Protocol of the Session on November 13, 2020

(Beifall FDP)

Zweitens: Wir brauchen eine Lösung, mit der die freien Schulen leben können, die aber auch berücksichtigt, dass wir nicht immer prall gefüllte Kassen haben.

Drittens: Wir sind immer noch daran interessiert – und da bin ich beim Kollegen Hartung –, eine Grundlage für die Berechnung der Kostensätze zu

(Abg. Dr. Hartung)

finden, statt immer nur über die finalen Beträge zu diskutieren.

(Beifall FDP)

Für uns Freie Demokraten sind die freien Schulen aber ein so wichtiger Bestandteil in unserem vielfältigen Schulsystem, dass wir tatsächlich von auskömmlicher Finanzierung sprechen. Man kann hier sicher über Definitionen diskutieren, was mit „angemessen“ oder „auskömmlich“ gemeint ist. Freie Schulen zeigen, wie selbstverantwortliche und auf lokale Bedürfnisse zugeschnittene Schule funktionieren kann. Wir wollen sie so finanzieren, dass sie ihren Bildungsauftrag mit den entsprechenden Freiheiten und den damit verbundenen Pflichten wahrnehmen können.

Alle vorliegenden Gesetzentwürfe haben für die Berechnung der Finanzen das zugrunde gelegt, was in den Verhandlungen zwischen Schulträgern und Bildungsministerium ausgehandelt wurde. Einzig der Vorschlag der SPD liegt da um knapp 6 Prozent darunter. Herr Hartung, Sie haben jetzt hier ausgeführt, wie Sie das zusammengestellt haben. Ich hätte sonst fast unterstellt, dass Sie einfach mal pauschal 6 Prozent an jeder Stelle weggezogen haben.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja!)

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Aber so ist es!)

Das würde ich Ihnen natürlich so nicht unterstellen und nehme jetzt einfach Ihre Darstellung mal so entgegen. Sie schlagen auch vor, dass das Bildungsministerium jetzt die Ausgabesituation der Schulen stärker berücksichtigt, um die Einnahmen daran künftig zu orientieren. Herr Hartung, vielleicht ganz kurz: Es zeigt sich, dass Sie an der Stelle aus meiner Sicht einen gedanklichen Fehler machen, wenn es um die finanzielle Situation von freien Schulträgern geht. Anders als im staatlichen Bereich geben die freien Schulen kein Geld aus, was sie nicht haben. Insofern macht es sich schwierig, Ausgaben zu betrachten, um dann davon abzuleiten, dass sie das brauchen und mehr nicht.

(Beifall FDP)

Darüber können wir gern im Ausschuss weiter diskutieren. Wo ich völlig bei Ihnen bin, ist die Tatsache, dass wir immer noch nicht – auch wenn wir uns jetzt hier auf Summen einigen – eine Einigkeit über die Berechnungsgrundlage haben. Das heißt, wir wissen immer noch nicht, worüber wir sprechen, wenn es darum geht, was ist eine angemessene oder eben auch eine auskömmliche Finanzierung für freie Schulen.

Gerade mit Blick auf den Entwurf der CDU oder auch den der Linken und Grünen scheint es, dass diese Grundlagendiskussion jetzt hier wieder ins Hintertreffen gerät. Sie wollen das Gesetz einfach entfristen und es bei den jetzigen Berechnungen lassen. Das kann ich zwar aufgrund der jetzt aktuellen zeitlichen Situation gut verstehen, aber wir sollten doch vorsichtig sein, aus welchen Gründen wir aufhören, Dinge strukturiert anzugehen.

Wir Freien Demokraten würden nach wie vor gern eine grundlegende Festlegung der Berechnungsgrundlage der Schülerkostenjahresbeträge im Blick behalten.

(Beifall FDP)

Das ist auch der Grund, weshalb wir weiterhin an einer begrenzten Laufzeit festhalten und eine entsprechende Evaluierung vorschlagen. Wir schlagen jetzt hier an der Stelle eine Laufzeit von drei Jahren vor. Darüber lässt sich sicher am Ende diskutieren.

