Vielen Dank. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage, die gestellt wird durch Herrn Abgeordneten Malsch, Fraktion der CDU, in der Drucksache 7/2025.
Um für Projekte des Bundesverkehrswegeplans Baurecht zu schaffen und schnellstmöglich Ausschreibungsreife erreichen zu können, muss ein Planungsvorlauf zur zügigen Umsetzung dieser bedeutsamen Verkehrsprojekte erhalten und weiter ausgebaut werden. Bereits im Jahr 2016 hat die Fraktion der CDU in Drucksache 6/2002 deshalb gefordert, die personellen Voraussetzungen in der Straßenbauverwaltung zu sichern und zu schaffen, um alle im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans vorgesehenen Projekte zügig umsetzen zu können und dazu nötigenfalls auch externe Planungsressourcen zu nutzen. Der Antrag wurde abgelehnt.
Den Antragsteller interessiert der aktuelle Stand der Thüringer Verkehrsprojekte und ein gegebenenfalls entstandener Zeitverzug beim Baubeginn.
2. Bei welchen Projekten bleibt ein in 2020 vorgesehener Baubeginn hinter dem Zeitplan zurück und warum?
3. Gibt es bei der Umsetzung von Projekten an Bundesfernstraßen, Bundesstraßen oder anderen Infrastrukturmaßnahmen Probleme dergestalt, dass diese Projekte trotz Mittelbereitstellung des Bundes nicht begonnen werden, weil die Landesbauverwal
4. Um welche Projekte handelt es sich, welcher Verzug tritt ein und wie wirkt die Landesregierung dem entgegen?
Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Malsch für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Im Bau befinden sich derzeit die nachfolgend genannten Vorhaben des Bedarfsplans für Bundesfernstraßen: die B88 Ortsumgehung Zeutsch, die B88 Ortsumgehung Rothenstein, die B243 Ortsumgehung Mackenrode, die B243 Ortsumgehung Günzerode, die B243 Ortsumgehung Holbach und die B247 Ortsumgehung Kallmerode.
Zu Frage 2: Es gibt keine Vorhaben, die in den Straßenbauplan 2020 des Bundes eingestellt und nicht begonnen worden sind.
Zu Frage 3: Es gibt keine Vorhaben, für die der Bund im Straßenbauplan Mittel eingeplant hat, die aber nicht begonnen werden können. Damit erübrigt sich auch die Antwort auf die Frage 4.
Vielen Dank. Nachfragen gibt es keine. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, die gestellt wird durch Frau Abgeordnete Baum, Fraktion der FDP, in der Drucksache 7/2034.
Seit Jahresbeginn stehen allen Lehrerinnen und Lehrern dienstliche E-Mail-Adressen zur Verfügung. Diese können einen wichtigen Beitrag zur Schaffung eines modernen Arbeitsumfeldes an Schulen leisten und folgen dem, was anderweitig in der Arbeitswelt bereits üblich ist. Sie sollen unter anderem den Schutz sensibler Daten in der Kommunikation zwischen Lehrkräften, Klassen und Eltern sicherstellen. Bei der Erstellung der E-Mail-Adressen im Format wurden und werden personenbezogene Daten der Lehrerinnen und Lehrer verwendet.
1. Aus welcher Quelle stammen die Daten, mit denen die E-Mail-Adressen im oben genannten Format erstellt werden?
2. In welcher Form geben die Lehrkräfte ihre Einwilligung zur Nutzung der entsprechenden Daten für die Erstellung der E-Mail-Adresse und inwiefern können sie nachträglich Einfluss auf die verwendeten Daten nehmen?
3. Inwieweit haben die jeweiligen Lehrkräfte ein Mitspracherecht bzw. sind an der Erstellung der EMail-Adresse beteiligt?
4. Wie bewertet die Landesregierung die Erstellung und Verwendung der E-Mail-Adressen mit Blick auf die sich aus der Datenschutz-Grundverordnung ergebenden Rechte und Pflichten der verantwortlichen Stellen, insbesondere die Informationspflicht nach Artikel 14 DSGVO, gegenüber den betroffenen Lehrkräften?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. – Da ich keinen Vertreter der Landesregierung zu dieser Frage erkennen kann, stellen wir die Antwort zurück und verfahren weiter mit der nächsten Mündlichen Anfrage. Das ist die Mündliche Anfrage von Abgeordnetem Kemmerich, Fraktion der FDP, in Drucksache 7/2036.
Laut Medienberichten vom 1. November 2020 ist der Weihnachtsmarkt in Erfurt abgesagt worden. Das bedeutet, dass nach § 10 Thüringer Ladenöffnungsgesetz keine Sonntagsöffnungen im Advent möglich sind. Das stellt die durch die Corona-Krise angeschlagenen Einzelhändler vor weitere Herausforderungen.
1. Plant die Landesregierung Sonderregelungen für die Adventszeit zu erlassen, sodass Einzelhändler an Adventssonntagen öffnen können und falls ja, wie ist der Zeitplan hierfür?
2. In welchen Thüringer Städten findet laut Kenntnis der Landesregierung regelmäßig in der Adventszeit ein verkaufsoffener Sonntag statt?
3. Liegen der Landesregierung Anfragen von Bürgermeistern/Dezernenten zu Sonderregelungen vor, und wenn ja, bitte aufführen nach Stadt und Zeitpunkt der Anfrage?
