Protocol of the Session on November 12, 2020

Deswegen ist es richtig, dass wir ThüringenForst fit machen und mit diesen Mitteln ausstatten, und zwar gerade auch jetzt in dieser schwierigen Haushaltssituation, in der wir uns befinden. Denn am Ende geht es hier nicht nur um die Flächen, die sich im Besitz des Landes befinden, sondern auch um die Beratungsleistungen, die ThüringenForst an Privat- und Kommunalwaldbesitzer ausreichen kann, das ist auch schon gesagt worden, nicht zuletzt auch, wenn es darum geht, Fördermittel zu akquirieren und dort beraten zu werden, wie man die Maßnahmen fördern lassen kann.

Deshalb werden wir als SPD-Fraktion dieser Vorlage zustimmen. Ich bitte Sie alle auch um Zustimmung und hoffe dann auch auf die notwendige Konsequenz. Denn, es ist schon angesprochen worden, die notwendigen Gelder müssen wir dann natürlich auch noch in den kommenden Haushalt und in die Haushalte der nächsten Jahre einstellen. Das ist alles verbunden mit dem Ziel, dass wir auch in Zukunft den Thüringer Wald vor lauter Bäumen nicht sehen können. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort erhält Herr Abgeordneter Bergner für die FDP Fraktion.

Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, erlauben Sie mir an dieser Stelle, noch mal ein paar Bemerkungen zu dem Gesetzentwurf der ganz großen Koalition aus Sicht der FDP zu machen. Ich hatte mich ja in der 18. Plenarsitzung im Juni bereits kritisch zu dem Thema der Kreditaufnahmeermächtigung geäußert, ebenso bei der Diskussion zum Mantelgesetz seinerzeit. Sie wollten über Artikel 16 im Corona-Mantelgesetz eine Kreditaufnahmeermächtigung für ThüringenForst ermöglichen, und das über eine nicht definierte Höhe. Auf Antrag der CDU wurde das seinerzeit aus dem Mantelgesetz gestrichen, nicht aber, ohne diese Idee im Anschluss mit einem neuen Gesetzentwurf durch die Hintertür sozusagen wieder einzuführen.

Ich möchte hier nochmals auf die Anhörungen zum Mantelgesetz verweisen. Der Thüringer Rech

nungshof, der Verband der Wirtschaft Thüringens, die Familienunternehmer, der Waldbesitzerverband, die Familienbetriebe Land und Forst Sachsen und Thüringen, alle haben sich in ihren Stellungnahmen eindeutig gegen die Kredite für ThüringenForst ausgesprochen. Wir haben im Ausschuss einen Änderungsantrag eingebracht, um diese besagte Stelle zu streichen. Sie, meine Damen und Herren, haben ihn abgelehnt. Ja, dem Wald in Thüringen geht es schlecht. Und ja, ThüringenForst benötigt natürlich erhebliche Mittel, um die Waldschäden durch Schädlinge und Trockenheit zu bewältigen. Und nein, meine Damen und Herren, Privatwald aufzukaufen und in staatlichen Besitz zu überführen, quasi als eine Neuauflage VEB Forstwirtschaft 2.0, ist eben nicht die richtige Strategie.

(Beifall FDP)

Wir brauchen mehr Unterstützung für den Waldumbau. Wir brauchen eine Strategie zur Bewässerung statt zum Rückbau von Speichern. Wir brauchen mehr Unterstützung für den Brandschutz bei Vegetationsbränden, nicht aber Kredite zu einer Marktverschiebung.

Meine Damen und Herren, es wird Sie nicht überraschen: Solange sich der Passus zu den Krediten so im Gesetz wiederfindet, können wir diesem Papier nicht zustimmen. Ich danke Ihnen.

(Beifall FDP)

Danke. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Die Landesregierung hat auf das Wort verzichtet.

Damit kommen wir zur Abstimmung zunächst über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten in der Drucksache 7/1922. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und CDU. Wer ist gegen die Beschlussempfehlung? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der FDP. Wer enthält sich? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/868 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer dem Gesetzentwurf so zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Wer ist gegen den Gesetz

(Abg. Liebscher)

entwurf? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der FDP. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Ich bitte Sie nun, sich von den Plätzen zu erheben. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich darum aufzustehen. Vielen Dank. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Wer ist gegen den Gesetzentwurf, den bitte ich, sich jetzt zu erheben. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der FDP. Danke schön. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen und ich schließe den Tagesordnungspunkt 3.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4

Gesetz zur Sicherung des medizinischen Nachwuchses im ländlichen Raum und im öffentlichen Gesundheitsdienst in Thüringen (Thüringer Land- arztgesetz –ThürLArztG-) Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/1644 - ZWEITE BERATUNG

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Zippel für die Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, im Grunde haben wir zu diesem Entwurf in der ersten Lesung schon alles gesagt. Der Gesetzentwurf hat außer einem netten Titel letztlich nicht viel zu bieten und vor allem hat sich der Entwurf inzwischen rein fachlich erledigt. Wir haben im letzten Plenum einen Antrag beschlossen, der genau dieses Thema aufgreift, die Landarztquote und vor allem die Erhöhung der Studienplatzzahlen. Denn das Instrument der Quote allein ist eben untauglich, wenn nicht die Zahl der Medizinstudienplätze insgesamt erhöht wird.

Außerdem gibt es im ländlichen Raum nicht nur einen Mangel an Hausärzten, sondern auch an Fachärzten, zum Beispiel Augenärzte, Kinderärzte und viele andere Fachbereiche mehr. Wichtig bei der Gewinnung von Landärzten ist aber auch, weiche Standortfaktoren einzubeziehen. Ich will nur das Stichwort „emotionale Bindung an die Region“ anschneiden. So kann es zum Beispiel durch eine Höhergewichtung des Ehrenamtes auch bei der Aus

wahl geschehen. Das bringt nachweislich mehr als nur eine Quote. Gerade beim Thema „Öffentlicher Gesundheitsdienst“ kennen wir die Hauptprobleme, nämlich die Bezahlung und die Attraktivität des Berufsbilds, und diese lassen sich nicht mit einer Quote regeln.

Über den Öffentlichen Gesundheitsdienst werden wir heute im Plenum, vielleicht auch morgen, noch ausführlich sprechen, und die Härtefallregelung für die Landarztquote muss natürlich, wenn, dann rechtlich sauber formuliert werden. Ich habe Zweifel, ob eine allgemeine Formulierung wie „besondere Härte“ oder „schwerwiegende soziale Gründe“, wie Sie es eben vorschlagen, hier wirklich zielführend sind. Kurzum, Ihr Thüringer Landarztgesetz ist inhaltlich äußerst dünn, bietet keine Lösungen für die tatsächlichen Probleme und – das ist das alles Entscheidende – es ist vor allem inzwischen überholt. Wir lehnen Ihren Entwurf deshalb ab. Vielen Dank.

(Beifall CDU, SPD, FDP)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Montag für die FDP-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Kollege Zippel hat eigentlich schon das Wesentliche gesagt: Auch wir werden diesen Gesetzentwurf der AfD ablehnen – nicht nur, weil er sich inhaltlich überholt hat, nicht nur, weil er inhaltlich eigentlich ein Sammelsurium von althergebrachten Instrumenten ist, nicht nur, weil wir im letzten Plenum gemeinsam einen Antrag beschlossen haben, der vieles bereits regelt. Sondern auch sprachlich habe ich persönlich ein großes Problem damit, wenn man das Ganze auch noch „Landarztgesetz“ nennt. Ein Landarzt, was ist das eigentlich? Sie meinen umgangssprachlich sicherlich den Facharzt für Allgemeinmedizin oder einen Facharzt für Innere Medizin, der letztlich hausärztlich tätig ist. Abgesehen davon habe ich schon eingangs gesagt, dass nicht wirklich viel Konkretes und wirklich Innovatives in Ihrem Gesetzentwurf steht.

Ich will Sie mal ein Stückchen mitnehmen bei den Fragen, die wir hier tatsächlich gesundheitspolitisch diskutieren sollten, nämlich die Frage: Was bewegt junge Zahnärzte, Ärzte, Apotheker dazu, sich überhaupt im ländlichen Raum niederzulassen? Es braucht hier ein funktionierendes Anreizsystem für Niederlassungen im ländlichen Raum. Wir haben ein System in Thüringen, aber das funktioniert nicht. Warum funktioniert es nicht? Unter anderem

(Präsidentin Keller)

sind Neugründungen oder Übernahmen von Praxen, Apotheken oder Zahnarztpraxen eben teuer. Hausarztpraxen – im Schnitt 104.000 Euro, Neugründungen zahnärztlicher Einzelpraxen – 485.000 Euro, Apotheken – 480.000 Euro. Deshalb wollen wir an das eigentliche Problem heran: die Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum.

Was braucht es denn da, Kollegen von der AfD? Wir brauchen eine Ausweitung der Förderung auf Zahnärzte und Apotheker, eine Ausweitung auf Städte mit bis zu 45.000 Einwohnern, weil dort Ärztinnen und Ärzte sowie Apotheker ländliche Räume mitversorgen. Wir brauchen eine Ausweitung der Fördersumme. Ich habe eben genannt, warum das klug ist: weil die Kosten für eine Neugründung zu hoch sind. Wir brauchen auch die Zulassung von Doppelförderungen, denn aktuell ist es ausgeschlossen, wenn die KV – oder andere – bereits gefördert haben. Wir brauchen auch Scouts, die Studierenden der Zahnmedizin und Pharmazie schon im Studium frühestmögliche Unterstützungsmöglichkeiten aufzeigen und vor allem Wege aufzeigen, wie man aus dem Studium in die ambulante Medizin und die Niederlassung kommt.

(Beifall FDP)

Das zentrale Problem, meine Damen und Herren, ist also, wie wir die gesundheitspolitischen Herausforderungen lösen, nämlich das räumliche Missverständnis der Versorgungskapazitäten aufzulösen. Und – oh Wunder – dazu liegt Ihnen allen eine FDP-Initiative vor.

(Beifall FDP)

Zweiter Problempunkt, dem man sich eigentlich hätte widmen sollen, statt hier einfach Dinge zusammenzuklauben: Wie nutzt man eigentlich die knappen Ressourcen im Gesundheitswesen am effizientesten? Ganz klar, wir müssen endlich die Versorgungsstrukturen am tatsächlich vorhandenen Versorgungsbedarf ausrichten. Auch dazu gibt es eine Initiative von uns.

Ich will kurz skizzieren, was der eigentliche Hintergrund ist: Wir brauchen die Initiierung eines Modellprojekts, damit Thüringen eine Vorreiterrolle einnehmen kann bei der Frage: Welche Struktur soll bei welchen Bedingungen tatsächlich in Thüringen existieren? Ich spreche da die Krankenhauslandschaft an. Wir brauchen sektorübergreifende Planungsinstrumente. Wir brauchen die Einbeziehung von Versorgungsstrukturen wie Ambulant-Stationäre Zentren oder die Integrierten Gesundheitszentren sowie Praxiskliniken, die in anderen Bundesländern schon längst entwickelt werden, und auch dort anhand der Strukturplanung eines Modellpro

jekts. Wir brauchen letzten Endes die Entwicklung eines ambulant-stationären Leistungskatalogs, damit endlich das, was hier lang und breit diskutiert wird, nämlich eine Verzahnung zwischen ambulantem Sektor und stationärem Sektor, auch in der Realität funktioniert. Auch dazu, werte Kollegen der AfD-Fraktion – oh Wunder – gibt es einen Antrag der FDP.

Nächster zentraler Punkt, um den Sie sich hätten kümmern müssen: Wie bringen wir die Vorteile der Digitalisierung konkret in die Versorgung? Denn die Gesundheitsversorgung von Morgen besteht aus helfenden Händen, fachlicher Expertise und innovativen Technologien. Dazu haben wir bereits eine EHealth- und E-Cluster-Strategie vorgestellt. Auch dazu liegen Ihnen konkrete Initiativen vor, beispielsweise Schaffung eines E-Health- und MedTechClusters, um industrielle Potenziale und Ressourcen zu heben, Schaffung eines Kompetenzzentrums zur Entwicklung innovativer Versorgungsformen, damit nämlich Ideen, die man hat, auch tatsächlich ihren Weg in die Realität finden. Wir brauchen die Initiierung und die Implementierung der Digitalisierung in der Medizineraus- und -weiterbildung. Wir brauchen aber auch einen Thüringer Aktionsplan Gesundheitskompetenz, damit wir die Leute, die mit der Digitalisierung noch nicht so viel zu tun haben, tatsächlich mitnehmen. Oh Wunder, auch dazu liegen Ihnen insgesamt vier Initiativen der FDP-Fraktion vor.

(Beifall FDP)

So, liebe Kollegen der AfD, wie Sie sehen, kümmern wir uns um die drängenden Fragen. Wir schreiben nicht einfach Dinge zusammen, stellen das hier vor nach dem Motto: „Da haben wir auch mal was gemacht“. Wie in anderen Bereichen des Lebens gilt auch in der Gesundheitspolitik: Am besten sollte man das letztlich den Profis überlassen. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

(Heiterkeit CDU)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Plötner für die Fraktion Die Linke.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es wurde bereits im Oktober-Plenum herausgearbeitet, dass dieser Gesetzentwurf von populistischer Schaufensterpolitik geleitet ist und nicht von einem ernsthaften Befassen mit diesem Thema. Meine Vorredner gingen darauf ein, dass es

(Abg. Montag)

gelungen ist, dass alle demokratischen Fraktionen im Landtag einen gemeinsamen Antrag auf den Weg gebracht haben, der die medizinische Versorgung in Thüringen stärkt. In der Plenardebatte wurde die gesetzentwurfseinbringende Fraktion auch darauf aufmerksam gemacht, dass es sich um ein kopiertes Textwerk handelt, was den Thüringer Rahmenbedingungen und Erfordernissen in keiner Weise gerecht wird, und Sie machen sich auch nicht mal im Ansatz die Mühe, den Gesetzentwurf in irgendeiner Art und Weise weiterzuqualifizieren.

Öffentlich finanzierte und getragene Integrierte Gesundheitszentren, insbesondere im ländlichen Raum, das ist ein Lösungsweg, der meiner Fraktion Die Linke vorschwebt und den wir anstreben. Es geht doch darum, dass wir uns den modernen Lebensentwürfen gegenübersehen, die es zu respektieren gilt und mit denen wir umgehen müssen. Es ist doch einfach zielführender und besser, wenn sich eine Fachärztin oder ein Facharzt für eine Dekade in einer Region niederlässt, um sich an der Grundversorgung zu beteiligen, anstatt dass das gar niemand tut, und damit müssen wir heutzutage eben umgehen. Die wenigsten Menschen werden über Jahrzehnte ihr gesamtes Berufsleben lang in einer Fachpraxis bleiben, sondern es gibt eine gewisse Mobilität und Flexibilität, der wir gerecht werden müssen. Und wenn Menschen nach dem Ende des Medizinstudiums nicht das wirtschaftliche Risiko allein tragen wollen, dann muss man das respektieren und Lösungswege finden. Die Landarztquote, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist es nicht. Mein Fraktionskollege Christian Schaft hat das an einer Stelle im Thüringer Landtag im Plenarsaal schon einmal vorgebracht und ich möchte das gern noch einmal unterstreichen, dass die Landarztquote als vertraglich fixierte Bindung bei Studienbeginn kein adäquates Instrument ist, um die medizinische Versorgung im ländlichen Raum zu sichern. Es bestehen auch noch viel zu viele verfassungsrechtliche und weitere juristische Fragen bei dem Thema. Grund ist, dass sie sich tatsächlich bei Vertragsbruch davon freikaufen können und es dementsprechend gut Betuchte auch einfacher bewerkstelligen können. Das zum einen. Zum anderen ist es doch wirklich lebensfremd, dass sich Studierende bei Studienbeginn für die Anschlusszeit so fest binden. Vielmehr müssen die Landkreise mit Attraktivität punkten. Da geht es um Zukunftsperspektiven, da geht es darum, sich wohlzufühlen, da geht es um ein kulturelles und soziales gutes Leben und da geht es um die Frage, wie weit der nächste Kindergarten und die nächste Schule entfernt sind. Sie sehen, dass sich das gegenseitig bedingt. Eine Region, in der wir gute Bildungs- und Kulturangebote haben, ist eher attraktiv für eine Ärztin oder einen

Arzt, sich dort niederzulassen, und dementsprechend werden sich auch Familien gern in Regionen niederlassen, wo die fachärztliche Versorgung auch reell stimmt.

Was ich hier eben angeführt habe, gilt auch für den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Da möchte ich auch noch mal kurz damit aufräumen, dass landesseitig die Finanzierung für dieses wichtige Personal nicht auskömmlich sei. Nein, das Gegenteil ist der Fall. Es ist zusätzliches Geld vorhanden, Herr Kollege Zippel, damit eben die Kreise oder die kreisfreien Städte zur Umsetzung dieser Aufgabe Personal gewinnen können.

(Heiterkeit CDU)

Allerdings müssen sie es dann eben auch so handhaben und dies spezifisch auch einsetzen, Herr Kollege Zippel.