Ein buntes Potpourri finden wir bei den Vorschlägen zur Dynamisierung der Finanzhilfe. Bei den Dynamisierungen geht es immer darum, quasi eine automatische Steigerung der vorher berechneten Kostenbeträge anzusetzen. Das ist etwas, was sich auch die freien Schulen wünschen, damit die Realität hier ein bisschen abgebildet wird. Die CDU geht davon aus, dass 3 Prozent dafür angemessen wären. Aus dem Vorschlag der Linken und Grünen gehen 2,5 Prozent raus. Die SPD lässt es bei den bestehenden Regelungen. Aus unserer Sicht ist eine Dynamisierung hier durchaus wichtig. Aber wenn wir über Kosten und Preisentwicklung sprechen und uns daran orientieren wollen – denn das ist das, was man mit einer Dynamisierung einfangen möchte –, dann sollten wir die nicht pauschal festlegen, sondern an irgendwas binden, und wir würden es gern an die Gehälter der Lehrkräfte in staatlichen Schulen binden und an die Preisentwicklung. Denn wenn es keine Entwicklung bei den Gehältern oder bei den Preisen gibt, dann sollte sich das auch nicht andersherum für freie Schulen irgendwie ausschlagen; wir sitzen ja schließlich alle hier im selben Boot und nehmen aus den gleichen Kassen. Deswegen schlagen wir vor, die Dynamisierung an die Entwicklung bei der Lehrkräftebezahlung und der Preisentwicklung zu binden. Das ergibt für das Jahr 2022 ungefähr 2,2 Prozent. Die Berechnungsgrundlage dafür sollten immer die vergangenen drei Jahre sein und nicht ein festgesetzter Jahresablauf, wie er jetzt aktuell von 2012 bis 2014 festgelegt ist. Diese Entwicklungen dort haben 2019 schon nicht mehr so richtig gestimmt, aber bei dem Thema können wir sicher ausreichend im Ausschuss dazu diskutieren.

Ein Punkt wäre uns noch wichtig, deswegen haben wir den bei uns relativ ausführlich im Gesetzentwurf eingearbeitet und der ist auch unabhängig davon zu betrachten, wie lange die Laufzeit des Gesetzes am Ende ist. Wir haben es in diesem Jahr gesehen, mit welchen kurzfristigen Zeitketten freie Schulträger ihre Bildungsarbeit planen sollen, und das kann aus unserer Sicht nicht zur Regel werden. Dem wollen wir vorbeugen. Nach unserem Vorschlag sollen Änderungen in der Finanzierung der freien Schulen immer bis zur Mitte des Jahres geklärt sein, damit die Träger mit entsprechendem Vorlauf ihre Haushaltsverhandlungen angehen können; das trifft in dem Fall ja auch unsere Haushaltsverhandlungen. Wir finden das fair. Weder den Schulträgern noch den Eltern und den Schülerinnen und Schülern und eben auch dem parlamentarischen Beteiligungsprozess ist geholfen, wenn wir hier jedes Mal so ein Schnellverfahren zu Finanzierungsgrundlagen durchstellen. Also wir haben einen Ablauf vorgesehen, wo wir sagen, wenn es Änderungen geben soll, dann müssten die ab August vielleicht evaluiert werden, bis zum März müsste ein Bericht vorliegen und dann wäre es gut, wenn noch vor den Sommerferien klar ist, wie die neuen Finanzierungen aussehen sollen. Das haben die freien Träger verdient, dass sie da Planungssicherheit für ihr nächstes Jahr erhalten, und wir können das parlamentarisch vielleicht auch besser einplanen.

(Beifall FDP)

Zusammenfassend kann ich festhalten, dass wir als FDP-Fraktion sehr gern alle vorliegenden Entwürfe im Bildungsausschuss diskutieren. Ich bin vor allem gespannt auf die Rückmeldungen der unterschiedlichen freien Träger, also der großen und der kleinen, und dann bin ich zuversichtlich, dass wir uns mit einer runden, abgestimmten Lösung hier schon im nächsten Plenum, denn das ist die letzte Chance, um das irgendwie zu regeln, für die Finanzierungsgrundlage wieder zusammenfinden.

