Protocol of the Session on November 12, 2020

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der nächste Redner ist der Abgeordnete Tischner von der Fraktion der CDU.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf geht in typischer Manier der AfD davon aus, dass die Welt schlecht, dass die Welt bösartig ist und dass der Mensch vor allem Bösen geschützt werden muss. Das Böse hat bei der AfD bekanntlich immer sieben Buchstaben: Z-U-K-U-N-F-T, Zukunft.

(Beifall FDP)

Die AfD behauptet mit diesem Gesetz erstens, die Digitalisierung hat erhebliche negative Auswirkungen auf die physische, kognitive und psychische sowie soziale Entwicklung und Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen. Die AfD behauptet weiterhin, dass es notwendig sei, Kinder und Jugendliche vor der Digitalisierung zu schützen.

Um es gleich zu sage: Diese Schwarz-Weiß-Sicht teilt meine Fraktion ausdrücklich nicht, insbesondere wenn es um eine unumkehrbare Entwicklung geht. Wir lehnen diese negative und technikfeindliche Sichtweise der Fraktion der AfD auf Digitalisierung strikt ab. Unsere Schulen sind weit davon entfernt, dass Schülerinnen und Schüler den ganzen Tag vor Bildschirmen sitzen und dadurch negative Folgen auf ihre Entwicklung und Gesundheit zu befürchten wären.

(Beifall CDU)

Im Gegenteil: Unsere Schulen brauchen bei der Digitalisierung gerade angesichts drohender Schulschließungen jede Unterstützung, die sie bekommen können. Es ist richtig und notwendig, dass Kinder den Umgang mit Medien, deren kritische Reflexion und die mit der Mediennutzung zusammenhängenden Risiken frühzeitig kennenlernen.

Meines Erachtens ist gerade deshalb die Schule der richtige Ort, um sich mit diesen Techniken auseinanderzusetzen. Wir wollen, dass in den Schulen natürlich auch eine kritische und eine reflektierte Medienkompetenz entwickelt wird, weil diese heutzutage Grundvoraussetzung ist, um eine Ausbildung zu absolvieren, um später mit den digitalen Herausforderungen im beruflichen Leben auch zurechtzukommen. Unsere Kinder müssen bestmöglich auf das Leben vorbereitet werden, dazu gehört eben auch die Digitalisierung.

Meine Damen und Herren, die grundsätzliche Frage, ob die Digitalisierung unserer Gesellschaft nun Fluch oder Segen ist, werden wir nicht mit dem

Thüringer Schulgesetz beantworten können. Ich denke aber auch, dass es auf diese Frage keine einfache Antwort gibt, wie es der Gesetzentwurf der Fraktion der AfD über weite Strecken versucht zu suggerieren. Als Lehrer kann ich Ihnen sagen, es kommt vor allem auf die Inhalte an. Und es kommt darauf an, dass es in den Schulen eine Vielfalt von Medien, von Methoden, von Sozialformen gibt. So viel Vertrauen, das hat auch Kollege Wolf gerade ausgeführt, hat meine Fraktion, hat die Mehrheit der Abgeordneten hier im Haus sicherlich auch in die Kompetenz unserer Thüringer Lehrerinnen und Lehrer, diese können selbstverantwortlich und eigenständig entscheiden, wie der pädagogische Unterricht, wie der Unterricht ablaufen soll. In dem Sinne ist es aus unserer Sicht völlig unnötig, dass die AfD-Fraktion versucht, mit diesem Gesetzentwurf reglementierend auf die Kolleginnen und Kollegen einzuwirken. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die nächste Rednerin ist Abgeordnete Rothe-Beinlich von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, hier haben eben schon zwei Kollegen sehr viel Richtiges gesagt. Der vorliegende Gesetzentwurf der AfD bestätigt uns einmal mehr, wie rückwärtsgewandt die Bildungspolitik der AfD ist.

(Beifall CDU)

Beispiele von dieser bildungspolitischen Rückwärtsgewandtheit gibt es ja bereits einige. So wissen wir längst, dass die AfD Kindergärten ablehnt, frühkindliche Bildung wurde gar als Kampfbegriff diffamiert, ich verweise hier auf die Reden von Frau Muhsal in der 6. Wahlperiode, stattdessen wurden Frauen auf ihre Mutterrolle reduziert, die natürlich schön zu Hause bleiben sollen.

Bernd Höcke fordert die erinnerungspolitische Wende, gleichzeitig beantragt die AfD, die Schülerinnenfahrten zu Gedenkstätten abzuschaffen, ich erinnere hier an einen Antrag im Landtag BadenWürttemberg 2017. Stattdessen soll Schule zur gefestigten Nationalidentität erziehen und durch Disziplin starke Männer formen. Die AfD-Bundestagsabgeordneten Frohnmaier und Weidel forderten sogar, jeden Morgen in den Schulen das Deutschlandlied zu singen. Bildungspläne werden als Zerstörung der traditionellen Familie denunziert, Bea

trix von Storch spricht vom schleichenden Genozid durch Genderismus. Den Lehrerinnen im Land wird sowieso grundsätzlich misstraut, Herr Tischner hat es eben auch schon benannt, deswegen sollen sie auf Meldeplattformen denunziert werden, Oktober 2018 – ich erinnere daran.

Und nun versucht die AfD einmal mehr, das Rad der Bildungsgeschichte zurückzudrehen, neuer Gegner ist nun die böse Digitalisierung. Der Gesetzentwurf strotzt zunächst vor Panikmache – das ist ja ein ganz beliebtes Instrument der AfD – und warnt vor der Nutzung digitaler Medien in unseren Schulen. So seien digitale Medien im Unterricht sowieso grundsätzlich schuld an den Schlafstörungen, schuld an fehlender Konzentration, schuld an zunehmender Kurzsichtigkeit, hinzu kommen Kostenfallen, angebliche Datenschutzbedenken und das Suchtverhalten. Deswegen, schlussfolgert die AfD, müsse man die Nutzung von digitalen Medien in den Schulen einschränken oder von der Genehmigung der Eltern abhängig machen. Es ist ja eben schon auf die „Blase“ verwiesen worden, in der sich offenkundig die AfD gern und ausschließlich bewegt, vielleicht hören Sie von der AfD sich einfach mal ein bisschen weitergehend um.

Medienzentren, das ThILLM und die Schulen sollen sich weiter, so der Gesetzentwurf, mit den Auswirkungen digitaler Medien auf die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen beschäftigen, als würde dies bislang nicht geschehen.

Ich glaube, es wird deutlich, wir können diesen Gesetzentwurf nur ablehnen. Er ist völlig rückwärtsgewandt. Das Grundproblem ist nämlich, dass die AfD verkennt, dass unser Bildungswesen in gesamtgesellschaftliche Prozesse eingebettet ist. Eine Schule ist nicht nur Lern-, sondern auch Lebensort, und sie muss sich mit den Lebensrealitäten der Kinder und Jugendlichen auseinandersetzen. Und die sind im 21. Jahrhundert etwas andere als im 19. Jahrhundert beispielsweise. Digitale Technologien sind nun mal in den vergangenen Jahrzehnten zu einem ganz selbstverständlichen Teil des alltäglichen Lebens geworden. Algorithmen gewinnen immer mehr an Bedeutung, der Arbeitsmarkt hat ebenfalls veränderte Kompetenzanforderungen, ob es nun der AfD gefällt oder nicht. Daher hängt die Fähigkeit der Kinder und Jugendlichen, sich in dieser digitalisierten Gesellschaft zurechtzufinden, an dieser auch teilhaben zu können und die eigene Biographie zu gestalten, ganz eminent von den digitalen Kompetenzen ab. Schließlich geht es auch um digitale Mündigkeit der Bürgerinnen und Bürger. Und hier müssen unsere Schulen die nötige Infrastruktur haben – ich sage nur mal das Stichwort Digitalpakt – und sie müssen vor allem einen souve

ränen Umgang mit digitalen Medien vermitteln. Dafür braucht es selbstverständlich auch die Unterstützung durch professionelle Lehrpersonen, das heißt, wir müssen gleichzeitig auch in Aus-, Fortund Weiterbildung investieren. Klar ist für uns, es gilt das Primat der Pädagogik. Digitale Medien sollen genutzt werden, um das pädagogische Konzept einer Schule bestmöglich umzusetzen. Niemand will, dass Schulen sich einseitig an die technischen Möglichkeiten und an die Digitalisierung der Lernprozesse anpassen müssen. Einmal mehr misstraut die AfD unseren Lehrerinnen und Lehrern, indem die schulische Nutzung von digitalen Endgeräten von der jeweiligen Zustimmung der Eltern abhängig gemacht werden soll. Das ist lebensfern und das lehnen wir ab. Mal ernsthaft, sollen die Lehrerinnen jetzt um Erlaubnis fragen, wenn der Taschenrechner rausgeholt werden soll? Übrigens dieselben Eltern, die ihren Kindern in regelmäßigen Abständen ein neues Handy kaufen, so sie es sich leisten können. Wir vertrauen sehr wohl der pädagogischen Verantwortung unserer Lehrerinnen und Lehrer, denn sie setzen digitale Endgeräte sehr verantwortungsvoll ein, so sie verfügbar sind. Vielleicht sollte die AfD auch die Ergebnisse des Bildungsberichts 2020 oder der kürzlich veröffentlichten PISA-Studie der OECD zur Kenntnis nehmen, diese machen nämlich übereinstimmend deutlich, dass die Digitalisierung im Klassenzimmer jetzt schnell über die Bühne gehen muss, Deutschland hinkt nämlich schon massiv hinterher.

Abschließend: Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab und er verdient auch keine Beratung im Ausschuss, denn er schafft Misstrauen gegenüber unseren Lehrerinnen, er suggeriert, dass das Ministerium, das ThILLM und die Schulen nicht arbeiten würden, und er hat auch nichts mit einer zeitgemäßen, modernen Bildungspolitik zu tun. Fragen Sie mal Schülerinnen und Schüler, was sie darüber denken, denn die haben, glaube ich, eine sehr dezidierte Meinung dazu und die sollten wir auch wahr- und ernst nehmen. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Rothe-Beinlich, ich weise Sie noch mal darauf hin, wir hatten das Thema heute schon, dass die Namen von Abgeordneten korrekt auszusprechen sind, die Abgeordneten sollen korrekt angesprochen werden, das gilt auch für den Fraktionsvorsitzenden der AfD.

Die nächste Rednerin ist die Abgeordnete Baum von der Fraktion der FDP.

(Abg. Rothe-Beinlich)

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Herr Präsident, als ich den Antrag gelesen habe, hatte ich so ein Bild vor Augen gehabt, wo ich gedacht habe: Stellt sich die AfD so den digitalen Unterricht vor – Chips essende, an die Stühle gefesselte Kinder, die vor das Tablet gezwungen werden? Und dann habe ich gedacht, so schlimm wird es wohl nicht sein; aber nach Ihrer Rede hier, Herr Jankowski, wahrscheinlich doch.

(Beifall FDP)

Ich kann Sie in zwei Sachen beruhigen: Erstens, niemand will Bücher und niemand will Stifte abschaffen. – Gut, die Kollegin Henfling überlegt noch. – Zweitens, Kinder- und Jugendschutz ist nichts, was jetzt irgendwie durch die Digitalisierung plötzlich an Relevanz gewinnt, sondern Kinder- und Jugendschutz gab es auch schon, als wir mit Schulbüchern angefangen haben. Es muss altersgerecht sein. Das steht im Gesetz und das steht in der Lernmittelverordnung, und ich erspare uns jetzt, das zu zitieren. Es geht also hier nicht darum, die Kinder zu zwingen, mit Medien zu arbeiten, die ihrem Alter nicht angemessen sind, sondern es geht darum, ihnen das nötige Wissen an die Hand zu geben, damit sie sich informiert für ein Nutzungsverhalten entscheiden können. Wenn Sie Studien zur Mediensucht und auch die Veröffentlichung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zu Ende lesen, dann sehen Sie, was gegen ungesunde Nutzung von digitalen Medien hilft: Wissen und gute Vorbilder. Kinder müssen verstehen und kritisch reflektieren lernen, wann und wie sie digitale Medien nutzen. Sie müssen verstehen, dass sie das Handy steuern und dass das nicht andersrum ist. Programmieren lernen zum Beispiel, Algorithmen verstehen, das zielt alles genau auf dieses Thema ab. Wir brauchen also smarte Unterrichtsinitiativen und mutige Lehrkräfte, die sich diesen Aufgaben stellen. Da hilft es in keiner Weise, ihnen Angst zu machen. Wenn Sie in Ihrem Antrag davon sprechen, dass es bei der Digitalisierung um eine Angst vor vermeintlicher Rückständigkeit geht, dann weiß ich nicht so richtig, was ich dazu sagen soll. Für unsere Fraktion ist der Wunsch, den Kindern dieses Landes die Chance zu geben, in der digitalen Welt zurechtzukommen, keine Angst vor vermeintlicher Rückständigkeit, sondern für uns heißt das Verantwortungsbewusstsein.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

Man kann aber natürlich so tun, als ob sich das mit diesem Internet bald von selbst erledigt. Das wird es nicht, das kann ich Ihnen sagen. Das Internet,

sei es vielleicht auch in einer anderen Form, als wir das jetzt kennen, wird unsere nachfolgenden Generationen beschäftigen, und Sie können ja mal die Eltern da draußen im Land fragen, ob die das okay fänden, wenn ihr Kind weiß, wie Algorithmen funktionieren oder wenn es versteht, warum das jetzt zum 12. Mal die Werbung für Schuhe angezeigt bekommt.

(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Das ist wichtig!)

Ich jedenfalls hoffe darauf, dass unsere Kinder bald besser verstehen als wir, was dort passiert, und viele Menschen da draußen dann vielleicht auch nicht so doll zum Beispiel auf Ihre Facebook-Polemik hereinfallen.

(Beifall FDP)

Dass wir in dem Bereich „digitale Bildung“ noch an einer vernünftigen Infrastruktur arbeiten müssen, dass da noch nicht alles fertig durchdacht ist, da gebe ich Ihnen recht. Da sind aber auch Forderungen offen in Richtung Schulverwaltung, in Richtung Lehrerbildung. Dafür brauchen wir jetzt aber nicht diese Schulgesetzänderung, die zumindest mal in der Richtung gar nicht funktioniert. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zeigen Sie nur, dass Sie mit diesem Thema noch mal nachsitzen sollten.

Nichtsdestotrotz gibt es noch zahlreiche Fragen bei Digitalisierung an Schulen, denen sich die Landesregierung dringend stellen sollte: Wie genau ist das mit der Rollenverteilung in Sachen Datenschutz? Wo bleibt die Whitelist mit den empfohlenen digitalen Lerntools? Wie sind die Regeln für digitalen Distanzunterricht? Was gilt als Unterricht? Was darf bewertet werden? Usw. usf. Im Bereich „Fort- und Weiterbildung“ haben wir noch einen Haufen Arbeit vor uns, denn in erster Linie müssen sich Lehrerinnen und Lehrer gut auskennen und sich sicher im digitalen Raum bewegen, damit digitaler Unterricht funktionieren kann. Noch ist die Unsicherheit hier recht groß, das zeigt auch der Nationale Bildungsbericht 2020. Es braucht also Fortbildung und eine gute Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten. Hier ist aus unserer Sicht mehr Selbstverantwortung in den Schulen notwendig, damit diese eigenständig Kooperationen mit IT-Unternehmern und ‑beratern eingehen können, gern auch mit den Unterstützungen der Medienzentren. Allein mit der Landeslösung werden wir die Umstrukturierung in den Schulen nicht hinbekommen, davon sind wir überzeugt. Daher sollten wir den Lehrerinnen und Lehrern und den Schulleitungen, die das wollen und können, die Möglichkeit geben, sich mit entsprechenden Partnerschaften als Best-PractiseSchulen hervorzutun. Davon können wir dann alle

lernen. Es müssen dringend alle Akteure, die bereits im Bereich „digitale Schule“ unterwegs sind, an einen Tisch und dann müssen die Schulen die Freigabe und das Stundenkontingent kriegen, Dinge auszuprobieren und sich gegenseitig weiterzubilden.

