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung konterkarieren, indem etwa die polizeitaktische Auswahl von Gefährdern und die daran anknüpfenden spezifischen gefährdungsrelevanten Maßnahmen offenbart würden, sodass sich die Betroffenen den Maßnahmen gegebenenfalls entziehen könnten.

Die Antwort zu Frage 4: Für Thüringen besteht weiterhin eine hohe abstrakte Gefahr. Konkrete Gefährdungen sind indes nicht bekannt. Auf die intensive Erörterung der Thematik im Rahmen der gestrigen Aktuellen Stunde darf ich verweisen und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Gibt es Nachfragen? Ja. Bitte, Herr Mühlmann.

Ich habe im Prinzip zwei Nachfragen, die eng zusammengehören. Daher stelle ich sie direkt unmittelbar hintereinander. Es ist ja bekannt, dass die Polizei personell momentan in bestimmten Bereichen eher dünn aufgestellt ist.

Daher meine Fragen: Wie sind die Thüringer Sicherheitsbehörden aus Ihrer Sicht für die Bekämpfung islamistischer Bestrebungen personell aufgestellt? Gibt es aus Ihrer Sicht bei der Thüringer Polizei personelle Engpässe im Bereich der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus?

Die Thüringer Sicherheitsbehörden sind so aufgestellt, dass sie diesen Gefahren jederzeit begegnen und diese auch bekämpfen können.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Der Abgeordnete Schubert hat seine Mündliche Anfrage zurückgezogen und diese in eine Kleine Anfrage umgewandelt. Deswegen rufe ich als letzte Frage die von Herrn Abgeordneten Montag, Fraktion der FDP, in Drucksache 7/2084 auf.

Sehr verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren!

Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Gerichtsverfahren in Thüringen

(Staatssekretär Weil)

Durch den Lockdown Anfang des Jahres kam die Justiz in den Monaten März bis Mai bis auf einen Notbetrieb zum Erliegen. Derzeit gibt es wieder eine Dynamik mit steigendem Infektionsgeschehen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hat sich die Pandemielage in Gerichtsverfahren der einzelnen Gerichtsbarkeiten auf die nach den Prozessordnungen vorgesehenen Gerichtstermine ausgewirkt (bitte aufgliedern nach Gerichts- barkeiten und nach Quartalen 2020 jeweils im Ver- gleich zu den Quartalen 2019)?

2. Welche Verfahrensarten haben sich als besonders anfällig für die mit der Pandemie einhergehenden Einschränkungen erwiesen?

3. Wie viele Verfahren der einzelnen Gerichtsbarkeiten haben sich durch die coronabedingten Einschränkungen um welchen Zeitraum verlängert?

4. Wie ist sichergestellt, dass bei einer Verschärfung der pandemischen Lage hier in Thüringen die Gerichtsverfahren und insbesondere Gerichtstermine ungehindert durchgeführt werden können?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Montag beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Antwort auf Frage 1: Die Entwicklung und Bearbeitung von Gerichtsverfahren wird in Thüringen auf der Grundlage bundesweit einheitlicher Datenerhebungen bei den Gerichten statistisch dokumentiert, die über das Thüringer Landesamt für Statistik aufbereitet und ausgewertet werden. Infolgedessen stehen Angaben über Gerichtstermine nur zur Verfügung, soweit diese auch Gegenstand der statistischen Erhebung sind. Dies ist nicht in allen Gerichtsbarkeiten der Fall.

Dies vorausgeschickt, sind für die ersten Halbjahre 2019 und 2020 im Vergleich folgende Entwicklungen festzustellen: Auch im 1. Halbjahr 2020 haben unter erschwerten Rahmenbedingungen vor den Thüringer Gerichten zahlreiche Termine stattgefunden. Dafür danke ich den Bediensteten der Thüringer Justiz im Namen der Landesregierung ausdrücklich und herzlich. Die Zahl der Gerichtstermine war coronabedingt ganz überwiegend geringer als im Vergleichszeitraum des Vorjahrs.

Nun zu den einzelnen Verfahren:

Im Bereich der Zivilsachen vor den Amtsgerichten ist die Zahl der Termine ohne Verkündungstermine von insgesamt 4.102 im 1. Halbjahr 2019 auf 3.115 Termine im 1. Halbjahr 2020 zurückgegangen. Davon sank die Zahl der Termine ohne Beweisaufnahme von 3.830 auf 2.884 und die Zahl der Termine mit Beweisaufnahme von 272 auf 231.

Die Zahl der Termine wiederum ohne Verkündungstermine bei den Landgerichten in erstinstanzlichen Zivilsachen ging von insgesamt 2.544 im 1. Halbjahr 2019 auf 2.137 im 1. Halbjahr 2020 zurück. Davon sank die Zahl der Termine ohne Beweisaufnahme von 2.187 auf 1.884 und die Zahl der Termine mit Beweisaufnahme von 357 auf 253.