Frau Präsidentin, ich habe nicht den Ältestenrat einberufen, ich habe um eine Bedenkzeit gebeten. 30 Minuten stehen uns nach Geschäftsordnung zu, die Unterbrechung vor Abstimmung.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie bitten, wieder Platz zu nehmen. Es geht weiter. Wir sind jetzt immer noch im Tagesordnungspunkt der beiden Wahlen und jetzt auch im Wahlgang. Ich bitte um etwas Ruhe und Aufmerksamkeit. Ich bitte die beiden Schriftführenden, beim gleich folgenden Namensaufruf der Abgeordneten dafür Sorge zu tragen, dass die aufgerufenen Abgeordneten den erforderlichen Mindestabstand zueinander einhalten können und sich keine Warteschlangen vor den sich von Ihnen aus gesehen auf der linken Seite im Saal befindlichen Wahlkabinen bilden. Da sind die Wahlkabinen, da liegen auch die Stimmzettel. Ich erinnere noch einmal daran, dass Sie bitte Ihren eigenen blau oder schwarz schreibenden Stift mitnehmen und in der Wahlkabine nutzen.
Ich erläutere die Stimmzettel: Bei der Wahl der zwei Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission stehen auf dem Stimmzettel die zwei Namen. Sie können auf dem Stimmzettel sowohl hinter dem einen Namen als auch hinter dem anderen Namen jeweils entweder „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen.
Bei der Wahl des Mitglieds der G 10-Kommission können Sie einmal mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Als Wahlhelferin und Wahlhelfer sind eingesetzt: Herr Abgeordneter Reinhardt, Herr Abgeordneter Gottweiss und Frau Abgeordnete Dr. Bergner; sie haben auch schon ihre Plätze eingenommen. Ich eröffne hiermit die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Bergner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Hennig-Wellsow, Susanne; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Prof. Dr.Ing. Kaufmann, Michael; Keller, Birgit; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik.
Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babett; Plötner, Ralf; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Prof. Dr. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.
Konnten alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben? Das ist der Fall. Ich stelle fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfenden um Auszählung der Stimmen.
auf. Ich rufe die Mündlichen Anfragen auf und bitte die Abgeordneten, ihre Fragen vorzutragen. Erster Fragesteller ist Herr Abgeordneter Kowalleck von der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/1949.
Die gesetzliche Aufgabe der Sparkassen ist es, in ihrem Geschäftsgebiet die Versorgung mit Finanzdienstleistungen sicherzustellen und insbesondere Gelegenheit zur sicheren Anlage von Geldern zu geben. Die Sparkassen betreiben demnach ihre Geschäfte nach Maßgabe der Sparkassenverordnung im Interesse ihrer Kunden.
Im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt sollen nach Medienberichten zum Jahresende fünf bisherige Geschäftsstellen komplett geschlossen werden. Nach den Schließungen des Jahres 2017 in Saalfeld, Rudolstadt, Gräfenthal, Kamsdorf und Könitz werde das Filialnetz dreieinhalb Jahre später schon wieder ausgedünnt. Fünf bisherige Geschäftsstellen sollen zum Jahresende komplett geschlossen und zwei in Selbstbedienungsfilialen umgewandelt werden. Bereits im vergangenen Jahr gab die Volksbank e. G. Gera-Jena-Rudolstadt bekannt, dass bei rund einem Drittel ihrer Filialen das Personal abgezogen werde und diese zu SB-Geschäftsstellen umfunktioniert werden. Betroffen waren Zweigstellen in allen Regionen, insbesondere im Raum Gera.
1. Wie stellen sich nach Kenntnis der Landesregierung die aktuelle Situation und die zukünftige Entwicklung der Thüringer Sparkassen und Genossenschaftsbanken bezüglich des Finanzmarkts und des Filialnetzes dar?
2. Welche Geschäftsstellen von Kreissparkassen und von Genossenschaftsbanken in Thüringen wurden nach Kenntnis der Landesregierung in den vergangenen fünf Jahren geschlossen und sollen im nächsten Jahr geschlossen werden?