Eines möchte ich abschließend noch festhalten: Wir Freien Demokraten können die Art und Weise, in der in diesem Jahr hier mit einem wesentlichen Player unseres Bildungssystems umgegangen worden ist, nicht gutheißen. Wir wünschen uns für zukünftige Gespräche und Verhandlungen, dass Augenhöhe gewahrt bleibt und vor allem Zusagen eingehalten werden.

(Beifall FDP)

Die freien Schulen brauchen eine vernünftige Finanzierung und müssen langfristig wissen, mit welchen Finanzhilfen sie rechnen können, damit sie auch weiterhin ihren wichtigen Beitrag für ein viel

fältiges Bildungssystem in Thüringen leisten können.

(Beifall FDP)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Träger der freien Schulen, liebe Eltern, liebe an Bildung Interessierte! Wir haben in der Tat eine spannende Situation, die hatten wir so noch nie. Vier Gesetzentwürfe zum gleichen Thema und ich habe ja immer gern den Spruch – in Anführungszeichen – auf den Lippen, wenn es um die freien Schulen geht: Nur Mut, Vielfalt tut gut! Hoffen wir mal, dass das auch ein guter Leitspruch für unsere Debatten hier rund um die vier Gesetzentwürfe sein kann.

Es ist Ihnen sicherlich nicht verborgen geblieben: Seit dem Wiedereinzug in den Thüringer Landtag im Jahr 2009 streiten wir Bündnisgrüne auch parlamentarisch für eine verlässliche, transparente und in der Tat auskömmliche Finanzierung für die 165 freien Schulen in Thüringen, die von etwa 27.400 Schülerinnen und Schülern besucht werden. Die freien Schulen sind in den letzten 30 Jahren auch in Thüringen zu einem festen Bestandteil des öffentlichen Schulwesens geworden. Entgegen manchem Vorurteil – das will ich hier einfach noch einmal ganz deutlich sagen – sind freie Schulen keineswegs Eliteschulen oder gar Einkaufsschulen. Das ist in Thüringen schlichtweg nicht der Fall.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Im Gegenteil: Sie erfüllen gleichermaßen den öffentlichen Bildungsauftrag, genauso wie die staatlichen Schulen, und tragen ganz wesentlich zu einer pluralen, lebendigen Bildungslandschaft, aber auch zur Wahlfreiheit in Thüringen bei.

Sie sind damit auch Ausdruck und Bestandteil einer emanzipierten demokratischen Bürgerinnen- und Bürgergesellschaft. Im Übrigen kam die Gesetzesänderung auch nicht von ungefähr, lieber Herr Tischner. Das müssen Sie sich jetzt noch einmal sagen lassen. Nach unserer erfolgreichen Normenkontrollklage 2014 gegen das von der damaligen schwarz-roten Koalition beschlossene Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof in Weimar wurde das Gesetz 2015 neu gefasst.

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Sie haben den gleichen Ärger mit der SPD wie wir!)

(Abg. Baum)

Ach, die SPD ist also immer an allem schuld.

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Weiß ich nicht!)

Das ist natürlich bezeichnend, wenn sich der größere Partner in keinster Hinsicht durchsetzen konnte, lieber Herr Tischner. Leider war es anders. Aber Opposition scheint ja manchmal lehrreich zu sein. Ich bin Ihnen jedenfalls dankbar für Ihren Gesetzesvorschlag, den Sie heute hier vorgelegt haben

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Vor fünf Jahren auch schon mal!)

das will ich einfach ganz offen sagen –, genauso wie ich der FDP an dieser Stelle dankbar bin für ihren Vorschlag.

(Beifall FDP)

2015 wurde erstmals ein Festbetragsmodell mit jährlichen Steigerungsraten im Gesetz aufgenommen, um neben einer deutlichen Steigerung der Finanzhilfe auch mehr Nachvollziehbarkeit und Transparenz in die Finanzierung zu bringen. So erhielten die freien Schulen eine feste Steigerungsrate der Festbeträge von je 1,9 Prozent.

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Alle zwei Jahre!)

Die Finanzierungsregeln wurden bis Ende 2020 befristet, eine Evaluierung wurde vereinbart und nun muss die Finanzierung neu geregelt werden. Ich habe es schon gesagt, wir befassen uns heute hier mit vier verschiedenen Gesetzentwürfen zur Finanzierung der freien Schulen. Kurz vielleicht noch einmal zur Entstehungsgeschichte: Angesichts der Tatsache, dass es zwischen Bildungsministerium und der Landesarbeitsgemeinschaft freie Schulen sehr unterschiedliche Ausgangslagen und Gutachten zur künftigen Finanzierung gab, haben die Koalitionsfraktionen das Bildungsministerium gebeten, mit der LAG freie Schulen die Verhandlungen für die Finanzierung ab 2021 zu führen. Da brauchten wir keine Telefonschalte oder Videoschalte der CDU dafür, aber die war sicherlich auch spannend für den Austausch. Als Ausgangsbasis, das sage ich ganz offen, hätten wir Bündnisgrüne uns ein gemeinsames Gutachten von Bildungsministerium und freien Trägern gewünscht. Das war aber leider nicht mehrheitsfähig. Das Verhandlungsergebnis zwischen Ministerium und Landesarbeitsgemeinschaft lag dann auch im Sommer dieses Jahres vor. Es wurde sich auf eine Übergangsfinanzierung in Höhe von 217 Millionen Euro für 2021 verständigt, immerhin ein Aufwuchs von 24 Millionen Euro gegenüber dem Ansatz für 2020.

Sehr überrascht waren wir dann, als wir dem Haushaltsentwurf im Einzelplan 04 entnehmen mussten, dass vom Bildungsministerium nur 183 Millionen Euro angemeldet wurden, was faktisch sogar eine Kürzung der Ansätze gegenüber 2020 bedeutet – für uns ein Grund mehr dafür, dass wir uns im Landtag eingehend damit befassen. Das ist sicher auch ein Novum – ich sagte es ja schon mehrfach –, dass es zu einem Sachverhalt tatsächlich gleich vier Gesetzentwürfe gibt und auch die Koalition in dieser Frage nicht einheitlich auftritt.

Frech fand ich allerdings den Auftritt des Vertreters der AfD, sich hier vorn hinzustellen und zu sagen: Wir haben ganz bewusst nichts gemacht, damit wir immer alles kritisieren können, so, wie es uns gerade passt. Das kann man machen, aber ist dann Ausdruck Ihres Selbstverständnisses. Sie wollen sich nicht festlegen, Sie wollen nicht liefern, Sie wollen nicht inhaltlich arbeiten. Aber meckern, das können Sie in jedem Fall.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, FDP)

Nun zu den einzelnen Gesetzentwürfen: Mit Blick auf diese wird nämlich schnell deutlich, dass das Verhandlungsergebnis des Bildungsministeriums mit der Landesarbeitsgemeinschaft nahezu von allen Seiten anerkannt wird. So haben die dort verhandelten Schülerkostenjahresbeträge in sämtlichen Gesetzentwürfen, außer dem der SPD, Eingang gefunden.

So stünden den freien Schulen etwa 217 Millionen Euro im Jahr 2021 zur Verfügung – eine beachtliche Steigerung um mehr als 32 Millionen Euro gegenüber dem Ansatz von 2019.

Jetzt muss ich allerdings auch noch einmal etwas dezidierter auf den Gesetzentwurf der SPD eingehen. Dieser sieht nämlich ganz pauschal einen um 6 Prozent geringeren Ansatz bei den einzelnen Schülerkostenbeträgen vor.

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: 5,9!)

Sie planen für 2021 mit 202 Millionen Euro: Lieber Thomas Hartung, nehmen Sie sich die Anlage des Gesetzes und die einzelnen Schülerkostenbeträge. Wir haben uns die Matheaufgabe gestellt und tatsächlich jede einzelne Zeile durchgerechnet.