Protocol of the Session on November 12, 2020

Allerdings müssen sie es dann eben auch so handhaben und dies spezifisch auch einsetzen, Herr Kollege Zippel.

(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Sie haben das Geld doch im neuen Haushalt gekürzt!)

Das passiert leider noch viel zu wenig.

(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Sie haben doch gekürzt! Schauen Sie in den Haushalt, es ist gekürzt!)

Dass die übrigen Fraktionen hier im Landtag das Thema sehr ernst nehmen, haben die letzten Monate gezeigt: Die intensive Behandlung im Mitanhörungsverfahren zur Erhöhung der Ausbildungskapazitäten für die Humanmedizin an der Uniklinik in Jena und die möglichen Anreize zu schaffen, Fachärztinnen und Fachärzte in die ländlichen Regionen zu bewegen.

Das gesamte Thema ist auf jeden Fall vielschichtiger, als Sie es hier in dem umgeänderten Gesetzentwurf darstellen. Der Gesetzentwurf ist abzulehnen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Lauerwald für die AfD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete und Zuhörer am Livestream! Zuerst zu Ihnen, Herr Zippel. Sie haben sehr viel aus unserem Gesetzentwurf zitiert. Dafür bin ich Ihnen sehr dankbar. Auch wenn Sie dann als absoluten Widerspruch zum Schluss unseren Gesetzentwurf ablehnen.

(Abg. Plötner)

(Zwischenruf Abg. Baum, FDP: Nicht alles, was man vorliest, ist gut!)

Herr Montag, Sie gesundheitspolitischer Profi müssen mir nicht erklären, was Landarzt bedeutet. Das ist ein übergeordneter Begriff, der umgangssprachlich schon von vielen benutzt wird. Das ist mir selbst klar, wer Landarzt ist und was die Definitionen sind.

(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Schreiben Sie es doch!)

Sie haben ein Sammelsurium erwähnt, nicht nur, was in unserem Gesetzentwurf steht, sondern Sie haben auch Zahnärzte erwähnt, Apotheker, Krankenhäuser, Leistungskataloge, Infrastruktur. Und ich habe schon fast gedacht, ich vermisse die Digitalisierung bei Ihnen, aber das haben Sie auch noch gebracht.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Richtig! Sehr gut war das!)

Wir haben uns in diesem Gesetzentwurf auf den Öffentlichen Gesundheitsdienst und die Landärzte orientiert. Alles andere wurde schon in den letzten Monaten diskutiert. Wir haben auch schon im Januar einen Antrag über die Apotheker eingebracht. Das ist von Ihnen auch alles generell abgelehnt worden.

(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Weil es nicht gut war!)

Also bitte, bleiben Sie sachlich.

Herr Plötner, sicher, Sie können schön reden, aber Sie waren seit vielen Jahren in der Regierungsverantwortung mit Rot-Rot-Grün, und auch die CDU war viele Jahre hier in Thüringen verantwortlich. Was ist eigentlich passiert? Was haben Sie gemacht? Es ist jetzt der Zustand, wo wir Personalnot haben. Das hätten Sie beizeiten ändern können, aber nichts ist passiert. Jetzt, wenn die AfD handeln will, sagen Sie solche Dinge.

(Beifall AfD)

Thüringen leidet unter einem immer stärker werdenden Ärztemangel. Insbesondere im ländlichen Raum wird es zunehmend schwieriger, Vertragsarztsitze wieder zu besetzen und die Versorgung zu gewährleisten. Die personelle Mangelsituation im Öffentlichen Gesundheitsdienst wurde allen Beteiligten in der Corona-Krise schmerzlich bewusst. Das haben wir hier bereits allesamt mehrfach festgestellt, und jede Fraktion versucht irgendwelche Lösungsansätze. Allein die Erhöhung von Studienplatzkapazitäten, liebe Kollegen von den anderen

Fraktionen, ist wenig zielführend, da circa 50 Prozent der Medizinstudiumabsolventen nach ihrer Ausbildung Thüringen verlassen. Da müssen wir besonders ansetzen.

(Beifall AfD)

Ein zügiges und entschlossenes Handeln ist mehr als überfällig. Auf diese Problematik hat die AfDFraktion bereits im Juni in ihrem Alternativantrag hingewiesen, Drucksache 7/1064. Ich erwähne noch einmal die wichtigen Eckpunkte: Masterplan 2020 der Bundesregierung für das Medizinstudium umsetzen, Modellstudiengang Landarzt wie bereits Sachsen einführen, BAföG-Höchstsatz äquivalent im praktischen Jahr und Aufwandsentschädigung für ausbildende Landarztpraxen.

Neben der stationären und ambulanten Versorgung stellt der ÖGD die dritte Säule des deutschen Gesundheitswesens dar. Auch hier möchten wir die seit Jahrzehnten versäumte Nachwuchsgewinnung korrigieren. Nun haben wir im letzten Plenum unseren Gesetzentwurf vorgestellt. Die Landarztquote ist sicherlich nicht allein die Ultima Ratio, meine Damen und Herren, aber ein wichtiger konstruktiver Baustein zur Verhinderung von zukünftigen ärztlichen Versorgungsengpässen auf dem Land und in den Gesundheitsämtern.