3. Wie bewertet die Landesregierung den gesetzlichen Auftrag der Sparkassen und der Genossenschaftsbanken in Bezug auf die aktuelle Situation sowie die zukünftige Entwicklung in Thüringen, insbesondere hinsichtlich der Sicherstellung mit Finanzdienstleistungen im Interesse ihrer Kunden?
4. Inwieweit kann und wird die Landesregierung konkret helfen, Einfluss auf die Entwicklung nehmen und die Sparkassen und Genossenschaftsbanken bei der Erfüllung ihrer umfänglichen Aufgaben unterstützen, insbesondere in Bezug auf das Thüringer Sparkassengesetz?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kowalleck möchte ich wie folgt antworten:
Ich kann gut verstehen, dass Kundinnen und Kunden der Sparkassen und Genossenschaftsbanken die Schließung von Geschäftsstellen in ihrer Nähe als Verlust wahrnehmen. Das trifft insbesondere ältere Menschen, weil für sie die Nutzung des Onlinebankings oder der Banking-App noch nicht die Regel ist. Der Sorge dieser Menschen müssen sich die in kommunaler Trägerschaft stehenden Sparkassen annehmen. Die Entscheidung über die Errichtung und Schließung von Sparkassengeschäftsstellen ist Aufgabe der Organe der jeweiligen Sparkasse. Diese und weitere grundsätzliche Ausführungen zum Sparkassenwesen waren bereits Gegenstand mehrerer parlamentarischer Anfragen. Ich verweise beispielhaft auf die Kleine Anfrage 143 in dieser Legislaturperiode und die Kleine Anfrage 3306 des Abgeordneten Kowalleck in der 6. Legislaturperiode.
Meine Damen und Herren, Sie wissen, dass Genossenschaftsbanken privatrechtliche Kreditinstitute sind. Die Landesregierung ist hierfür nicht zuständig. Mangels eigener Erkenntnisse können Ihre Fragen von der Landesregierung daher auch nicht beantwortet werden. Dies vorausgeschickt, zu Ihren aktuellen Fragen im Einzelnen.
Zu Frage 1: Soweit Sie von der Finanzmarksituation der Thüringer Sparkassen sprechen, gehe ich davon aus, dass Sie die geschäftliche Entwicklung der Sparkassen meinen. Hierzu hat der Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen in einer Presseinformation vom 14. September 2020 ausgeführt, dass zwar wegen der Corona-Pandemie mit sinkenden Betriebsergebnissen zu rechnen sei, die Sparkassen haben sich aber in dieser gesamtwirtschaftlich schwierigen Zeit als wichtiger Stabilisator ihrer Kunden bewährt. Der Landesregierung liegen hierzu keine abweichenden Informationen vor.
Zum Filialnetz: Die Struktur und Entwicklung des Filialnetzes ist grundsätzlich eine unternehmerische Entscheidung der Sparkassen im Rahmen ihrer Selbstverwaltung, die nicht der Sparkassenaufsicht unterliegt.
Zu Frage 2: Der Landesregierung liegen hierzu keine Erhebungen vor. Im Übrigen unterliegt die unternehmerische Entscheidung der jeweiligen Sparkasse und nicht der Sparkassenaufsicht. Das ist also auch nicht anzuzeigen.
Zu Frage 3: Die Landesregierung befürwortet weiterhin die bestehende Rechtslage, wonach der Betrieb einer Sparkasse eine freiwillige Aufgabe ihrer Träger zur Erfüllung eines öffentlichen Zwecks ist. Der Betrieb einer Sparkasse, mithin eines Kreditinstituts durch einen öffentlichen Träger kann weder Selbstzweck sein noch aus Renditegründen erfolgen, sondern ist nur zwecks Erfüllung des öffentlichen Auftrags gerechtfertigt. Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Frage 3 der Kleinen Anfrage 6/835 vom 29. Januar 2016 in Drucksache 6/1838. Von einer darüber hinausgehenden Bewertung wird auch vor dem Hintergrund der Selbstverwaltung der Thüringer Sparkassen abgesehen.
