Wir reden hier über ein Gesetz, das seit 2011 besteht und das es nach 2018 und 2019 schon wieder zu novellieren gilt. Da möchte ich ganz klar sagen, dass sich nun die Fehler der rot-rot-grünen Fraktionen, ihrer Minderheitsregierung zulasten der Landesforstanstalt rächen. Bereits in der letzten Legislatur hatten wir davor gewarnt, aber hören wollte keiner von Ihnen. Im Gegenteil haben sich damals 2018 die Grünen noch hingestellt und hier im Plenum verkündet, dass die Landesforstanstalt nun mehr Geld bekommt. Das ging dann sogar den Koalitionskollegen der SPD zu weit. Wohin das geführt hat, sieht man jetzt. Gut und dringend nötig ist, dass es eine jährliche Steigerung in Höhe von 2 Prozent für die Mitarbeiter geben soll. Dass sie erstmalig ab dem Jahr 2024 ausgezahlt wird, ist jedoch bitter. Die Mitarbeiter der Landesforstanstalt hätten diese Auszahlung eigentlich viel früher verdient, am besten schon ab dem kommenden Jahr.
Denn wieder muss man fragen, was die Landesforstanstalt ist. Sie ist immer noch nicht nur ein abstraktes Konstrukt der Landesverwaltung. Es sind mehrere Hundert Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie deren Familien, die täglich ihr Bestes geben, um mit Fleiß und Leidenschaft unsere Wälder zu bewirtschaften, die dem Land Thüringen damit Einnahmen sichern, für Ordnung und Sauberkeit in unseren Wäldern sorgen und die Wälder unserer wunderschönen Heimat schützen und erhalten. Das galt bei der Novelle 2018 und das gilt noch immer unverändert.
Würde sich der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen darauf beschränken, die so offenkundig und durch diese Fraktionen verschuldete Unterfinanzierung zu beheben, könnten wir diesem Entwurf hier und heute zustimmen. Auch dass die Landesforstanstalt zur Bewältigung der durch Dürre, Sturm und Borkenkäferbefall entstandenen außergewöhnlichen Sondersituation zusätzlich Beträge in Höhe von jeweils 4 Millionen Euro in den Jahren 2019 bis
2022 bekommen soll, ist löblich, ebenso die Zuführungen in Höhe von jeweils 11 Millionen Euro in den Jahren 2021 bis 2036 für den Waldumbau. Ob das reichen wird, werden wir sehen. Wenn das mit dem Borkenkäufer so weitergeht, müssen wir darüber wahrscheinlich noch mal reden.
Gleichwohl muss man die Frage stellen, warum man nicht auch entsprechende finanzielle Anstrengungen für den Nicht-Staatswald unternimmt. Faktoren wie Trockenheit, Borkenkäfer und Corona wirken schließlich auch in Privatwäldern. Das können Sie mir glauben, ich kenne das, ich musste meinen Wald aufräumen. Da hat mich auch keiner gefragt, wie ich das mache.
Hier wäre eine Flächenprämie für Gemeinwohlleistungen ähnlich der Landwirtschaft eine Möglichkeit. Zudem könnte sich die Landesregierung auch dafür einsetzen, dass Käferschadholz aus Thüringen als Brennstoff zur Verstromung in Kohlekraftwerken zum Einsatz kommen kann.
Das wäre auch eine wichtige Möglichkeit, weil wir damit eine Menge Holz sofort vom Markt nehmen könnten. Dass darüber hinausgehend die Landesforstanstalt bis zum Ende 2023 die Berechtigung erhalten soll, Kredite aufzunehmen, um Waldgrundstücke zu erwerben, ist für uns jedoch eine Kröte, die wir nur schwer schlucken können. Aber nicht nur wir, sondern auch der Landesrechnungshof lehnt die zusätzliche Kreditaufnahme zum Erwerb von Waldgrundstücken ab. Wir stimmen ihm zu, dass der Erwerb kalamitätsgeschädigter Flächen zu erheblichen Folgekosten für die Landesforstanstalten führt. Denn wie der Rechnungshof richtig feststellt, kann die Landesforstanstalt nicht objektiv vorab feststellen, ob private Investoren ihren Wald tendenziell ordnungsgemäß bewirtschaften werden. Sollte das nicht der Fall gewesen sein, muss das die Landesforstanstalt wieder mit viel Geld wettmachen. Das kann nicht das Ziel sein. Eine weitere Kreditaufnahme der Landesforstanstalt würde diese daher noch zusätzlich zu ihrer angespannten Situation belasten – ein triftiger Grund, um diesen Gesetzentwurf abzulehnen. Doch da wir jährlichen Steigerungen in Höhe von 2 Prozent für die Mitarbeiter nicht im Wege stehen wollen, werden wir uns enthalten. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das dritte Dürrejahr in Folge geht langsam zu Ende. Auch wenn es 2020 etwas feuchter war als in den beiden Vorjahren, so kann die Entwicklung in den Wäldern weiterhin nur als katastrophal bezeichnet werden. Schon 7 Prozent des Thüringer Bestandes haben wir verloren, sagen mir die Försterinnen und Förster vor Ort. Ende Mai hatten wir zudem Spätfrost bis minus 9 Grad. Zum Glück haben das die Bäume besser überstanden, als anfangs zu befürchten war. Aber wie vital diese Pflanzen in den nächsten Jahren sein können, bleibt abzuwarten. Ich bin gespannt auf den neuen Waldzustandsbericht, allzu viel Hoffnung auf gute Nachrichten können wir uns sicherlich nicht machen.
Es müssen also viele junge Bäume nachwachsen, bevorzugt durch Naturverjüngung, denn deren Wurzeln sind widerstandsfähiger. Doch trotzdem dauert es viele Jahrzehnte, bis da wieder richtig Holz steht. Damit ist auch der CO2-Speicher weg, den wir so dringend für den Klimaschutz brauchen. Umso wichtiger wird es, den verbleibenden Wald zu retten – als Rohstoffproduzent und als Klimaschützer –, bevorzugt mit einer artenreichen, weit überwiegend aus heimischen Gehölzen bestehenden Mischung, denn wie sagen die Fachleute: Wer streut, rutscht nicht.
Also müssen wir jetzt handeln. Der vorliegende Gesetzentwurf dient deshalb zur besseren Ausstattung der landeseigenen Forstanstalt zur Finanzierung der notwendigen Maßnahmen für die landeseigenen Flächen sowie die Unterstützung der kommunalen und privaten Wälder, denn die Käferbäume müssen weiter fachgerecht aus dem Wald und wir brauchen Sämlinge und Samenbäume für den Waldumbau.
Wir brauchen schnelle Hilfe und wir werden sie lange brauchen, deshalb diese Gesetzesänderung, die nicht lediglich eine Haushaltsspritze für 2021 sein soll. Mit den in der Summe 11 Millionen Euro mehr werden wir nicht alle Probleme lösen können, denn die Verluste in der Waldwirtschaft sind beträchtlich höher. Schon im letzten Jahr hatte die Landesregierung deshalb 50 Millionen Euro pro Jahr als notwendig bezeichnet. Dieses Gesetz trägt also einen wesentlichen Teil dazu bei. Die Bundesregierung hat 700 Millionen Euro für den Waldumbau vorgesehen. Der Bund will diese Mittel voraussichtlich in Form einer gestaffelten Flächenprämie von 100 bis 150 Euro pro Hektar auszahlen, die dann ausgezahlt wird, wenn der Wald zertifiziert ist oder zeitnah zertifiziert wird.
Dieses Vorgehen zur schnellen Hilfe unterstützen wir als Bündnisgrüne ausdrücklich. Die Finanzierung einer darüber hinaus notwendigen langfristigen Strategie einer Waldklimaprämie durch eine Gegenfinanzierung aus den nationalen Energieund Klimafonds des Bundes ist jedoch dringend notwendig, denn anders als in der Landwirtschaft erhält die Forstwirtschaft keine EU-Mittel als Lastenausgleich. Das war in der Vergangenheit auch nicht notwendig, weil der Ertrag auskömmlich war. Doch diese Zeiten sind leider für längere Zeit vorbei. Die Umweltverbände fordern dabei mit Recht, dass eine solche Prämie auf die tatsächliche zusätzliche Speicherung von Kohlenstoff und auf die Biodiversitätsziele konzentriert werden sollte, denn ein einfaches Weiter-So im Forst nur mit einer anderen Finanzierung kann und darf es nicht geben. Die Investitionen sind hoch, und die Mittel dürfen deshalb nur für echte zusätzliche Kohlenstoffsenkung verwendet werden.