(Beifall AfD)

Jens Spahn ist ja nun mittlerweile einer der wichtigsten und bedeutendsten und mächtigsten Männer in Deutschland geworden. Ich erlaube mir nochmals, den Schlussteil seines Zitats, welches ich bereits in der ersten Lesung vortrug, zu erwähnen: „Deshalb begrüße ich auch als Patient, dass meine Heimat Nordrhein-Westfalen eine Landarztquote eingeführt hat. Das sollten noch mehr andere Bundesländer nachmachen, so sorgen wir für Ärzte in der Fläche.“ – Die Zahlen in den Bundesländern, die bereits die Landarztquote eingeführt haben, verdeutlichen, dass es sehr wohl eine große Nachfrage nach diesem Modell gibt. Daher sollte auch Thüringen diesen Weg beschreiten und eine Landarztquote einführen.

(Beifall AfD)

Nun haben Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von den Altparteien, die weitere Befassung und Diskussion unseres Gesetzentwurfs im Gesundheitsausschuss in der ersten Lesung abgelehnt. Die Argumente waren wenig stichhaltig, an den Haaren herbeigezogen und nicht überzeugend, so wie auch heute wieder. Das kann auch nicht anders sein, so vermute ich, wenn ein Antrag von der AfD eingebracht wird. Lassen Sie doch einmal Sachargumente gelten! Die Bürger am Livestream

und in Thüringen werden es schätzen, wenn Sie konstruktiv mitarbeiten und die Ideologie außen vor lassen.

(Beifall AfD)

Daher bitte ich Sie, es sich noch einmal zu überlegen und unserem Gesetzentwurf wohlwollend zu begegnen und diesem zuzustimmen. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Gibt es Wortmeldungen? Kann ich nicht sehen. Die Landesregierung verzichtet auch hier auf ihr Wort.

Dann kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/1644 in zweiter Beratung. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer ist dagegen? Das sind alle anderen Stimmen. Stimmenthaltungen? Keine. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 4 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 5

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Paßgesetzes und des Personalausweisgesetzes und des Thüringer E-GovernmentGesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/1649 - dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/2073 -

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat Frau Abgeordnete König-Preuss zur Berichterstattung aus dem Innen- und Kommunalausschuss.

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, der Innenausschuss hat mich gegen meinen Willen zur Berichterstatterin bestimmt und ich werde jetzt kurz zu dem, was wir im Innenausschuss dazu beraten haben, berichten.

Das Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Paßgesetzes und des Personalausweisgesetzes und des Thüringer E-Government-Gesetzes mit der Drucksache 7/1649 hat am

18.09.2020 den Landtag erreicht und wurde am 2. Oktober in erster Lesung hier im Plenum beraten. Das Gesetz wurde dann anschließend an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen, wo auf Vorschlag der rot-rot-grünen Fraktionen am 2. Oktober 2020 eine schriftliche Anhörung beschlossen und durchgeführt wurde.

Ganz kurz zu den Inhalten im Gesetz: Es geht um zwei Teile. Der erste Teil regelt eine reine Zuständigkeitsbestimmung bei der Umsetzung des Bundes-eID-Karte-Gesetzes, das die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises vorsieht. Mit diesem Gesetz wurde die Funktion – auch als Online-Ausweisfunktion bekannt – für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum zugänglich. Das Bundesgesetz sah vor, dass nunmehr auf freiwilliger Basis eine eID-Karte beantragt werden kann. Orientiert wird sich an der Online-Ausweisfunktion des deutschen Personalausweises, der bereits mit dem entsprechenden elektronischen Identitätsnachweis ausgestattet ist. Der Thüringer Gesetzentwurf regelt dafür die rein sachliche Zuständigkeit und die Zuständigkeit zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Sachlich zuständig sind demnach Gemeinden im übertragenen Wirkungskreis und für Ordnungswidrigkeiten die jeweils zuständige Passbehörde, Personalausweisbehörde oder eID-Kartenbehörde, soweit keine Zuständigkeit der Bundesbehörden vorliegt, §§ 26 und 33.

Der zweite Teil des Gesetzes beinhaltet eine reine Korrektur eines redaktionellen Fehlers beim E-Government-Gesetz, in dem in § 34 eine fehlerhafte Verweisung enthalten war.

Alle angefragten Anzuhörenden haben sich im Anhörungsverfahren geäußert. Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, die Forschungsgemeinschaft elektronische Medien e. V. aus Ilmenau und der Thüringische Landkreistag hatten keine Einwände oder Anmerkungen. Der Gemeinde- und Städtebund merkte an, dass die Gesetzesfolgenabschätzung zu pauschal sei und dass die vom Bund festzulegenden Gebühren und Auslagen nicht den Kostendeckungsvorgaben entsprächen, weshalb man sich auf Bundesebene auch bereits an das Bundesinnenministerium gewandt hätte. Ebenso wurde vorgeschlagen, dass die Beantragung und Abwicklung der eID-Karte durch den Freistaat selbst vorgenommen werden könne.

Der Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf abschließend am 5. November beraten. Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat dort auch ausgeführt, dass es insgesamt

(Abg. Dr. Lauerwald)

eine auskömmliche Finanzierung gäbe, das dem Aufwand auch zukünftig Einsparungen durch die elektronische Abwicklung gegenüberstehen würden, dass die Gebühren des Personalausweises durch das Bundesministerium für Inneres an die Sach- und Personalkosten angepasst worden seien und es dem Gebot der Wirtschaftlichkeit entspreche, die Aufgabe den Personalausweisbehörden zu übertragen, diese zudem bürgernäher seien.

Im Ergebnis hat der Innen- und Kommunalausschuss mehrheitlich empfohlen, den Gesetzentwurf hier im Landtag anzunehmen.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und hoffe, in den nächsten Monaten nicht mehr als Berichterstatterin verpflichtet zu werden.