4. Welche Städte haben im Jahr 2020 bereits verkaufsoffene Sonntage durchgeführt (bitte auflisten nach Stadt und Datum)?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Ministerin Werner.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 2: Eine vollständige Übersicht können wir Ihnen derzeit nicht geben, dazu müssten wir erst alle Landkreise und kreisfreien Städte abfragen. Das dauert mindestens drei Wochen. Wir können aber auf Zahlen von 2017 zumindest zurückgreifen und für 2017 kann man davon ausgehen, dass in schätzungsweise 50 Städten oder Gemeinden ein verkaufsoffener Sonntag am ersten oder zweiten Advent stattfand, darunter beispielsweise in allen kreisfreien Städten. Um welche Städte es sich konkret handelt, ist der Landesregierung nicht bekannt, da die Entscheidung bei den Landkreisen und den kreisfreien Städten liegt.
Zu Frage 3: Dem Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie liegen keine entsprechenden Anfragen von Bürgermeistern vor. Das Anliegen war vielmehr vom Handel und den Industrie- und Handelskammern an die Landesregierung herangetragen worden.
Zu Frage 4 – welche Städte haben im Jahr 2020 bereits verkaufsoffene Sonntage durchgeführt? –: Nach Stand September 2020 hat es insgesamt 70 verkaufsoffene Sonn- und Feiertage gegeben bzw. sind noch geplant. Aufgrund der Absage von Märkten und Veranstaltungen kann zurzeit keine genaue Angabe gemacht werden, wie viele verkaufsoffene Sonn- und Feiertage bis Jahresende tatsächlich durchgeführt werden. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Meine erste Nachfrage wäre: Ein prominenter Vertreter der Landesregierung, nämlich Herr Ministerpräsident selbst, hat sich im Sommerinterview offen dafür gezeigt, Adventsöffnungen ohne besonderen Anlass zuzulassen. Wie kommt es zur abweichen
Meines Erachtens ging es nicht darum, anlasslose Sonntagsöffnungen zuzulassen, da das nach Gesetz gar nicht möglich ist. Es gab die Überlegung, dies an einem zweiten Adventssonntag zu ermöglichen, aber im Rahmen der vier verkaufsoffenen Sonntage, die im Jahr möglich sind. Das hat aber – wie ich schon berichtet habe –, sowohl bezüglich der Stellungnahmen als auch der nicht stattfindenden Weihnachtsmärkte dann keine Berücksichtigung mehr gefunden.
Zweite Frage, Frau Ministerin: Wie bewerten Sie das durchaus vitale Interesse der Einzelhändler, nicht nur bedingt durch die Corona-Krise, sondern auch gegen die Konkurrenz im Internet, des OnlineHandels hier Möglichkeiten zu haben, an eben einem solchen Sonntag zu öffnen? Es ist ja immer noch keine Pflicht zur Öffnung, sondern nur die Möglichkeit.
Ich glaube, dass Sonntagsöffnungszeiten bzw. wenn am Sonntag geöffnet werden kann, niemals mit dem Hintergrund eines wirtschaftlichen Interesses geöffnet wird, sondern weil Anlässe stattfinden wie beispielsweise Weihnachtsmärkte und die Idee gewesen ist, dass durch die Entzerrung von Besucherströmen die Sonntagsöffnung an der Stelle möglich gewesen wäre. Ansonsten muss man, glaube ich, Einzelhändler anders unterstützen, um die Belastungen der letzten Monate tatsächlich auch aufarbeiten zu können, das heißt, das sind die Fragen, wie Innenstädte wieder mobilisiert werden können, wie Einzelhändler wegen der Verluste, die es gegeben hat, durch entsprechende Förderprogramme, die es gegeben hat, unterstützt werden können und wie insgesamt die Frage der Digitalisierung im Einzelhandel mehr auf den Weg gebracht werden muss. Das sind aber Themen, die jetzt gar nicht coronabedingt eine Rolle spielen, sondern die insgesamt auch für die Landesregierung von Bedeutung sind und wofür sich der Wirtschaftsminister auch an der Stelle mit eingesetzt hat.
an dieser Stelle noch mal zurückkommen auf die Antwort der Landesregierung zur Mündlichen Anfrage von Frau Abgeordneter Baum, Fraktion der FDP. Es antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.
Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, erst einmal Entschuldigung für diese Verzögerung. Im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Die Generierung der dienstlichen EMail-Adressen für Lehrkräfte erfolgt aus dem Personalverwaltungsprogramm unseres Ministeriums, das heißt PERSOS.
Die Fragen 2 und 3 beantworte ich gemeinsam. Eine Einwilligung der Lehrkräfte ist nicht erforderlich, denn die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen erforderlich. Nach aktueller Rechtsprechung steht diese dienstliche E-MailAdresse auch im Einklang mit den Interessen der Lehrkräfte. Der Hauptpersonalrat im Geschäftsbereich unseres Ministeriums wurde vor Einführung der dienstlichen E-Mail-Adressen auch umfänglich einbezogen.
Zu Frage 4: Die Namensbestandteile werden nicht bei den betroffenen Lehrkräften erhoben. Das heißt, grundsätzlich besteht eine Informationspflicht, allerdings gibt es von diesem Grundsatz in der Datenschutz-Grundverordnung Ausnahmen. Unter anderem besteht dann keine Informationspflicht, wenn die betroffene Person bereits über diese Information verfügt, nämlich die Information, dass ihre Daten verarbeitet werden. Vor diesem Hintergrund wurden die Lehrkräfte mit Schreiben vom 17. Dezember 2019 vollumfänglich über die Einführung der dienstlichen E-Mail-Accounts informiert. Eine Einzelinformation haben wir zur Vermeidung bürokratischer Belastungen der Lehrkräfte und auch unseres Hauses nicht vorgesehen.