Protocol of the Session on November 12, 2020

(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Wer?)

Herr Abgeordneter Czuppon, ich möchte Sie darauf hinweisen, dass wir hier die anderen Abgeordnetenkollegen ordentlich ansprechen, das heißt entweder Abgeordneter Dittes, Herr Dittes, aber nur Dittes finde ich nicht besonders zielführend, daher der Hinweis.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, FDP)

Na ja, wenn Sie bei den anderen Fraktionen auch darauf achten, dann können wir das gern so machen.

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Die anderen machen das nicht!)

Denn ein Viertel Bevölkerungsrückgang hatte Thüringen in diesem Zeitraum zum Glück nicht zu beklagen. Vielmehr liegt es an der fehlenden Attraktivität des Dienstes in den freiwilligen Feuerwehren unserer Gemeinden und Städte. Das können Sie als die die Landesregierung tragenden Fraktionen jetzt bei Ihrer Gesetzgebung zum Nachtragshaushalt 2020 und zum Landeshaushalt 2021 noch ändern. Stellen Sie sich daher Ihrer Verantwortung, wenn Ihnen unsere ehrenamtlichen Feuerwehrkameraden wirklich wichtig sind. Steigern Sie die Attraktivität des ehrenamtlichen Dienstes in den freiwilligen Feuerwehren, und dazu hier zwei Vorschläge von der AfD: Meine Fraktion fordert an dieser Stelle auch die Gemeinden und Städte auf, zur Unterstützung der Feuerwehrangehörigen diesen den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen wie Freibädern, Dorfgemeinschaftshäusern und Ähnlichem unentgeltlich zu gewähren.

(Beifall AfD)

Für einige Kommunen in Thüringen ist es bereits eine Selbstverständlichkeit, beispielhaft hierzu wäre anzuführen die Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe und dort insbesondere die Gemeinde Tonna.

Auch könnte der Thüringer Landtag, also wir, den Gemeinden und Städten gesetzliche Möglichkeiten zur Reduzierung von Kommunalabgaben für ehrenamtliche Angehörige der freiwilligen Feuerwehren schaffen, beispielhaft Grundsteuer B, Kindergartenbeiträge, Hundesteuern. Dies könnte die geringe Feuerwehrrente wirksam flankieren und spürbare Anreize für eine Mitgliedschaft in einer freiwilligen Feuerwehr schaffen.

(Beifall AfD)

Wir als Heimatpartei erinnern an dieser Stelle noch einmal an unseren Gesetzentwurf in Drucksache 7/944 vom 10. Juni 2020, mit dem wir Arbeitgeber von ehrenamtlichen Kameraden finanziell entlasten wollten. Leider wurde dieser Vorschlag von Ihnen nicht mitgetragen. Zur Unterstützung des ehrenamtlichen Mühens unserer Feuerwehrkameraden wird meine Fraktion Ihrem Gesetzentwurf bei gleichzeitiger Aufforderung zur Nachbesserung durch unsere vorgenannten Vorschläge zustimmen. Und auch von hier noch mal meinen herzlichen Dank an alle Feuerwehrkameraden in Thüringen.

(Beifall AfD)

Für die Fraktion Die Linke erhält jetzt Abgeordneter Dittes das Wort.

Meine Damen und Herren, bei der Aussprache, bei Ihrem Redebeitrag, Herr Bergner, habe ich mich noch mal an die erste Lesung dieses Gesetzentwurfs erinnert, und bei allem Respekt, Herr Montag, es ist besser, wenn Herr Bergner zu diesem Thema spricht. Insofern konnten wir das Missverständnis auch aufklären.

(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Ich erinnere Sie gelegentlich daran!)

Aber ich habe Verständnis dafür, gerade auch in einer kleinen Fraktion muss man eben spontan auch fachfremde Themen übernehmen und hier vertreten, dann passiert so was schon mal, das ist überhaupt kein Problem. Ich wusste auch gar nicht, Herr Bergner, Frau König-Preuss, dass das Thema der Berichterstattung aus dem Innen- und Kommunalausschuss für die Mitglieder dieses Ausschusses so ein großes Thema ist; wenn es gewünscht wird, werden wir es wirklich noch mal bei uns im Ausschuss beraten.

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das war ein Spaß!)

Die Anregung nehme ich gern auf.

Ich war aber auch bei dem Vortrag des AfD-Abgeordneten am Anfang etwas unsicher, weil er sagte, wir wären uns einig in diesem Hause. Ich bin beruhigt, dass ich am Ende seines Redebeitrags sagen kann: Das ist nicht so. Wir sind uns gerade nicht einig. Und es ist, glaube ich, auch Ausdruck fehlender Fachkompetenz – und da geht es mir gar nicht um politische Bewertung –, wenn man meint, den Rückgang prozentual vergleichen zu können mit dem Rückgang der Bevölkerung in Thüringen. Ich glaube, dann würde tatsächlich der Zusammenhang Demografie und Alterspyramiden und die Entwicklung der Bevölkerungszahlen in unterschiedlichen Altersgruppen und eben die Einsatzfähigkeit in einem bestimmten Alter nicht verstanden. Das ist genau die Herausforderung, vor der wir stehen. Daraufhin hat natürlich auch die Landesregierung, und haben mehrere Landesregierungen, in den vergangenen Jahren immer wieder reagiert und versucht, Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die zwei Ziele haben:

Erstens, Wertschätzung gegenüber den ehrenamtlich aktiven Feuerwehrangehörigen zum Ausdruck zu bringen, und zweitens, dafür Sorge zu tragen, dass die Gemeinden, die Aufgaben des gesetzlichen Brandschutzes haben, auch sicherstellen können, und zwar insofern, dass tatsächlich auch immer wieder junge, aktive Feuerwehrangehörige nachwachsen. Da muss man auch ehrlich sagen: Was wir heute tun, ist ein kleines Mosaiksteinchen in einer Gesamtkonzeption, die beiden Zielen auch weiterhin folgen muss.

Das eine ist – ich sage es noch mal, da schließe ich mich Herrn Urbach und Herrn Bergner an – die Frage der Wertschätzung von aktiven Feuerwehrangehörigen und auch ehemaligen Feuerwehrangehörigen. Ich glaube, der Thüringer Landtag diskutiert gerade eine Verfassungsänderung zur Aufnahme der Stärkung des Ehrenamts in die Thüringer Verfassung als Staatsziel. Dem müssen dann wiederum nachfolgend konkrete weitere Schritte folgen. Ich glaube auch, wir müssen darüber diskutieren, wie das zweite Ziel weiterverfolgt werden kann, nämlich die Einsatzfähigkeit, die Erfüllung des gesetzlichen Brandschutzes als Auftrag in den Gemeinden weiterhin sicherzustellen, und das heißt eben auch aktive Nachwuchsförderung. Da will ich aber an dieser Stelle mal die Frage in Richtung der Landkreise stellen. Wir haben mit dem Haushalt 2020 den Landkreisen und kreisfreien Städten eine Anschubfinanzierung zur Verfügung gestellt, um die Brandschutzerziehung im Rahmen der schulischen Ausbildung für junge Menschen zu ermöglichen. Ich habe den Eindruck – und darüber müssen wir im Innen- und Kommunalausschuss reden –, dass da im Prinzip die Potenziale, die da geöffnet worden sind,

(Abg. Czuppon)

durch die Landkreise und kreisfreien Städte noch nicht erschlossen wurden. Ich glaube, da gibt es auch eine Bringpflicht, die alle drei Säulen unseres föderalen Systems innerhalb Thüringens noch tragen müssen. Das ist das Land, das sind die Landkreise und kreisfreien Städte und das sind letztendlich natürlich auch die Gemeinden.

Bei allen Vorschlägen, die wir dabei diskutieren, sollten wir nicht vergessen, es ist eben eine ehrenamtliche Arbeit. Es ist das Ehrenamt, das ist einzigartig und ich glaube, keiner stellt das grundsätzlich infrage. Wir müssen bei allem, was wir an Maßnahmen diskutieren, genau diesen Grundgedanken des Ehrenamts mit im Blick behalten, weil – glaube ich – anders diese Aufgaben des gesetzlichen Brandschutzes auf kommunaler Ebene auch nicht zu bewältigen sind.

Heute machen wir etwas, das gar nichts mit Wertschätzung zu tun hat, sondern was einfach mal sichert, was der Thüringer Landtag, was die Landesregierung schon mal auf den Weg gebracht haben. Frau Marx hat es ja gesagt, 2009 die Feuerwehrrente, sie wird mit diesem Gesetzentwurf lediglich stabilisiert. Wir sehen uns mit Entwicklungen konfrontiert, die das notwendig machen. Der Landtag hat bereits im Jahr 2020 im Haushalt dafür Sorge getragen, die notwendigen 2,2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, dass dieses Gesetz jetzt nicht nur beschlossen, sondern dann auch realisiert und umgesetzt werden kann. Auch im Haushaltsentwurf der Landesregierung für das Jahr 2021 ist der entsprechende Betrag zur Stabilisierung der Feuerwehrrente enthalten. Insofern bitte ich Sie, auch im Namen unserer Fraktion, um Zustimmung zum Gesetzentwurf und auch an dieser Stelle schon mal um Zustimmung zu diesem Teil des Landeshaushalts. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten habe ich jetzt keine weiteren – Herr Dr. – wie komme ich nur darauf? – Herr Bergner. 3 Minuten 40 Sekunden.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Also, weiter als bis zum Diplom hat es tatsächlich nicht gereicht, und mein Ehrgeiz ist auch nicht so ausgeprägt, dass ich mehr vorhaben sollte. Macht aber nichts! Ich möchte – auch wenn es eigentlich als kleiner Schmunzler vom Vorsitzenden des Innenausschusses gedacht war – noch einmal kurz die eine Bemerkung auf

greifen, schlicht und einfach, weil es ja im Protokoll landet. Es ist tatsächlich so, dass mich beim letzten Mal der Kollege Montag vertreten hat, weil ich da gerade in der Sitzungsleitung war. Ich möchte das also nicht ganz so ehrenrührig stehen lassen, zumal er einem Fehler aufgesessen ist, den ich selbst gemacht hatte und der im Redekonzept stand. Das nehme ich also auf mich und möchte mich auch und gerade in der kleinen Fraktion bedanken, dass es so kollegial geht, dass man sich auch mal gegenseitig hilft. Der Fehler war, wenn, dann meiner. In diesem Sinne weiter eine gute Beratung. Danke schön.

Vielen Dank, Herr Bergner. Es gibt jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten. Für die Landesregierung hat sich Minister Maier zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Landesregierung begrüßt diesen Gesetzentwurf ausdrücklich. Ich freue mich sehr, dass das jetzt auch in der Kürze der Zeit möglich war, denn es war Eile geboten, damit die Kameradinnen und Kameraden noch in den Genuss der höheren Sätze kommen.

Die Notwendigkeit der Erhöhung wurde hier bereits ausgeführt. Das hat wiederum mit dem Niedrigzinsumfeld zu tun und das macht auch an diesem Beispiel noch mal deutlich: Das betrifft jetzt nicht nur die Altersvorsorge der Kameradinnen und Kameraden, sondern uns alle, dass dieses Nullzinsumfeld dazu führt, dass eben die Renten an der Stelle, wenn sie beitragsfinanziert sind, nicht auf dem bisherigen Niveau sichergestellt werden, sodass es notwendig war, dass wir unseren Landesanteil verdoppeln. Und damit, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist keine Verbesserung für die Kameradinnen und Kameraden verbunden, sondern wir sichern lediglich das Niveau, was zuvor schon galt. Aber das ist meines Erachtens auch das richtige und notwendige Signal an dieser Stelle, weil mit dieser Feuerwehrrente natürlich auch Wertschätzung zuteilwird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin bei sehr vielen Ehrungen zugegen gewesen, die jetzt leider auch pandemiebedingt nicht stattfinden können, wo wir Kameradinnen und Kameraden ehren, die nicht 20, die nicht 30, die nicht 40, sondern 50, 60 und 70 Jahre Mitgliedschaft bei der Feuerwehr vorweisen können. Und diese Kameradinnen und Kameraden, die schon sehr lange dabei sind,

(Abg. Dittes)

kommen ja auch nicht in den Genuss dieser Feuerwehrrente. Also insofern ist es eine Investition auch für die Kameradinnen und Kameraden in die Zukunft.

Wenn wir aber jetzt – und das wurde eben auch vom Abgeordneten Czuppon angesprochen – der Meinung sind, dass wir die Herausforderung, dass wir ausreichend Kameradinnen und Kameraden in den aktiven Abteilungen auch in der Zukunft haben werden, damit lösen wollen, dass wir freien Eintritt ins Schwimmbad oder gewisse Abgaben reduzieren – wenn man das damit herstellen will, dann haben Sie Feuerwehr nicht verstanden. Ja, natürlich können solche Maßnahmen auch ein Zeichen der Wertschätzung sein. Aber Feuerwehrleute sind Feuerwehrleute aus Überzeugung, und das ist das Wesentliche.

Nur, wie kann ich diese Überzeugung stärken? Da geht es im Wesentlichen auch um Ausrüstung, da geht es um Ausbildung. Ja, und die Ausbildung ist eine Herausforderung, die, insbesondere, wenn wir uns die Situation an der Landesfeuerwehrschule anschauen, verbesserungswürdig ist. Es passiert etwas und es muss noch viel mehr passieren. Das ist das Bestreben der Landesregierung. Und wir müssen uns um die Jugendfeuerwehren kümmern, weil dort der Nachwuchs ausgebildet wird. Da bin ich sehr froh, dass es so ist, dass trotz der negativen Bevölkerungsentwicklung in Thüringen die Jugendfeuerwehren immer noch an Mitgliedern gewinnen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD)

Vielen Dank. Wenn es jetzt keine weiteren Wortmeldungen gibt, würde ich zur Abstimmung kommen. Abgestimmt wird hier direkt über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/1720 in zweiter Beratung. Wer für den Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle – ich gehe nur nach den Redebeiträgen, es haben alle gesagt, sie stimmen zu, dann wäre es gut, wenn die Hände auch hochgehen. Das sind alle Fraktionen des Hauses. Danke schön. Gegenstimmen? Das kann ich nicht erkennen. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem Gesetzentwurf so zustimmen möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Vielen Dank. Das sind alle Fraktionen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Auch das kann ich nicht erkennen. Damit ist

der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen. Vielen Dank.

Ich schließe an der Stelle den Tagesordnungspunkt 7 und rufe den Tagesordnungspunkt 8 auf

Thüringer Gesetz zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen (ThürGFfG) Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/1719 - ERSTE BERATUNG

Für die Einbringung hat sich der Abgeordnete Bilay zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch dieser Gesetzentwurf ist ein Beleg für die Handlungsfähigkeit der Koalition von Rot-RotGrün. Wir wollen damit den erfolgreichen Kurs der Gemeindeneugliederungsmaßnahmen aus der letzten Legislaturperiode fortsetzen. Damit schaffen wir auch die gesetzlichen Grundlagen dafür, dass sich in den nächsten Jahren weitere Gemeinden und Städte auf diesen Weg begeben können und leistungsfähige Verwaltungsstrukturen schaffen können. Wir wissen, dass man bereits vor Ort auf ein neues Gesetz dieser Art wartet, zahlreiche Fragen haben uns dazu schon erreicht. Wir als Rot-RotGrün hatten uns bereits Anfang des Jahres darauf verständigt, diesen Weg weiter zu gehen. Wir wollen damit nicht nur den Faden aus der letzten Legislaturperiode aufgreifen, sondern wir wollen auch ein deutliches Signal in die neue Legislatur nach der möglichen Neuwahl im Frühjahr nächstes Jahr senden. Wir sind davon überzeugt, dass man für die Zukunft gerüstet sein muss, insbesondere was den demografischen Wandel angeht. Dafür brauchen wir leistungsfähige kommunale Strukturen. Wir wollen insbesondere die Gemeindeneugliederungsmaßnahmen unterstützen, die sich leitbildgerecht verhalten. Dazu gehört unter anderem die bekannte Fusionsprämie in Höhe von 200 Euro pro Einwohner und dazu kommen weitere Entschuldungshilfen. Ich will an dieser Stelle auch sagen, dass wir damit natürlich auch nicht den Weg versperren für diejenigen Landkreise und kreisfreien Städte, die sich auch auf diesen Modernisierungsschub, auf diesen Weg machen wollen. Nächstes Jahr steht ja die Rückkreisung von Eisenach in den Wartburgkreis bevor und vielleicht kann das auch ein Motiv für andere kreisfreie Städte und Landkreise sein, diesen Weg zu beschreiten. Herzlichen Dank.

(Minister Maier)

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache. Für die AfD-Fraktion erhält Abgeordneter Sesselmann das Wort.

Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Präsidentin, ich möchte mich bei Ihnen entschuldigen, ich hatte Sie in meiner letzten Rede leider nicht angeredet und bitte, mir das noch mal hier nachzusehen.

Sehr geehrter Herr Bilay, ob dieses Gesetz letzten Endes dazu führt, dass wir eine vernünftige Gemeindeneugliederung vollziehen, daran haben wir unsere Zweifel, denn Geld ist nicht die Lösung aller Probleme. Von Ihrer im Jahr 2017 fulminant gescheiterten Gemeindegebietsreform weichen Sie auch nicht einen Zentimeter ab. Schade eigentlich, dass Sie die Realität so aus dem Blick verloren haben. Es gibt jedoch einige Gemeinden und Städte, denen ihre Identität und Selbstständigkeit sehr wichtig ist und die sie sich auch nicht von der Landesregierung wegkaufen lassen. Denn jede Gemeindegebietsreform raubt Heimat und Identität damit unwiederbringlich. Schauen Sie sich doch die Ergebnisse Ihrer letzten Gemeindeneugliederung an! Ist die Hochzeitsprämie erst verbraucht, tobt in den meisten Fällen der Streit vor Ort. Das ist jedenfalls, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, nicht die Lösung, die wir uns als AfD vorstellen.

(Beifall AfD)