1. Wie ist der aktuelle Stand bezüglich der neu zu gründenden Kulturstiftung Mitteldeutschland Schlösser und Gärten und der rechtlichen Festschreibung des Stiftungssitzes in Thüringen?
2. Welchen konkreten Standort als Sitz der Kulturstiftung Mitteldeutschland Schlösser und Gärten favorisiert die Landesregierung mit welcher Begründung?
3. Welche Aktivitäten hat die Landesregierung bisher unternommen, um den Standort Rudolstadt als Stiftungssitz zu sichern?
4. Inwieweit erhält die Stadt Rudolstadt eine rechtliche Garantie dafür, dass sie zukünftig Sitz der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten und darüber hinaus Sitz der Kulturstiftung Mitteldeutschland Schlösser und Gärten sein wird?
Vielen herzlichen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung antwortet die Staatskanzlei, wiederum vertreten durch Herrn Minister Prof. Dr. Hoff.
Sehr geehrter Herr Kowalleck, ich will zu Ihrer Frage 1 zunächst sagen, dass ich mich ausgesprochen freue, dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags die Regelung getroffen hat, dass die Sperre für die Mittel des Sonderinvestitionsprogramms I für die Schlösser und Gärten in Mitteldeutschland aufgehoben wurde, was bedeutet, dass Thüringen 100 Millionen Euro des Bundes erhält, und wir haben ja im Haushalt 2020 bereits die Verpflichtungsermächtigungen für die entsprechende Landeskofinanzierung vorgesehen.
Das ist ein riesengroßer Erfolg. Es ist darüber hinaus festgelegt worden, dass Thüringen künftig einen Festbetrag von 15 Millionen Euro für die Betriebskosten dieser Stiftung bekommen wird, das heißt für die entsprechenden Kultureinrichtungen dieser Kulturstiftung Mitteldeutschland Schlösser und Gärten, die wir dort hineinbringen.
Darüber hinaus können eine ganze Reihe von weiteren Thüringer Einrichtungen mit erheblichen Zuweisungen des Bundes rechnen. Das sind im hohen zweistelligen Millionenbetrag Mittel für die Sanierung des Deutschen Nationaltheaters in Weimar. Das sind darüber hinaus Mittel für die Digitalisierung in diesem großartigen Schloss Friedenstein in Gotha.
Darüber hinaus sind weitere Mittel für die Grenzmuseen vorgesehen, darunter auch Point Alpha. Und ich darf noch an weitere Zuweisungen an die Klassik Stiftung Weimar erinnern. Insofern sind wir in einer Situation, dass wir im Kulturbereich – wenn wir die entsprechenden Landeskofinanzierungsmittel hineinnehmen – wirklich das größte Kulturinvestitionsprogramm in Thüringen realisieren können, das es in der Nachwendegeschichte Thüringens gibt. Das ist wirklich ein richtig großer Erfolg.
In diesem Zusammenhang sind wir jetzt also endlich in der Situation, die Gründung der Kulturstiftung Mitteldeutschland Schlösser und Gärten vornehmen zu können. Wir haben dort im Errichtungsge
setz und in der Stiftungssatzung den Sitz der Stiftung zu regeln. Dazu habe ich gegenüber dem Landrat des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt, dem Kollegen und Sozialdemokraten Marko Wolfram, mitgeteilt, dass Rudolstadt – bisher schon Sitz der Stiftung Schlösser und Gärten in Thüringen – auch der geborene Sitz dieser Thüringer Kulturstiftung Mitteldeutschland Schlösser und Gärten ist. Das heißt, wir werden einen Sitz in Halle an der Saale haben und den zweiten Sitz, nämlich den Thüringer Sitz, in der Stadt Rudolstadt.
Es gab zwei weitere Städte, die angeboten haben, den Sitz dieser Stiftung wahrzunehmen, das will ich auch der Ehrlichkeit halber sagen. Das ist zum einen die Stadt Gotha, zum anderen die Stadt Altenburg. Beide Städte wären genauso prädestiniert.
Wir haben uns aber entschieden, dass dort, wo die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten ihren Sitz hat, eben auch der Sitz sein soll. Es gibt an dieser Stelle kein Rütteln mehr, weil wir dies zu entscheiden haben und niemand anders. Insofern wird das dann in den entsprechenden Regelungen enthalten sein, die auch dem Parlament vorgelegt werden.
Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Da jetzt drei Fragen übrig geblieben sind – von den Abgeordneten Schubert, Dr. Lukin und Mühlmann –, verweise ich auf die Geschäftsordnung: Nach § 91 Abs. 2 der Geschäftsordnung werden die aus Zeitmangel verbliebenen Mündlichen Anfragen innerhalb einer Woche ab dem Tag der Fragestunde schriftlich beantwortet; nur dass Sie das wissen.
Wir kommen jetzt vereinbarungsgemäß zum nächsten Tagesordnungspunkt. Das ist der Tagesordnungspunkt 5
Bildung und Stärke von Fachausschüssen hier: Abweichung von § 70 und § 70a Abs. 3 Satz 4 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags gemäß § 120 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drucksache 7/52 -
Ich frage: Wünscht jemand aus den Fraktionen der CDU oder der FDP das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache.