Werte Kollegen von der AfD, ich darf die Note aus Datenschutzgründen jetzt hier nicht laut nennen, aber ich empfehle Ihnen ein Gespräch mit dem Tutor für einen Nachhilfetermin, das geht meines Erachtens auch online. Wir Freie Demokraten werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass Kinder und Jugendliche die Fähigkeiten erlernen, die sie in der Welt von morgen brauchen. Statt Ängsten brauchen wir hier Innovationen und innovative Ideen.

(Beifall FDP)

Ich rufe als nächsten Redner den Abgeordneten Dr. Hartung von der Fraktion der SPD auf.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf hat die AfD fraglos ein Alleinstellungsmerkmal in diesem Haus. Sie ist die einzige Fraktion, die es schafft, die Digitalisierung schulischer Bildung, die Umsetzung des Digitalpakts in Thüringen als gesundheitsgefährdend einzustufen.

(Beifall FDP)

In der Novelle wimmelt es von Vokabeln wie „Onlinesucht“, „gesundheitliche und soziale Folgeschäden“, „Schlafstörungen“, „Verringerung der Konzentrationsfähigkeit“,

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Schieferta- feln!)

„Vereinzelung“, „Zunahme der Kurzsichtigkeit“ oder gar „lebenslange Abhängigkeit von Ärzten und Optikern“. Auch die Schuldigen macht die AfD in ihrem Gesetzentwurf aus: Dunkle politische Kräfte, einseitige Befürworter der Digitalisierung, die den Ausbau digitaler schulischer Bildung bewusst vorantreiben, um Kinder und Jugendliche medial beeinflussen und abhängig machen zu können. Die AfD ist also wieder auf einem Kreuzzug gegen die moderne Welt, aber dieses Mal heißen die Gegner nicht demokratische Parteien, Migranten oder sexuelle Vielfalt, die das rückwärtsgewandte Idyll des rechten Randes stören, es ist offenbar der medien- und kommunikationstechnische Fortschritt. Die Auswirkungen dieses Fortschrittes machen Sie als Feind aus. Ich glaube, nur mit dieser Feindschaft lässt sich erklären, wie man das schafft, digitale Bildung

und Gesundheitsschäden in einem Satz unterzubringen. Ich glaube, da muss man schon eine deutliche Rückwärtsgewandtheit aufbringen, um das zu schaffen. Uns helfen aber in der derzeitigen Situation Verschwörungsparanoia und Fortschrittsverweigerung nicht weiter. Wir müssen uns dem digitalen Wandel stellen. Der ist lange da. Arbeitsleben, Kommunikation, in Zeiten des Lockdowns der Einkauf und Ähnliches laufen schon lange digital. Auch digitaler Unterricht ist – das haben wir im Lockdown gesehen – wichtiger denn je. Aus diesem Grund heißt es nicht, wir müssen das zurückdrehen, wir müssen es einschränken, sondern wir müssen es steuern. Wir müssen es entwickeln. Wir müssen sagen, was wir uns vorstellen. Genau dieser Aufgabe darf man sich nicht verweigern, so wie es die AfD tut, indem sie einfach alles verbieten möchte. Wir müssen es gestalten. Wir müssen sagen, was wir haben wollen und müssen dann den Rahmen dafür setzen. Für diesen Rahmen gibt es im Bildungsausschuss derzeit drei Anträge, die wir intensiv beraten, aus denen heraus mit Sicherheit auch gemeinsame Politik entstehen wird. Was alles auf uns zukommt, was alles vor uns steht, das haben meine Vorredner sehr deutlich und sehr dezidiert gesagt, das muss ich nicht alles wiederholen.

Ich bin der Überzeugung, die Anträge, wie sie gerade die AfD hier vorlegt, sind nicht nur verzichtbar, sie sind schädlich. Wir werden sie ablehnen. Ich hoffe auch, dass es keine mehr gibt, um im Ausschuss diese unsinnigen Anträge noch weiter zu beraten. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

Danke. Gibt es weitere Wortmeldungen aus dem Plenum? Ja, bitte, Herr Abgeordneter Jankowski.