Bündnis 90/Die Grünen setzt sich weiter für die Einrichtung einer unabhängigen Koordinierungsstelle Waldumbau ein,
die die Kompetenzen aller Waldeigentümer, der Thüringer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und darüber hinaus bündelt. Die verbesserte Finanzierung der Forstanstalt auch für Forschungszwecke ist dafür eine gute Grundlage. In Deutschland können 14 Prozent des aktuellen CO2-Ausstoßes durch den Umstieg auf den Baustoff Holz eingespart werden. Darüber hinaus können wir durch das konsequente Belassen von Holz in den Wäldern noch einmal 10 Prozent des aktuellen Ausstoßes durch die Speicherung im lebenden Holz aus der Atmosphäre wieder dauerhaft entziehen.
Um das zu ermöglichen und den Baustoff Holz in der Wertschöpfungskette in Thüringen zu stärken, brauchen wir eine aktivere Förderung des Holzbaus, insbesondere von schwachen Gliedern in der Wertschöpfungskette. Dazu hatte ich mich ja gestern schon geäußert. Mit diesem Gesetz hier sichern wir hoffentlich erst mal ein kleines Stück für die Zukunft des Waldes, deshalb werden wir diesem Gesetz zustimmen. Herzlichen Dank.
Werte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Interessierte und Freunde des Thüringer Waldes am Livestream, die Erhaltung des Waldes, der Waldumbau und die Sicherung sowie der Ausbau seiner gemeinwohl-, natur- und klimaschutzorientierten Bewirtschaftung sind vordringliche Aufgaben im gesamtgesellschaftlichen Interesse. Ich glaube, hier im Parlament muss ich nicht zum x-ten Mal erläutern, wie die Situation in unseren Wäldern ist. Wir wissen um die Sorgen der Waldbesitzer und wir wollen etwas tun. Nach einigen Ausschusssitzungen, nach einer Anhörung, nach aufwendiger Überzeugungsarbeit können wir heute im Plenum endlich etwas tun.
Die Thüringer Forstverwaltung kann die aktuelle Krisensituation weder finanziell noch personell bewältigen, insbesondere fehlen Kapazitäten für die so nötige Beratung, Betreuung und Unterstützung der Waldbesitzer und der vorhandenen Forstbetriebsgemeinschaften und Waldbesitzarten. Das werden wir heute ändern. Wir ertüchtigen die Forstanstalt für ihre immensen schon bestehenden und zukünftigen Aufgaben, denn nach den Sturmschäden sowie den extrem heißen Sommern der vergangenen Jahre ist die Situation in den Thüringer Wäldern so dramatisch wie zuletzt vor mehr als 70 Jahren. Wir schaffen mit dem Gesetzentwurf die Voraussetzungen dafür, dass die Forstanstalt endlich wieder ihre Aufgaben erledigen kann.
Mit der Anhebung und dauerhaften Festschreibung der Finanzzuführungen auf dem Niveau des Jahres 2018 wird die Zukunftsfähigkeit der Forstanstalt wiederhergestellt. Damit wird ein Kardinalfehler der letzten Legislatur korrigiert und sichergestellt, dass bei der Landesforstanstalt ausreichend Personal für die Aufgabenerfüllung zur Verfügung steht, Personal, das die Anstalt so dringend braucht, um ihre Arbeit wieder in vollem Umfang erledigen zu können. Denn nur eine leistungsfähige Landesforstanstalt mit ihren Forstämtern kann ihre Aufgaben erfüllen. Dazu gehört insbesondere Unterstützung der privaten und kommunalen Waldeigentümer in den Bereichen Beratung und Betreuung, Forstschutz und Fördermittelverfahren.
Werte Kolleginnen und Kollegen, künftig kann die Anstalt wieder allen Waldbesitzern zur Verfügung stehen. Viel zu oft wurde dies von den unterschiedlichen Waldbesitzern von Privatwald und Kommunalwald ausreichend beklagt.
Weitere seit 2019 gewährte Zuführungen von 4 Millionen Euro werden für die Jahre 2021 und 2022 verstetigt.
Kern des Gesetzes ist aber ein Paket zum Waldumbau. Hierfür stellen wir über den Zeitraum 2021 bis 2036 zusätzlich 11 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Denn die Forstanstalt muss im Staatswald selbst Vorreiter für den Waldumbau sein. Hier muss ermöglicht werden, Bäume auf die Fläche zu bringen, ohne die anderen Waldbesitzer allein zu lassen. Die CDU-Fraktion hat deshalb nicht nur den Landeswald im Blick, sondern vor allem die kommunalen und privaten Waldbesitzer.
Ich kündige hier bereits an, dass wir auch dort noch mit Änderungsanträgen für den Haushalt 2021 nachsteuern müssen. Wir meinen, dass es nicht genügt, auf bestehende Förderprogramme zu verweisen. Wir brauchen frisches Geld, Geld, das unkompliziert bei den Waldbesitzern ankommt. Und wir erwarten, dass sich die Landesregierung hier ebenfalls einen Kopf macht.
Dieser Gesetzentwurf ist nun nach drei Jahren Zuschauen durch die Landesregierung zwar der erste substanzielle, aber nicht der letzte Baustein, das sind wir unserem Wald schuldig.
Werte Kolleginnen und Kollegen, wir erwarten, dass die Landesregierung den Aktionsplan Wald 2030 konkret finanziell untersetzt; die abstrakten Inhalte des Aktionsplans Wald 2030, welcher am Ende der letzten Legislatur von den Regierungsvertretern von Rot-Rot-Grün als Maßgabe angepriesen wurden, sind haushaltsmäßig abzubilden und Fördermittel für alle Waldbesitzarten im notwendigen erheblichen Umfang bereitzustellen, nachhaltig und aus einem Guss.
Wir hatten dazu ein eigenständiges Sondervermögen gefordert. Wir wollten, dass ein Waldrettungsfonds mit dem Haushalt 2021 auf den Weg gebracht wird – im Haushaltsentwurf der Landesregierung leider Fehlanzeige. Die 11 Millionen Euro, die wir mit diesem gemeinsamen Gesetzentwurf der CDU und den Koalitionsfraktionen schon im Frühsommer mit auf den Weg gegeben haben – im Haushaltsentwurf der Landesregierung leider Fehlanzeige. Obgleich der Herr Ministerpräsident nicht müde wird, die Situation in den Wäldern zu beklagen, zuletzt bei einer Veranstaltung der Forstanstalt in Erfurt in einer langen, einfühlsamen und verständnisvollen Rede: Handeln durch Verankerungen im Haushaltsentwurf – leider Fehlanzeige. Meine Kollegen sind dort gefragt worden, wer eigentlich den Haushaltsentwurf der Landesregierung zu verantworten habe. Sei das nicht jener Ministerpräsident, der so gut sprechen kann? Umso mehr freut es mich, dass mit den Koalitionsfraktionen gemein
sam heute Fakten geschaffen werden, Fakten für unseren Wald, notwendige Hilfe für die Anstalt, notwendige Hilfe für die Waldbesitzer.
Werte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte wiederholen, was ich hier schon einmal gesagt habe, weil es so wichtig ist: Wir haben nur diesen einen Wald und unser Wald geht uns kaputt. Wir dürfen nicht länger zuschauen! Es ist nicht fünf vor zwölf, es ist nicht fünf nach zwölf, es ist halb eins. Deshalb bin ich sehr dankbar, wenn wir heute dieses Gesetz beschließen.
Was erreichen wir konkret? Erstens schaffen wir eine zukunftsfähige Forstanstalt, die Finanzzuführung wird auf dem Niveau des Jahres 2018 ab dem Jahr 2023 dauerhaft festgeschrieben. Damit wird sichergestellt, dass bei der Landesforstanstalt ausreichend Personal für die Aufgabenerfüllung zur Verfügung steht, insbesondere die Unterstützung der privaten und kommunalen Waldeigentümer in den Bereichen „Beratung“ und „Betreuung“, „Fördermittelverfahren“ einschließlich „Umsetzung“ und „Kontrolle“ sowie für die Arbeitsausführungen, so wie es die CDU-Fraktion seit 2018 fordert. Die in § 12 Abs. 4 Satz 1 enthaltenen Zuführungen an die Landesforstanstalt werden für die Jahre 2021 und 2022 verstetigt. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die katastrophale Sondersituation im Wald unvermindert fortbesteht und ungeahnte Ausmaße annimmt.
Der dritte Punkt: Um dem großflächigen Waldverlust, verbunden mit den extrem schwierigen wirtschaftlichen Situationen für die betroffenen Waldbesitzer, künftig vorzubeugen, muss der Waldumbau weiter deutlich investiver vorangetrieben werden. Der Landesforstanstalt kommt innerhalb ihres Tätigkeitsfeldes eine zentrale Bedeutung im Zusammenhang mit dem Waldumbau zu. Für dieses Paket veranschlagen wir einen Finanzbedarf von 11 Millionen Euro jährlich über den Zeitraum 2021 bis 2036.
Werte Kolleginnen und Kollegen, ich sage es noch einmal: Der Gesetzentwurf ist nur der erste Schritt. Damit machen wir die Forstanstalt zukunftsfähig, wir ertüchtigen die Anstalt für die immensen schon bestehenden und die zukünftigen Aufgaben – ein überfälliger Schritt, der endlich korrigieren soll, was Rot-Rot-Grün vor zwei Jahren noch nicht anerkannt hat. Die degressive Abschmelzung der hoheitlichen Finanzzuführung war ein Fehler. Damals wollten Sie es uns nicht glauben. Heute bin ich froh, dass wir da nun am gleichen Strang ziehen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer am Livestream, es ist schon deutlich geworden: Der Wald braucht unsere Hilfe – unverzüglich, verlässlich und wirksam. Warum das so ist, ist auch schon von vielen Rednern hier geschildert worden: Der Klimawandel setzt unserem Wald zu, Dürre, Sturm, Trockenperioden und Starkregen. Dies schwächt unsere Bäume so sehr, dass sie zum Beispiel dem Borkenkäfer nichts mehr entgegenzusetzen haben. Das beschreibt die sogenannte Sondersituation, in der sich unser Wald befindet und weshalb wir jetzt handeln müssen. Denn bei der Rettung des Waldes geht es um nicht weniger als den Erhalt unserer Lebensgrundlage, meine sehr geehrten Damen und Herren, deswegen ist es auch zu Recht hier schon als gesamtgesellschaftliche Aufgabe bezeichnet worden.
Wenn wir diese Aufgabe angehen wollen, dann ist es richtig, dass wir die dafür zuständige Landesanstalt ThüringenForst fit machen und mit den notwendigen Mitteln ausstatten, damit sie diese Aufgaben, die wir ihr zugedenken, auch gut erfüllen kann. Das bedeutet erstens, dass wir die dauerhaften Finanzzuweisungen ab 2024 wieder auf 30 Millionen Euro pro Jahr anheben und gleich ein 2-prozentiges automatisches Wachstum pro Jahr hinzusetzen.
Es bedeutet weiterhin, dass wir die eben beschriebene Sondersituation des Thüringer Waldes anerkennen und deswegen auch in den kommenden zwei Jahren jeweils zusätzlich 4 Millionen Euro zur Verfügung stellen, damit „Borkenkäferbefall“ und „Schadholz“ und all diese Themen bearbeitet werden können.
Es bedeutet drittens, dass wir den Thüringer Wald und unsere Wälder fit machen für die Zukunft und deswegen auch den Waldumbau vorantreiben. Das heißt, den Wald so umzubauen und mit Bäumen auszustatten, dass er in Zukunft auch wieder schneller selbst auf solche Katastrophen reagieren kann, selbst wieder in einen gesunden Zustand zurückkommt und nicht wie jetzt große Waldverluste entstehen. Das kostet natürlich auch Geld. Deswegen ist es auch richtig, dass für diese Maßnahmen 11 Millionen Euro pro Jahr für die nächsten 15 Jahre in diesem Gesetzentwurf vorgesehen werden.
Ein letzter Punkt betrifft die Möglichkeit der Landesforstanstalt, zweckgebundene Kredite aufzunehmen, um freie Waldflächen zu kaufen, um so eben
auch sicherzustellen, dass Waldflächen nicht ausschließlich Investitionsobjekte sind, sondern dass eben dort auch in ordentlicher Art und Weise Waldpflege betrieben wird, Schadholz rausgenommen wird und vieles mehr.
Deswegen ist es richtig, dass wir ThüringenForst fit machen und mit diesen Mitteln ausstatten, und zwar gerade auch jetzt in dieser schwierigen Haushaltssituation, in der wir uns befinden. Denn am Ende geht es hier nicht nur um die Flächen, die sich im Besitz des Landes befinden, sondern auch um die Beratungsleistungen, die ThüringenForst an Privat- und Kommunalwaldbesitzer ausreichen kann, das ist auch schon gesagt worden, nicht zuletzt auch, wenn es darum geht, Fördermittel zu akquirieren und dort beraten zu werden, wie man die Maßnahmen fördern lassen kann.