Dann kommen wir direkt zur Abstimmung. Wer dieser Drucksache so zustimmen möchte, den oder die bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Dann ist dies so einstimmig angenommen.
Anzahl der Mitglieder der Strafvollzugskommission gemäß § 13 Abs. 1 des Thüringer Petitionsgesetzes, § 76 Abs. 4 und § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags hier: Abweichung von § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags gemäß § 120 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drucksache 7/86 -
Bei der Feststellung der Tagesordnung waren wir übereingekommen, diesen Antrag heute nach Tagesordnungspunkt 5 aufzurufen.
Ich frage: Wünscht jemand aus den Fraktionen der CDU oder der FDP das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Gibt es Wortmeldungen? Das ist auch nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU und FDP in der Drucksache 7/86. Ich frage: Wer stimmt dafür? Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Dann ist auch dieser Antrag so einstimmig bestätigt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Immunität von Abgeordneten des Thüringer Landtags Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/57 -
Fall. Dann frage ich: Wird die Aussprache gewünscht? Das ist erkennbar auch nicht der Fall. Dann kommen wir hier zur Frage: Wird Ausschussüberweisung beantragt? Das ist auch nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/57. Ich frage auch hier: Wer stimmt dafür? Das sind Stimmen aus allen Fraktionen. Wer stimmt dagegen? Das ist niemand. Wer enthält sich? Das ist auch niemand. Damit ist auch dieser Antrag einstimmig angenommen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt.
Wahl einer Vizepräsidentin bzw. eines Vizepräsidenten des Thüringer Landtags Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/73 -
Gemäß § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung wählt der Landtag die Präsidentin bzw. den Präsidenten und die Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten in besonderen Wahlgängen für die Dauer der Wahlperiode. Die Wahlen werden ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gemäß § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung schlagen die Fraktionen, die nicht die Präsidentin stellen, jeweils ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Vizepräsidentin vor. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.
In der ersten Sitzung des Landtags am 26. November 2019 hatte die Fraktion der AfD Frau Abgeordnete Tosca Kniese für die Wahl zu einer von insgesamt fünf Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten vorgeschlagen. Der Wahlvorschlag erhielt nicht die nötige Stimmenmehrheit. Für die heutige Wahl einer Vizepräsidentin bzw. eines Vizepräsidenten des Landtags hat die Fraktion der AfD erneut Frau Abgeordnete Tosca Kniese vorgeschlagen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/73 vor.
Ich erläutere jetzt den Stimmzettel. Für die Wahl erhält jede bzw. jeder Abgeordnete einen Stimmzettel. Es kann entweder „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ angekreuzt werden.
Ich bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer Herrn Abgeordneten Schubert, Herrn Abgeordneten Gottweiss und Frau Abgeordnete Dr. Bergner nach vorn.
Es sind alle da. Dann eröffne ich die Wahlhandlung und bitte die Schriftführerinnen bzw. Schriftführer, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
Adams, Dirk; Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Bergner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Hennig-Wellsow, Susanne; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Prof. Dr. Ing. Kaufmann, Michael; Keller, Birgit; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik.
Herr Dieter Laudenbach, Herr Wolfgang Lauerwald, Frau Diana Lehmann, Herr Lutz Liebscher, Frau Ute Lukasch, Frau Gudrun Lukin, Herr Georg Maier, Herr Marcus Malsch, Frau Dorothea Marx, Frau Katja Maurer, Frau Beate Meißner, Frau Katja Mitteldorf, Herr Stefan Möller, Herr Mike Mohring, Herr Robert-Martin Montag, Herr Ringo Mühlmann, Frau Anja Müller, Herr Olaf Müller, Herr Ralf Plötner, Herr Bodo Ramelow, Herr Daniel Reinhardt, Frau Astrid Rothe-Beinlich, Herr Thomas Rudy, Herr Christian Schaft, Herr Stefan Schard, Herr Andreas Schubert, Herr Lars Schütze, Herr Robert Sesselmann, Frau Anja Siegesmund, Frau Karola Stange, Frau Christina Tasch, Frau Heike Taubert, Herr Uwe Thrum, Herr Stephan Tiesler, Herr Christian Tischner, Herr Jonas Urbach, Herr Mario Voigt, Frau Marit Wagler, Herr Raymond Walk, Herr Philipp Weltzien, Frau Heike Werner, Herr Torsten Wolf, Herr Henry Worm, Herr Christoph Zippel.
Meine Damen und Herren, konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Nein? Gut, darauf warten wir noch. Konnten ansonsten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Das ist offenkundig der Fall. Ich stelle also fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben konnten, und wenn eingeworfen ist, schließe ich damit die Abstimmung und bitte um Auszählung der Stimmen.
Meine Damen und Herren, wir haben ein Ergebnis: abgegebene Stimmzettel 83, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel demzufolge 83. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/73, Abgeordnete Tosca Kniese, entfielen 39 Jastimmen, 40 Neinstimmen, 4 Enthaltungen. Damit, meine Damen und Herren, ist die Wahl nicht erfolgt. Frau Tosca Kniese hat die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Wahl und ggf. Verpflichtung der bzw. des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen gemäß § 16 des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Wahlvorschlag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/77 -