Zu Frage 4: Wie bereits ausgeführt, ist der Betrieb der Sparkassen keine staatliche Aufgabe, sondern eine ihrer kommunalen Träger. Auch vor dem Hintergrund der Selbstverwaltung der Thüringer Sparkassen wird daher von einer Einflussnahme auf die Entwicklung des Filialnetzes abgesehen. Als Rechtsaufsicht wäre das Finanzministerium darüber hinaus auch nicht befugt, Vorgaben zum Filialnetz zu machen. Ein Ruf nach staatlicher Lenkung der Geschäftspolitik würde den Eindruck erwecken, dass man den Sparkassen und deren Selbstverwaltung kein Vertrauen mehr entgegenbrächte. Das Thüringer Sparkassengesetz wurde bereits im letzten Jahr mit dem Ziel einer Deregulierung und Stärkung der Selbstverwaltung geändert. Weiteren Änderungsbedarf an dem Gesetz sieht die Landesregierung derzeit nicht. Auch vonseiten der Thüringer Sparkassen, ihrer Träger oder des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen sind seitdem keine weiteren Änderungsbedürfnisse an die Landesregierung herangetragen worden.
Vielen Dank, Frau Ministerin, für die Beantwortung meiner Anfrage. Ich hatte in der Einleitung die Sparkassenverordnung erwähnt, Sie sind jetzt auch noch einmal auf die Gesetzlichkeiten und den Än
derungsbedarf eingegangen. Inwieweit sieht denn die Landesregierung in dieser Legislatur einen Änderungsbedarf an der Sparkassenverordnung bzw. an dem Sparkassengesetz?
Ich habe es gerade gesagt: Es gibt momentan keine Änderungsbedürfnisse. Wir sprechen uns eng sowohl mit den Trägern der Sparkasse als auch mit dem Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen ab und haben im letzten Jahr, wie gesagt, erst geändert und deswegen sehen wir da jetzt nichts weiter vor.
Ich will auch sagen: Wenn ich jetzt in die Runde schaue, die meisten von Ihnen haben Onlinebanking, wir haben Niedrigzinsen, wir bezahlen oft nicht mehr bar; das heißt, die Sparkassen haben natürlich Geschäftsfelder, die sie früher hatten, jetzt in der Form nicht mehr, und deswegen ist es so, dass sie aus geschäftspolitischen Erwägungen auch das Filialnetz schon seit vielen Jahren im Blick haben, ob sich das rentiert oder nicht. Ich muss auch ganz ehrlich sagen, ich würde jetzt Frau Schweinsburg nicht vorschreiben wollen als meiner Landrätin, was sie da im Sparkassenbereich machen sollte, also ich jetzt als Kreistagsmitglied, Herr Tischner. Also wir haben da keine Änderungswünsche.
Gibt es weitere Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 7/1961. Bitte.
Nach aktuellem Stand können die gemeinsamen Wohnformen für Mütter bzw. Väter und Kinder nach § 19 des Achten Buches Sozialgesetzbuch derzeit nicht von den Corona-Soforthilfen des Landes profitieren. Die Richtlinie des Freistaats Thüringen über die Gewährung von Nothilfen im Jugendhilfebereich nach Maßgabe des Thüringer Corona-PandemieHilfefondsgesetzes sieht dies bislang nicht vor.
1. Wie viele Einrichtungen nach § 19 SGB VIII mit wie vielen Plätzen gibt es in Thüringen und wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind derzeit in den Mutter/Väter-Kind-Einrichtungen insgesamt tätig (bitte die Anzahl der Plätze und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufschlüsseln nach Einrichtung)?
2. Aus welchen Gründen sollen diese Jugendhilfeeinrichtungen nicht von den Soforthilfen des Landes profitieren?
3. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um den Trägern der Mutter/Väter-Kind-Einrichtungen notwendige Hilfen zukommen zu lassen, um die durch die Corona-Pandemie entstandenen Mehraufwände zumindest teilweise zu kompensieren?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Frau Staatssekretärin Heesen.
Verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Anfrage wie folgt: