Protocol of the Session on November 12, 2020

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und hoffe, in den nächsten Monaten nicht mehr als Berichterstatterin verpflichtet zu werden.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort erhält Herr Abgeordneter Mühlmann für die AfD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete und Zuschauer am Livestream, der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf beinhaltet zwei Regelungsmaterien, erstens die Umsetzung von EU-Recht. Und auch wenn man über die Notwendigkeit eines elektronischen Identitätsnachweises sicherlich trefflich streiten kann, gehört diese Diskussion meines Erachtens auf die EU-Ebene, also dort, wo sie begonnen wurde und nicht in den Landtag. Von daher sind wir für die Umsetzung. Zweitens ist es Ziel der Landesregierung, ein – ich nenne es mal – „Redaktionsversehen“ in der 2018 abgestimmten Vorlage zum Thüringer E-Government-Gesetz auszubügeln. So intensiv haben also damals die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen gelesen, für was sie ihre Zustimmung gegeben haben? Ich unterstelle den damaligen CDU- und AfD-Abgeordneten mal, dass dieser Fehler einer der sicherlich zahlreichen Gründe für die Ablehnung der Vorlage war. Daher ist es mir wichtig, an die Koalitionsfraktionen eine Bitte zu richten: Besinnen Sie sich und lesen Sie sich doch wenigstens durch, was Sie hier abstimmen.

(Beifall AfD)

Ich hatte nämlich in den vergangenen Monaten tatsächlich oftmals den Eindruck, dass Ihr Stimmverhalten, insbesondere zu allem, was von der AfDFraktion kommt, wenig sachlich fundiert ist. Das kann man machen, doch dann muss man mit dem

Vorhalt leben, vor allem destruktiv anstatt sachlich im Parlament zu wirken.

(Beifall AfD)

Und dafür wurde keiner von Ihnen in den Landtag gewählt. Da den Abgeordneten der AfD-Fraktion im Unterschied zu Ihnen der Unterschied zwischen konstruktiver und destruktiver Arbeitsweise tatsächlich bewusst und wichtig ist und wir uns über unsere Verantwortung

(Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Dass Sie wissen, was destruktive Arbeit ist, daran ha- ben wir keinen Zweifel!)

im Thüringer Landtag auch im Klaren sind, werden wir dem Gesetzentwurf heute zustimmen und Ihnen wieder einmal helfen, Ihre Fehler im parlamentarischen Betrieb auszubügeln. Gern geschehen!

(Beifall AfD)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Bergner für die FDP-Fraktion.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, die Onlinefunktion des Personalausweises wird auch EU-Bürgern zugänglich gemacht, und das ist gut. Nach wie vor werden wir aber einige von ihnen enttäuschen. Die Freien Demokraten haben bereits, als dieses Gesetz im Bundestag beschlossen wurde, einen Antrag für einen sogenannten Smart-Perso gestellt, eine Möglichkeit also, den Personalausweis direkt auf dem Handy oder einem anderen sicheren Speicherort zu haben, zusammen mit anderen relevanten Dokumenten.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ob ein Handy ein sicherer Speicherort ist, sei noch mal dahingestellt!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Personalausweis hat zwar eine Onlinefunktion, aber ein Behördenbesuch ist immer noch notwendig, um eine Ummeldung durchzuführen oder einen neuen Ausweis zu beantragen. Statt die gesamte Verwaltung in einem umfassenden Konzept zu digitalisieren, beschränkt man sich auf die Digitalisierung einzelner analoger Prozesse. So werden schlechte analoge Prozesse in schlechte digitale Prozesse umgewandelt, anstatt Workflows grundlegend unter Berücksichtigung neuer digitaler Möglichkeiten zu vereinfachen.

(Beifall FDP)

(Abg. König-Preuss)

Sperrige Angebote wie die Onlinefunktion des elektronischen Personalausweises werden in der Gesellschaft kaum genutzt, denn die Bürger sind zum einen skeptisch – aus gutem Grund – und zum anderen sind sie im Internet intuitive einfache Systeme aus der Privatwirtschaft gewöhnt. Wer schon einmal versucht hat, im ThAVEL – ich will das noch mal übersetzen: Thüringer Antragsmanagementsystem für Verwaltungsleistungen, das ist ein sehr volkstümlicher Begriff – irgendetwas zu beantragen, der weiß, dass das mit „intuitiv“ und „einfach“ nun wirklich nichts zu tun hat.

(Beifall FDP)

Man kann dort zwar einen formlosen Antrag auf beispielsweise eine Personenbeförderungslizenz – da sind wir wieder bei einfachen, griffigen Begriffen – ausfüllen, man kann aber schon nicht mehr so einfach signieren und einreichen, das wird dann schon schwierig. Auch zur Beantragung von Corona-Hilfen nützt mir eben ein Personalausweis mit der eID-Funktion nicht. Dabei muss jeder am digitalisierten Leben teilhaben können, und zwar sicher und unkompliziert. Dafür muss der Personalausweis für eine nutzerfreundliche und sichere digitale Identifizierung weiterentwickelt werden. Ob gegenüber Behörden, im Gesundheitswesen, im Austausch mit Banken, Unternehmen oder der Nutzer untereinander – überall soll und muss eine sichere, digital nachweisbare Identifizierung zum Einsatz kommen können. Der elektronische Personalausweis sollte alle anderen Berechtigungskarten und Identitätsnachweise ersetzen können.

(Beifall FDP)

Deswegen sagen wir: Für mehr Akzeptanz der Onlinefunktion braucht es eben nicht nur spröde formulierte und sicherlich möglicherweise notwendige bürokratisch anmutende Gesetze, es braucht eine deutliche Zunahme, einen deutlichen Mehrwert in der Nutzung und Vertrauen in die Datensicherheit, um auf dieser Strecke voranzukommen. Ich danke Ihnen.

(Beifall FDP)

Das Wort erhält Herr Abgeordneter Walk für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal zu Ihnen, Kollege Bergner: Über ein Mehr kann man natürlich immer reden und die Einwürfe und Anregungen, die Sie hier vorgebracht haben, sind durchaus nachvoll

ziehbar. Darum geht es aber heute hier bei dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht.

Die Änderungen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, im Paßgesetz sind nachvollziehbar und sind auch zielführend und bestimmen die Zuständigkeit für die Beantragung des Onlineausweises. Die Pass- und Personalausweisbehörden, also Gemeinden, Städte und auch die kreisfreien Städte sind die richtigen und selbstredend auch die geeignetsten Behörden für die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem eID-Gesetz. Wesentliche Abläufe im Zusammenhang mit der eID-Karte entsprechend denjenigen bei den Pass- und Personalausweisen, sodass hier auch Synergieeffekte genutzt und erzielt werden können. Richtig ist allerdings auch, dass geringfügige Kosten für die Kommunen entstehen, welche die Beantragung ja immerhin auch IT-technisch absichern müssen. Dort müssen die Kommunen in vielen Fällen auch ihre Hausaufgaben erledigen. Für das Land und für den Bürger entstehen allerdings keine Mehrkosten.

Das E-Government-Gesetz wird aus Formgründen geändert – das ist eben schon angesprochen worden –, da bei dessen Durchlauf im Gesetzesverfahren Nummerierungsfehler entstanden sind, welche jetzt aufgefallen sind.

Nach der Beratung im Innen- und Kommunalausschuss am 5. November haben wir uns nach Abwägung der Argumente zustimmend geäußert und wir werden uns auch heute zu diesem Gesetzentwurf zustimmend äußern. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall FDP)

Es liegt mir eine weitere Wortmeldung vor, für die Fraktion Die Linke Herr Abgeordneter Dittes.

Meine Damen und Herren! Herr Walk, vielen Dank für Ihren Beitrag, weil ich glaube, Sie haben mit Ihrem Beitrag noch mal den Inhalt dieser Aussprache darauf reduziert, was wirklich im Gesetz steht. Und eigentlich hätte man es ja auch mit der Berichterstattung aus dem Ausschuss, die im Übrigen, Frau Katharina König-Preuss, immer eine Ehre ist, die der Abgeordnete gern übernimmt,

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

belassen können.

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Der Abgeordnete!)

(Abg. Bergner)

Es geht letztendlich um eine Entscheidung über die reine Zuständigkeit, das eID-Gesetz des Bundes umzusetzen. Ich glaube, da ist es sachgerecht und, ich meine auch sagen zu dürfen, alternativlos, eben auch hier die Gemeinden, die für Passwesen zuständig sind, die Gemeinden, die auch für das Personalausweiswesen zuständig sind, ebenso verantwortlich zu machen.

Herr Walk, wir haben über die Kosten, die für den Bürger und die für die Kommunen entstehen, gesprochen. Auch das entzieht sich unserer Entscheidungskompetenz, genau wie die Entscheidungskompetenz über die Einführung der eID beim Bund liegt. Der Bund legt die Gebührenhöhe fest, und es ist natürlich auch Aufgabe der Thüringer Landesregierung, gemeinsam mit den Kommunen nach einem gewissen Zeitraum zu evaluieren, wie viele Fallzahlen treten tatsächlich auf, welche Kosten entstehen und ob die kalkulierten Gebühren auch tatsächlich der Realität entsprechen und den Aufwand widerspiegeln. Das sind aber Herausforderungen, die wir auch gemeinsam noch in den nächsten Jahren bewältigen können. Die stehen aber dem Gesetzgebungsverfahren in dieser Form nicht im Wege.

Herr Bergner, ich teile vieles von dem, was Sie gesagt haben, aber es machte auch den Eindruck: Na ja, ich schaue mal, was auf der Tagesordnung dieses Plenums steht und welche Gelegenheit sich bietet, vielleicht etwas grundsätzlich einmal zur Digitalisierung zu reden. Da konnten wir diesmal keinen besseren Tagesordnungspunkt liefern als das Pass-, Personal- und eID-Wesen. Es ist Ihnen gelungen, darüber zu reden, und ich finde, wir müssen die Diskussion hier fortsetzen, bloß ist dieses Gesetz die falsche Stelle, aber wir haben ja ein Ministerium, was genau dafür zuständig ist,

(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Tatsäch- lich?!)

und Sie haben sehr viele interessante Aspekte geliefert. Über einen musste ich schmunzeln, und ich glaube, da möchte ich widersprechen: Dass das Handy in der gegenwärtigen Nutzungsart ein sicherer Speicher ist, kann, glaube ich, nicht Grundlage auch einer Entscheidung sein, wie wir mit sehr personenbezogenen Daten umgehen, und bei Personalausweisdaten und auch mit den verbundenen Onlinefunktionen handelt es sich eben um sehr sensible Daten. Ich glaube, das ist auch ein Grund, weswegen die Nutzung dieser Onlinefunktion durch Bürgerinnen und Bürger noch sehr zurückhaltend ist, weil es eine Unsicherheit ist oder vielleicht auch ein Unwissen, was passiert mit meinen Daten, welche Daten werden wie verbunden, wie werden diese Daten möglicherweise auch mit anderen Daten,

die ich im Netz hinterlasse, verbunden. Das sind Fragen, denen wir uns stellen müssen und da gab es ja auch sehr kritische Anmerkungen im Zusammenhang mit der Einführung des elektronischen Personalausweises.

Zur AfD nur so viel: Natürlich kann man das kritisieren und es ist aus Sicht der Regierungskoalition, die die Verantwortung für so einen Gesetzentwurf hat, immer misslich, wenn man korrigieren muss, aber es ist dann natürlich auch richtig, dass man korrigiert. Das ist dann auch alternativlos und es ist nicht das erste Mal in diesem Landtag, und der Thüringer Landtag ist auch nicht der einzige Landtag, der Gesetze, nachdem Änderungen im laufenden Gesetzgebungsverfahren vorgenommen wurden, korrigieren musste, weil Verweise dann nicht mehr stimmen. Da haben Abgeordnete nicht aufgepasst, da haben Mitarbeiter nicht aufgepasst, da haben ausfertigende Parlamentsverwaltungen nicht aufgepasst, da haben auch Ministerien nicht aufgepasst und da haben im Übrigen auch Oppositionsfraktionen nicht aufmerksam gemacht.

Ich halte es, gelinde gesagt, für eine Lüge, Herr Mühlmann, wenn Sie jetzt hier behaupten, dass der fehlende oder falsche Verweis, den Sie damals in der Beratung nicht angesprochen haben, Grund für Ihre Ablehnung war. Der Grund für Ihre Ablehnung ist, dass Sie einfach keine konstruktive Opposition in diesem Landtag darstellen. Das haben Sie damals bei der Beschlussfassung dieses Gesetzes zum E-Government bewiesen und das haben Sie mit Ihrem Redebeitrag heute neuerlich bewiesen. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Wünscht die Landesregierung das Wort? Auch nicht. Dann können wir zur Abstimmung kommen.

Es wird direkt über den Gesetzentwurf abgestimmt, da der Innen- und Kommunalausschuss die Annahme empfiehlt. Wir stimmen also über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/1649 in zweiter Beratung ab. Wer für den Gesetzentwurf ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aller Fraktionen. Wer ist gegen den Gesetzentwurf? Wer enthält sich der Stimme? Damit ist der Gesetzentwurf so angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf, indem Sie sich bitte von den Plätzen erheben. Wer für den Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich, sich jetzt zu erheben. Das sind die Stim

(Abg. Dittes)

men aller Fraktionen. Vielen Dank. Ich frage formell nach den Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Auch keine. Damit ist der Gesetzentwurf so angenommen.